kebab Geschrieben 17. April 2006 Teilen Geschrieben 17. April 2006 Bei einigen Händlern in D und A gibt es jetzt wieder die beliebte PX200 Disc zu kaufen.Offiziell (nach Anfrage) stellt Piaggio diese nicht mehr her. Auch mit dem Hinweis auf existierende Exportmodelle der PX200 verneinten Sprecher von Piaggio dies.Für welchen Markt wird die PX200 ("unter Geheimhaltung") noch gebaut?Gerüchten zu Folge für Australien. Wer weiss Genaueres? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
michael_t5 Geschrieben 17. April 2006 Teilen Geschrieben 17. April 2006 kann schon sein, dass sie bei so manchen händler noch im laden steht.... aber i D geht es ja nimmer, wegen der abgaswerte.... da muss sie dann baujahr 2002 oder so haben ???? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
enterprice Geschrieben 17. April 2006 Teilen Geschrieben 17. April 2006 (bearbeitet) Ich habe meine im Mai 2003 zugelassen und ich glaube die Frist lief Ende Juni 2003 ab. Seit dem gilt die neue Abgasregelung. Gültig ist dabei nicht das Baujahr, sondern der Tag der ersten Zulassung in Deutschland. Das ist interessant bei Importfahrzeugen, denn selbst wenn es Oldies sind, gilt das Datum der Erstzulassung in Deutschland. Welche Ausnahmen, Sonderregelungen und Tricks es da gibt, weiß ich allerdings nicht - aber es gibt sie. Bearbeitet 17. April 2006 von enterprice Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Champ Geschrieben 17. April 2006 Teilen Geschrieben 17. April 2006 Gültig ist dabei nicht das Baujahr, sondern der Tag der ersten Zulassung in Deutschland. Das ist interessant bei Importfahrzeugen, denn selbst wenn es Oldies sind, gilt das Datum der Erstzulassung in Deutschland. Welche Ausnahmen, Sonderregelungen und Tricks es da gibt, weiß ich allerdings nicht - aber es gibt sie.Das mit der ersten Zulassung ist richtig, meines Wissens ist das allerdings nicht auf Deutschland beschränkt, sondern auf die EU. Sprich, wenn ein Fahrzeug bereits in einem der europäischen Mitgliedsländer angemeldet war muß es auch wieder zugelassen werden. Kommt es aus einem Land, daß nicht zur EU gehört gilt das neue Zulassungsdatum. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
enterprice Geschrieben 17. April 2006 Teilen Geschrieben 17. April 2006 Bei einigen Händlern in D und A gibt es jetzt wieder die beliebte PX200 Disc zu kaufen.Offiziell (nach Anfrage) stellt Piaggio diese nicht mehr her. Auch mit dem Hinweis auf existierende Exportmodelle der PX200 verneinten Sprecher von Piaggio dies.Für welchen Markt wird die PX200 ("unter Geheimhaltung") noch gebaut?Gerüchten zu Folge für Australien. Wer weiss Genaueres?Bei welchen Händlern gibt es die denn? Haben die dann eine Tageszulassung von vor der neuen Abgasregelung?Wenn Piaggio die wirlich noch produziert (die 125er gibt es ja auch noch neu), dann wären Märkte wie USA und Asien doch auch interessant, oder? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
enterprice Geschrieben 20. April 2006 Teilen Geschrieben 20. April 2006 (bearbeitet) Ich hab was gefunden:Numbered EditionPX 150 Serie AmericaOnly 500 Available Bearbeitet 21. April 2006 von enterprice Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sähkö Geschrieben 21. April 2006 Teilen Geschrieben 21. April 2006 Kommt es aus einem Land, daß nicht zur EU gehört gilt das neue Zulassungsdatum.Hast Du den äquivalenten Gesetzestext parat? Ich habe gerade intensiv in der StVZO gesucht, aber nichts derartiges finden können, würde es aber gerne mal genau wissen. Ein üblicher Fall wäre z. B. der Import von US-amerikanischen Fahrzeugen diverser Baujahre, bei denen das Deiner Meinung nach zum Tragen kommen müsste ... das kann ich mir nicht wirklich vorstellen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
