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Dirk Diggler

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Alle Inhalte von Dirk Diggler

  1. Mögliche Ursachen: Onkel neigt zum Fettansatz, weil er z.B. eine entsprechende genetische Veranlagung dazu hat und die beiden Nachbarn ggf. nicht (so sehr). Onkel neigt mehr zum Fettansatz als die Nachbarn, weil Onkel keinerlei Sport macht bzw. sich nicht ausreichend bewegt und im Gegensatz dazu die beiden Nachbarn Onkel neigt mehr zum Fettansatz, weil er ggf. zum halben Kasten Bier auch noch 18 Brote mit Leberwurst sowie Chips und Schokolade wegknallt und im Gegensatz dazu die beiden Nachbarn Onkel neigt mehr zum Fettansatz, weil Onkel ggf. älter als die beiden Nachbarn ist und sein individueller Grundumsatz (durchschnittlicher Kalorienbedarf pro Tag) sich bereits in höherem Maße reduziert hat, als der seiner ggf. jüngeren Nachbarn, aber Onkelchen genauso viel säuft und reinschaufelt wie er es auch schon früher getan hat. Onkel neigt mehr zum Fettansatz, weil Onkel z.B. eine Drüsenerkrankung oder eine sonstige Erkrankung hat, die Fettleibigkeit begünstigt. Onkel frisst ggf. Medikamente, die zu übermäßigen Wassereinlagerungen führen können. Onkel ist eigentlich ein Auerochse und sieht nur aus wie Onkel. => ggf. alles in Kombination Gerechtigkeit auf Erden zu Lebzeiten gibt es nicht. Dafür wird alleine Gottvater im Himmel sorgen, wenn du seiner angesichtig werden und ihn schauen solltest und er deine Lebensbilanz zieht. Dann wirst Du Gerechtigkeit erfahren! Und nun, auf die Knie, sündiges Vieh! (das reimt sich ja toll)
  2. Assburn, Deine Lambretta ist mega geil, ich hab knochenhart und bin gespannt auf das Ding auf der CS in Köln 2018. Je länger ich das Topic verfolge und mir die Bilder reinwichse, desto mehr Gefallen habe ich auch an deiner Werkstatt gefunden. Dieser Herd mit Backofen und oben drauf ne Standbohrmaschine und anderes Zeugs, die von der Deutschen Post entwendeten gelben Briefboxen, der wie zufällig hindrapierte Kasten Flensburger (sicherlich leer?) und eine Ratsherren-Kiste ohne Flaschen, der Sicherheit vermittelnde Feuerlöscher, halb fertig gestellte Vespen unter senfgelben Decken mit Fransenborte, ein grünes Chippendale-Ledersofa, zwei Gasflaschen neben dran etc. Das ist macht das gesamte Projekt noch geiler! Falls Du dich mit dem Gedanken trägst, deine Lambretta GP 500 Z stilecht mit den genannten Accessoires auf der CS in Köln 2018 wirkungsvoll zu präsentieren, würde ich gerne beim Aufbau des Displays zur Hand gehen/helfen und Sofa, Gasflaschen, Bierkisten, Decken mit Fransen und Feuerlöscher so um deine Lambretta herum aufbauen, dass alles richtig stimmig ist.
  3. Ich habe sehr oft eine Fahne, die sich meist gewaschen hat. Der Fahne geht in aller Regel exzessiver, missbräuchlicher Alkoholkonsum bis zum Delirium voraus. "Flagge zeigen" ist dagegen etwas ganz anderes und so ähnlich wie "Farbe bekennen" und hat etwas mit Haltung zu tun, die man jedoch meist verliert, wenn man eine Fahne hat.
  4. Tut mir leid, bin erst wieder im Frühjahr an der salzigen See und dann an der Ostsee. Wünsche Euch viel Spaß und grüßt mir Olivia Jones. P.S. Vielen Dank. Habe gestern auch die Weihnachtspost vom Club erhalten.
