Zum Inhalt springen

Kon Kalle

Members
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Kon Kalle

  1. Fahren nen Focus II und nen Astra H.. sind beides klasse Autos, die die Werkstadt nur zum Ölwechsel sehen! Und mit dem Focus Fahrwerk lässt man so nen häßlichen Golf locker stehen Und größer und günstiger als ein Golf sind beide ebenfalls...mal Probefahren kostet ja nix Ein Golf ist der Plastikroller der Automobilbranche... sieht kacke aus und fährt jeder
  2. Guck mal im Worb Topic, da hatte ich ne Tabelle mit db Grenzwerten gepostet. Auf die Banane schreiben ist leider nicht mehr, da der Tüv nun Bilder von allen Umbauten machen muss.
  3. vielleicht der klassiker, SChlauch zu lang und er knickt ab wenn du dich drauf setzt?
  4. Lass das Kühlsystem mal abdrücken. Ansonsten Kiste mal anschmeißen, Deckel vom Ausgleichsbehälter abmachen und mal schnüffeln obs nach Abgasen riecht. Mit dem fehlenden Kühlwasser kann´s aber auch am Deckel liegen, die werden gerne mal undicht.
  5. ..es ende März ist und es schneit wie sau.. verdammtes Dreckswetter!
  6. Hatte ich auch schon, scheuert den Lack an der Gabel und das Gummi der 2 Hüllen ab.
  7. nicht bei der Lusso
  8. Ok, dann hab ich dich falsch verstanden Nö, hab den MMW 1 Ansauger, da passt alles wunderbar und der Vergaser steht fast grade. Hast du den Vergaser eigentlich neu oder gebraucht gekauft? Falls gebraucht könnte es auch an der Schwimmernadel liegen das er nicht anspringt
  9. Meine 76er hat einen 80er Tacho drin
  10. Wo ich das Topic grade sehe.. Kann mir einer erklären wie ich Bremszug und Tachowelle dazu bekomme nicht am Vorderrad zu schleifen? Hab das ganze mit Isoband an der Gabel befestigt, sieht aber scheisse aus
  11. Kannst es ja nicht ändern mit den Streifen der Pfeil muss immer zum Auslass zeigen, wenn er nach oben Richtung Vergaser zeigt (so wie ich dich verstehe) ist der Kolben falsch rum.
  12. will lieber fahren
  13. Kon Kalle antwortete auf heizer's Thema in Blabla
    Dito.. aber leider nur eine Woche.. dafür 3 Wochen im Sommer
  14. hat nix zutun
  15. hält das Topic am Leben
  16. Ruhe, viel trinken (keinen Alk ) und Süppchen.. dann geht das ganze bald weg
  17. Zerleg die Kupplung, spanne das ganze mit dem Kompressor schrittweise und dreh sie mal durch müsste dann je nach Spannung immer leichter drehbar sein Wenns nicht geht ist warscheinlich die Reibscheibe bzw. die Anlaufscheibe dran schuld.
  18. Kon Kalle antwortete auf Rollof's Thema in Blabla
    Hi Jungs, die Chance ist zwar klein, wollte es aber dennoch kurz ins Topic schreiben. Suche ein Spaßgayrät für den Sommer, und zwar folgendes: Saab 9-3 I Aero, Viggen oder Classic Edition Ab MJ 2001 (mit Viggen Bespoilerung) Bei Saab Scheckheftgepflegt, möglichst mit 10-15TKM Ölwechsel-Intervall (wenn das Ölsieb schon gereinigt wurde wärs prima) Ohne großen Wartungsstau Farbe egal, bloß kein helles silber Bis ca. 150TKM Laufleistung keine Automatik!! vielleicht kennt ihr ja jemanden der einen verkauft
  19. Ich finde es hat zwei Seiten.. Der TE hat sich natürlich gefreut und nen Rechtsgültigen Anspruch auf das Ding (sofern das Gerät wenns den wirklich kaputt gegangen ist, noch aufzutreiben ist- da noch andere Auktionen über den Ofen laufen ist das wohl der Fall) andererseits ist ihm kein Schaden entstanden, er hat jedoch die Möglichkeit ein richtiges Schnäppchen zu machen. Der Verkäufer hat Mist gebaut und hat nen Wirtschaftlichen Schaden dadurch. Jetzt ist natürlich die Frage ob der TE so ein Gutmensch ist und die Arme Sau nicht an den Eiern packt oder es tut. Verstehen kann man natürlich beide Seiten. Wäre es ne alte Vespa oder Lambretta würdet ihr diese nicht für paar Cents verkaufen wollen, wärt ihr der Käufer wolltet ihr sie natürlich für paar Cents haben
  20. Der Kauf ist ein 2 Seitiges Rechtsgeschäft (Angebot des Verkäufers und Annahme durch Käufer) DH: Verkäufer bietet einen Gegenstand zum Preis X an. Käufer nimmt dieses Angebot zum Preis X an. Also sind 2 gleichlautende Willenserklärungen entstanden > Verkäufer verpflichtet sich somit zur Lieferung der Ware und der Käufer sich zur Abnahme der Ware und bezahlung der Ware Da es sich aber um eine Auktion ohne Mindestpreis handelte, ist das Angebot des Verkäufers gleich dem höchsten Gebot. Da der Käufer geboten hat ist dieses Gebot und die Abnahme bei Zuschlag verbindlich- also ist ein Rechtsgeschäft entstanden Nope.. wenn ich sage "ja, ich nehme die Ware zu Preis X" bin ich verpfichtet zu zahlen, wenn der Verkäufer die Ware anbietet und ich seinem Angebot zustimme ist er verpflichtet zu liefern. Außer ich sage ich bezahle weniger, dann kann der Händler das Angebot annehmen oder nicht.

Wichtige Information

Diese Website nutzt Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben. Einige dieser Verfahren sind technisch unerlässlich, andere kommen nur mit Ihrer Zustimmung zum Einsatz, eine Anpassung ist in den die Cookie-Einstellungen möglich. Für Details siehe die Datenschutzerklärung

Account

Navigation

Suche

Suche

Configure browser push notifications

Chrome (Android)
  1. Tap the lock icon next to the address bar.
  2. Tap Permissions → Notifications.
  3. Adjust your preference.
Chrome (Desktop)
  1. Click the padlock icon in the address bar.
  2. Select Site settings.
  3. Find Notifications and adjust your preference.