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Grundsteuerreform - Feststellung des Grundsteuerwerts


Champ

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Servus,

 

Winkelbungalow mit 140qm auf 500m2 Fläche in Niedersachsen 

 

1. Ein Terassendach am Haus = Fläche zu 25% Wohnfläche, richtig? Oder nicht Wohnraum und von den 50m2 nicht Wohnraum abziehen? 7,5*3,5m 26.25m²

 

2. Gartenschuppen 3*3m entfällt, da innerhalb der 30m3 Freibetrag

 

3. Schuppen 2, gemauert, unbeheizt 3*3 mit unmittelbar angebautem Dach 3*4 quasi offen (Holzlager, Fahrradstellplätze usw) 

Die gesamte Fläche 7*3m würde ich in die 50m2 frei für nicht Wohnraum sehen. 

 

Meine Garage hat ein separates Flurstück 27m² auf dem ich die Garage angebe, soweit korrekt? 

 

 

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  • 2 Wochen später...

Ich weiß nicht, ob das hier schon behandelt wurde, gefunden hab ich nichts.

 

Das Mehrfamilienhaus, in dem wir wohnen steht auf zwei Flurstücken. Im Grundbuch finde ich allerdings nur eine Angabe für die Grundstücksfläche. Für beide Flurstücke gilt der gleiche Bodenrichtwert. Wie trage ich das in die Formulare ein, bzw. wo finde ich die einzelnen Flächen der Flurstücke.

 

Falls relevant: NRW

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Am 23.8.2022 um 10:48 hat butze folgendes von sich gegeben:

Servus,

 

Winkelbungalow mit 140qm auf 500m2 Fläche in Niedersachsen 

 

1. Ein Terassendach am Haus = Fläche zu 25% Wohnfläche, richtig? Oder nicht Wohnraum und von den 50m2 nicht Wohnraum abziehen? 7,5*3,5m 26.25m²

 

2. Gartenschuppen 3*3m entfällt, da innerhalb der 30m3 Freibetrag

 

3. Schuppen 2, gemauert, unbeheizt 3*3 mit unmittelbar angebautem Dach 3*4 quasi offen (Holzlager, Fahrradstellplätze usw) 

Die gesamte Fläche 7*3m würde ich in die 50m2 frei für nicht Wohnraum sehen. 

 

Meine Garage hat ein separates Flurstück 27m² auf dem ich die Garage angebe, soweit korrekt? 

 

 

Terrasse zu 25% zur Wohnfläche, beide Schuppen keine Wohnfläche, auch keine Nutzfläche, sofern kein Gewerbe

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vor 3 Stunden hat BugHardcore folgendes von sich gegeben:

Ich weiß nicht, ob das hier schon behandelt wurde, gefunden hab ich nichts.

 

Das Mehrfamilienhaus, in dem wir wohnen steht auf zwei Flurstücken. Im Grundbuch finde ich allerdings nur eine Angabe für die Grundstücksfläche. Für beide Flurstücke gilt der gleiche Bodenrichtwert. Wie trage ich das in die Formulare ein, bzw. wo finde ich die einzelnen Flächen der Flurstücke.

 

Falls relevant: NRW

Bei TIM Online.

 

Bea ergänzt:

Hier der Link:

https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/

 

Dann einfach auf das entsprechende Flurstück zoomen, so dass die Flurstücksnummern angezeigt werden und dann mit der rechten Maustaste die Sachdaten abrufen. Da wird dir dann unter anderem die amtliche Fläche angezeigt.

 

Hier mal die Auskunft für den Kölner Dom:

1123361371_2022-09-0522_59_19-Window.thumb.png.5a69ec091bec232c8da3bbd8ffe49a4d.png

 

Bea die zweite sacht: Die Anzeige dauert ein wenig. Das Programm ist nicht da schnellste, kann aber eine ganze Menge (unter anderem auch Fotos anzeigen etc.).

Bearbeitet von subway
Ergänzung
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...nur dass sie nix aber auch gar nix davon haben - außer horrenden Kosten. Denkmalschutz und so.

 

Zum Thema:

Hat zufälligerweise jemand ne Info wie man Bodenrichtwerte (landwirtschaftliche Flächen) im Land Brandenburg rauskriegt, wenn da im Portal nix angezeigt wird?

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vor 4 Stunden hat AAAB507 folgendes von sich gegeben:

...nur dass sie nix aber auch gar nix davon haben - außer horrenden Kosten. Denkmalschutz und so.

 

Zum Thema:

Hat zufälligerweise jemand ne Info wie man Bodenrichtwerte (landwirtschaftliche Flächen) im Land Brandenburg rauskriegt, wenn da im Portal nix angezeigt wird?

 

Hast du hier mal geschaut:

 

https://www.boris-brandenburg.de/boris-bb/

 

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  • 3 Wochen später...
vor 22 Minuten hat hiro LRSC folgendes von sich gegeben:

Wie lange warten man normalerweise auf die Zufangsdaten für Elster (mail und Brief)?

 

- Aktivierungs-ID per Mail kommt sofort

- Aktivierungs-Code per Post sollte maximal nach 10 Tagen da sein, sonst hat etwas nicht geklappt. In der Regel sind es 3-5  Arbeitstage.