  5. Wenn man nicht zu den Leckschwestern und Club-Fistern gehört, so wie Du, ich und ggf. noch andere, dann erhält man nichts. Vielleicht ist aber auch nur die Post langsam. Ich wohne z.B. ja ziemlich abseits jeglicher Zivilisation.
  6. Puh, das ist ein bißchen ein Blick in die Glaskugel. Ich würde vorsichtig sagen "ja" und das bleibt ggf. in einem reinen Wohngebiet weitesgehend so wie mal festgelegt. Aber wie oben schon ausgeführt, ist nichts grundsätzlich und verlässlich für die Ewigkeit.
  7. Extrem pauschale Frage und kann mit "ja und kommt darauf an" beantwortet werden. Ja. Das ist sehr vom Baurechtsamt und später von der Gemeinde abhängig, wie penibel und akkurat diese agieren. Ich weiß von diversen Verstößen in unserer Gemeinde gegen Baugrenzen/Firsthöhen, nachträgliche Errichtung von Bauten (ohne Genehmigung) etc. Auch hier gab/gibt es in der Folge ganz unterschiedliche Maßnahmen. Viele dieser Verstöße gingen jahrelang gut, denn keiner merkte/kontrollierte es. Dann stritten sich zwei Anwohner und der einen zeigte den anderen an, weil dieser gegen Bauvorschriften verstoßen habe. Die Behörde ist verpflichtet, der Sache nachzugehen. In manchen Fällen waren nur Bußgelder zu zahlen (Errichtung eines Carports ohne Bauantrag) und das Bauwerk konnte so stehen bleiben. In anderen Fällen mussten bereits aufgestellte Mauern, die nicht den korrekten Abstand zu Straße hatten, aufwändig vom Bauherrn versetzt werden. Das kostete in einem Fall gut 25.000 Euro. In einem anderen Fall kam es in aller letzter Instanz zum Rückbau (Abriß) des Bauwerks. Was konkret Baugrenzen/Firsthöhen angeht, sind die Behörden i.d.R. in Wohngebieten (Gewerbegebieten und Mischgebieten weiß ich nicht) sehr streng. Und ist ja auch nötig, denn die Einhaltung von Baugrenzen ist aus einer Vielzahl von Gründen nötig und auch die Einhaltung von Firsthöhen, denn sonst baut der eine 1 1/2-geschossig und der nächste baut 18-geschossig. Meist wollen die Gemeinden, speziell in Wohngebieten, ein einigermaßen geschlossenes "Bild" der Häuser in einem Wohngebiet erreichen. Achtung: In einem Mischgebiet (Wohn-/Gewerbegebiet) oder in einem reinen Gewerbegebiet kann das schon wieder ganz anders aussehen! Zu deinem konkreten Fall und ich kann mir denken, was der Hintergrund deiner Frage ist. Vorab Grundsätzliches: Ein Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung fest. Und es gibt auch noch einen sog. Flächennutzungsplan. Ein Bebauungsplan schafft eine gewisse Rechtsicherheit für den Bürger, aber es heißt nicht, dass so ein Bebauungsplan "für alle Zeit und Ewigkeit in Stein gemeißelt" und unabänderlich ist. Ein Bebauungsplan kann geändert oder ergänzt oder auch aufgehoben werden, wenn bestimmte Sachverhalte, neue Entwicklung/neue Einflussfaktoren, berechtigte Einwände von Bürgern o. ä. dafür sprechen und in der Folge das förmliche Verfahren zur Änderung, Ergänzung, Aufhebung eingehalten und in der Folge das Ganze entsprechend beschlossen wurde. Soweit ich weiß, tut das der Gemeinderat mit dem Bürgermeister. Es gibt Bauvorschriften, die, wenn man eine Ausnahme genehmigt haben will, statt mit einem "einfachen" mit einem "qualifizierten" Bauantrag beantragt werden können. Ob dem dann statt gegeben wird, ist eine andere Sache. Wenn ja, dann kostet der qualifizierte Bauantrag deutlich mehr, als der einfache und dauert auch deutlich länger. Wir mussten seinerzeit einen qualifizierten Bauantrag für unser Bauvorhaben stellen. Beispiel: 1. Ein Bauherr will ein Haus mit Pultdach. Das Pultdach ist in den Bauvorschriften nicht aufgeführt und da steht nur "Satteldach" und "Walmdach". Man kann dann mit einem qualifizierten Bauantrag versuchen, ein Pultdach genehmigt zu bekommen. Das kann klappen, muss aber nicht. => hat ein Bauherr bei uns im Ort durchgesetzt. 