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Dirk Diggler

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Alle Inhalte von Dirk Diggler

  1. Auch das hat nichts mit dem Pigmentierung dieser Haare zu tun. Es wachsen immer mal Barthaare (ob grau, ob blond, ob rot, ob braun, ob schwarz, ob schlohweiß) in die Haut ein und dann kann sich diese Stelle entzünden.
  2. Die Pigmentierung von Haaren bzw. bei grauen Haaren die nachlassende Pigmentierung hat ursächlich nichts mit einer entzündeten Haarwurzel zu tun. Das ist in der Regel eine durch Bakterien ausgelöste kleine Entzündung im Bereich der Haarwurzel.
  3. Off-Topic: Mein Wunschtraum ist folgender. In ca. 5-10 Jahren gibt es bei den einschlägigen Händlern verschiedene Kits mit unterschiedlichen Kw-Leistungen und Akku-Ladeleistungen/-größen, zum Selbsteinbau in den originalen Motorblock für den versierten Schrauber, zwischen 1.500,- und 2.500 Euro zu kaufen. Durchschnittlich 100km-Reichweite sollten bei jedem Kit drin sein, bei vergleichbaren (oder gerne auch besseren) Fahrleistungen wie bei heutigen originalen Vespa/Lambretta 50ccm - 250ccm-Rollern. Für diejenigen, die das nicht selber bewerkstelligen können oder wollen, gibt es zusätzlich die Einbau-Dienstleistung für 500,- Euro zu kaufen. Laden dauert von leer bis voll ca. 10-15 Min, Ladestationen sind an vielen Tankstellen verfügbar und geht auch über Fast-Charge-Laden zu Hause an der Steckdose. Wenn sich das nicht realisieren lässt, dann soll Kim Jong Un den roten Knopf drücken.
  4. Je nach dem, welcher Werkstoff den anderen umschließt, beginnt man mit der Metallsäge und macht dann mit der Holzsäge weiter oder umgekehrt. Vorausgesetzt man kommt in den Sägeschlitz mit der anderen Säge rein. P.S. Ich komme mit der Figur auf deinem Avatar-Foto nicht ganz klar. Der Sack erscheint übernatürlich groß, aber wo ist der dazugehörige Pimmel? Oder ist ne Kreuzung aus nem Mann und einer Frau? Ich sehe da in der Mitte eine Art Harnröhrenöffnung?
  5. Das weiß ich zufällig, denn ich wohne auf dem Land und da gibt es viel Wald. Im Wald gibt es viele sog. "Holzwege". Diese sind von Waldarbeitern in den Wald eingeschlagen und dienen nur dazu, mitten im Wald an einer Stelle geschlagenes Holz heraus zu transportieren. In sehr vielen Fällen führen diese Wege eben in den Wald hinein und zu der Stelle, an der Holz geschlagen wurde. Aber sie enden eben an dieser Stelle und führen nicht weiter. Geht nun ein unbedarfter Wanderer, Taugenichts oder Masturbierer in den Wald hinein und trifft auf so einen Holzweg und denkt, "prima, den kann ich sicher weiter gehen, denn so komme ich auch von A nach B" dann befindet sich dieser Wanderer, Taugenichts oder Masturbierer "eben auf dem Holzweg" und wird synonym für "sich gedanklich auf Abwegen befinden", "schief gewickelt zu sein" oder "einem falschen Gedanken aufsitzend" verwendet.
  6. Die Hülle lässt sich auf jeden Fall im Gabelrohr drehen, wenn du die Überwurfmutter oben am Tacho losgeschraubt hast und Du dann unten an der Überwurfmutter (an der die Hülle ja festsitzt) schraubst/drehst. Wo wohnst Du? Super-Grobi kommt schnell vorbei und erledigt das in 1 Minute.
