LowriderPX Geschrieben 10. November 2012 Teilen Geschrieben 10. November 2012 Stimmt das jetzt das man nächstes Jahr den kleinen 125ccm Führerschein mit einer fahr-oder theoriestunde auf dem "großen" Motorrad Führerschein aufrüsten kann? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sidewalksurfer Geschrieben 10. November 2012 Teilen Geschrieben 10. November 2012 Siehe hier: http://www.motorrad.net/2013/f%C3%BChrerschein-reform-2013-wichtigsten-%C3%A4nderungen.htmlNach einer praktischen Prüfung bekommt man als A1 (=alter 1b) Besitzer den A2 Führerschein für Motorräder bis 48 PS. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tommylion Geschrieben 10. November 2012 Teilen Geschrieben 10. November 2012 Ist letzte Woche geändert worden! Es bleibt wie gehabt, Theorie und Praxis muss gemacht werden! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sticksen Geschrieben 12. November 2012 Teilen Geschrieben 12. November 2012 Ist letzte Woche geändert worden! Es bleibt wie gehabt, Theorie und Praxis muss gemacht werden!Woher kommt die Info? Kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass da so kurzfristig noch was geändert wird...die Sache sollte ja schon im Januar starten! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
uHerr Geschrieben 12. November 2012 Teilen Geschrieben 12. November 2012 (bearbeitet) Ich befürchte das ist zumindest teilweise richtig. Theorie entfällt jedoch.www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/fuehrerschein/neuer_fuehrerschein_2013/pkw_motorrad_lkw_bus/default.aspx?ComponentId=149225&SourcePageId=149134 Bearbeitet 12. November 2012 von uHerr Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sticksen Geschrieben 12. November 2012 Teilen Geschrieben 12. November 2012 http://auto.t-online.de/motorradfuehrerschein-2013-das-aendert-sich-2013-in-den-klassen-a1-und-a2/id_60137936/indexDas ist mein letzter Stand. Also: ich hab 1b, mache im Januar nur ne praktische Prüfung, habe den A2. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ernie Geschrieben 12. November 2012 Teilen Geschrieben 12. November 2012 Ich dachte waren 6 praxixstunden und der Lappen ist in der Tasche Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
uHerr Geschrieben 12. November 2012 Teilen Geschrieben 12. November 2012 http://auto.t-online.de/motorradfuehrerschein-2013-das-aendert-sich-2013-in-den-klassen-a1-und-a2/id_60137936/indexDas ist mein letzter Stand. Also: ich hab 1b, mache im Januar nur ne praktische Prüfung, habe den A2.Das dachte auch ich bis heute.Denke aber der ADAC wird da, leider, up to date sein Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tommylion Geschrieben 13. November 2012 Teilen Geschrieben 13. November 2012 Hat so ein fahrschullehrer behauptet! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timtailor75 Geschrieben 13. November 2012 Teilen Geschrieben 13. November 2012 Das wäre natürlich klasse wenn´s bei einer praktischen Prüfung bliebe. Hab auch nur 1b, und bis dato hat mich nur der Preis für einen A daran gehindert diesen zu machen. Ist die Frage ob vorher noch Fahrstunden zu nehmen sind.Ich denke ich werd im Januar einfach mal die nächste Fahrschule ansteuern und nachfragen....Mehr als 48PS brauch ich eh nicht. Wenn´s mal soweit ist das ich mir den 52PS Motor leisten kann, dann hab ich auch das Geld für den großen Lappen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
uHerr Geschrieben 13. November 2012 Teilen Geschrieben 13. November 2012 (bearbeitet) Stufenregelung bei den A-Klassen Beim Erwerb der Klasse A2 von A1 bzw. A von A2 und dem Vorbesitz der entsprechenden Klasse von mindestens 2 Jahren entfällt eine theoretische PrüfungFür die Klassen A2 bzw. A ist nur eine verkürzte praktische Prüfung erforderlichQuelle: http://www.tuev-nord...linie-95474.htm-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Ein Führerschein darf nur an Bewerber ausgestellt werden, die für die Klasse A2 oder die Klasse A eine Prüfung lediglich der Fähigkeiten und Verhaltensweisen bestanden oder eine Schulung gemäß Anhang VI abgeschlossen haben, vorausgesetzt, sie verfügen über eine mindestens zweijährige Fahrpraxis auf einem Kraftrad der Klasse A1 bzw. der Klasse A2;Anhang IV zur 3. EU-Führerschein-Richtlinie 2006/126/EGMindestanforderungen an Fahrerschulung und Fahrprüfung für Krafträder der Klasse A (stufenweiser Zugang)Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, umdie Schulung nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c zu genehmigen und zu überwachen oderfür die Abhaltung der Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c zu sorgen.