Zum Inhalt springen

maximale lautstärke nach fahrzeugbrief


chup4

Empfohlene Beiträge

aus einem motorradforum:

Sehr geehrter Herr

bei der Nahfeld- Standgeräuschmessung handelt es sich um eine Vergleichsmessung um nachträgliche Veränderungen im Geräuschverhalten einfach feststellen zu können.

Dieser Vergleichswert unterliegt keiner direkten gesetzlichen Limitierung, ausschlaggebend ist nur der in den Papieren angegebne Wert.

Bei älteren Fahrzeugen wurde das Standgeräusch durch eine Fernfeldmessung ermittelt.

Um diese Messwerte weiterverwenden zu können, werden sie in den Nahfeldbereich "umgerechnet" indem 21dB aufgeschlagen werden.

Zusätzlich werden 5dB Messtoleranz "guteschrieben", wodurch die 26dB Zuschlag zustande kommen.

Dies gilt bei Geräuschangaben in dB(N) und phon (auch "D" für DIN-phon).

D.h., Fahrzeuge die bei der Nahfeldmesung um 26dB lauter sind als der angegebene "alte" Standgeräuschwert, werden auf jeden Fall beanstandet.

(Bei einer Angabe in dB(A) werden nur die 5dB Toleranz aufgeschlagen.)

Quelle StVzO §49 Rilli zur Geräuschmessung, Nachprüfung im Verkehr befindlicher Fahrzeuge

Weiterhin kann die Polizei bei begründetem Verdacht -trotz bestandener Standgeräuschmessung- eine Fahrgeräuschmessung anordnen. (Und die kostet dem Lärmsünder sehr viel Geld, wenn sich der Verdacht erhärtet!)

Abgesehen von den gesetzlichen Vorgaben wird natürlich jeder vernünftig denkende Mensch davon Abstand nehmen sein Fahrzeug einfach nur "laut" zu machen um seine Mitbürger damit zu belästigen.

Ich hoffe Ihre Fragen konnten damit geklärt werden.

jetzt meine frage: in meinem brief stet lautstärke stand dB(A) 69 N und Fahrgeräusch dB(A) 79N

ist hiermit noch die Fernfeldgeräuschuntersuchung gemacht wordne? ist aus dem schein einer pv von zulassung '77. die ABE stammt laut schein vom 26.11.65 mit nummer 5082.

ich kam auf diese idee, da meine '66er zweitserie in der abe noch die lautstärke in phon drin hat...

meinen persönlichn tüff hab ich noch nicht erreicht, und die anderen vollspasten erzaehlen sowieso immer, dass es nicht geht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

jetzt meine frage: in meinem brief stet lautstärke stand dB(A) 69 N und Fahrgeräusch dB(A) 79N

ist hiermit noch die Fernfeldgeräuschuntersuchung gemacht wordne? ist aus dem schein einer pv von zulassung '77. die ABE stammt laut schein vom 26.11.65 mit nummer 5082.

Jau - noch die Fernmessung!

Die letzen Fahrzeuge mit "N" sind wohl so im laufe des Jahres 1983 in Deutschland zugelassen worden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei mir ist das Standgeräusch mit 90 db(A) und das Fahrgeräusch mit 76 db(A) eingetragen! :-D

Kann mal jemand schreiben was bei ihm original eingetragen ist (ohne Tuning)? Bevorzugt PX eines jüngeren Baujahrs.

Super, sehr hilfreich. Genau so wie daß mir grad die Nudeln ausgehen....... :-D

Dann kauf dir doch neue... :-D

Bearbeitet von Benni1977
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

so, hab mir vom KBA nochmal genaues zur lautstärkemessung schicken lassen. Rita, deine 102 dB sind gecheatet ;)

Hallo sehr geehrter Herr Lohff,

laut ABE 5082 ab Nachtrag 3 wurde eine nationale Geräuschmessung durchgeführt, der Buchstabe N in Ihrem Fahrzeugschein besagt, das es sich um eine "Nationale" Meßvorschrift für Deutschland handelt. Einen Auszug aus der ABE kann ich Ihnen jetzt nicht so ohne weiteres anbieten, aber vielleicht hilft anliegende Arbeitshilfe etwas weiter. Der TÜV hat über die ARGE Zugriff auf die ABE, kann also im Zweifelsfalle dort nachsehen.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Stegemann

standgeraeuschmessung.pdf

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 5 Monate später...