  7. Ich verstehe, was Du meinst. Eigentlich versteht man unter einem sog. "sechsten Sinn", mal unabhängig davon ob es diesen tatsächlich gibt oder nicht, die Fähigkeit der übersinnlichen Wahrnehmung (nicht mit den üblichen 5 Sinnen). Ggf. kann das als der sog. Instinkt bezeichnet werden und bezieht sich eher auf eine emotionale Wahrnehmung und meint eigentlich nicht die Fähigkeit des Verständnisses von komplizierten wissenschaftlichen Vorgängen. Für das Verständnis von komplexen wissenschaftlichen Vorgängen gibt es nun mal einfach Menschen, die auf dem Gebiet großartige kognitive Fähigkeiten haben und andere haben diese nicht in selben Maße. Ich steige bei den Einstein'schen Theorien an einem bestimmten Punkt genauso aus, wie ich bei Kant oder Hegel an einem bestimmten Punkt nicht mehr mitkomme. Über einen sechsten Sinn kann man, unabhängig vom Verständnis von Einstein, Kant oder Hegel, trotzdem verfügen. Falls es so einen sechsten Sinn tatsächlich gibt. Aber auch diese Fähigkeit des 6. Sinns ist mir bei mir selbst nicht sehr ausgeprägt.
  8. Nein, nicht. Und ist in letzter Konsequenz immer eine Sache, die jeder für sich selber entscheiden muss. Es liegt, denke ich, im Wesen des Menschen verstehen zu wollen, was war und was sein wird, wie sich alles verhält, wie alles entstanden ist und was noch alles da ist. Wie pötpöt schrieb, hat diese Eigenschaft ganz sicher nicht nur positiven Ausprägungen, sondern auch negative. Aber auch darin unterscheidet sich diese Eigenschaft und die damit verbundenen Aktivitäten nicht von unzähligen anderen, denn nichts ist a priori nur "gut" oder nur "schlecht" und nahezu immer (oder grundsätzlich immer) gibt es Vor- und Nachteile.
  9. Mein 6. Sinn lässt mich Bier finden, wo ich zuvor keines roch, sah, ertastete, hörte und schmeckte. Der Mensch ist nicht die letzte Schöpfung bzw. Evolutionsstufe von Leben auf dieser Erde bzw. im All. So wie eine Ameise ihre "Erde" in ihrem Ameisenhaufen sieht und ein sehr kleines Stück des Waldes ihren "Kosmos" nennt, so viel/so wenig hat vielleicht der Mensch im Verhältnis erfasst und verstanden. Das macht es jedoch nicht sinnlos, die Grenzen des Erfassbaren weiter auszuloten und zu erforschen.
  10. Mich würde noch interessieren, wie hoch die ca.-Kosten für das komplette Material und der nötige Aufwand in ca.-Stunden für den Einbau waren. Wären ähnliche Elektromotoren erhältlich, die das äußere Erscheinungsbild des Rollers - wie bei diesem Roller - kaum/gar nicht beeinträchtigen, die aber etwas mehr Leistung bringen und nicht nur 50km-Reichweite im Durchschnitt, sondern ca. 100 km Reichweite möglich machen?
  11. Warum hilft Gegenhaltern mit der Zange nicht? Kann nicht sein. Versuch mal, ggf. die Tachohülle ein wenig aus der Überwurfmutter herauszuziehen, so dass sich die Überwurfmutter drehen lässt, ohne dass sich die Hülle mit dreht. Ansonsten schraub die Überwurfmutter oben am Tacho los und zieh die Innenbowde aus dem Tacho heraus, so dass die Tachohülle ohne Schaden zu nehmen mit drehen kann, wenn Du dann in der Folge noch mal an der Überwurfmutter unten am Tachoritzel schraubst/drehst. P.S. Wenn Du ein neues Tachoritzel (respektive Tacho-Schnecke) einsetzen willst, dann unbedingt beim Einführen der neue Tacho-Schnecke gleichzeitig das Vorderrad langsam drehen, ansonsten wird die neue Tachoschnecke gleich wieder platt gedrückt.
  12. 2-3 Flaschen ins Handschuhfach, falls vorhanden. Falls Ersatzrad unter der Seitenhaube mitgeführt wird, gibt es dafür einen passenden Einsatz (Fach) von z.B. MRP, welches an zwei oder drei Felgenmuttern fixiert wird. Geht natürlich genauso an einem E-Rad im Beinschild. Passen noch mal 2 Flaschen rein. Ansonsten den vorhandenen Platz unter der linken Seitenhaube entsprechend nutzen und man kann sich hier eine Befestigung für 2-3 Flaschen selber konstruieren. Weiterhin gibt es Magnettaschen von z.B. Louis, die jeweils 1L-Flaschen fassen. 2-3 davon an den Roller z.B. ans Beinschild "dranheften". Unter das Sitzbankgestühl könnten auch noch 1-2 Flaschen passen, wenn man diese im Sitzbank-Rahmen entsprechend befestigt und damit nicht die originale Luftansaugöffnung (falls noch in Benutzung durch verwendeten Si-Vergaser) durch den Rahmen blockiert. Ansonsten wie schon geschrieben, noch 2-3 Flaschen ins Gepäck packen. Denke mit der Anzahl an Ölflaschen kommt man ohne Weiteres (bei 1:50) viele tausend Kms weit.