[*]Dauer der Fahrerschulung: mindestens 7 Stunden.[*]Inhalt der FahrerschulungDie Fahrerschulung erstreckt sich auf alle in Anhang II Nummer 6 aufgeführten Aspekte:jeder Schulungsteilnehmer muss am praktischen Teil der Schulung teilnehmen und seine Fähigkeiten und Verhaltensweisen auf öffentlichen Straßen unter Beweis stellen;die für die Schulung verwendeten Krafträder müssen der Klasse angehören, für die die Führerscheinbewerber eine Fahrerlaubnis erwerben möchten.[*]Dauer und Inhalt der Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen Die Dauer der Prüfung und die bei der Prüfung zurückgelegte Strecke müssen für die Beurteilung der in Nummer 3 genannten Fähigkeiten und Verhaltensweisen ausreichen.Quelle: DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNIONhttp://www.verkehrsl...rerschein38.phphttp://www.verkehrsl...Li3Anhang06.php-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Ja was denn nun?! Bearbeitet 13. November 2012 von uHerr Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hausmoasdabua Geschrieben 13. November 2012 Teilen Geschrieben 13. November 2012 zu berücksichtigen wär da auch noch, das leistungsgewicht, was nicht über 0,2kw/kg liegen darfso wie ich das verstanden hab darf ne px (100kg) "nur" 20kw haben..........alles beim a2 halt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timtailor75 Geschrieben 14. November 2012 Teilen Geschrieben 14. November 2012 27PS sind ja schonmal was. Wenn die erstmal eingetragen sind juckts glaub ich keinen wenn da noch 1-2 dazukommen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lasoul Geschrieben 16. November 2012 Teilen Geschrieben 16. November 2012 Da die Geschichte mit dem alten 125er Lappen per Prüfung auf große Maschinen für meinen Bruder sehr interessant ist, hat der sich mal beim Straßenverkehrsamt und Fahrschule schlau gemacht.Es kam raus: Das Straßenverkehrsamt sowie die Fahrschule hat gesagt, dass zwar zur Zeit noch Änderungen anstehen zu diesem Gesetz, jedoch soll das nicht auf diese Regelung zutreffen.Somit kann man vorerst davon ausgehen, dass es bei der einfachen praktischen Prüfung bleibt, die genügt, damit man von vorher max. 125er fahren durfte bald dann aber >125ccm.Ich bin nur mal gespannt, ob dass dann einen Preisverfall der Vespas <125ccm und einem Preisanstieg bei >125ccm zur Folge hat Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timtailor75 Geschrieben 16. November 2012 Teilen Geschrieben 16. November 2012 (bearbeitet) Jetzt wäre noch die Frage wie groß der Preisunterschied sein wird zwischen 1b -> A2 oder direkt den A zu machen (wenn über 24 Jahre alt). Besonders wegen des Aspekts das der automatische Erwerb des großen A nach 2 Jahren wegfällt, so steht´s jedenfalls bei TÜV Nord. D.h. ich müsste (wenn ich wollte) nach 2 Jahren A2-Besitz nochmals eine praktische Prüfung machen um den A zu bekommen. Wären ja doppelte Kosten.Und wie schaut´s aus mit Sehtest, Erste Hilfe Kurs, KBA Auszug, Bearbeitungskosten etc? Vielleicht wird die Grundgebühr der Fahrschule etwas geringer ausfallen da der theoretische Unterricht entfällt. Und die Anzahl der Fahrstunden ist bestimmt geringer, aber summa summarum müßte man sich das wirklich mal vorrechnen lassen... Bearbeitet 16. November 2012 von timtailor75 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sticksen Geschrieben 16. November 2012 Teilen Geschrieben 16. November 2012 Praktische Prüfung kostet 110€, paar Fahrstunden wird man wohl nehmen müssen, um sich an das Mopped zu gewöhnen. Dann noch Passbilder, bisschen Verwaltung usw...schätze mal mit 250-300€ pro Upgrade ist man dabei. Sind dann also 600€ bis zum offenen Lappen. Neu machen wäre laut meiner Fahrschule 800€ ca., aber dann halt mit mehr Zeitaufwand, da auch Theorie gebolzt wird und mehr Fahrstunden nötig sind. