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matzmann

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  1. Hans verkauft noch mehr so Scheiß.
  2. Hab nochmal nachgeschaut 1957 heißt die Firma tatsächlich Vespa-Messerschmitt GmbH-Augsburg. und das Kürzel ist VD2TS. Also alles richtig.
  3. Augsburg hat die Messerschmitt Typgenehmigungen einfach übernommen und den Hersteller in Vespa Augsburg ändern lassen. Kann also sein das es in der Übergangszeit kurz auf dem Papier Messerschmitt Augsburg gab. Denkbar ist aber auch das die Österreicher das so übernommen haben weil es nur noch Vespa Augsburg gab. In Deutschland fahren auch ein Haufen Grauimporte mit Vespa-RSM als Hersteller rum obwohl sie bei Piaggio gebaut wurden. Vielleicht wusste es der Prüfer einfach nicht besser. Klingt aber alles authentisch.
  4. Die Messerschmitt haben ab 12/1956 das Kürzel VD2TS. Ab 01/1958 übernimmt Augsburg.
  5. Dreirädriges Fahrrad mit Hilfsmotor, also 2 Räder vorne und vor allem Pedale. Musste ich mich mal mit auseinandersetzen als ich mich damit beschäftigen durfte. Aber klar hast Recht, nicht alle Dreiräder galten als LKW.
  6. Das Problem ist das es diese Dreiräder nicht offiziell in Deutschland verkauft wurden, deshalb gab es keine ABE. Das Fahrzeug muß also mit einer Einzelbetriebserlaubnis in den Verkehr gebracht werden. Das die Versicherungen auch einfach so Kennzeichen rausgeben schützt da leider vor Strafe nicht.
  7. Das ist relativ einfach, die VNB1T hat die ABE NR 2395 der Typ heist 125/2 Hersteller Vespa. Damit hat dein Prüfer die Daten in seiner Datenbank und muß kein teures Datenblatt anfordern. Gruß aus Kiel matze
  8. Das ist ja auch kein Problem, die GS muß ja keine haben. Der Standardfall ist ja aber das Fahrzeug ab 62 das welche haben muß.
  9. Aber nicht nachträglich. Es gibt nur eine riskante Minichance bei Import nach Deutschland. Austragen wenn das Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist ist in dem Sinn nicht möglich. Wenn keine Blinker vorgeschrieben sind braucht es natürlich auch keine (Leichtkrafträder und vor 62). Und wie schon mehrfach geschrieben, das TÜV Gutachten ist da nicht das Problem, das bekommt man (relativ) Problemlos sondern die Zulassungsstelle und das KBA.
  10. Wird schwer glaube ich, ich denke mittlerweile haben sie alle verhaftet die die gefälschten Dinger auf Ebay vertickt haben. Meinst du wirklich in einem öffentlichen Forum hilft dir einer beim fälschen vom Fahrzeugpapieren?
  11. Nochmal was konstruktives, bei meinen Recherchen habe ich jetzt rausgefunden das das KBA 1992 Ausnahmen für die vorgeschrieben Gurte bei einem Lastendreirad erteilt (50ccm,40km/h) das hilft eine Ausnahme auch für dein Dreirad zu begründen.
  12. Bei den Kosten für eine Einzelabnahme der anderen Zylinder lohnt das SIP Kit. Ist das Gutachten auch für nach 89 oder haben die Abgas wieder ausgelassen wie bei den anderen Kits?
  13. ET3 ist nicht so gut, den Motor gabs in Deutschland nicht.
  14. Fernlicht, Hupe, Kennzeichenbeleuchtung und ausreichenden Tacho mit Beleuchtung braucht es auch noch.
  15. @freerider13 Noch eine verlässliche Quelle das das oben genannte anzuwenden ist. Ich hab meinen Fehler zugegeben und du? Davor waren Gurte ja sowieso Pflicht, Datum dazu ist übrigens tatsächlich der 01.04.1974 und nicht 1970 wie hier geschrieben wurde.
