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matzmann

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  1. Alter Falter, mir fällt so einiges dazu ein was ich jetzt nicht sage, aber der Reihe nach. Wir sind uns also mittlerweile einig das für das dreirädrige Kleinkraftrad von 1999-2014 unter anderem die 97/24/EG anzuwenden ist und das man für ältere Fahrzeuge ja eigentlich nicht etwas fordern kann was ein neueres Fahrzeug auch nicht braucht. Also gilt 97/24/EG mit allen Kapitel (99 übrigens weil die Richtline erst da umgesetzt wurde obwohl sie von 97 ist). In 97/24/ Kapitel 11 steht: ANHANG VI VORSCHRIFTEN FÜR DIE SICHERHEITSGURTE 1. Die Vorschriften der Anhänge der Richtlinie 77/541/EWG (1) für Fahrzeuge der Kategorie M1 finden Anwendung. 2. Abweichend von den Einbauvorschriften gemäß Abschnitt 3 des Anhangs I der genannten Richtlinie dürfen die Fahrzeuge mit einer Leermasse von bis zu 400 kg (bzw. 550 kg bei Fahrzeugen für die Güterbeförderung) jedoch mit Rückhaltegurten oder -systemen ausgerüstet sein, die Sicherheitsgurte mit folgenden Merkmalen umfassen: 2.1. an den äußeren Sitzen Dreipunktsicherheitsgurte mit oder ohne Aufrollvorrichtung; 2.2. an den mittleren Sitzen Beckengurte oder Dreipunktgurte mit oder ohne Aufrollvorrichtung Ganz glasklar gilt also die 77/541/EWG auch für Fahrzeug die unter die 97/24/EG fallen. Damit brauchen alle Fahrzeuge mit Verankerungspunkten auch Gurte. Da gibt es auch nichts zu Interpretieren. So aus dem Kontext gerissen habe ich kurz gezuckt ob ich mich doch geirrt haben sollte, aber du solltest einfach alles lesen, vielleicht merkst du dann den Fahler 2. ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN 2.1. Sind Verankerungen für Sicherheitsgurte vorhanden, so müssen sie den Vorschriften dieses Kapitels entsprechen. Warum sollten Sie hier überhaupt stehen? 2.1.1. Alle Sitze von dreirädrigen Kleinkrafträdern, Dreiradfahrzeugen, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen und anderen Vierradfahrzeugen müssen an allen Sitzen mit Verankerungen für Sicherheitsgurte ausgestattet sein. 2.1.1.1. Verankerungen für Dreipunktgurte sind an allen Sitzen vorzusehen, die die beiden folgenden Bedingungen erfüllen: — Es ist eine Rückenlehne vorhanden oder eine Stütze, die hilft, den Rückenneigungswinkel der Prüfpuppe zu bestimmen und die als Rückenlehne betrachtet werden kann. — Hinter dem H-Punkt befindet sich in einem Abstand von mehr als 450 mm von der durch den H-Punkt gehenden senkrechten Ebene ein längs oder quer verlaufendes Teil der Fahrzeugstruktur. 2.1.1.2. An allen anderen Sitzen genügen Verankerungen für einen Beckengurt. Wenn sie hier wieder alle ausgenommen sind? 2.1.2. Bei dreirädrigen Kleinkrafträdern und Vierradfahrzeugen mit einer Leermasse bis 250 kg sind Verankerungen für Sicherheitsgurte nicht erforderlich. Jeder der jetzt noch mit liest sollte merken das das nicht so richtig sein kannst was du da rein interpretierst. Alle dreirädrigen Kleinkrafträder müssen Verankerungspunkte haben aber für alle dreirädrigen Kleinkrafträder sind Verankerungen nicht erforderlich. So quer kann man doch überhaupt nicht denken oder? Glück gehabt, aber was irgendwer mal übersehen hat zählt hier und heute nicht wirklich. Genau, stimmt mit 97/24/EG Kapitel 5 überein. Kapitel 