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welchen anhänger darf man mit dem auto ziehen?

Featured Replies

Geschrieben
Am 18.9.2021 um 19:53 hat krankerfrank folgendes von sich gegeben:

3,5t Sprinter darf keine 3,5t ziehen. Bei 2,8t ist schluss. Und 2,8t nur mit der Anhängerkupplung ab Werk mit der kurzen achse. Nachrüst kupplung nur bis 2,2t. Für mehr brauchste den 5t Sprinter.

 

Da scheint auch mehr zu gehen:

https://www.mad-vertrieb-shop.de/anhaengelasterhoehung/mercedes/sprinter/

 

Hat mit denen jemand Erfahrung? Will demnächst am Vito eine nachrüsten und 3,2t statt 2,5t wären schon fein...

Geschrieben

Du darfst bei einem Nichtgeländewagen maximal das zulässige Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeugs anhängen. Das heißt, dass du im Zweifelsfall, um mit einem 3 t Fahrzeug legal einen 3,5 t Anhänger zu ziehen, das Zugfahrzeug auflasten musst. Ob sich das dann für den zweifelhaften Spaß mit 3,5 t am Schweinehaken von so einer Kiste lohnt (Erfahrungen s.o), musst du wissen.... 

Geschrieben
vor 2 Stunden hat vespacar p2 folgendes von sich gegeben:

 

Da scheint auch mehr zu gehen:

https://www.mad-vertrieb-shop.de/anhaengelasterhoehung/mercedes/sprinter/

 

Hat mit denen jemand Erfahrung? Will demnächst am Vito eine nachrüsten und 3,2t statt 2,5t wären schon fein...

Den kannte ich bis dato nicht. Also mit fahrzeugspezifischem gutachten gehts. Gut zu wissen.

Geschrieben
vor 51 Minuten hat freibier folgendes von sich gegeben:

Du darfst bei einem Nichtgeländewagen maximal das zulässige Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeugs anhängen. Das heißt, dass du im Zweifelsfall, um mit einem 3 t Fahrzeug legal einen 3,5 t Anhänger zu ziehen, das Zugfahrzeug auflasten musst. Ob sich das dann für den zweifelhaften Spaß mit 3,5 t am Schweinehaken von so einer Kiste lohnt (Erfahrungen s.o), musst du wissen.... 

 

Die 3,5 ZGG sind aber nicht das einzige Kriterium.

Geschrieben

Mal ne ganz doofe Frage in die Runde:

Führerschein im anderen Landkreis machen.

Dachte bisher das sei kein Problem.

Aber jetzt sagte mir der Fahrlehrer, dass ich zwar im Stadtkreis arbeite, aber im Landkreis außenrum nicht den Führerschein machen dürfe, weil mein Erstwohnsitz oder Arbeitsplatz nicht in diesem Landkreis sei.

Gibt's dafür einen Ausweg?

Der Hängerführerschein ist in diesem Landkreis knapp 200 € günstiger als bei uns.

Geschrieben

Sinn und Zweck der Regelung ist, dass die Leute dort fahren lernen, wo sie später auch unterwegs sind. Man kann auch eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Das geht zum Beispiel, wenn man als Student noch bei seinen Eltern den Erstwohnsitz hat, aber in einer anderen Stadt wohnt und studiert, und dort den Führerschein machen will. Ob "die Fahrschulen sind dort billiger, als bei uns" als Begründung ausreicht, ist natürlich fraglich ;-) aber versuchen kann man es ja. Wobei Fahrschulen, die deutlich günstiger sind, als ihre Mitbewerber, meistens einfach nur die Zahl der benötigten Übungsfahrten optimistischer kalkuliert haben. Deren Kosten sind ja letztendlich immer dieselben. 

Bearbeitet von kuchenfreund

Geschrieben
vor 7 Stunden hat kuchenfreund folgendes von sich gegeben:

Sinn und Zweck der Regelung ist, dass die Leute dort fahren lernen, wo sie später auch unterwegs sind.

Ja, das habe ich auch schon gelesen.

Bei mir ist aber die Entfernung der Stadt zu der betreffenden Fahrschule 20 km.

Ich weiß nicht wie das bei euch ist, aber bei uns unterscheiden sich die Führerscheinpreise gewaltig von Kreis zu Kreis.

 

@Humma Kavula
Keine Ahnung seit wann es die Regelung gibt, war mir aber auch neu.
Finde die Regelung auch irgendwie absurd, da ich ja eigentlich mit meinem Führerschein überall im Geltungsbereich fahren müssen sollen könnte, nicht nur dort wo ich regelmäßig unterwegs bin.

Geschrieben

Du musst dir das - wieso warum auch immer - vom zuständigen  Straßenverkehrsamt deines Hauptwohnsitzes genehmigen lassen. Der monitäre Aspekt ist dabei mit Sicherheit ein schlagkräftiges Argument, warum auch nicht? 

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