FloV50 Geschrieben 13. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2011 Hallo Rollergemeinde ich habe folgendes Problem:Ich habe am 17.09.2009 in der nähe Heilbronn eine rote V90 gekauft, da ich unter Zeitdruck stand und es schon spät abends war habe ich den Roller eingeladen und als ich die Papiere hatte von der Vespa und ich das Geld bezahlt habe bin ich wieder nach hause gefahren. Jetzt sind 2 Jahre vergangen und der Roller ist TOP restauriert ich habe ihn beim Tüv vorgefahren habe einen Beleg für den 2 Jahres Tüv und auch eine Deutsche Betriebserlaubnis bekommen da die V90 in England gelaufen ist. Nun habe ich die Doppelkarte geholt und mein Perso gepackt und die Tüv papiere inkl. UK Prief bin in die Zulassung und nun der Supergau ! Es wurde mir gesagt es fehlt der Kaufvertrag und zu meinem Pech habe ich keinen und auch keine Kennzeichen vom Roller. Dann hat das Landratsamt nachgefragt in so einer Europäischen Datenbank wegen diebstahl usw. und es stellte sich raus das der Roller zwar nicht gestohlen ist aber angeblich noch in England angemeldet sei, mir wurde aber auch gesagt das in England eine Abmeldung sehr gerne verschlammt wird und es einen EDV Leiche sein kann. Das Hauptprobem liegt jetzt nur beim Kaufvertrag ich weis nach 2 jahren nicht mehr wie der gute Mann geheissen hat und ne Adresse habe ich leider keine ! Wer kann mir sagen was ich tun kann bin fix und alle ! Ciao FLO Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ANDY81 Geschrieben 13. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2011 Hallo Rollergemeinde ich habe folgendes Problem:Ich habe am 17.09.2009 in der nähe Heilbronn eine rote V90 gekauft, da ich unter Zeitdruck stand und es schon spät abends war habe ich den Roller eingeladen und als ich die Papiere hatte von der Vespa und ich das Geld bezahlt habe bin ich wieder nach hause gefahren. Jetzt sind 2 Jahre vergangen und der Roller ist TOP restauriert ich habe ihn beim Tüv vorgefahren habe einen Beleg für den 2 Jahres Tüv und auch eine Deutsche Betriebserlaubnis bekommen da die V90 in England gelaufen ist. Nun habe ich die Doppelkarte geholt und mein Perso gepackt und die Tüv papiere inkl. UK Prief bin in die Zulassung und nun der Supergau ! Es wurde mir gesagt es fehlt der Kaufvertrag und zu meinem Pech habe ich keinen und auch keine Kennzeichen vom Roller. Dann hat das Landratsamt nachgefragt in so einer Europäischen Datenbank wegen diebstahl usw. und es stellte sich raus das der Roller zwar nicht gestohlen ist aber angeblich noch in England angemeldet sei, mir wurde aber auch gesagt das in England eine Abmeldung sehr gerne verschlammt wird und es einen EDV Leiche sein kann. Das Hauptprobem liegt jetzt nur beim Kaufvertrag ich weis nach 2 jahren nicht mehr wie der gute Mann geheissen hat und ne Adresse habe ich leider keine ! Wer kann mir sagen was ich tun kann bin fix und alle ! Ciao FLO Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ANDY81 Geschrieben 13. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2011 Sorry scheiss iPhone mach einen kaufvertrag mit einem Kumpel onkel Tante usw und schon sind die zufrieden Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wellenherpes Geschrieben 13. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2011 (bearbeitet) Das ist aber richtig . Also so wie ich das sehe ohne Kaufvertrag und Abmeldebestätigung ( muß eigentlich nicht immer dabei sein )kannst den Roller so nicht anmelden.Hätte Dir gene was anderes geschrieben, evtl. kennt jemand einen anderen Weg den Roller anzumelden ich leider nicht.....( So wie der Andy schreibt evtl. )GrußNawaija Bearbeitet 13. Oktober 2011 von Nawaija Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FloV50 Geschrieben 13. Oktober 2011 Autor Teilen Geschrieben 13. Oktober 2011 Hmm diesen Gednken mit dem Kaufvertrag hatte ich auch schon nur ist das Urkundenverschönerung und leider wird man da übel bestraft bei uns Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zochen Geschrieben 13. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2011 die zulassung kann keinen kaufvertrag fordern, du hast den brief damit bist du der besitzer. evtl eine eidesstatliche erklärung abgeben das es keinen kaufvertrag gibt/da verloren und verkäufer unbekannt.das mit der zulassung in england ist natürlich doof.gruß jo Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FloV50 Geschrieben 13. Oktober 2011 Autor Teilen Geschrieben 13. Oktober 2011 Danke für deine Antwort nur das war mmer mein Gedanken wenn ich die Originalen UK Papiere hab gehört das teil mir und leider ist das nicht so Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BugHardcore Geschrieben 13. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2011 Hmm diesen Gednken mit dem Kaufvertrag hatte ich auch schon nur ist das Urkundenverschönerung und leider wird man da übel bestraft bei uns Dann verkauf ihn deinem Kumpel und kauf ihn 2 Minuten später zurück? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
