Zum Inhalt springen

Aufftraggeber droht mit Anwälten,Polizei etc.


Ostfriese69

Empfohlene Beiträge

Moinsen!!

Hab da ein Problemchen.Ein Auftraggeber schuldet mir einen nicht unerheblichen Betrag Geld.Mit Anwälten ist da nix zu machen weil es a.zu lange dauert,b.da sowieso nix zu holen ist.

Nachdem ich jetzt mit jeder Menge SMS,Emails und Anrufen die weggedrückt wurden nix erreicht habe,hab ich mich mit einer Firma in Verbindung gesetzt für die wir gearbeitet haben.Dort hab ich einige interessante Neuigkeiten erfahren.Die Geschäftsverbindung ist fristlos gelöst wegen div.Unstimmigkeiten.(unter anderem weil wir keine Kohle bekommen haben)

Als ich meinen "Chef" damit konfrontiert habe(per SMS,die feige Sau geht ja nicht ran)ist er völlig ausgerastet und hat mir wegen des Telefonanrufes bei o.a.Firma mit Anwälten usw.gedroht.Ausserdem droht er mir mit ner Anzeige wegen "Telefonterrors".Mittlerweile auch per Email,die hier so alle 30Minuten ankommen.Ich weiß das er sich kein Anwalt leisten kann weil ihm das Wasser bis zum Hals steht aber was sagt ihr,evtl.auch ein Experte,zu der Situation.

Ach ja,ich für meinen Teil hab ihm jetzt empfohlem doch eine Fangschaltung zu beantragen bzw.doch endlich die Polizei einzuschalten nachdem er mir schrieb das ER,der Held keine Fangschaltung braucht weil ER,der Held ja meine Adresse hat. :-D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Etwas schwierig.Ich arbeite freiberuflich für einen Veranstaltungsservice.Dieser Veranstaltungsservice arbeitet für Konzertveranstalter und ähnliche Firmen.

Den Inhaber des Veranstaltungsservices für den ich arbeite hab ich jetzt mal Chef genannt weil er der jenige ist der mich bezahlt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin Fremy.

Ich würde einen Mahnbescheid gegen den Typen beantragen, die Widerspruchsfrist abwarten, einen Vollstreckungsbescheid beantragen und den dann vollstrecken lassen. Dann rennt der Gerichtsvollzieher zu dem Typen hin und fordert ihn zur Zahlung auf. Wenn er dann nicht zahlt, pfändet er halt irgendwas, verwertet das und aus dem Erlös bekommst du die Kohle. Das Problem an der ganzen Sache ist, dass du die Gaybühren erst mal auslegen musst.

Wenn nix (pfändbares) zu holen ist, muss der Schuldner halt die EV abgeben (was für ihn ziemlich doof ist, weil er dann in ein Regayster eingaytragen wird und die Banken etc. ihn künftig nicht mehr so gut leiden können). Wenn er die EV nicht freiwillig abgibt, kannst Du einen Haftbefehl gegen ihn erwirken. Ein bisschen Spaß muss die ganze Sache ja auch machen. :-D

Aber wenn halt wirklich, wirklich nix da ist, kommt man auf diesem Weg nicht weiter. Muss das leider auch gayrade mit so einem Vogel durchziehen, dem ich viel lieber mal richtig aufs Maul hauen würde.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ja. kann ja sein, dass sich das bei dir inzwischen geändert hat, aber freiberufler zu sein heißt nicht, nebenbei noch hartz 4 vom staat zu kassieren...

Bekomm ich das??? Cool,das wußte ich gar nicht.Scheinst dich ja in meinem Privatleben gut auszukennen,Tascha!! :-D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In erster Linie gehts mir jetzt auch um die,in meinen Augen lächerlichen Drohungen,die der Spacken abläßt.

Würd' ich ignorieren. Was soll er denn machen? Dich wegen "Anrufen" anzeigen? Solange du ihn nicht bedrohst oder obszöne Gayräusche machst, ist das doch völlig in Ordnung, oder? :plemplem:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bekomm ich das??? Cool,das wußte ich gar nicht.Scheinst dich ja in meinem Privatleben gut auszukennen,Tascha!! :-D

oh sorry... wusste ja nicht, dass du deine krankenkasse, etc. jetzt alles selbst bezahlst! na dann...

