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PX 200 Disc NEU


kebab

Empfohlene Beiträge

Bei einigen Händlern in D und A gibt es jetzt wieder die beliebte PX200 Disc zu kaufen.

Offiziell (nach Anfrage) stellt Piaggio diese nicht mehr her. Auch mit dem Hinweis auf existierende

Exportmodelle der PX200 verneinten Sprecher von Piaggio dies.

Für welchen Markt wird die PX200 ("unter Geheimhaltung") noch gebaut?

Gerüchten zu Folge für Australien. Wer weiss Genaueres?

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Ich habe meine im Mai 2003 zugelassen und ich glaube die Frist lief Ende Juni 2003 ab. Seit dem gilt die neue Abgasregelung.

Gültig ist dabei nicht das Baujahr, sondern der Tag der ersten Zulassung in Deutschland. Das ist interessant bei Importfahrzeugen, denn selbst wenn es Oldies sind, gilt das Datum der Erstzulassung in Deutschland. Welche Ausnahmen, Sonderregelungen und Tricks es da gibt, weiß ich allerdings nicht - aber es gibt sie.

Bearbeitet von enterprice
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Gültig ist dabei nicht das Baujahr, sondern der Tag der ersten Zulassung in Deutschland. Das ist interessant bei Importfahrzeugen, denn selbst wenn es Oldies sind, gilt das Datum der Erstzulassung in Deutschland. Welche Ausnahmen, Sonderregelungen und Tricks es da gibt, weiß ich allerdings nicht - aber es gibt sie.

Das mit der ersten Zulassung ist richtig, meines Wissens ist das allerdings nicht auf Deutschland beschränkt, sondern auf die EU. Sprich, wenn ein Fahrzeug bereits in einem der europäischen Mitgliedsländer angemeldet war muß es auch wieder zugelassen werden. Kommt es aus einem Land, daß nicht zur EU gehört gilt das neue Zulassungsdatum.

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Bei einigen Händlern in D und A gibt es jetzt wieder die beliebte PX200 Disc zu kaufen.

Offiziell (nach Anfrage) stellt Piaggio diese nicht mehr her. Auch mit dem Hinweis auf existierende

Exportmodelle der PX200 verneinten Sprecher von Piaggio dies.

Für welchen Markt wird die PX200 ("unter Geheimhaltung") noch gebaut?

Gerüchten zu Folge für Australien. Wer weiss Genaueres?

Bei welchen Händlern gibt es die denn? Haben die dann eine Tageszulassung von vor der neuen Abgasregelung?

Wenn Piaggio die wirlich noch produziert (die 125er gibt es ja auch noch neu), dann wären Märkte wie USA und Asien doch auch interessant, oder?

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Kommt es aus einem Land, daß nicht zur EU gehört gilt das neue Zulassungsdatum.

Hast Du den äquivalenten Gesetzestext parat? Ich habe gerade intensiv in der StVZO gesucht, aber nichts derartiges finden können, würde es aber gerne mal genau wissen. Ein üblicher Fall wäre z. B. der Import von US-amerikanischen Fahrzeugen diverser Baujahre, bei denen das Deiner Meinung nach zum Tragen kommen müsste ... das kann ich mir nicht wirklich vorstellen.

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Bei der Zulassungssperre nach Baujahr X geht es doch aber nur um Zweitakter, oder?

Ja - und zwar wegen der Abgswerte und nur bei Zweitaktern über 125 ccm. Inkrafttreten dieser neuen Verordnung war Ende Juni 2003.

Das Erstzulassungsdatum von Importfahrzeugen im Allgemeinen ist etwas anderes.

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Es wird auch bei aussereuropäischen Fahrzeugen das

tatsächliche Datum genommen. Man muß dem TÜV

aber nachweisen aus welchem Baujahr das Fahrzeug stammt.

Da der genaue Tag der EZ meistens nicht bekannt ist,

wird dann der 1.1. oder 1.7. des entsprechenden Jahres

genommen. War zumindest vor ein paar Jahren so

als ich einen Schweizer Käfer Bj 68 getüft hab.

LG,

Ölsau

Edith weist mich auf meine Rechtschraipfähla hin....

Bearbeitet von Ölsau
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Das mit der ersten Zulassung ist richtig,
genau!
meines Wissens ist das allerdings nicht auf Deutschland beschränkt,
genau!
sondern auf die EU.
das ist falsch! Entscheidend ist das tatsächliche Erstzulassungsdatum, und wenn die EZ 1935 in Timbuktu war (das dürfte allerdings schwer sein, nachzuweisen). Die Nachweispflicht liegt übrigens beim Halter! Daher möglichst niemals Fahrzeuge ohne Fahrzeugpapiere kaufen!

Charly

Edith meint: Oh, hoppla! Ich hätte das ganze posting lesen sollen. Sorry!

der 1.1. oder 1.7. des entsprechenden Jahres

genommen.

das ist wie bei den Pferden: Geburtsdatum (EZ) ist, falls nur das Jahr bekannt, der 01.07., wenn der Monat bekannt ist, der 01. dieses Monats. Bearbeitet von Charly
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Hast Du den äquivalenten Gesetzestext parat? Ich habe gerade intensiv in der StVZO gesucht, aber nichts derartiges finden können, würde es aber gerne mal genau wissen.....
Ruf doch mal in der Zulassungsstelle an,... :-D
*gähn* solange ich das Problem nicht habe, bestimmt nicht.

Naja - wenn Du lieber intensiv das Netz durchforstest... biddeschön :grins:

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