efendi Geschrieben 13. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2011 (bearbeitet) die zulassung kann keinen kaufvertrag fordern, du hast den brief damit bist du der besitzer. evtl eine eidesstatliche erklärung abgeben das es keinen kaufvertrag gibt/da verloren und verkäufer unbekannt.das mit der zulassung in england ist natürlich doof.gruß joLeider oder auch zum Glück sind der Besitz der Papiere und des Fahrzeuges kein Eigentumsnachweiß. Beim Kauf kann Eigentum nur mittels eines Kaufvertrages übertragen werden. Dies kann natürlich auch per Handschlag erfolgen, nur ist die Beweislage dann schwierig. Hilft ihm jetzt aber auch nicht weiter, dessen bin ich mir schon bewusst.Die Frage wäre natürlich, in welchen Fällen die Zulassungstelle berechtigt oder sogar verpflichtet ist, einen Eigentumsnachweiß zu verlangen. Bearbeitet 13. Oktober 2011 von efendi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FloV50 Geschrieben 13. Oktober 2011 Autor Teilen Geschrieben 13. Oktober 2011 Ich ruf mal bei der zulassung an und frag wie des mit der eidesstaatlichen hin haut Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T5Rainer Geschrieben 13. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2011 Laaangsam! Lehn Dich nicht so weit aus dem Fenster, bevor Du nicht eine taugliche Strategie entwickelt hast.In welcher Stadt. welchem Bezirk soll die Karre zugelassen werden? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Faulenfürst Geschrieben 13. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2011 Hey... War der Verkäufer Amerikaner? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FloV50 Geschrieben 13. Oktober 2011 Autor Teilen Geschrieben 13. Oktober 2011 Laaangsam! Lehn Dich nicht so weit aus dem Fenster, bevor Du nicht eine taugliche Strategie entwickelt hast.In welcher Stadt. welchem Bezirk soll die Karre zugelassen werden?Hi in Neumarkt in der Oberpfalz ( NM ) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hiro LRSC Geschrieben 13. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2011 in England können die prüfen ob die kiste noch angemeldet ist??!?!?bei mir haben die vollhonks im LA NM es nicht mal fertiggebracht ein px die mal in nürnberg gelaufen ist in der datenbank zu finden.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FloV50 Geschrieben 13. Oktober 2011 Autor Teilen Geschrieben 13. Oktober 2011 in England können die prüfen ob die kiste noch angemeldet ist??!?!?bei mir haben die vollhonks im LA NM es nicht mal fertiggebracht ein px die mal in nürnberg gelaufen ist in der datenbank zu finden.... Ja hab da nen auszug bekommen da steht drin das die Vespa nicht gestohlen ist aber leider noch angemeldet ist wobei das eine EDV Leiche sein kann, die Neumarkter machen eine vorab anfrage find ich klasse ob von seiten englands was gegen eine Zulassung in Deutschland steht . Wenn nicht ist alles gut . wenn scho muss ich halt unterschreiben Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FloV50 Geschrieben 18. Dezember 2011 Autor Teilen Geschrieben 18. Dezember 2011 Hi liebe Roller GemeindeAuf wunsch der Chef´s hier sage ich euch wie ich aus dem Problem raus gekommen bin :Das Landratsamt hat sich die arbeit gemacht bei den englischen Kollegen anzufragen ob ein Bedenken besteht das dieser Rollerin Deutschland zugelassen werden sollte, weil ja das Prblem bestand das er laut Eurodatenbank immer noch in England angemeldetwar. Nach zwei wochen kam der Bescheid in dem stand das kein Bedenken bestehe wenn er in Deutschland zugelassen wird.So dann bin ich mal wieder nach Neumarkt ins Amt gedüst und musste zwar eine Eidesstaatliche unterschreiben aber da ich allesanhand Kontoauszug und Emails belegen konnte das ein sogenannter Gutgläubiger Kauf war hatte ich auch kein Problem damit.Die einzige Frechheit sind die kosten von knapp 40 € für den schmarn ;(Aber letzt endlich habe ich die neuen deutschen Papiere und alles ist gut Ciao Jungs und MädlsSchöne Weihnachten noch Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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