Sehe gerade, dass bei mir letztes Jahr 79N bzw. 84N eingetragen wurden.

Das wären dann ja "umgerechnete und aufgeschalgene" 110dB.

:-D

Wird ja scheinbar nur auf die Standgeräuschmessung aufgeschlagen. Wie schauts da mit dem Fahrgeräusch aus?

Bearbeitet von dr. dick
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Jahr später...

Hallo, ich blicke bei dem ganzen Vorschriften hin und her so gar nicht durch, deshalb meine Frage an Euch!

Ich habe eine PX 200 Lusso von 86, angemeldet in 87 mit den Daten 91P im Stand und 81E im Fahrbetrieb.

Was bedeutet das also für mich, wenn ich einen andern Puff drunterschrauben möchte, wie kann ich testen, ob ich im Limit bin,

spiele derzeit mit dem Gedanken an einen RZ Mark 2 Righthand...aber auch das kann sich ändern in Richtung Pipe-Design Voyager oder Cobra...

Thx

Bo

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo, ich blicke bei dem ganzen Vorschriften hin und her so gar nicht durch, deshalb meine Frage an Euch!

Ich habe eine PX 200 Lusso von 86, angemeldet in 87 mit den Daten 91P im Stand und 81E im Fahrbetrieb.

Was bedeutet das also für mich, wenn ich einen andern Puff drunterschrauben möchte, wie kann ich testen, ob ich im Limit bin,

spiele derzeit mit dem Gedanken an einen RZ Mark 2 Righthand...aber auch das kann sich ändern in Richtung Pipe-Design Voyager oder Cobra...

Thx

Bo

Das er im Stand nicht mehr als 96db haben darf (gemessen 0,5m vom ESD im 45° Winkel bei 1/2 Nenndrehzahl). Beim Fahrgeräusch ist die Toleranz 1db, d.h. bei der beschleunigten Vorbeifahrt jeweils 4x im 2.Gang und 4x im 3. Gang (anschließend Mittelwert) mit 50km/h heranfahren und auf Höhe der Meßstation voll beschleunigen!

Bearbeitet von tenand
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Na super und mit welchem Pott sollen wir das schaffen, 81db? Ist ja noch schlechter als Greenrider mit 83db, so ein Rotz!!!

Wer sagt denn, dass du nur 81db haben darfst?

Wenn der Auspuff lauter ist, kann der TÜV Prüfer entscheiden, ob er dir den Auspuff mit ner lauteren Lautstärke einträgt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Jolle

So habe ich es auch gemacht. Habe bei mir bspw. bisher 86P im Schein gehabt.

Habe mit dem Umbau auf einen 200er Motor in meinem Schein jetzt Standgeräusch 99P stehen.

Mit den 5db Toleranz kann ich also bei einer Messung bis ca. 104 db gemessen werden, wenn ich das richtig verstanden habe.

Der Rahmen ist BJ 1988.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wer sagt denn, dass du nur 81db haben darfst?

Wenn der Auspuff lauter ist, kann der TÜV Prüfer entscheiden, ob er dir den Auspuff mit ner lauteren Lautstärke einträgt.

Weil mir gesagt wurde, dass lediglich 1db Abweichung vom Wert im Fahrzeugschein erlaubt sind und ich habe 81db bei Fahrgeräusch vermerkt :wacko:

Bearbeitet von Nick Knatterton
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Weil mir gesagt wurde, dass lediglich 1db Abweichung vom Wert im Fahrzeugschein erlaubt sind und ich habe 81db bei Fahrgeräusch vermerkt :wacko:

Was jolle sagen will, ist, daß der Prüfer dir auch 84 eintragen könnte. Beim StVA bekommst du dann neue Papiere mit den neuen Werten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information