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sebi1111 Geschrieben 16. November 2012 Teilen Geschrieben 16. November 2012 Ich arbeite in ner Fahrerlaubnisbehörde... ich hol mir schnell mal das neue Formblatt dass ich euch das mal ausdeutschen kann... gibt gleich ne Aufstellung!!! 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sebi1111 Geschrieben 16. November 2012 Teilen Geschrieben 16. November 2012 (bearbeitet) Also, hab mir hier mal die Definitionen geholt, ich mal eigentlich nur Punktesachen und Eignungsüberprüfungen, daher muss ich auch erst mal schaun:Grundsätzlich: Die jetzt noch aktuelle Klasse A1 besitzt auch jeder der noch den alten Lappen hat wenn die Klasse 3 vor dem 01.05.1980 ausgestellt bzw. erteilt wurde.Nach zweijährigem Besitz der Klasse A1 kann man auf den neuen A2 erweitern indem man lediglich die PRAKTISCHE Pfrüfung macht (das ist soweit die einzige Vorgabebis jetzt vom Gesetz, d.h. es sind keine Theorie und Paraxisstunden notwendig... ob euch Knaller der Fahrschullehrer natürlich ohne wenigsten eine praktische Übungsfahrt mit seinem Moped gleich die Prüfung fahren lässt ist fraglich)Das gleiche gilt dann natürlich für den offen A... d.H. 2 Jahre Besitz A2 --> Praktische Prüfung = ADefinition der Klassen:A2:Krafträder (auch mit Beiwagen) mit Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2kW/kgMindestalter: 18 JahreA:Krafträder (auch mit Beiwagen) mit Hubraum von mehr als 50 Kubik oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/hDreirädrige Kfz:- mit mehr als 15 kW-mit symmetrisch angeordneten Rädern, mehr als 50 Kubik oder-bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/hMindestalter:-20 Jahr bei mindestens zweijährigem Vorbesitz Klasse A2- 21 Jahr Jahre für dreirädrige Kfz-sonst 24 JahreIch hoff ihr kennt euch jetzt aus, bei Fragen rund um die Sachen einfach her damit!!!Es grüßtSebi Bearbeitet 16. November 2012 von Sebi1111 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timtailor75 Geschrieben 16. November 2012 Teilen Geschrieben 16. November 2012 Auch mit Beiwagen...Top...Danke Sebi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sebi1111 Geschrieben 16. November 2012 Teilen Geschrieben 16. November 2012 (bearbeitet) Kein Ding... wenns noch wo brennt dann einfacht fragen!!!Hier im Forum hab ich wenigstens mit Leuten zu tun die wo den Schein NOCH haben Bearbeitet 16. November 2012 von Sebi1111 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
freerider13 Geschrieben 16. November 2012 Teilen Geschrieben 16. November 2012 Hei Sebi!Im anderen FS-Topic um den 1b gings noch um die Frage, ob einem bei gleichzeitiger Ausstellung des neuen FS vom alten 3er ein Teil des erlaubten Gewichts bei Fahrten mit Anhänger abgezwackt wird.Da wolltest du noch was schreiben zu. Hast da was rausbekommen?Thx,Jan Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sebi1111 Geschrieben 16. November 2012 Teilen Geschrieben 16. November 2012 Ich kümmer mich drum, sorry hab ich vergessen, werd ich hier nachholen, versprochen!!! 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
freerider13 Geschrieben 16. November 2012 Teilen Geschrieben 16. November 2012 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sebi1111 Geschrieben 19. November 2012 Teilen Geschrieben 19. November 2012 Servus und Gud moang Jan,also wenn du die alte Klasse 3 umschreiben willst in den "EU-Scheckkartenführerschein" wird die keinenfalls was von der Anhängelast abgezwickt!Du bekommst dann ganz normal die Klassen B,BE,C1,C1E,M,L und S!Im Gegenteil: Wenn du aufm Antrag bei CE79 noch ein Kreuzchen machst, dann darfst du sogar mehr fahren wie davor, nämlich bis 18 Tonnen,die Klasse CE79 ist jedoch bis zum 50 Lebensjahr beschränkt und muss dann immer im fünf Jahres Rythmus verlängert werden!Sonst noch welche Fragen???Es grüßt,Sebi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tommylion Geschrieben 20. November 2012 