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Geschrieben

Ich komme gerade von einer gemischten Zweiradtour zurück und der zweite im Bunde bekam für sein Oldtimer-Moped keinen TÜV, weil es hier Probleme mit den Reifen gab. Weiß jemand, ob dies auch bei unserem Schaltrollern Probleme macht, wenn wir dieses Jahr zum TÜV fahren. Ich bin nächsten Monat fällig.

 

In meiner Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO (V50 umgebaut auf PV 125) steht nichts von einer Reifenmarke bzw. nur die Reifendimensionen. Verstehe ich das richtig, dass die Reifenfabrikatsbindung nur greifen würde, wenn hier etwas im Feld 33 eingetragen wäre.

 

https://www.tuvsud.com/de-de/presse-und-medien/2024/dezember/neue-regeln-fuer-alte-reifen

 

Geschrieben

Welche Probleme gab es denn? Ein freiwillig zugelassener Roller = "Motorrad".

 

Beim querlesen im Netz werd ich auch nicht sicher schlau daraus. Wenn eine Reifenmarke/ Typ (nicht die Dimensionen) eingetragen ist, dann kann man die austragen lassen. Die Dimensionen stehen ja eh immer in den Papieren.

 

 

 

 

 

Geschrieben

Der Kollege "ohne TÜV" bzw. mit zwangsweise abgelaufenem TÜV fährt diverse Motorräder. Man hatte ihm jetzt den TÜV für seine betagte Suzi nicht gegeben, weil irgendwas mit den Reifen nicht passen würde. 

 

Mir stellt sich hier halt die Frage, ob es auch für unsere Schaltroller hier solche Probleme geben kann oder ob das nur ein Problem wäre, wenn tatsächlich eine Marke irgendwo vermerkt wäre.

 

Austragen scheint wohl grundsätzlich für rund 150 EUR bei einigen TÜV-Prüfern möglich zu sein, aber die meisten von uns werden im Freitextfeld der Zulassung ein paar Eintragungen haben, die sie nicht erneut mit einem Gutachter diskutieren wollen ;-)

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Rote PV:

... für sein Oldtimer-Moped keinen TÜV, weil es hier Probleme mit den Reifen gab.

 

 

vor einer Stunde schrieb Rote PV:

Der Kollege "ohne TÜV" bzw. mit zwangsweise abgelaufenem TÜV fährt diverse Motorräder. Man hatte ihm jetzt den TÜV für seine betagte Suzi nicht gegeben, weil irgendwas mit den Reifen nicht passen würde. 

 

 

Was heißt Probleme und irgendwas? Wo steht denn, das es an dem Hersteller gelegen hat? Ist das jetzt ne Vermutung oder hat der Prüfer gesagt:" Da steht Hersteller XY im Schein, der ist nicht am Moped, also weg mit euch"

 

Das liest sich schon wieder so reißerisch und am Ende passiert nix. Bei uns steht ne Reifengröße im Schein. Solange die verbaut ist und der Geschwindigkeitsindex sowie die Traglast passt, wüsste ich nicht wieso ein Prüfer sich überhaupt damit beschäftigen sollte.

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Geschrieben

 Hatte grade auch mit meinem Motorrad kleinere Diskusionen.....

In den Papieren steht auch dieser Satz:

"Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten".

Ist ne BMW R80 von 1981. Da war erstmal die Aussage das es ja die verbauten Reifen 1981 noch nicht gegeben hat, so also in der Reifenfabrikatsbindung nicht aufgezählt sein können und die Reifen müßten also folglich eingetragen werden. Der Tüver hat dann in besagte Unterlagen geschaut und festgestellt das es für mein Modell gar keine Fabrikationsbindung gibt. Also źählt einzig die in den Papieren angegebene Reifengröße und eine Belehrung meinerseits das wenn ich mal rausgezogen werde ich erklären soll das alles legal ist und es keine Bindung gibt. Da hat wohl jemand fälschlicher Weise diesen Standarttext in die Papiere eingetragen.

Bei meiner PX habe ich Breitreifen drauf und da darf ich nur die Reifen verbauen die ich hab abnehmen lassen. Beim Typenwechsel müssten diese dann neu eingetragen werden. Bei den PX Modellen gibt es da auch keine Fabrikatsbindung. Probleme hat es damals bei meinen Reifen nur gegeben da es von Hause Piaggio aus keine Angaben zum Lastindex gibt. Da meine Breitreifen einen niedrigeren Index haben als die Originalbereifung gab es damals etwas Diskusion. Schlüßendlich wurden sie aber doch eingetragen. 

Das waren aber halt nur Probleme die ich anhand von Dimensionsänderungen hatte. Wenn du die Größe verbaut hast die in den Papieren steht ist alles safe.

Geschrieben (bearbeitet)

Ist kein spezifischer Hersteller benannt und nur die Größe/Tragfähigkeit, kannst jede Marke montieren, solange das andere paßt !!!

 

Dann muß dein TÜVler halt erstmal zur Nachschulung, wenn er so verpeilt ist und das nicht checkt.

Bumm, aus, fertig.

TÜVler.....setzen 6 !

 

Der soll erstmal belegen anhand von Gesetzestexten, das bei ihm ein anderes Recht gilt als sonst üblich......

 

 

Bearbeitet von Kebra
  • Like 1
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Kebra:

Ist kein spezifischer Hersteller benannt und nur die Größe/Tragfähigkeit, kannst jede Marke montieren, solange das andere paßt !!!