2. Ein Bauherr will Rasenpflastersteine. Die Rasenpflastersteine sind in den Bauvorschriften nicht aufgeführt und da steht nur "Pflastersteine", "Kies", "Schotter" und "Mösenfröhlich". Man kann dann mit einem qualifizierten Bauantrag versuchen, die Rasenpflastersteine genehmigt zu bekommen. Das kann klappen, muss aber nicht, aber klappt sehr wahrscheinlich.=> hat ein Bauherr bei uns im Ort durchgesetzt. => Die Bauvorschriften sind von der Gemeinde entsprechend geändert worden und nun sind Pultdächer und Rasenpflastersteine explizit als mögliche Varianten in die Bauvorschriften aufgenommen worden. => das alles ist sehr von der Gemeinde, den jeweiligen Bauvorschriften, ggf. dem Baurechtsamt, den handelnden Personen, dem Ermessenspielraum der handelnden Personen, dem guten Willen der handelnden Personen, Argumenten dafür und dagegen etc. pp. abhängig und kann in kaum einem Fall 1:1 auf eine andere Gemeinde (und die dortigen Gegebenheiten, Vorschriften, handelnden Personen etc. pp.) übertragen werden! => Bürger können ihre Bedenken, Einwände selbstverständlich vorbringen (am besten schriftlich) und die Gemeinde muss Stellung dazu nehmen. Einfach mit der Zahlung von Geld eine Änderung, Ergänzung, Aufhebung eines Bebauungsplans herbeizuführen, geht natürlich legal nicht. Kann schon und dafür gibt es in verschiedenen Orten auch Beispiele. Ansonsten siehe dazu oben zum Thema "Grundsätzliches". In unserer Gemeinde/Ort war/ist das so. Wir durften unser Haus nicht einfach stellen wie wir wollten, sondern es gab eine Vorschrift, wie das Haus auszurichten ist. Davon wollten wir abweichen und unser Haus um 90° drehen. Eigentlich möglich waren nur180° nach links wie rechts. Auch diese Ausnahme musste in Form eines qualifizierten Bauantrages beantragt werden und wurde zum Glück genehmigt. Wie erwähnt kostete der qualifizierte Bauantrag deutlich mehr als der einfache und dauert oft viele Monate bis zu Entscheidung und Erteilung des Roten Punktes. Baugrenzen gibt es natürlich auch und sind bei uns so geregelt: 50cm Abstand bei Errichtung eines Bauwerkes (Zaun, Mauer, Gebäude etc.) zur Grundstückgrenze hin. Gleichzeitig spielt noch eine Rolle, wie hoch das zu errichtende Bauwerk ist. Ja, wenn die Gemeinde zuvor den Bebauungsplan und/oder Flächennutzungsplan ändert/ergänzt. Das tut eine Gemeinde nicht einfach so, sondern dafür müssen bestimmte Gründe vorliegen, die eine Gemeinde dazu veranlassen, das zu tun. Machen kann eine Gemeinde so etwas unter Einhaltung der nötigen Verfahren (kenne ich nicht im Einzelnen) und unter Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften selbstverständlich. Ist bei uns kürzlich passiert. Hier wurde ein Grünstreifen, der im Bebauungsplan als "Grünfläche" explizit ausgewiesen war, kürzlich von dem Gemeinde in eine Zufahrtstraße umgewandelt, um die Zufahrt zu den jetzt kürzlich endlich verkauften Baugrundstücken (die viele Jahre lang aufgrund Unattraktivität unverkäuflich