  13. Vorher bringe ich mich lieber um.
  14. Glaube ist selten frei von zeitweisen Zweifeln. Manches was auf dieser Scheibe geschieht, klingt nicht glaubwürdig für denjenigen, der es nicht selbst erlebt und erfahren hat. Und trotzdem ist es wahr und real.
  15. So ist es. Ich konnte das Foto eines Reptilopoden ergattern. Sie sind furchterregend und können sich mit Anstrengung auch so verwandeln, dass sie menschliche Züge annehmen und dann in der Masse der Menschen nicht (immer) auffallen. Was bleibt ist ihre immer leicht grünlich gefärbte Haut, die aber den meisten Menschen entgeht, wenn sie in humanoide Wesen verwandelte Reptilopoden sehen. Sie ernähren sich von Fischen und Garnelen.............................................. P.S. Falls jemand fragt, wie ich das Foto eines Reptilopoden aufgenommen habe, hierzu Folgendes: Ich schwamm durch das Meer bis ganz an den Rand der Scheibenerde, zog mich mit schrecklicher Kraftanstrengung am umgebördelten Rand unserer Scheibenerde empor, so dass mein Oberkörper auf dem Rand zum Liegen kam, beugte mich dann mit dem Oberkörper herunter und konnte dann mit dem Kopf auf den unteren Teil unserer Scheibenerde blicken. Dort stierte mich ein Reptilopode an, den ich dann mit meiner wasserdichten Kamera (Minolta) sofort fotografierte. Dann schwang ich meinen Oberkörper wieder empor (das Blut war mir bereits stark in den Kopf gestiegen), ließ mich vom Rand unserer Scheibenerde wieder ins Meer fallen und schwamm die gesamte Strecke (ohne Anzuhalten) wieder bis an Land zurück.
  16. Jeder Depp weiß, dass die Erde eine Scheibe ist. Zu den Rädern hin wird die Scheibe, die ansonsten wie ein Diskus geformt ist, immer flacher, denn da ist überall Meer. Das Meer kann jedoch nicht am Rand der Scheibe abfließen, weil die Scheibe an den Ränder aufgebördelt ist.
  17. Nein, das darf der AG nicht grundsätzlich. Es mag jedoch eventuell ganz wenige Arbeitsstätten geben, bei denen es ggf. aus Sicherheitsgründen nötig sein könnte, das Betriebsgelände während der Arbeitszeit nicht zu verlassen. Das muss dann der AG entsprechend begründen und kann dies dann auch in diesen seltenen Fällen hoffentlich. Das mit dem Hängen der Jacke über einen Stuhl ist ebenfalls nicht vorzuschreiben. Aber auch hier mag es Ausnahmen geben, wo es sich z.B. um eine fette Daunenjacke oder einen dicken Wintermantel handelt UND der Arbeitsplatz direkt im Sicht-/Aufenthaltsbereich von Kunden (wie z.B. in einer Bank) liegt und der AN als z.B. Kundenberater direkt mit Kunden zu tun hat. Da sollte es selbstverständlich sein, dass der Kundenberater dieser Bank auf ein entsprechendes Erscheinungsbild seines Arbeitsplatzes und seines eigenen Äußern achtet. Bei den meisten dieser Fragen gibt es selten die Antwort, "dass etwas grundsätzlich verboten/erlaubt ist", sondern es kommt i.d.R. auf den konkreten Fall, die konkreten Umstände, das konkrete Umfeld, die konkreten Bedingungen und die konkrete Begründung etc. an. Selbst das Bumsen am Arbeitsplatz kann erlaubt sein, wenn es sich um einen Puff handelt.
  18. Wie schon geschrieben wurde, kann die Firma das auf ihren eigenen Parkplätzen vorschreiben. Was jedoch eine regelrechte Abmahnung bei Nichteinhaltung angeht, die dann Eingang in die Personalakte finden würde, halte ich so eine schriftlichte Abmahnung für ggf. arbeitsrechtlich angreifbar. Wobei immer die Frage ist, ob das Vorgehen gegen so eine eventuelle Abmahnung am Ende dem AN zuträglich wäre.