5 ist aber nur KAPITEL 5 MASSNAHMEN GEGEN DIE VERUNREINIGUNG DER LUFT DURCH ZWEIRÄDRIGE ODER DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE Ab 2014. Falsch, es wird auch bei Importen aus den USA das Erstzulassungsdatum aus dem Title genommen, so eins drin ist, das Erstzulassungsdatum aus einem Carfax wenns schlüssig ist oder der 01.07. des Baujahres. Da kannst du jeden Sachverständigen fragen. Wäre wie schon geschrieben auch nicht anders möglich wegen der Abgasvorschriften. Nein das wird nicht so gehandhabt. Ein 1959er Chevrolet aus den USA frisch importiert bekommt nicht die Fahrzeugart M1 und auch nicht ein Erstzulassungsdatum 30.01.2020. Auch da kannst du jeden Sachverständigen fragen. Mann kann es aber machen. Nur bei Dreiradfahrzeugen wird das gerne gemacht, da sonst die horrenden LKW Versicherungen fällig wären. Meine Bajaj ist auch umgeschlüsselt von LKW auf L5. Das ist aber schwer nachzuvollziehen. Mein 1959er Chevy hat also im Schein unter B 30.01.2020 stehen, erfüllt aber nur die Vorschriften von 1959. Das wird spätestens bei der ersten Hauptuntersuchung ein Problem da mit Erstzulassung 2020 zwingend eine Abgasuntersuchung mit On-Board-Diagnose durchgeführt werden muß. Also ist deine Aussage falsch. Bis 74: Keine Gurtpflicht. Bis 99: Gurtpflicht durch 35a STVZO auch für Dreiräder. Bis 2014: Gurtpflicht durch 97/24/EG Kapitel 11 OK das wusste ich nicht, gilt dann aber nur für neue Leichtbauape und nicht für die Empolini mit 300kg und auch nicht für alte APE die ja scheinbar schwerer sind. Ich hab versucht rauszufinden was Piaggio in der EG-Betriebserlaubnis angiebt, das finde ich aber so schnell nicht. Sinnhaftigkeit brauchen wir nicht diskutieren. Da sind wir mit Sicherheit einer Meinung. Fahrzeugklasse wird erstmal die von 75 genommen, also LKW. Dann wird dem Prüfer auffallen, das ist ja alles doof, 2 Scheinwerfer, teure Versicherung, teure Steuer, 2 Kennzeichen. Wie helfe ich dem Kunden? Ah ich nehme L2E und wende die Vorschriften für diese Fahrzeugklasse an. Hilft dem Kunden und ist ein gangbarer Weg (Wie beim Pick-Up). Das ein Fahrzeug mit EU-Papieren problemlos woanders zugelassen wird ist ein Irrglaube der nicht auszutreiben ist. Es gelten die Vorschriften in dem Land in dem das Fahrzeug jetzt zugelassen wird. Nur Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung darf die Zulassung nicht verweigert werden und einem EU-Bürger der sein Fahrzeug mitbringt (das geht dann aber über den Weg des Umzugsguts) Falsch wie ich ja nun ausgiebig bewiesen habe. Ist ganz einfach zu erklären, die wurde 1986 offiziell als Neufahrzeug in Deutschland zugelassen. Damals ging das nur mit der Fahrzeugart LKW. Deshalb hat sie auch 2 Scheinwerfer und Gurte (und eine Ausnahme für die fehlende Bauartgenehmigung der Scheiben, wie auch immer Bajaj Deutschland das hinbekommen hat). Ich denke ich habe deine wilden Thesen erstmal strukturiert zerlegt. Gruß aus Kiel matze
  2. Ist so normal bei S und auch XL
  3. Auch für den Letzten verständlich wird die Sache mit den Gurten ab 2014 mit der Nachfolge Richtline zur 97/24/EG der VO(EU) 3/2014 (Art.16+Anh.XII)
  4. So ist das bei der 99er APE mit ABE beschrieben. Ausnahme für Gurte fehlt natürlich, die hat ja welche. Da steht auch das die Fahrzeugart da noch LKW ist.
