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Grundsteuerreform - Feststellung des Grundsteuerwerts

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Geschrieben

@stampy:   gegen den Bescheid dees FA hatte ich ebenfalls fristgerecht Einspruch erhoben da ich vermutete, daß durch den Hebesatz der Stadt eine Vervielfachung des zu zahlenden Betrags entstehen wird. Die tatsächlichen Hebesätze der Stadt wurden erst "kurz vor knapp" veröffentlicht.

 

Ich hab mich nun mal weiter informiert: eine Möglichkeit besteht darin, daß man die Höhe des Hebesatzes anzweifelt, dafür ist dann also die Stadt zuständig, nicht das FA. Man kann argumentieren daß man ja z.B. mit einer Verdopplung der Grundsteuer noch einverstanden wäre, nicht jedoch mit einer Vervierfachung.  Der Streitwert des Vorgangs wäre dann also die Differenz zw. dem Betrag, welchen man bereit ist zu zahlen und der Forderung seitens der Stadt. (in meinem Fall wären das ca 750,--). Dementsprechend kann man davon ausgehen daß - wenn der Vorgang ans LRA weiter geschickt wird - im ungünstigsten Fall die "kostenpflichtige Entscheidung" nicht komplett aus dem Ruder läuft.

 

Freilich weiß ich nicht ob man damit etwas erreicht. Ich mag es aber auch nicht kommentarlos hinnehmen wenn aus einer usrprünglichen Grundsteuer von knapp unter 400 ein Betrag von gut 1500 p.a. entsteht.

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Geschrieben

Ich glaube gegen den Hebesatz wird es schwer anzukommen. Den beschließt ja der Gemeinderat unter der Maßgabe der Aufkommensneutralität für die gesamte Kommune. 

Also solange dies gegeben ist kann sich mEn kein einzelner dagegen auflehnen. Für manche wird es eben günstiger, für andere teurer. 

Ich weiß jetzt nicht wo du herkommst, aber in BaWü wäre wahrscheinlich ein guter Hebelansatz, die Bodenrichtwerte anzuzweifeln. Diese wurden erstellt, als Boden sich gut verkaufen ließ, die Grundstückspreise extrem hoch waren. 

Zu den Preisen wird hier (bei uns) aber gar kein Grundstück mehr verkauft, die Preise sinken wieder. 

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb PK-HD:

[...]

die Bodenrichtwerte anzuzweifeln. Diese wurden erstellt, als Boden sich gut verkaufen ließ, die Grundstückspreise extrem hoch waren. 

Zu den Preisen wird hier (bei uns) aber gar kein Grundstück mehr verkauft, die Preise sinken wieder. 

 

Pfooaaah, das ist mal ein guter Punkt.

Interessantes Gedankenspiel.

Geschrieben

Ich wohne in Bayern.  Nachgelesen habe ich folgendes (Quelle: Grundsteuer in Bayern):

 

...ab 2025 berechnet sie sich dann nach den neuen Berechnungsgrundlagen, den Äquivalenzbeträgen oder den Grundsteuerwerten. Für Grundstücke wird in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Damit wird im Gegensatz zum Bundesmodell verhindert, dass die Grundsteuer allein aufgrund steigender Immobilienpreise automatisch steigt.

 

Ich habe ehrlich gesagt auch wenig Hoffnung daß die Stadt hier ein Entgegenkommen zeigen wird, sie werden vermutlich keinen Präzedenzfall schaffen wollen. Mich wurmt halt massiv die Kostenexplosion und daß man wahrscheinlich nichts dagegen machen kann Ausser, man würde massive Fehler bei der Berechnung nachweisen können.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb PK-HD:

Idie Bodenrichtwerte anzuzweifeln. Diese wurden erstellt, als Boden sich gut verkaufen ließ, die Grundstückspreise extrem hoch waren. 

Zu den Preisen wird hier (bei uns) aber gar kein Grundstück mehr verkauft, die Preise sinken wieder. 

Diese ketzerische Frage hat ein Bekannter von mir tatsächlich dem Gutachterausschuß gestellt als die Zinsen gestiegen sind und der Hype vorbei war und nichts mehr ging. Die Antwort lautete sinngemäß: wenn nichts gehandelt wird haben wir auch keine Werte und bis zur nächsten Erhebung ist es noch etwas hin.

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