Bearbeitet von Carrie
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Würd' ich ignorieren. Was soll er denn machen? Dich wegen "Anrufen" anzeigen? Solange du ihn nicht bedrohst oder obszöne Gayräusche machst, ist das doch völlig in Ordnung, oder? :plemplem:

Eben,Drohungen hab ich wohlweißlich nachgelassen.Der einzigste der droht ist er.Vor allem mit einem Anwalt weil ich mich wegen des Telefongespräches mit der Konzertfirma angeblich strafbar gemacht hab.

Und in dem Punkt bin ich mir eben nicht so sicher.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da darfst Du beruhigt sein. Die Einzigen, die sich eventuell strafbar gemacht haben, ist die Agentur, die Dir die Info gesteckt haben. Aber auch nur, wenn vertraglich Stillschweigen über Finanzielles abgemacht war. Das ist nicht unüblich in der Branche. Aber Dir kann er nichts, ist ja wohl Dein gutes Recht, Infos einzuholen.

ja. kann ja sein, dass sich das bei dir inzwischen geändert hat, aber freiberufler zu sein heißt nicht, nebenbei noch hartz 4 vom staat zu kassieren...
oh sorry... wusste ja nicht, dass du deine krankenkasse, etc. jetzt alles selbst bezahlst! na dann...

Tascha, sowas gehört nicht hier hin!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da darfst Du beruhigt sein. Die Einzigen, die sich eventuell strafbar gemacht haben, ist die Agentur, die Dir die Info gesteckt haben. Aber auch nur, wenn vertraglich Stillschweigen über Finanzielles abgemacht war. Das ist nicht unüblich in der Branche. Aber Dir kann er nichts, ist ja wohl Dein gutes Recht, Infos einzuholen.

Tascha, sowas gehört nicht hier hin!!

Nee,so ne Vereinbarung gibt es nicht.Na dann bin ich ja beruhigt.Damit wären meine Fragen beantwortet.

Vielen Dank!!!

@Tascha: Bei irgendwelchen Problemen mit meiner Person deinerseits steh ich jederzeit gern fernmündlich zur Verfügung. :-D

wir nordlichter können uns ja zusammentun und ihn mit besenwerfen und klotschießen bedrohen

;-D

Wäre mal ne Maßnahme.Wo er sich sowieso grundsätzlich über unseren Slang mokiert.

Bearbeitet von Ostfriese69
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Etwas schwierig.Ich arbeite freiberuflich für einen Veranstaltungsservice.Dieser Veranstaltungsservice arbeitet für Konzertveranstalter und ähnliche Firmen.

Den Inhaber des Veranstaltungsservices für den ich arbeite hab ich jetzt mal Chef genannt weil er der jenige ist der mich bezahlt.

Ganz einfach, bin ich der Meinung, ab zum Gericht, vorläufiges Zahlungsverbot auf seine Konten erwirken, kannst Du beim Amtsgericht machen, geht schnell... Ist er verheiratet? Wenn ja, auch die Konten seiner Liebsten bzw. seines Liebsten einfrieren lassen, ferner dann ´ne Strafanzeige wegen Betruges, bzw. ungerechtfertigter Bereicherung und einmal das volle Programm innerhalb der Legalität, ist ja klar... Keine KV, keine Drohungen (außer mit Rechtsmitteln...) und richtig Feuer gegen den Schuldner geben... Wenn der nichts mehr von seinen Konten überweisen kann, bzw. kein Geld mehr bekommt, weil gesperrt, wird er sich schon mit Dir einigen, glaub mir, da Du das Spielchen mit Ihm ja immer so weiter treiben kannst, bis er entnervt aufgibt und freiwillig zahlt... :-D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eben,Drohungen hab ich wohlweißlich nachgelassen.Der einzigste der droht ist er.Vor allem mit einem Anwalt weil ich mich wegen des Telefongespräches mit der Konzertfirma angeblich strafbar gemacht hab.

Und in dem Punkt bin ich mir eben nicht so sicher.

Hast Du natürlich nicht, sondern nur Deine Interessen verfolgt, und das ist legitim... Ist doch normal, dass man sich über die Zahlungsmoral eines Auftraggebers informiert, mache ich jedenfalls auch so und im Zweifelsfall Vorkasse...