enterprice Geschrieben 21. April 2006 Teilen Geschrieben 21. April 2006 Ruf doch mal in der Zulassungsstelle an,... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Johnny13 Geschrieben 21. April 2006 Teilen Geschrieben 21. April 2006 Bei der Zulassungssperre nach Baujahr X geht es doch aber nur um Zweitakter, oder? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
enterprice Geschrieben 21. April 2006 Teilen Geschrieben 21. April 2006 Bei der Zulassungssperre nach Baujahr X geht es doch aber nur um Zweitakter, oder?Ja - und zwar wegen der Abgswerte und nur bei Zweitaktern über 125 ccm. Inkrafttreten dieser neuen Verordnung war Ende Juni 2003.Das Erstzulassungsdatum von Importfahrzeugen im Allgemeinen ist etwas anderes. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ölsau Geschrieben 21. April 2006 Teilen Geschrieben 21. April 2006 (bearbeitet) Es wird auch bei aussereuropäischen Fahrzeugen dastatsächliche Datum genommen. Man muß dem TÜVaber nachweisen aus welchem Baujahr das Fahrzeug stammt.Da der genaue Tag der EZ meistens nicht bekannt ist,wird dann der 1.1. oder 1.7. des entsprechenden Jahresgenommen. War zumindest vor ein paar Jahren soals ich einen Schweizer Käfer Bj 68 getüft hab.LG,ÖlsauEdith weist mich auf meine Rechtschraipfähla hin.... Bearbeitet 21. April 2006 von Ölsau Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sähkö Geschrieben 21. April 2006 Teilen Geschrieben 21. April 2006 Ruf doch mal in der Zulassungsstelle an,... *gähn* solange ich das Problem nicht habe, bestimmt nicht.Ja - und zwar wegen der Abgswerte und nur bei Zweitaktern über 125 ccm.Na ja, jetzt wird's aber arg spekulativ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Charly Geschrieben 21. April 2006 Teilen Geschrieben 21. April 2006 (bearbeitet) Das mit der ersten Zulassung ist richtig,genau!meines Wissens ist das allerdings nicht auf Deutschland beschränkt, genau!sondern auf die EU.das ist falsch! Entscheidend ist das tatsächliche Erstzulassungsdatum, und wenn die EZ 1935 in Timbuktu war (das dürfte allerdings schwer sein, nachzuweisen). Die Nachweispflicht liegt übrigens beim Halter! Daher möglichst niemals Fahrzeuge ohne Fahrzeugpapiere kaufen!CharlyEdith meint: Oh, hoppla! Ich hätte das ganze posting lesen sollen. Sorry!der 1.1. oder 1.7. des entsprechenden Jahresgenommen. das ist wie bei den Pferden: Geburtsdatum (EZ) ist, falls nur das Jahr bekannt, der 01.07., wenn der Monat bekannt ist, der 01. dieses Monats. Bearbeitet 21. April 2006 von Charly Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hoiner Geschrieben 21. April 2006 Teilen Geschrieben 21. April 2006 Beim nächsten Mexico Urlaub noch eine gute PX200 mitnehmen... PX 200 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
enterprice Geschrieben 21. April 2006 Teilen Geschrieben 21. April 2006 Hast Du den äquivalenten Gesetzestext parat? Ich habe gerade intensiv in der StVZO gesucht, aber nichts derartiges finden können, würde es aber gerne mal genau wissen..... Ruf doch mal in der Zulassungsstelle an,... *gähn* solange ich das Problem nicht habe, bestimmt nicht.Naja - wenn Du lieber intensiv das Netz durchforstest... biddeschön :grins: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
flytohawaii Geschrieben 23. April 2006 Teilen Geschrieben 23. April 2006 Ich glaube es ist Zeit auszuwandernPX200 :sabber: :sabber: :sabber: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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