waren und brach lagen) zu gewährleisten. Anders wären die Baugrundstücke nicht zu erreichen gewesen. Der Bebauungsplan oder der Flächennutzungsplan (oder beides?) wurde von der Gemeinde entsprechend geändert. Natürlich unter Anwendung des dafür nötigen förmlichen Verfahrens. D.h. jedoch nicht, dass man das als Bürger grundsätzlich alles widerspruchslos hinnehmen muss. Ich empfehle, mit der Gemeinde und hier mit dem Bürgermeister und/oder dem Zuständigen für Bauangelegenheiten bei der Gemeinde vorab ein Gespräch zu führen, um sich über die genauen Gegebenheiten, den Bebauungsplan/Flächennutzungsplan und die etwaigen Bedenken die man gegen eine etwaige Änderung/Ergänzung hat, persönlich zu besprechen. Habe ich auch mal getan und die Gemeinde ist verpflichtet, Stellung zu beziehen bzw. den Bürger anzuhören und tut das auch. Um das beurteilen zu können, muss man u.a. den Bebauungsplan/Flächennutzungsplan der Gemeinde kennen. Ansonsten siehe oben. Und mit der Begrifflichkeit "unmöglich" sollte man vorsichtig umgehen. So manches ist möglich, wenn A, B, C, D, E, F............gegeben ist und es heißt nicht, dass man sich nicht gegen Mögliches wehren kann. Muss man aber in jedem Einzelfall prüfen (lassen). Ich habe festgestellt, dass Alteingesessene manches glauben, wie sich etwas verhält, es aber oft nicht wirklich genau wissen, da vieles durch Mund-zu-Mund-Propaganda weiter getragen und erzählt wird und Alteingesessene (und auch Neuhinzugezogene) dann irgendwann glauben, dass es so und so ist. Faktisch ist es aber nicht selten anders oder sogar ganz anders. Gesetze, Regelungen, Satzungen, Vorschriften etc. können geändert werden. Dafür ist aber i.d.R. immer ein bestimmtes Verfahren im Vorfeld anzuwenden. Regeln und Gesetze gelten für die, für die die Gesetze und Regeln gemacht wurden bzw. für diejenigen, an die sich die Regeln und Gesetze wenden. Gesetze, Regelungen, Satzungen, Vorschriften etc. können geändert werden. Dafür ist aber i.d.R. immer ein bestimmtes förmliches Verfahren im Vorfeld anzuwenden. Manchmal können in bestimmten Fällen, wie wenn ein qualifizierter statt eines einfachen Bauantrages nötig ist, dafür mehr Gebühren fällig werden. Das ist legal. Ansonsten gibt es noch das Schmieren von Entscheidungsträgern und ist abhängig vom Grad der Bestechlichkeit der Personen, vom eigenen Geldbeutel etc. etc. Das ist nicht legal.
  8. Ist eine Abkürzung und steht für Dicker interessanter Lümmel dehnt Organ.
  9. Korpulent im Sinne von "am Leib attraktiv stark wohlgeformt."
  10. He, ich bin nicht dick, ich bin höchstens korpulent!
  11. Das sollte man haben, denn die Menschheit hat bisher das Vertrauen in Sachen Umwelt mehr als gerechtfertigt. Nie waren unsere Ozeane sauberer, nie war die Luft in unseren Städten besser, nie waren unsere Böden so unbedenklich und frei von Umweltgiften, nie war der Artenreichtum der Tier- und Pflanzenwelt größer, nie starben weniger Tier und Pflanzen aus etc. als heutzutage im Jahr 2017. Die Menschheit ist - ökologisch gesehen - auf einem wirklich guten Weg und auch ich trage meinen Teil dazu bei und fahre meine alten 2-Taktroller seit kurzem nur noch mit 1:100 (Öl-/Spritgemisch) und reduziere dadurch meinen Verbrauch an 2-Taktöl im Vergleich zu bisher 1:50 ganz erheblich. Wenn ich mir Mühe gebe, schaffe ich auch noch 1:200. Ich bin so richtig grün hinter den Ohren.