Es gibt einige legale Möglichkeiten, den Schuldner zum zahlen zu bewegen, denn er schuldet Dir Geld und nicht Du Ihm, janz einfach. Also bist Du im Recht und er in der Zwickmühle... Außerdem: Vertrag ist Vertrag, und seinerseits wurde der Vertrag doch nicht gekündigt, oder? Des Weiteren hast Du Deine Leistung erbracht, in dem Du für ihn gearbeitet hast, also Deine Bringschuld erbracht, jetzt muß er seine Bringschuld ausgleichen, in dem er zahlt, feddich... Da braucht der Vogel gar nicht zu diskutieren anfangen, da die rechtslage klar ist. Und wenn er Dir jetzt mit ner Anzeige kommt, kannst Du ganz genüßlich loslegen und ihn juristisch zerledern (oh, wat´n Spaß, solchen Typen das Handwerk zu legen...) und dir Dein Geld schon holen... Und jedesmal, wenn er muckt, gleich mit dem vorläufigen Zahlungsverbot und seine Diskutierversuche im Keim ersticken...

Manche von Euch möchte ich nicht zum Feind haben...

Och nöö, ich finds nur :-D, wenn Auftraggeber Loiten, die ich kenne, so kommen... :-D Dann wird flux die Rechtsprechung gezückt und Feuer gegeben, bis man sein zustehendes Recht bekommt... Geht ja leider nicht mehr anders im Geschäftsleben...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ganz einfach, bin ich der Meinung, ab zum Gericht, vorläufiges Zahlungsverbot auf seine Konten erwirken, kannst Du beim Amtsgericht machen, geht schnell... Ist er verheiratet? Wenn ja, auch die Konten seiner Liebsten bzw. seines Liebsten einfrieren lassen, ferner dann ´ne Strafanzeige wegen Betruges, bzw. ungerechtfertigter Bereicherung und einmal das volle Programm innerhalb der Legalität, ist ja klar... Keine KV, keine Drohungen (außer mit Rechtsmitteln...) und richtig Feuer gegen den Schuldner geben... Wenn der nichts mehr von seinen Konten überweisen kann, bzw. kein Geld mehr bekommt, weil gesperrt, wird er sich schon mit Dir einigen, glaub mir, da Du das Spielchen mit Ihm ja immer so weiter treiben kannst, bis er entnervt aufgibt und freiwillig zahlt... :-D

Das kann auch flott nach hinten losgehen. Wenn es bei dem Typen wirklich so übel aussieht, dann wird der nach solchen Aktionen flott beim Amtsgericht stehen und seine verbraucherinsolvenz anmelden, dann ist's für die Gläubiger Essig mit eintreiben. Gilt freilich nur, wenn der nicht zahlen kann, wenn der _nur_ nicht will, dann kann das funktionieren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ganz einfach, bin ich der Meinung, ab zum Gericht, vorläufiges Zahlungsverbot auf seine Konten erwirken, kannst Du beim Amtsgericht machen, geht schnell... Ist er verheiratet? Wenn ja, auch die Konten seiner Liebsten bzw. seines Liebsten einfrieren lassen, ferner dann ´ne Strafanzeige wegen Betruges, bzw. ungerechtfertigter Bereicherung und einmal das volle Programm innerhalb der Legalität, ist ja klar... Keine KV, keine Drohungen (außer mit Rechtsmitteln...) und richtig Feuer gegen den Schuldner geben... Wenn der nichts mehr von seinen Konten überweisen kann, bzw. kein Geld mehr bekommt, weil gesperrt, wird er sich schon mit Dir einigen, glaub mir, da Du das Spielchen mit Ihm ja immer so weiter treiben kannst, bis er entnervt aufgibt und freiwillig zahlt... :-D

Wäre schön, wenn es so einfach wäre. Mal eben zum Amtsgericht rocken und dem Typen den Saft abdrehen lassen ist m.E. leider nicht:

Kannst du das mit dem vorläufigen Zahlungsverbot bitte mal näher erklären? Soweit du einen dinglichen Arrest meinst, dürfte sich das in der Praxis wohl wegen des Erfordernisses eines Arrestgrundes sehr schwierig gestalten. Eigentlich nur denkbar, wenn der Typ mit gepackten Koffern am Flughafen sitzt und sich mit deiner Kohle in die Südsee absetzen will (und dann hat es eh keinen Zweck mehr). Das mit den Konten der Ehefrau geht wohl auch nicht so einfach (sonst würde wohl auch niemand mehr heiraten). Möglicherweise bei Gütergemeinschaft, aber dann sind es ja (auch) Konten des Schuldners. :-D

Ach ja, Strafanzeige wegen "ungerechtfertigter Bereicherung" gibt es nicht. Und Strafanzeigen wegen Betrugs haben in den seltensten Fällen Erfolg, weil nicht bewiesen werden kann, dass der Schuldner schon bei Vertragsschluss nicht zahlen wollte. Ist leider so.

