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Mischbereifung erlaubt / verboten?

Featured Replies

Geschrieben

Moin!

kennt hier wer die rechtliche bzw.STVZO-Konforme Regelung?

Zur Vorgeschichte: Wollte ne PX mit 135er DR Bj. 1981 vorgestern TÜVen! Frohen Mutes zum Werkstatt-TÜV! Dort prüft eine freie Organisation a la KÜS , GTÜ...

Keine Mängel die Kiste - bis auf den Vorderreifen! Der war ihm zu alt, obwohl er noch weich und ohne Risse war sowie 4 mm hatte.

Der hintere ist ein Michelin mit 6 mm von 2008!

OK, der Vordere ist älter als 10 Jahre - seh ich ein! Wollte gleich bei der befreundeten Werkstatt nen neuen kaufen und spontan aufziehen.

Da sagt der Prüfer, ich müsse aber vorne wie hinten den selben Hersteller fahren! Ansonsten nix HU!

Der neue Reifen wäre ein Heidenau in 3,50-10 - der hintere ein Michelin in 3,50-10

Damit gäbe es keinen TÜV! Ich müsse Beide erneuern!

Ein Anruf bei TÜV Hannover ergab eine entgegengesetzte Auskunft: es wäre wumpe!

Dorthin und sofort 2 Jahre TÜV vom Leiter der grössten Station in Hannover und selber Vespafahrer!

War er nur nett oder wer hat recht?

Grüsse

Goof

Bearbeitet von Goof

Geschrieben

Das ist mir Neu denke man darf vorne und hinten Verschiedene Reifenmarken aufziehen, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.....

Aber bei einem Reifen der schon 10Jahre alt ist würde ich auch mit Wechseln, denn die Gummimischung härtet aus und dadurch hast keine gut Bodenhaftung....

LG Nawaija

Denke auch das der TÜV in Hannover recht hat....

Bearbeitet von Nawaija

Geschrieben

Guten Morgen,

das mit dem Alter der Reifen ist klar. Wenn sie älter als sechs Jahre sind können die nicht mehr viel.

Beim PKW ist es so das auf der selben Achse der gleiche Reifen gefahren werden muss (Typ und Größe). Ich denk mal der TÜV in Hanvover hat recht.

Geschrieben
  • Autor

Das ist mir Neu denke man darf vorne und hinten Verschiedene Reifenmarken aufziehen, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.....

Aber bei einem Reifen der schon 10Jahre alt ist würde ich auch mit Wechseln, denn die Gummimischung härtet aus und dadurch hast keine gut Bodenhaftung....

LG Nawaija

Das ist klar und war daher auch nicht die Frage :thumbsdown:

Guten Morgen,

das mit dem Alter der Reifen ist klar. Wenn sie älter als sechs Jahre sind können die nicht mehr viel.

Beim PKW ist es so das auf der selben Achse der gleiche Reifen gefahren werden muss (Typ und Größe). Ich denk mal der TÜV in Hanvover hat recht.

Das mit dem PKW ist falsch! Was wenige wissen, darf ich bei einem KFZ (unter glaub ich 3,5 Tonnen) 4 verschiedene Reifen fahren (Hersteller/Typ). Die Dimension muss natürlich passen. Ich darf mittlerweile sogar Sommer und Winter mischen! Nur Diagonal und radial darf ich nicht mischen! Ob das Sinn macht, ist eine andere Baustelle!

Aber das ist hier nicht die FRAGE! Bitte nicht abdriften zum PKW oder zum Reifenalter!

Es geht mir nur um die Frage, ob ich bei einer Vespa vorne und hinten den identischen Hersteller bzw. Typ fahren muss :crybaby:

Bearbeitet von Goof

Geschrieben

kurz und trocken... nein mußt du nicht

-------------------------------------------------------------------------------

wenn ich beim auto

vorn links michelin sommerreifen

vorn rechts goodyear sommerreifen

hinten links pirelli winterreifen

hinten rechts irgendeinen fernost winterreifen

fahre ists zwar lebensgefährlich.... aber immer noch legal.... solange alle die gleiche größe haben.....

Rita

Geschrieben
  • Autor

kurz und trocken... nein mußt du nicht

-------------------------------------------------------------------------------

wenn ich beim auto

vorn links michelin sommerreifen

vorn rechts goodyear sommerreifen

hinten links pirelli winterreifen

hinten rechts irgendeinen fernost winterreifen

fahre ists zwar lebensgefährlich.... aber immer noch legal.... solange alle die gleiche größe haben.....

Rita

Rita,

danke! PKW ist exakt so wie du sagst und mir auch bewusst! Schrieb ich ja auch schon oben!

Jedoch dachte ich, dass es beim Zweirad ne gesonderte Regelung geben würde?! Der Prüfer murmelte sowas!