  12. Am Montag saß ich ungewollt neben einem Typen, der über massig an Geld verfügt und mir erzählte, wie geil der Tesla ist, den er sich für 130.000 Euro als Fünftwagen und mit jeglichen Sonderausstattungsdetails vor einigen Monaten rausgelassen hat. Das sind im Moment die Leute, die sich so eine Kiste kaufen und noch ein paar andere Überzeugte. Definitive Zukunft: Wenn das Ding dann in der "Brot-und-Butter"-Version mit Plastikteilen ausgestattet zu einem Preis von ca. 35.000 Euro zu haben sein wird, wird die breite Lemminge-Masse folgen. Und wie mit dem neuesten I-phone werden die Leute sich an den Autohäusern die Nasen platt drücken, monatelang anstehen und Bestellungen aufgeben und ihren Nachbarn und Kumpels erzählen, dass das Ding mega geil und die ganzen alten C-Klassen/Golfs/BMWs/Audis etc. mit Verbrennungsmotoren total veraltet, total 2000er und total out sind. Und dann läuft auch noch dieser so böse angesprochene Rest los und kauft sich ne Elektromöhre, ob dann von Tesla oder sonst einer jung aufstrebenden Firma. Ein paar heute noch präsente Auto-Marken werden in ca. 15-20 Jahren nicht mehr am Markt vertreten sein und genauso sterben wie Borgwart, Pontiac, Tucker und andere. Visionäres Science fiction und wird wahr werden: Aldi und Liedl werden folgen und in China und Taiwan hergestellte Elektrobillig-Eimer auf Ratenzahlung/zur Miete/zum Kauf oder zum Abficken anbieten. Elektriker werden sich vor Aufträgen nicht mehr retten können, weil jeder Prolet und jeder Millionär (und alle dazwischen) in seiner Garage/Stellplatz eine Schnellladesteckdose angebracht haben will. Manche zwei, drei oder zehn Steckdosen für die Elektroautos der Frau, der Kinder und die Freunde der Töchter, damit die Stecherfreunde der Töchter, wenn diese abends die Töchter schön gestoßen haben, auch wieder mit leergespritzten Eiern - aber vollem Akku - nach Hause fahren können. Natürlich werden die Batterien mit der Zeit immer leistungsfähiger, müssen seltenen geladen werden und ein paar Schlauberger (mit unglaublich dicken Brillengläsern u. McDonalds-Gutscheinen) vervollkommenen die Rekuperationstechnik noch mehr, so dass bereits ein lauer Furz in den Fahrersitz gedrückt, die Batterie wieder halb oder ganz voll lädt. Durchgedrehtes Science fiction, aber wird wahr werden: Es werden Batteriekriege entstehen und Varta wird gegen Panasonic und Duracell einen barbarischen Zwei-Frontenkrieg führen, der die Menschheit in giftiger Batteriesäure sterben lässt. Über der verbrannten Erde werden elektronisch gesteuerte und per Akku angetriebene Robotermaschinen einen fürchterlichen Kampf gegen sich selber führen, während die ausgerottete Menschheit und was von ihr noch übrig ist, längst von einigen Elektrorobotern zum Erdmittelpunkt transportiert wird, um dort bei 1 Mio. Grad zu verdampfen. Ich bin dann ein Terminator.
  13. Das sehe ich allerdings auch so. Aber keine Sorge, das konnten und können Menschen immer sehr gut. Nämlich Aktionismus betreiben. Und i.d.R. geht das auf, denn es wird auch hier, genau wie in anderen Bereich des technologischen "Fortschritts", das Gros der Menschen irgendwann dem Versprechen der Medien, dem Druck des sozialen Umfelds (die alle schon x und y haben und einem einreden, man wäre mit dem alten z derart hinterher und armselig) sowie den gesetzlichen Bestimmungen (die kommen werden) erliegen und sich "neuste Technologie" anschaffen werden. So war es immer und so wird es immer sein und wir alle (bis vielleicht auf ganz wenige Ausnahmen) werden auch so handeln.
