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Geschrieben

Hallo,

weiß nicht ob's hier richtig ist. Aber ich versuche es mal. Ich meine mal was gelesen zu haben, dass es möglich ist die Plakette die sich am Mittelholm befindet zu erneuern. Da ich meine V50 gerade zurechtmache würde ich anstatt dem alten, abgedengelten Teil gerne ein neues haben. Wer hat entsprechende Schlageisen und würde mir eine Plakette basteln?

Ich stifte aber gerade nichts illegales an oder??? :wacko:

Gruß,

Stefan

Geschrieben

Sicher ist das legitim. Es handelt sich leiglich um die Fahrzeugplakette mit Rahemnnummer und Stammdaten, die ja auch nur festgenietet ist

Die eigentliche, relevante Rahmennummer ist ja fest am Rahmen eingeschlagen.

Geschrieben
Die eigentliche, relevante Rahmennummer ist ja fest am Rahmen eingeschlagen.

Das ist so nicht ganz richtig. Viele Rahmennummern (eingeschlagene Nummern) unterscheiden sich von den Fahrgestellnummern (Plakette am Rahmentunnel). Das kommt daher, dass alle ausländischen Vespen in Deutschland eine Plakette mit neuer Nummer bekommen haben, die dann auch in den Papieren festgehalten wurde.

Es ist zwar nicht illegal die Plakette zu erneuern aber die Nummer von Plakette und Papieren müssen übereinstimmen. Was unter der Seitenklappe eingenietet ist, spielt dann absolut keine Rolle.

Plakette gillt vor der eingeschlagenen Nummer !

Geschrieben

Das ist so nicht ganz richtig. Viele Rahmennummern (eingeschlagene Nummern) unterscheiden sich von den Fahrgestellnummern (Plakette am Rahmentunnel). Das kommt daher, dass alle ausländischen Vespen in Deutschland eine Plakette mit neuer Nummer bekommen haben, die dann auch in den Papieren festgehalten wurde.

Es ist zwar nicht illegal die Plakette zu erneuern aber die Nummer von Plakette und Papieren müssen übereinstimmen. Was unter der Seitenklappe eingenietet ist, spielt dann absolut keine Rolle.

Plakette gillt vor der eingeschlagenen Nummer !

biste dir sicher?

dann kann ich ja 1a nen brief mit 2000 eintragungen und der plakette an meine nageln und keiner merkts.

haste da ma ne quelle?

Geschrieben

Ist jetzt auch nicht so, dass das bei allen Modellen so war. Bevorzugt in den 50er/60ern, wobei erstere teilweise gar keine eingeschlagene Fahrgestellnummer hatten.

Geschrieben

Ich hab ein Beleg von Piaggio, da ich mir damals auch unsicher war. In dem Schreiben wurde mir garantiert, dass die Rahmennummer keinerlei Bedeutung mehr hat in sofern eine Fahrgestellnummer vorhanden ist.

Das Schreiben kann ich bei Bedarf mal hochladen. Muss das allerdings erst rauskramen.

Gruß arnii

Geschrieben

Ich hab ein Beleg von Piaggio, da ich mir damals auch unsicher war. In dem Schreiben wurde mir garantiert, dass die Rahmennummer keinerlei Bedeutung mehr hat in sofern eine Fahrgestellnummer vorhanden ist.

Das Schreiben kann ich bei Bedarf mal hochladen. Muss das allerdings erst rauskramen.

Gruß arnii

Stimmt schon, ist aber nur bei Oldies so.

Gruß aus Kiel

matze

Geschrieben (bearbeitet)

@Arnii: dann kramm raus das Schreiben, is sicher für den einen oder anderen interessant wat da drinne steht, gilt sicher nicht für neuere, modelle/baujahr :wacko: los kramm raus

Bearbeitet von oldie
Geschrieben

Nö, nicht weiter tragisch :)

Es gab halt in den 50ern Modelle die in deutschland ihr fahrgestellnummer per plakette bekamen und im Chassis keine direkt eingeschlagen hatten. Deutsche SF hatten dann zur im Rahmen eingeschlagenen italienischen Nummer noch eine eigenständige auf der Plakette welche auch die Zulassungsnummer war. Grenzbaujahr ist mir nicht genau bekannt, aber zumindest die SSen gab's mit der Variante bis Anfang der 70er in D. Spätere modelle ob SF, Sprint oder gar PX hatte das so nicht mehr. Dem TüV fällt das manchmal auf und ist den meisten Prüfern auch nicht bekannt. Dafür ist das schreiben von piaggio schon hilfreich.

Geschrieben

beides erstschriften,beide deutsch,

wenn ich das richtig interpretiere ist

unter C bemerkungen der freifahrtschein für rahmennummer abweichend zur plakette bei der 1971er.

bei der 74er muß die rahmennummer auch plakettennummmer sein

post-387-040655300 1311089404_thumb.jpg

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    • 12v PX Zündung funktioniert in einem Oldie nicht ohne weitere Anpassungen. Nur ein neuer Kabelbaum reicht nicht.  Der Bremslichtschalter und der Lichtschalter müssen nach dem Umbau gegebenenfalls gegen Schließer getauscht werden, beides gibt es bei den gängigen Shops. Fang hier mal an zu lesen: https://www.vespa-t5.org/elektrik/conversion-kabelbaum
    • Find da auch nichts besorgniserrendes 
    • Oh, und gelb. Ich hatte Schlumpf NA, Leberwurst NB und unplugged NB FL (RCN und Slalom gefahren seinerzeit) bis das mit Familie uninteressanter wurde (keine Garagenkapa).   Wenn irgendwann wieder, dann NA in gelb! Schönes Autowagen!
    • @stampy:   gegen den Bescheid dees FA hatte ich ebenfalls fristgerecht Einspruch erhoben da ich vermutete, daß durch den Hebesatz der Stadt eine Vervielfachung des zu zahlenden Betrags entstehen wird. Die tatsächlichen Hebesätze der Stadt wurden erst "kurz vor knapp" veröffentlicht.   Ich hab mich nun mal weiter informiert: eine Möglichkeit besteht darin, daß man die Höhe des Hebesatzes anzweifelt, dafür ist dann also die Stadt zuständig, nicht das FA. Man kann argumentieren daß man ja z.B. mit einer Verdopplung der Grundsteuer noch einverstanden wäre, nicht jedoch mit einer Vervierfachung.  Der Streitwert des Vorgangs wäre dann also die Differenz zw. dem Betrag, welchen man bereit ist zu zahlen und der Forderung seitens der Stadt. (in meinem Fall wären das ca 750,--). Dementsprechend kann man davon ausgehen daß - wenn der Vorgang ans LRA weiter geschickt wird - im ungünstigsten Fall die "kostenpflichtige Entscheidung" nicht komplett aus dem Ruder läuft.   Freilich weiß ich nicht ob man damit etwas erreicht. Ich mag es aber auch nicht kommentarlos hinnehmen wenn aus einer usrprünglichen Grundsteuer von knapp unter 400 ein Betrag von gut 1500 p.a. entsteht.
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