  5. Das Wort war "Blödsinn" aber gut wenn dich das schon beleidigt tut es mir leid und ich lösche es gleich. Das bezog sich aber auch auf ein paar mehr von Halbwissen geprägte Aussagen als nur die Gurte. Ich hab dir eine Chance ohne MIMIMI gegeben, aber die hast du nicht wahrgenommen. Und eine Bezeichnung als Pavian finde ich schon starken Tobak. Hätten wir ja selber ausräumen können aber hast ja geschwiegen. Ganz genau, aber die Antwort/Hilfe bleibst du mir schuldig und beleidigst mich nur. Wo ist mein Denkfehler? Also nur die Hälfte beantwortet, aber gut. Bis hierhin richtig. Das mit der Fahrzeugart wird oft noch anders gehandhabt, ein altes Auto bekommt in der Regel auch noch die alten Schlüsselnummern, es ist aber durchaus möglich den M1 oder N1 BE zu schlüsseln wie deinen Pickup. Jo Quelle ist die 97/24/EG Gut, dann ist das nicht mein Denkfehler, sondern deiner. 2.1. Vorhandene Verankerungspunkte müssen den Vorschriften entsprechen. 2.1.1 Alle Sitze von dreirädrigen Kleinkrafträder (usw...) müssen mit Verankerungspunkte für Gurte aus gerüstet sein. 2.1.2 Bis 250kg (usw...)brauchen keine Verankerungspunkte vorhanden sein (Wenn aber vorhanden dann 2.1!!) Ich finde viel eindeutiger geht es nicht. Sind wir uns einig? Verankerungspunkte müssen sein. Haben deine Einzelzugelassenen APE Verankerungspunkte? In dieser alten Version der 97/24 ist das etwas anders formuliert, aber im Inhalt genauso https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=3&ved=2ahUKEwisr43qjqTnAhXQblAKHdbiC0IQFjACegQIARAB&url=https%3A%2F%2Fwww.hlnug.de%2Ffileadmin%2Fdokumente%2Flaerm%2Fgesetze%2Fstrassen-und_schienenverkehr%2FRichtlinie_97_24_EG.pdf&usg=AOvVaw2jZo2q8j0RtBCHwaDooGhc Diese Aussage ist noch nicht geklärt. Verankerungspunkte brauchen wir, was ist mit Gurten? Ich sage die braucht es auch. Du fängst schon wieder an mich zu beleidigen Doch in Anhang VI derselben Richtlinie Vorschriften für die Sicherheitsgurte 1. Die Vorschriften der Anhänge der Richtlinie 77/541/EWG für Fahrzeuge der Kategorie M1 finden finden Anwendung. Da sind sie die M1 Fahrzeuge. Die 77/541/EWG beschreibt die Ausrüstungspflicht von M1 mit Gurten. Also braucht so eine APE auch als L2E alle Gurte die auch ein PKW braucht. Das ist ja doof, warum hat die dann nur einen Beckengurt? 2. Abweichend von den Einbauvorschriften gemäß Abschnitt 3 des Anhangs I der genannten Richtlinie dürfen die Fahrzeuge mit einer Leermasse von bis zu 400kg ... jedoch mit Rückhaltegurten oder -systemen ausgerüstet sein , die Sicherheitsgurte mit folgenden Merkmalen umfassen 2.1. an den äußeren Sitzen mit oder ohne Aufrollvorrichtung 2.2. an den mittleren Sitzen Beckengurte oder Dreipunktgurte mit oder ohne Aufrollvorrichtung Hab mich erst gewundert wie Piaggio das macht mit dem Beckengurt, aber die deklarieren den Einzelsitz in der Mitte als mittleren Sitz (steht in der von mir geposteten APE ABE). Nicht wirklich, bei allem was vor hier bei uns vor der 97/24 in den Verkehr gekommen waren die definitiv Pflicht, weil da galten die ja noch als LKW PKW (Ich hab so eine alte Bajaj, da ist das so.) Hab ich dir gezeigt. 