Ich gehe mal davon aus, dass Du die Entschädigung im Rahmen einter Teilkaskoversicherung meinst: Wahrscheinlich wird der Zeitwert einer '91er PX80 "nach Liste" ermittelt werden (wobei ein '91er Baujahr da nicht mehr drin steht) und dann festgestellt werden, was die Reparatur kosten wird.
Grobe Faustformel: Du bekommst die Rep.-Kosten nur bis maximal zum Zeitwert des Fahrzeuges ersetzt; bei (errechnetem) wirtschaftlichen Totalschaden wird noch ein Fahrzeugrestwert berücksichtigt und von der Entschädigungssumme abgezogen.
Welcome Scooterist!
![]() |
Willkommen im GSF, dem ältesten und renommiertesten Forum für Vespa, Lambretta und andere klassische Roller! Um das GSF vollständig nutzen zu können, brauchst du nur ein Nutzerkonto anzulegen. Das geht ganz schnell und einfach, indem du oben rechts auf "Mitglied werden" klickst. Das Ganze ist natürlich völlig kostenlos.
|
Giftgrüne Px
Eröffnet von blechroller16, 22. Juni 2010 - 08:36
42 Antworten zu diesem Thema
#41
Geschrieben: 22. Juli 2010 - 06:11
#42
Geschrieben: 23. Juli 2010 - 12:42
blechroller88 schrieb am 21. Juli 2010 - 22:45:
Frage:
müssen die mir genau den wert bezahlen,um den roller wieder in dem zustand zu bauen,wie er vor dem einbruch war?
habe einen kostenvoranschlag abgegeben,usw. warte nun auf rückmeldung.
Ich würde ja nur die Versicherung in Anspruch nehmen, weil es einfacher ist.
Oder du regressierst bei der Versicherung voll und die sollen den Typen in Anspruch später nehmen.
Denn der haftet dir gegenüber aus Delikt auf das negative Interesse, sprich den Zustand, den der Roller vor dem Einbruch hatte.
Also bekommst du da alles ersetzt, was erforderlich für die Herstellung des vorherigen Zustands war...
Gruß Dirk
#43
Geschrieben: 26. Juli 2010 - 21:34
Danke euch für eure antworten.
werde mal abwarten müssen wie es weiter geht
werde mal abwarten müssen wie es weiter geht
1 Benutzer lesen gerade dieses Thema
Mitglieder: 0 | Gäste: 1 | Anonyme Mitglieder: 0

