 

Dann muß dein TÜVler halt erstmal zur Nachschulung, wenn er so verpeilt ist und das nicht checkt.

Bumm, aus, fertig.

TÜVler.....setzen 6 !

 

Der soll erstmal belegen anhand von Gesetzestexten, das bei ihm ein anderes Recht gilt als sonst üblich......

 

 

 

Da muss der Kebra erstmal überhaupt ne Schulung zu dem Thema machen bevor es hier groß aufspricht! 

 

Die Thematik ist etwas kompliziert und auch schwer nachzuvollziehen.

Leider wurden damals wohl bei sehr vielen Umschreibungen vom alten Fahrzeugschein zur Zulassungsbescheinigung Teil I pauschal der Passus "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" von den Zulassungsstellen eingetragen. Einige Zweiräder besitzen jedoch gar keine allgemeine Betriebserlaubnis (Import Fahrzeuge etc.) oder in der ABE vom Fahrzeug ist überhaupt keine Reifenfabrikatsbindung enthalten. In diesen Fällen kann man auf Wunsch den Passus streichen lassen (selbstverständlich nicht umsonst).

 

In den Fällen wo tatsächlich eine Reifenfabrikatsbindung in der ABE enthalten ist und dieser Reifen auch nicht montiert ist, erlischt quasi die Betriebserlaubnis. Bis vor kurzem reichte hier eine Reifenfreigabe vom Reifenhersteller, ist aber mittlerweile aus rechtlichen Gründen nicht mehr gültig. 

 

Nun kann der Sachverständige, wenn die notwendigen Freiräume passen, die Reifenfabrikatsbindung austragen (kosten bei uns knapp 90 Tacken). Eingetragen wird dann "Bereifung vorne und hinten nur von einem Hersteller und Typ zulässig.

 

Das gilt alles nur für Böcke mit einer nationalen ABE! Bei Fahrzeugen mit einer EG-Typgenehmigung sind die Freiräume nach ECE-R75 schon gegeben, da kann man quasi montieren was man will solange die Reifengröße passt.

 

@matzmann

 

Bitte um Korrektur wenn ich was vergessen hab 

 

 

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  • Thanks 3
Geschrieben

@Lenki

 

Danke für diese Klarstellung. Mir hilft dies bereits viel weiter. Ich habe keine ABE, sondern wie vermutlich viele mit umgebauter PV eine Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO, in der kein Reifenfabrikat genannt wurde.

 

Insgesamt wird es dann aber wohl auch so für die meisten darauf hinauslaufen, dass es von Piaggio vermutlich eh nie eine Reifenfabrikatsbindung gab und der Textbaustein mit der Markenbindung ins Leere läuft.

Geschrieben
Am 18.6.2025 um 22:59 schrieb Lenki:

 

Da muss der Kebra erstmal überhaupt ne Schulung zu dem Thema machen bevor es hier groß aufspricht! 

 

Die Thematik ist etwas kompliziert und auch schwer nachzuvollziehen.

Leider wurden damals wohl bei sehr vielen Umschreibungen vom alten Fahrzeugschein zur Zulassungsbescheinigung Teil I pauschal der Passus "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" von den Zulassungsstellen eingetragen. Einige Zweiräder besitzen jedoch gar keine allgemeine Betriebserlaubnis (Import Fahrzeuge etc.) oder in der ABE vom Fahrzeug ist überhaupt keine Reifenfabrikatsbindung enthalten. In diesen Fällen kann man auf Wunsch den Passus streichen lassen (selbstverständlich nicht umsonst).

 

In den Fällen wo tatsächlich eine Reifenfabrikatsbindung in der ABE enthalten ist und dieser Reifen auch nicht montiert ist, erlischt quasi die Betriebserlaubnis. Bis vor kurzem reichte hier eine Reifenfreigabe vom Reifenhersteller, ist aber mittlerweile aus rechtlichen Gründen nicht mehr gültig. 

 

Nun kann der Sachverständige, wenn die notwendigen Freiräume passen, die Reifenfabrikatsbindung austragen (kosten bei uns knapp 90 Tacken). Eingetragen wird dann "Bereifung vorne und hinten nur von einem Hersteller und Typ zulässig.

 

Das gilt alles nur für Böcke mit einer nationalen ABE! Bei Fahrzeugen mit einer EG-Typgenehmigung sind die Freiräume nach ECE-R75 schon gegeben, da kann man quasi montieren was man will solange die Reifengröße passt.

 

@matzmann

 

Bitte um Korrektur wenn ich was vergessen hab 

 

 

 

War bei mir damals genauso. Abgemeldet mit alten Papieren der PX80. Dort standen die "3.50-10" und "3.50-10 REINF". in den jeweiligen Spalten 20-23. Irgendwann später neuangemeldet. Jetzt steht bei 15.1 und 15.2 ja nur noch die kleinste Reifengröße. Dafür ist der Passus  "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" dazu gekommen.

 

Ähnlich damals beim Granada. 175R14 und 185R14. im alten schein. Neu nur noch 175R14 mit entsprechendem Passus. Montiert waren die 185er. Der freundliche Herr in blau hat mir dann den Auszug aus der ABE ausgedruckt das ichs mitführen kann falls jmd nachfragt warum "nicht eingetragene Reifen" montiert sind. 

 

Mir wurde das auch entsprechend so erklärt, dass es heißt, ich kann alle Reifengrößen der ABE fahren, auch wenn diese nicht explizit eingetragen sind. Natürlich auch mit allen Auflagen aus der ABE des Fahrzeugs.

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