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Flameboy

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  1. Servus Bobcat, sollte es so rübergekommen sein, wollte Dich mit meinen Ausführungen nicht angreifen. Mir ging es lediglich um das Verständnis des Massenanschlusses (Welches dank obiger Ausführungen jetzt vorhanden ist ). Meine Ausführungen bezogen sich auch nur auf die 12V-Elektro-ZGP, also auf die Schließer-Variante, die bei der einer PV ja gar nicht vorhanden sind. Daher sollten meine obigen Ausführungen bei 6V-Kontaktzündungen ignoriert werden. Flameboy
  2. Mal zur Ursprungsfrage: Persönlich würde ich Plus dort anschließen, wo Du Masse anlegst; Die Masse muss nicht an den Lichtschalter, sondern kann dann vom Blinkerbirnchen in den Lenker gehen. @ Bobcat: Das Schalten nach links oder rechts schließt jeweils den Plus-Stromkreis (Plus kommt bei den "verbundenen" Anschlüssen rein) oder sehe ich da irgendwas grundlegend falsch? Was meinst Du mit Massekontakte unschädlich machen? Flameboy
  3. Äh ja, erstmal musst Du das Forderungsschrieben einer nichtstaatlichen Organisation nicht "beeinspruchen". Eigentlich musst Du es nicht mal beantworten (spart aber häufig weiteren Stress). Dann gibt es für ein solches Antwortschreiben kein Schriftformerfordernis, so dass der Faxbericht im Regelfall als Nachweis ausreicht. Einen Titel kann das Unternehmen nur (ein paar hier nicht einschlägige Ausnahmefälle mal außen vor gelassen) durch das Gericht erwirken. Einen solchen gerichtlichen Mahnbescheid oder eine solche gerichtliche Klage sollte man schriftlich beantworten. Auch hier reicht es jedoch aus, vorab per Fax zu schicken. Flameboy
  4. Ich persönlich würde einen kleinen Brief mit den angehängten Bestätigungen schreiben (vorab per Fax) und fertig... Flameboy
  5. Servus, erstmal: Wenn Du gezahlt hast und dies nachwiesen kannst, hast Du nichts zu befürchten. In diesem Fall hast Du weder außergerichtliche noch gerichtliche Kosten zu tragen. Sollte die Zahlung aus irgendeinem Grunde nicht erfolgt sein, so hat Dich der Shop ohne Mahnung nicht in Verzug gesetzt, so dass Du die Kosten des Inkassounternehmens (= Verzugsschaden) nicht zu tragen hast. Vorgehensweise daher: Prüfung und Nachweis der Zahlung an Inkasso-Unternehmen und Shop; bei unterbliebener Zahlung sollte die Hauptsache beglichen werden und dies sowie obige Ausführungen dem Inkassounternehmen mitgeteilt werden. Gruß vom GSF-Consiglieri Flameboy
  6. *Hochkram* Nachdem die Hupe meiner auf 12-Volt umgebauten Rundlichtfuffi nunmehr dauerhupt, habe ich die Faxen dicke... Ist das der richtige Conversions-Schalter für mich? Danke, Flameboy