  19. Hatte kürzlich im Bekanntenkreis auch einen tollen Fall. Ein Flüchtling, der aus humanitären Gründen in D aufgenommen wurde, verursachte widerrechtlich auf dem Bürgersteig fahrend einen Unfall mit einem Fahrrad. Er fuhr auf ein am Straßenrand vorschriftsmäßig geparktes Auto auf, knallte gegen den Kotflügel und legte sich dann auf die Motorhaube. Schaden ca. 3.500 Euro Der Geschädigte blieb komplett auf seinen Kosten sitzen, da der Flüchtling keine Haftpflichtversicherung oder sonstige Versicherung hatte und auch die Bundesrepublik Deutschland (mit ihren Institutionen und Behörden) in solchen Fällen NICHT einspringt. Der Klageweg war erfolglos.
  20. - Ich bin Skawoogie - Das Fahrzeug des Unfallverursachers, der auf das Stauende auffuhr, war nicht versichert.
  21. Ich auch und noch dazu weiß man ja nicht, wie es sich genau verhält und ob hier nicht doch ein Wechselkennzeichnen ganz legal im Spiel ist.
  22. Ah o.k. Das wusste ich nicht, dass es diese Begrenzung gibt. Gut für denjenigen, der eine solche Obliegenheitsverletzung begeht.
  23. Wenn jemand mit einer 50er mit nicht eingetragenen z.B. (Zitat) "132ccm AlugedrehtFranz" einen Unfall baut und es wird nachträglich festgestellt, dass ein nicht eingetragener "132ccm AlugedrehtFranz" verbaut war, dann hat der Fahrer der 50er mit 132ccm AlugedrehtFranz ein heftiges Problem. Zur strafrechtlichen Seite: 1. Die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges (in dem Fall 50er mit 132ccm AlugedrehtFranz ohne Eintragung) ist erloschen. 2. Wenn der vorhandene Führerschein nur das Führen eines 50ccm-Fahrzeuges gestatten würde, käme noch der Straftatbestand "Fahren ohne gültigen Führerschein" hinzu. => In Summe also Führen eines Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis und Fahren ohne gültigen Führerschein. => Für beide Tatbestände sieht es schon mal rein strafrechtlich ziemlich "zappenduster" für den Fahrer aus. Weiterhin kommt nun noch die versicherungstechnische Seite und die Haftungsfragen: Wenn der Fahrer des 50er mit nicht eingetragenem Franz und ggf. ohne Führerschein fahrend der Unfallverursacher ist, dann zahlt seine Versicherung den Schaden des Unfallgegeners, aber nimmt garantiert den Fahrer des 50ers nachträglich in Regress. Das kann sehr sehr teuer werden, nicht zuletzt, wenn zu dem Blechschaden ggf. auch noch ein Personenschaden beim Umfallgegner (mit womöglich heftigen gesundheitlichen Auswirkungen wie Querschnittslähmung o.ä.) dazu kommt. => Dann zahlt der Unfallverursacher unter Umständen sein Leben lang. Wenn der Fahrer des 50ers mit nicht eingetragenem Franz und ggf. ohne Führerschein fahrend nicht der Unfallverursacher ist, kann es trotzdem sein, dass er eine Teilschuld (unterschiedlicher prozentualer Anteil) an dem Unfall bekommt, wenn ggf. gutachterlich nachgewiesen werden könnte, dass eine Unfallvermeidung oder die Reduzierung der Schwere des Unfalls möglich gewesen wäre, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls den Vorschriften entsprochen und die Betriebserlaubnis nicht erloschen gewesen wäre. Auch hier würde die Versicherung des Fahrers des 50ers die Teilschuld bezahlen, aber den Fahrer nachträglich in Regress nehmen. => Auch das kann für den Fahrer des 50ers mit Teilschuld noch sehr teuer werden und steht in Abhängigkeit der Schadenshöhe und den Schadenauswirkungen. Natürlich liegt jeder Einzelfall individuell anders und muss entsprechend betrachtet werden. In jedem Fall sollte man hier einen Anwalt (Verkehrsrechtspezialist) zu Rate ziehen.
  24. Gibt es seit ca. 5 Jahren und heißt Wechselkennzeichen. Geht aber "nur" für zwei Autos oder für zwei Motorräder, die dann mit dem selben Kennzeichen betrieben werden dürfen.

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