Würd dem gerne was schriftliches unter die Nase reiben, was das widerlegt... :thumbsdown:

Bearbeitet von Goof

Geschrieben

bei Harley und bei den meisten schnellen Motorrädern gibts da EINSCHRÄNKUNGEN::: ZUM tEIL SOGAR AUF EIN ODER 2rEIFEN FESTGELEGT:::

Rita

PS blöde Umschalttaste

Geschrieben
  • Autor

Moinsen,

Michelin und Kleber bringen es auf den Punkt KLICK KLACK

Die StVZO §36 zum Nachlesen hier.

D.h. der Typ hat Blödsinn erzählt!

Es gibt ja dann nichtmal die von ihm zitierten "10 Jahre", wonach ein Reifen darüberhinaus nicht mehr zulässig sei!

Oder sehe ich das falsch?

Leider behauptete er wiederholt, das bezöge sich nur auf Zweiräder! Und ich lese hier nie was von Zweirädern!

Aber DANKE für die Links! :thumbsdown:

Geschrieben

viele hersteller von krädern geben reifenbindungen vor. dann darf nur dieser reifen gefahren werden. wenn ein reifenhersteller reifen für ein modell verkaufen will, so testet er diesen und gibt eine reifenfreigabe heraus.

so, die vespa hat keine reifenbindung. daher fehlt im feld 22 der neuen zulassungspapiere auch der eintrag:

reifenfreigabe gemäß hersteller beachten.

somit steht es frei welchen reifen man fährt. abgesehen von vmax und tragfähigkeit.

das alter spielt keine rolle, ein reifen von 1967 ist ok wenn er rissfrei und die gesetzliche mindestprofiltiefe erfüllt, 1,6 mm oder bei 125gern 1,0mm.

der gtü mann lag falsch (sinnvoll war das schon mit den 10 jahren, aber max. ein hinweis, KEIN MANGEL, GM oder EM!!!)

TÜV Hannover hat da vollends recht! :thumbsdown:

Geschrieben
  • Autor

viele hersteller von krädern geben reifenbindungen vor. dann darf nur dieser reifen gefahren werden. wenn ein reifenhersteller reifen für ein modell verkaufen will, so testet er diesen und gibt eine reifenfreigabe heraus.

so, die vespa hat keine reifenbindung. daher fehlt im feld 22 der neuen zulassungspapiere auch der eintrag:

reifenfreigabe gemäß hersteller beachten.

somit steht es frei welchen reifen man fährt. abgesehen von vmax und tragfähigkeit.

das alter spielt keine rolle, ein reifen von 1967 ist ok wenn er rissfrei und die gesetzliche mindestprofiltiefe erfüllt, 1,6 mm oder bei 125gern 1,0mm.

der gtü mann lag falsch (sinnvoll war das schon mit den 10 jahren, aber max. ein hinweis, KEIN MANGEL, GM oder EM!!!)

TÜV Hannover hat da vollends recht! :thumbsdown:

Danke dir sehr!

Hast du dazu mal was schriftliches?

LG

Goof

Geschrieben

Also ich würde wenn Du was schriftliches Willst, ganz einfach bei dem TÜV Mensch von Hannover wo Du warst der Dir das Abgenommen hat nachfragen und mir das von Ihm ausdrucken lassen..... ( Oder ABSCHREIBEN :crybaby: )

LG Nawaija

Kannst es Dir ja dann unters Kopfkissen legen..... :thumbsdown:

Bearbeitet von Nawaija

Geschrieben
  • Autor

Kannst es Dir ja dann unters Kopfkissen legen..... :thumbsdown:

An deiner Stelle würd ich mir mal nen Duden unters Kopfkissen legen ... :crybaby:

Geschrieben

is zwar sicher überall anders, aber hierzulande darf man bei zweirädrigen dingern auf jedenfall andere reifen aufziehen vorne und hinten....

was autos angeht, müssen die achsweise gleich sein.

also vorne bsp.weise michelin und hinten goodyear

Geschrieben

is zwar sicher überall anders, aber hierzulande darf man bei zweirädrigen dingern auf jedenfall andere reifen aufziehen vorne und hinten....

was autos angeht, müssen die achsweise gleich sein.

also vorne bsp.weise michelin und hinten goodyear

Klar - besser ist das. vorgeschrieben ist das in DE aber nicht (s.o.)

  • 3 Jahre später...
Geschrieben

hole das mal hoch:

 

zum thema reifenbindung hilft vielleicht DAS.

 

demnach würde ich folgern, dass bei "langsamen" karren es nicht so kritisch ist. bei sachen über 200 muss man schon hellhörig werden (nicht nur reifenbindung sondern auch reifenpaarung beachten).

 

problem: nagel im reifen. reifenhändler hat nur andere marke da. im günstigsten fall ist die zugelassen. dann muss vorne auch neu (günstig???). sonst hilft nur bestellen und warten. doof wenn man im urlaub ist.

andere sachlage: auslaufmodell, einer hat aber noch gutes profil. auch beide neu :repuke:

 

auf jeden fall ist mittlerweile jedem geholfen, wenn eine vom (reifen-) hersteller ausgestellte freigabe / unbedenklichkeitsbescheinigung mitgeführt wird.

soweit ich das mitbekommen habe ist das nur in d-land so. aber nur hier darf man auch zügellos fahren, richtig?

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