97/24/EG Kapitel 11 Anhang VI. Die deutschen Ape sind mit Gurten genehmigt, da ja nach 35a STVZO Pflicht. Die Italienischen Vorschriften kenne ich nicht, aber mit der Einführung der EG-Typgenehmigung haben auch die Italienerinnen Gurte bekommen. Das ist eine sehr gute Frage, meine Bajaj ist Bj.86, die braucht nicht. Ab 99 haben die offiziell importierten APE eine Ausnahmegenehmigung vom Rückfahrscheinwerfer, danach kommen die EG-Typgenehmigten APE, die brauchen keinen. Zwischen 86 und 99 finde ich keine APE mit ABE, hilf mir da bitte, ich bräuchte den Typ oder die ABE Nummer, ich vermute aber ganz stark das die auch eine Ausnahme hatten. Genau, die braucht einen Gurt (oder eine Ausnahme) Auch wenn du es nicht glaubst, das hoffe ich auch. Mich würde das Schreiben von Piaggio noch interessieren das es angeblich bezüglich der Gurtpflicht gibt. Ich bin jetzt aber wirklich erleichtert das ich weiter meine Brötchen mit Mauern verdienen darf. Gruß aus Kiel matze
  6. Kernschrott mit gefakter Fahrgestellnummer sollte man schreiben.
  7. So sah das früher aus Datum der ersten Zuteilung eines Kennzeichens, aber kein Erstzulassungsdatum in den Papieren. Bei Fahrzeugen die dann irgendwann mal neue Papiere bekommen haben wurde dann das Baujahr eingetragen. Immer noch kein EZ Datum 2005 fingen dann die Probleme an, Einführung Feld B (Erstzulassungsdatum) für alle Fahrzeuge mit amtlichem Kennzeichen Das es mit der Einführung der EU Papiere dann plötzlich keine Formulare für BE‘s mehr gab war der zweite Geniestreich.
  8. Das ist aber falsch, weder die PK 50 noch die umgetragene hat ein Erstzulassungsdatum. Es wird aber von der Zulassungstelle in der Regel das eingetragen was der Prüfer unter B notiert, obwohl formal falsch. Wenn der aufpasst nimmt er das Datum aus der Fuffi ABE, wenn er nichts einträgt gibts es die 2 Möglichkeiten a) die Zulassung nimmt das Datum von dem Tag an dem du das Kennzeichen zugeteilt bekommst b) das Datum aus der ABE a) kommt zum Glück selten vor, sorgt aber für so nette Späße wie AU Pflicht, 2 Aussenspiegel (über 100) usw. Die Problematik kam mit den EU Papieren und der entsprechenden Software die die Eintragung eines Erstzulassungsdatums von der Zulassungstelle verlangt obwohl es formal keins gibt.
  9. OK, ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil. 11kW ausnutzen geht für den B/196er zur Zeit nur mit Zusatzgewichten (hatte meine Suzuki damals auch). Ich würde trotzdem auf Langhub Parma umbauen, dann eben mit ~7 KW und hoffen das mal einer den Fehler im System bemerkt.
  10. Nein, da die auch als Leichtkraftrad nicht zugelassen wird. Man muß allerdings aufpassen, da von der Zulassung mit Erteilung des Kennzeichens ein Erstzulassungsdatum zugeteilt wird (Obwohl es keins gibt) In der Regel klappt das aber problemlos. Wichtig ist was unter B steht.
  11. OK, mit der 196 hab ich mich noch nicht beschäftigt. Ich bin vom "normalen" A1 ausgegangen. Das ist ja auch mal wieder schräg, aber du hast Recht. A1er dürfen volle 11KW fahren B/196er nur 0,1 KW/kg.
  12. Zum Thema, bei dem ganzen Streß mit eintragen, würde ich gleich in die Vollen gehen auf 51 Hub umbauen und den 121 Parma nehmen. Die 11kW voll ausnutzen und dann wirklich echt legal fahren. Das reicht dann auch auf der Straße. https://www.scooter-center.com/de/zylinder-parmakit-ecv-121ccm-oe55mm-vespa-pv125-et3-125-pk80-125-pk57300 Alles andere ist doch nur eine Krücke.