  14. So weit ich weiß spricht man - Stand der Technik von heute - von einer ungefähren Lebensdauer von ca. 7-8 Jahren. Aber selbst dann wären die Dinger wohl nicht am Ende, sondern verfügen noch über 70-80% Akkuleistung. Aber ich gehe mal davon aus, dass mit fortschreitender Technik die Akkus noch etwas besser werden, länger halten, öfter und schneller geladen werden können und auch mehr Kapazität haben werden.
  15. Gerne. Um hier mal das Niwo wieder hoch zu holen und das Topic damit ganz nach unten zu bringen, sollte man die Dinge klar beim Namen nennen. Sitz ich auf der Lambretta und ziehe hoch die Rotze, dann juckts mir meistens anner Fotze. Viele sind oft sehr sehr böse, steck ich mit meiner Lambretta in der Möse. Hab noch einiges auf der Pfanne, wenn gewünscht. P.S. Ich habe mal einige Jahre als Dichter gearbeitet.
  16. Dirk Diggler antwortete auf ikearoller's Thema in Blabla
    Das ist das Wesen eines Gesetzes, dass es in aller Regel allgemein gültig formuliert ist. Der Einzelfall muss immer und grundsätzlich als Einzelfall betrachtet werden und wird das auch, wenn es hart auf hart kommt, sprich es in letzter Konsequenz zu einem Klageverfahren kommt, bei dem ein Richter entscheiden muss. So ist das. Und die aufgeführten Sachverhalte sind a). nicht mit einander vergleichbar und vollkommen unterschiedlich und haben b). nicht alle mit dem Vertragsrecht zu tun, denn es geht bei dem Tattoo von Helene F. um deine eigene Brust, bei der Flasche Wodka um deine eigene Leber und bei dem Studium der Eurythmie um deine Lebenszeit (und damit um dein Recht auf Selbstbestimmung), während es bei einem Autokauf um die Vertragsbeziehung eines Käufers und eines Händlers geht. Bin jetzt raus.
  17. Dirk Diggler antwortete auf ikearoller's Thema in Blabla
    Das BGB ist u. a. nun mal nicht nur für ganz bestimmte Güter (hier für 5 Jahre alte Golf TDIs oder Mercedes E 400 CDI) gemacht, die ge- oder verkauft werden sollen, sondern bezieht sich ganz allgemein auf das Privatrecht und die damit zusammenhängenden Rechtsbeziehungen von Bürgern untereinander. Und es heißt ja noch nicht, dass wenn Du als Händler keine schlaflosen Nächte wegen der Veräußerung eines 5 Jahre alten Golf TDI hättest, dass deshalb dies auf jeden anderen Händler übertragen werden kann. Und umgekehrt gilt dies genauso für Käufer eines solchen 5 Jahre alten Golfs TDI. Mir leuchtet die existierende Sachmängelhaftung (Gewährleistung bei einem durch den Händler zu vertretenden Mangel) im Zusammenhang mit dem Verkauf eines jeden Gutes vollkommen ein und es ist aus meiner Sicht absolut richtig, dass das gesetzlich so geregelt ist. Und weiter stelle man sich die unzähligen und in noch höherem Maße als sowieso schon stattfindenden Betrügereien und in der Folge Rechtsstreitigkeiten vor, die zu Tage treten würden, wäre die Sachmängelhaftung nicht existent. Menschen streiten sich für weit weniger als 5.000 Euro bis auf das Blut. Und "gekauft wie gesehen" ist grundsätzlich prima, aber es gibt nun mal Güter auf dieser Erde, denen sieht man (und dazu ggf. als Laie) eben vor/beim Verkauf nicht an, ob sie einen Mangel beinhalten der ggf. vom Verkäufer (Händler) zu vertreten sein könnte. Wenn ich einen Bleistift von einer Privatperson kaufen will, ist das etwas anderes, wie wenn ich ein Auto von einem Autohändler kaufen möchte. Nicht grundsätzlich in Sachen "Vertrag/Kaufvertrag" aber eben in Sachen "gesetzliche Gewährleistung." Aber wie gesagt, es ist ja o.k., wenn man das alles anders sehen möchte. Ändert allerdings nichts an der Tatsache.