  16. Kommt auch noch was Konstruktives? Viel Text, nur noch Beleidigungen, keine Antworten auf meine Fragen/Anmerkungen. Typisches Trollverhalten oder? Das mit dem Abgas hab ich selber noch nachgeschlagen und deshalb nach 5 min gelöscht. Ganz von der Hand zu weisen war die Idee aber nicht, 75 galten Dreiräder noch als PKW/LKW und sind damit in der Abgasgesetzgebung drin. Ich bin da auch noch nicht durch mit und werde da nochmal genauer nachschlagen. @Merde Vela Ich denke ich habe hier oft genug Tips gegeben um Roller auf die Strasse zu bringen, mir stinkt nur ganz gewaltig wenn richtige Auskünfte mit „such dir nen anderen Prüfer“ kommentiert werden. Ist leider mein absoluter Reizpunkt. Wenn dann hinterher aus welchen Gründen auch immer auffällt das die Scheiben ein Prüfzeichen gebraucht hätten ist das Geheul dann groß. Ausgedacht hab ich mir den ganzen Sch**ß auch nicht.
  17. —————————-
  18. Der Überblick ist ganz einfach, der KÜS Prüfer hat mit seinen Aussagen zu 99% Recht gehabt. Also sollte der TÜV das Selbe sagen. Wenn nicht, fahr zum TÜV.
  19. Habe mal die Original Zitate rausgesucht, nicht das ich noch Blödsinn erzähle. Was ist damit? Hab ich dich überzeugt das das Blödsinn ist?
  20. Die C80 Ape wurde übrigens 2011 mit Gurten genehmigt. So wie ich das gelesen habe legt Piaggio die ja auch bei damit die Händler die montieren. Aber du als APE Experte kannst mir dann ja bestimmt einen EG-Typgenehmigten Typ nennen der ohne genehmigt wurde dann haben wir das ja schnell geklärt das ich mich irre. Ich brauch dafür nur den Typ oder die EG-Typgenehmigungsnummer, dann schau ich da rein. Achja, mein Nickname ist in allen Foren der Selbe. Doppelnamen habe ich nicht nötig.
  21. Ich denke meine Reputation hier ist ziemlich gut. Ich habe es schon öfter ins „Wo gehts ab“ topic geschafft aber zu den Knallchargen wirst du mich nicht kriegen. Aber ich freue mich falls du mich widerlegst. Ich muß dich allerdings warnen, du befindest dich in meinem Dschungel und bisher hab ich mich da sehr gut behauptet auch gegen deutlich schwerere Gegner. Und ja auch google, Erfahrungsberichte und Foren bringen mich nicht davon ab meine Meinung gestützt auf die EU-Richtlinien zu vertreten . Und ja ich hab die Eier das durchzustehen und auch evtl. einen Fehler einzugestehen, Du auch?
  22. Leute ich muß zu meiner Schande eingestehen das ich mal wieder aus der Erinnerung geschrieben habe und nicht nachgeschlagen habe. Ist natürlich Blödsinn was ich erzählt habe. Eine APE 50 braucht genauso Gurte wie die Empolini. Alles was der Herr Freerider13 hier aus anderen Foren zitiert hat stimmt so nämlich nicht. Das Problem ist das die Grenze für die Gurtbefreiung 250kg sind und nicht die 400 wie der Herr Freerider13 schrieb und ich auch im Kopf hatte. Eine APE wiegt aber 300kg Leer. Die hier zitierte Richtlinie 77/541/EWG sagt nur aus das Fahrzeuge bis 400kg 3-Punkt Statikgurte anstelle von 3-Punkt Automatikgurten haben dürfen und für die Mittelsitze Statik-Beckengurte ausreichen an Stelle von 3-Punkt Automatikgurten. Was anderes steht in dem zitierten Textschnippsel nicht drin. Entscheidend für die Ausrüstung mit Gurtverankerungen ist nämlich 97/24/EG und da steht das alle Dreirädrigen Fahrzeuge Gurtverankerungen haben müssen, ausgenommen die bis 250kg. Könnte für Aufregung in APE Kreisen sorgen wenn ich das verbreite.
  23. Das das Thema Gurte Diskussionswürdig ist hab ich ja von Anfang an geschrieben (Bei Fahrzeugen vor 2003!). @Freerider13 Sag doch nochmal was zu dem anderen Kram den du hier geschrieben hast -1975 gabs noch keine E-Prüfzeichen. -Scheiben werden ohne Prüfzeichen verkauft also brauchen die bestimmt keins. -Als Datum der ersten Inbetriebnahme gilt die Verbringung in die EU. -Was hat ein COC mit dieser Geschichte zu tun. -Warum ist ein Trike ein dreirädriges Fahrzeug, eine Ape bis 45 km/h aber nicht (Nationales Recht, um das geht es hier bei der Abnahme, nicht EG!) Hab ich dich überzeugt das das alles Blödsinn war?

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