  13. Das Fahrerlaubnisrecht sagt da was anderes In Par. 6 stehen die 0,1 drin, In 76 steht aber „Als Leichtkrafträder gelten auch Krafträder mit 125ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11KW wenn vor dem 18.11.2013 erstmals in den Verkehr gekommen.“ Das ist übrigens unabhängig welche Fahrzeugart in den Papieren steht. Das kommt noch aus dem alten 18 STVZO https://www.buzer.de/gesetz/2423/al6067-0.htm Bevor jetzt einer mit Umbau in diesem Jahr und Erstzulassung ist dann 2020 kommt, ist natürlich Blödsinn, Leichtkrafträder sind genauso Zulassungsfrei wie 50er. Also haben die auch nach Ummeldung streng genommen kein Erstzulassungsdatum.
  14. Wie ist das denn ausgegangen? Hat der die richtigen Aussagen der KÜS bestätigt? Durchwischen wäre eine gute Idee, gerade der Vergleich mit einem Primaten den Freerider13 verwendet hat stört mich schon sehr.
  15. Diskussionen sind das eine, aber Beleidigungen was anderes.
  16. Kommt hier nochmal was? Entweder etwas was meine Ausführungen widerlegt oder eine Entschuldigung für dein Verhalten? Gruß aus Kiel matze P.S. Mein Piaggio Händler sagt übrigens die Gurte liegen zusammen mit den Spiegeln im Kofferraum bei Anlieferung.
  17. Ich muß mich korrigieren, Piaggio 4013, TSN 145 = Vespa 150 VL Vespa-RSM 6764, TSN 145 = Vespa 150 GS/3 T4 = 6774,142
  18. Also hier steht Einzelabnahme, also keine ABE/Teilegutachten. Das ist schon wichtig, da das nicht unerheblichen Einfluß auf die Kosten und Möglichkeiten einer Abnahme hat. Das ist auch keine Kritik, sondern einfach eine Frage. (Kritik gibts nur an der Aussage „ist legal“)
  19. Zur Legalität fehlt da aber noch ne Menge. Ein „Bremstest“ ist da vielleicht 5%. Für Seriengefertigte Teile braucht es schon etwas mehr.
  20. Da es die VBB nie offiziell in Deutschland gab gibt es auch keine Schlüsselnummer. Wie auch. 145 ist die T/4 wenn ich mich Recht erinnere. Gruß aus Kiel matze
  21. Das ist aber auch gemein, da in der STVZO noch die 1000mm stehen. In Hamburg steht eine APE aus den 40er/50ern die nicht zugelassen wird weil sie eine Ausnahme von den 2 Scheinwerfern hat und auch braucht, warum nicht? Weil die Zulassung kurz vorher eine andere ähnliche APE zugelassen hat ohne so eine Ausnahme, weil der schläfrige Prüfer nicht gemerkt hat das die über 1300mm breit ist.
  22. Ob das nun cool ist oder dämlich sein dahingestellt, aber bis 30km/h braucht man keinen Tacho. Die Porter mit 28 braucht also keinen. (Bis 1990 war die Grenze 25, deshalb haben die Deutschen dann doch einen)
  23. Der SIP Kit hat 125ccm mit der 48er Kurbelwelle. Dafür ist er ja gebaut.
  24. Bitte aufpassen, der Roller ist nach Baujahr 89, deshalb sind alle hier vorgeschlagenen Varianten schwierig bis überhaupt nicht eintragungsfähig (Oder hat das SIP Kit auch ein Abgasgutachten? Ich meine nicht). Kläre das vorher mit dem Prüfer deines kleinsten Mißtrauens. Da bleibt evtl. sowieso nur einen kompletten 125er Motor zu kaufen. Aufpassen bei Motoren aus Spanien, das kann aus den Selben Gründen auch zu Schwierigkeiten führen. Um den 125er O-Zylinder zu montieren muß nicht nur der Motor gespalten werden, er muß auch mechanisch bearbeitet werden.

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