  18. !hcsrA ned ni hcue tkcif nataS
  19. Dirk Diggler antwortete auf ikearoller's Thema in Blabla
    Selbstverständlich dürfen Menschen im Grundsatz Verträge so gestalten, wie sie es für optimal halten. Aber natürlich völlig zurecht mit der Einschränkung, dass diese bestimmten gesetzlichen Regelungen nicht zu wider laufen dürfen. Und da gibt es nun manigfaltige gesetzliche Regelungen in Sachen Vertragsgestaltung und diese dienen dazu, den Käufer und auch den Verkäufer in einem gewissen Rahmen zu schützen, etwaige spätere Streitigkeiten damit bereits möglichst im Vorfeld zu minimieren (auszuschließen ist nicht möglich) und ein Stück weit Rechtssicherheit und damit ein Stück weit Verlässlichkeit für Käufer und Verkäufer zu schaffen etc. pp. Eine Gewährleistung ist keine Garantie, sondern eine sog. "Mängelhaftung" bzw. "Sachmängelhaftung". Das heißt nichts anders, als wenn ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel an der Sache vorlag, dass dann der Verkäufer dafür eine gewisse Zeit nach dem Kauf haftet. Und das ist auch gut so, denn sonst wären dem Betrug noch weit mehr Tür und Tor geöffnet, als es sowieso schon der Fall ist. Davor in einem gewissen Umfang zu schützen, ist Aufgabe des Gesetzgebers und ebenfalls entsprechende Regelungen/Gesetze zu erlassen. Ob das nun sinnvoll ist oder nicht, darüber darf man unterschiedlicher Auffassung sein. Für mich macht das durchaus Sinn. Und es gibt andere Regelungen/Gesetze, die auch den Verkäufer in einem gewissen Rahmen schützen.
  20. etsrüw! nebrets ella tedrew rhi!
  21. Ich würde mal den Vorbesitzer nach der FIN-Nummer und den fehlenden Papieren (?) fragen. => ich gehe jedoch davon aus, dass Du einen sog. "Scheunenfund" getätigt und gekauft hast und die Papiere über die Jahre leider verloren gegangen sind. Ansonsten die beschriebenen Wege, um vielleicht die Nummer irgendwie wieder hervorzuholen und sichtbar zu machen => falls das nicht möglich sein sollte, siehe unten. 1. Legaler Weg: Anruf bei deiner Kfz-Zulassungsstelle oder noch besser persönlich dort vorsprechen und dein Anliegen schildern. Erkläre, wie Du zu dem Roller ohne Papiere kamst. Kaufvertrag mitnehmen, falls vorhanden. Ich würde auch eine offizielle Liste der FIN-Nummern (Baujahre VBB150 von bis und die dazugehörigen FIN-Nummern mitbringen => steht im Wiki. Es wäre gut, wenn die Liste offiziellen Charakter hat und zumindest ein Piaggio-Logo etc. darauf zu sehen wäre). Die Zulassungsstelle wird Dir anschließend sagen, wie in diesem Fall vorgegangen werden muss, damit Dir ggf. eine neue FIN-Nummer zugeteilt werden kann. Weiterhin wirst Du natürlich, da Du keine Papiere hast, in jedem Fall eine Vollabnahme nach §21 beim TÜV machen lassen müssen und natürlich sollte der Roller bis dahin straßenverkehrstauglich sein. Alles natürlich unter der Voraussetzung, dass dir die Zulassungsstelle im Vorfeld mitgeteillt hat, ob und wie Du zu einer neuen FIN-Nummer kommen kannst. => das Ganze wird ein ggf. langer und aufwändiger Weg für Dich sein. 2. Alternativer Weg: Dieser wurde oben bereits angedeutet, ist mit den bekannten Risiken verbunden und dazu kann hier nicht geraten werden.

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