Teilen Geschrieben 20. November 2012 Auch auf die Gefahr hin das es eigentlich schon irgendwo bereits steht. Ich es aber leider nicht rauslesen kann.Ich habe jetzt noch den alten Führerschein (den rosanen lappen) habe 1998 den Schein erworben und hinten einen zusatz drauf das ich 125ccm fahren darf, quasi 1b!Wie ist für mich dann die Regelung? Nur eine Praktische Prüfung das ich den Motorrad Schein bekomme?GreetzTom Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sebi1111 Geschrieben 20. November 2012 Teilen Geschrieben 20. November 2012 Servus,hast du `98 nur die Klasse 3 gemacht oder evlt. auch den 1b...???Wenn du den roasenen Lappen hast dann hast du ja bestimmt bei den einzelnen Klassen einen Stempel drinn was du fahren darfst oder?Und steht der Zusatz auf der letzten Seite???Aber wenn du schon den 125er hast... bekommst ja bei Umschreibung automatisch den A1... heisst im Endeffekt dass du mit ner praktischen Prüfungden A beschränkt erwerben kannst!!!Verstanden??? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sebi1111 Geschrieben 20. November 2012 Teilen Geschrieben 20. November 2012 Anbei mal ne Aufstellung der Klassen inkl Definition, vielleicht hilfts jemandem!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tommylion Geschrieben 20. November 2012 Teilen Geschrieben 20. November 2012 Jo, verstanden! Danke Dir Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
freerider13 Geschrieben 21. November 2012 Teilen Geschrieben 21. November 2012 Servus!raten hat alsAh, gute Tabelle!Jetzt les ich da raus, dass C1E eine Gewichtsbeschränkung des Zugs von 12.000 KG hat.CE79 hat diese Beschränkung nicht. Sofern ich mich erinnere muss man für CE 79 aber einen größeren Erste-Hilfe Kurs machen, oder?Mit meinem 3er darf ich bislang 18 Tonnen fahren.Rückschluß: Vor der Umschreibung mach ich entweder nen teuren Erste-Hilfe Kurs damit ich CE79 beantragen kann oder mir werden mit "nur" C1E 6 Tonnen "geklaut".Ist das so richtig? Oder gibts da die Möglichkeit eines "Sondereintrags", daß man 18 Tonnen mit C1E fahren darf? (Kann mich daran erinnern, daß der ADAC zu so was geraten hat als der Rosa Lappen abgeschafft wurde. Damals gabs das wohl, aber heute... )Thx,Jan Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sebi1111 Geschrieben 21. November 2012 Teilen Geschrieben 21. November 2012 (bearbeitet) Seas Jan,nö das hast du jetzt falsch verstanden, grob überschlagen gilt folgendes:Bei der Einführung der Scheckkartenführerscheine 1999 hat die Regierung ein paar "Schmankerl" für alle die eingebaut, die ihren alten Lappen in denneuen tauschen. Wenn man den alten 3er umtauscht, bekommt man, auch heute noch, auf Antrag die Klasse T dazu, wenn man nachweisen kann dass maneine Landwirtschaft daheim hat oder eben einen Betrieb wo solche Fahrzeuge benötitigt werden (z.B. Forstwirtschaft usw.).Und ebenfalls kann man den CE79 bei der Umschreibung mit beantragen. Den bekommt man auch einfach so, ohne irgendwas nachzuweisen. Dieser ist jedoch bis zum50gsten Lebensjahr befristet. Wenn du den danach noch weiter haben möchtest muss man bei der Fahrerlaubnisbehörde Antrag auf Verlängerung eine befristeten Fahrerlaubnis stellen.Rückluss: Dir wird in KEINEM Fall bei einer Umschreibung irgendwass genommen oder geklaut. Du darfst mit dem alten 3er ganz normal bis 18 Tonnen fahren, wies auch in der Beschreibung oben steht. Bei der Einführung wurden die neuen Klassen aber gesplittet... heisst in C1, C1E und CE79! Die haben dann beschlossen dass man mit dem normalen C1E bis 12 Tonnen fahren darf, und die 18 Tonnen haben sie mit einer seperaten Fahrerlaubnisklasse, eben den CE79, bis zum 50gsten Lebensjahr beschränkt. Der C1E ist ja unbefristet gültig.Heisst: Die Behörde schenkt dir sogar was.... JA, sowas gibts auch ab und zu mal Schön langsam wunder ich mich immer mehr, dass hier noch keiner mit Alkohol, BTM, Straftaten und MPU angefangen hat... Wie immer, bei Fragen einfach her damit!!!Es grüßt,Sebi Bearbeitet 21. November 2012 von Sebi1111 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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