  7. Nö, bei > 1,2 sinkt die Leistung...
  8. Statt Zylinder abdrehen kannst Du auch den Kopf zum Gravedigger geben. Quetschkante kann dann mit (1mm-) Fußdichtung wieder in Normalregionen gebracht werden. Würde auf eine Quetschkante um 1,1 mm zielen. Wegen Auslassbreite gibt es hier wilde Diskussionen. Als Faustformel kann man sich an 70% (je nach Mut und Kolben) orientieren. Flameboy
  9. ... klingt danach, als hättest Du Gehäuseschrauben vertauscht (also eine zu lange Gehäuseschraube unter dem Polrad montiert). Grüße, Flameboy
  10. Sieht doch ganz gut aus - wenn auch ein wenig überladen. Was soll das Teil denn kosten? Und in welche Modelle passt der denn rein? Gruß, Flameboy
  11. Flameboy antwortete auf salih's Thema in Blabla
    Also: Wichtig ist zunächst, dass die Kündigung per E-Mail unwirksam ist, also das Arbeitsverhältnis der Kollegin selbst bei Ausfertigung der E-Mail durch sie selbst weiterbesteht. Dann: Die außerordentliche Kündigung benötigt einen wichtigen Grund, wobei strafrechtlich relevantes Handeln im Regelfall einen solchen wichtigen Grund darstellt. Als Straftatbestand fällt mir vorliegend § 267 StGB (Urkundenfälschung) oder § 263 StGB (versuchter Betrug) ein. Bei ersterem ist die Frage, ob es sich bei der E-Mail um eine Urkunde im Sinne des § 267 StGB handelt (was ich Dir leider gerade nicht beantworten kann), letzteres kann möglich sein (Erregung eines Irrtums bei der Geschäftsleitung durch Täuschungsmail führt zu Kündigung, was wiederum monetäre Konsequenzen bei der Gekündigten hat). Jedenfalls erfüllt zu sein scheint der Straftatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB), welcher aber eine außerordentliche Kündigung nur in härteren Fällen rechtfertigt. Eine außerordentliche Kündigung wird jedoch auch immer einer abschließenden Interessenabwägung durch das prüfende Gericht unterworfen. Hier werden neben der Schwere des Verstoßes auch die Sozialdaten der Arbeitnehmerin geprüft (Unterhaltspflichten, wie lange war sie dabei, gab es schon Unstimmigkeiten mit ihr, etc). Darüber hinaus ist die Frage, ob eine (hilfsweise erklärte) ordetnliche Kündigung gerechtfertigt wäre. Dies beurteilt sich maßgeblich danach, ob das Kündigungsschutzgesetz einschlägig ist, oder ob die Arbeitnehmerin Sonderkündigungsschutz genießt (schwerbehindert, Elternzeit, ...). Hoffe, ich konnte Dir helfen, Flameboy
  12. Pick-Up sollte etwa bei sieben Uhr stehen; das passt bei Dir schon so ungefähr. Schließe mich daher VespaWlade an: Lüfterrad drauf und einfach mal probieren. Flameboy
  13. .. auch eine Kontaktlose Zündung kann falsch eingestellt sein Flameboy
  14. ... und wenn es tatsächlich klingeln ist, solltest Du sicherheitshalber auch die Einstellung der Zündung kontrollieren. Flameboy
  15. ... dann würde er sich aber nicht vom Rest der Leute hier unterscheiden
  16. @ mulin: Kannst Du bitte kurz erklären, wie Du es mit dem Bremszug geschafft hast (Welche Mutter hast Du gelöst und was meinst Du mit zentrieren)? Steh nämlich gerade vor dem selben Problem... Ansonsten bliebe nur die Kürz- und Schraubnippel"-Variante. Grüße, Flameboy
  17. Die RoZe ist immer noch ein super Laden! Vielleicht haben Sie das was Du möchtest nicht da, aber sie beschaffen Dir alles (auch Tuning-Zeugs) - zu sehr fairen Preisen. Nur Eintragungen machen Sie nicht mehr... Jockey halte ich vom Preis/Aufwand/Nerven-Verhältnis für den besten Kompromiss. Die Vesbar kenne ich nur vom mal durchlaufen. Die verkaufen hauptsächlich Vespas (also weniger Teile) zu m.E. ziemlich happigen Preisen. Gruß, Flameboy
  18. Also beim TÜV in der Ridlerstraße habe ich die Erfahrung gemacht, dass der Vespa-Experte zwar recht nett und kompetent ist, aber "nur nach Vorschrift" einträgt. Soll heißen, Bitubos und so Kram mit (abgelaufenem) Gutachten sind überhaupt kein Problem. Sobald es aber etwas abgehobener wird, möchte er Geräuschmessung, etc, das volle Programm halt. Bin dann zum Jockey gefahren. Hat auch einiges gekostet, ging aber schnell und problemlos. Gruß, Flameboy P.S. Berichte dann, wie es bei Dir so lief...
  19. Die Lagersitze der V50-Motoren sind unterschiedlich dick. Manche haben einen Durchmesser von 63,5 mm - diese müssen dann verkleinert werden, damit das Rep-Kit passt. Bei den übrigen Lagersitzen passt das Rep-Kit problemlos. Gruß, Flameboy Edith war zu langsam
  20. Der erste Weg zum Arbeitsamt, der zweite zum Arbeitsgericht... Flameboy
  21. Russisch wegdremeln! Schnell, einfach, machbar Der aus Sibirien stammende Russe klebt das verbaute Lager einfach ab (Saukalt in meinem Heimatland ) Flameboy
  22. Ich zitiere mal kurz den Link mit: Die rote Leitung zur Kontrolleuchte muß nicht angeschlossen sein, damit das Relais richtig funktioniert.
  23. Flameboy antwortete auf Zebo's Thema in Blabla
  24. Weil Du es bist: Tataaaaah!

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