Und, wie schon angesprochen wurde, bei Insolvenz schaut man auch schön in die Röhre und bekommt vielleicht (!) noch drei oder vier Prozent seiner Forderung ausbezahlt.

Aus meiner Sicht hat man als Gläubiger in Deutschland eine :-D -Position. Und zwar selbst dann, wenn man schon ein Urteil o.ä. in der Hand hat. Von daher kann ich die Verärgerung des Herrn Ostfriese69 sehr gut nachvollziehen. :veryangry:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das kann auch flott nach hinten losgehen. Wenn es bei dem Typen wirklich so übel aussieht, dann wird der nach solchen Aktionen flott beim Amtsgericht stehen und seine verbraucherinsolvenz anmelden, dann ist's für die Gläubiger Essig mit eintreiben. Gilt freilich nur, wenn der nicht zahlen kann, wenn der _nur_ nicht will, dann kann das funktionieren.

Egal, vorläufiges Zahlungsverbot bedeutet ja, dass er nicht mehr an seine Konten rankommt, ob nun insolvent oder nicht, der würde nach dem eine Schonfrist von 7 Kalendertagen verstrichen ist, noch nicht mal mehr an seine Hartz 4-Kohle kommen...

Sobald der als Angestellter arbeitet und nicht schlau genug bei seiner Gehaltsgestaltung ist, kann ich als Gläubiger an die Kohle ran... Glaub mir, in knapp 36 Lebensjahren und in einer Ausbildung bei einem Unternehmensberater mit über 30 Jahren Erfahrung lernt man ´ne Menge, was das angeht... :wasntme: Sobald er auch nur 1 Cent über Euro 939,99 monatliches Einkommen hat (Pfändungsgrenze bei einer Person...), kann der Gläubiger darauf zugreifen, so sicher wie das Amen in der Kirche...

Es kommt natürlich auf die Höhe der Forderung an, ob es sich lohnt, deswegen einen Rechtsstreit anzufangen, der sich möglicherweise hinzieht, jedoch bei einem Kleingewerbetreibenden schmerzen auch schon 500 oder 1.000 Euro...

Kannst du das mit dem vorläufigen Zahlungsverbot bitte mal näher erklären? Soweit du einen dinglichen Arrest meinst, dürfte sich das in der Praxis wohl wegen des Erfordernisses eines Arrestgrundes sehr schwierig gestalten. Eigentlich nur denkbar, wenn der Typ mit gepackten Koffern am Flughafen sitzt und sich mit deiner Kohle in die Südsee absetzen will (und dann hat es eh keinen Zweck mehr). Das mit den Konten der Ehefrau geht wohl auch nicht so einfach (sonst würde wohl auch niemand mehr heiraten). Möglicherweise bei Gütergemeinschaft, aber dann sind es ja (auch) Konten des Schuldners. :-D

Vorläufiges Zahlungsverbot nach, ich glaube, §246 ZPO... Damit erreicht ein Gläubiger, dass er schneller an sein Geld kommt, da der Schuldner ja nicht mehr auf sein Konto zugreifen kann... Das soll halt ein Druckmittel sein... Hat auch mit Arrest nichts zu tun...

Das vorläufige Zahlungsverbot wird sehr gerne von Inkassofirmen benutzt, um doch an die Kohle eines Schuldners zu kommen, klappt auch meistens, wenn man als Schuldner nicht schnell genug ist, bzw. kein ALG1 oder ALG2 oder vergleichbare Leistungen des Staates bezieht... Wenn z.B. der Auftraggeber jetzt als Staplerfahrer irgendwo im Lager arbeitet, dann kann ich als Gläubiger beim Amtsgericht dieses vorläufige Zahlungsverbot erreichen, bis ich einen vollstreckbaren Titel erwirkt habe und der Typ sieht alt aus, da er sein Gehalt nicht mehr in Sicherheit bringen kann... War eines der Lieblingsthemen des Dozenten für Jura beim Fachwirt damals, habe die Unterlagen noch hier...

Für solche Infos kann man sehr gut googlen, da findet man alles...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information