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  • 3 Wochen später...
  • 1 Monat später...

Und hoch damit.

Bin ich der erste mit Bescheid?

 

Mein Steuermessbetrag sinkt um rund 12 eur gegenüber des letzten Bescheids von 2014.

Kann ich als Laie davon ausgehen, dass meine Grundsteuer damit grob um den gleichen Faktor sinkt oder schlagen die das anders nochmal auf?

 

Die Berechnung zum Wert der Immobilie sieht für mich schlüssig aus, die Feststellung liegt für mich bei einem reellen Preis, würde ich derzeit verkaufen wollen, wäre es meine Untergrenze und ich würde bei der (noch) herrschenden Marktlage etwas höher ansetzen.

Bearbeitet von MyS11
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vor 1 Minute hat Senior Pommezz folgendes von sich gegeben:

:rotwerd: Stimmt! 
 

Da bin ich ja mal gespannt. Das Finanzamt hier ist fix. Generell gilt die Finanzbehörde in RLP zu den „schnellsten“ im Bundesvergleich. 
 

Wann hast du die Erklärung eingereicht?

 

Grob Mitte Ende Juli.

Ja, auch bei der jährlichen Steuererklärung geht es hier immer recht fix, wenn man früh abgibt.

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https://hvbg.hessen.de/immobilienwerte/boris-hessen

 

 

750€ pro m² - die Spinnen. Wie kommen die auf die Werte? Bei uns gibt es eigentlich krasse Unterschiede zwischen Hanglage und Unten.

Da soll Laut BORIS nur 100€ dazwischen liegen.

Da werden die Häuser am Hang für 2 bis 5 Millionen verkauft und hier unten unter der Millionen ?!?

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vor 2 Stunden hat _dirk folgendes von sich gegeben:

https://hvbg.hessen.de/immobilienwerte/boris-hessen

 

 

750€ pro m² - die Spinnen. Wie kommen die auf die Werte? Bei uns gibt es eigentlich krasse Unterschiede zwischen Hanglage und Unten.

Da soll Laut BORIS nur 100€ dazwischen liegen.

Da werden die Häuser am Hang für 2 bis 5 Millionen verkauft und hier unten unter der Millionen ?!?

Wenn schon was mit See anfängt kann es nur teuer sein ;-)

 

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vor 5 Stunden hat _dirk folgendes von sich gegeben:

750€ pro m² - die Spinnen.

Wir sind bei 1200 €/m²

Und das ist nicht der Preis, den die Leute für ein freies Grundstück bezahlen. Der liegt noch mal drüber.

Würde ich meine Immobilie verkaufen läge ich bei Faktor 3 gegenüber dem, was ich 2017 für Erwerb/Bau bezahlt habe.

Völlig bescheuert.

 

Jeder, der das Glück hatte genau zum richtigen Zeitpunkt zu bauen, der kann davon profitieren. Alle anderen schauen in die Röhre.

Wobei selbst Bestandsimmos mittlerweile völlig absurde Preise erzielen.

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vor 9 Stunden hat PK-HD folgendes von sich gegeben:

Jeder, der das Glück hatte genau zum richtigen Zeitpunkt zu bauen, der kann davon profitieren. Alle anderen schauen in die Röhre.

Wobei selbst Bestandsimmos mittlerweile völlig absurde Preise erzielen.

 

Alte Bude (Zweifamilien Scheunen Umbau) gekauft 2014 zu niedrigem Preis mit niedrigen Zinsen, 11 Monate parallel zur Mietbude auch zu damals niedrigen Baustoffpreisen rundum saniert. Trotzdem schon fast bezahlt. Das ist unser Eigenkapital um später nochmal was kleines zu finden, aber da passt mir der Markt gerade gar nicht. Mann muss ja auch mal Glück haben, heute könnte ich mir das so nicht mehr leisten.

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  • 4 Wochen später...

Geschweig denn alle Miteigentümer bei Gemeinschaftsflächen... Es gibt da sowas wie Datenschutz. Da gibt das Grundbauchamt auch nicht einfach die Daten raus. Und wenn du dann noch den Spas mit zerspillterten und zerstritenen Erbengemeinschaften hast... Bin gespannt wie das dann weitergeht.

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vor 5 Stunden hat alter Wikinger folgendes von sich gegeben:

Geschweig denn alle Miteigentümer bei Gemeinschaftsflächen... Es gibt da sowas wie Datenschutz. Da gibt das Grundbauchamt auch nicht einfach die Daten raus. Und wenn du dann noch den Spas mit zerspillterten und zerstritenen Erbengemeinschaften hast... Bin gespannt wie das dann weitergeht.

 

Genau, mein Onkel und ich haben auch mal nebenbei festgestellt das wir die Erbengemeinschaft eines Grundstücks sind, angeschrieben wurde nur er und zum ausfüllen braucht er meine Steuer ID. Kein Problem bei uns, aber wenn der Kontakt da gestört wäre könnte es schwierig werden.

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  • 4 Wochen später...

Moin, 

Wir haben gestern den Bescheid bekommen, Region Hannover, Niedersachsen.

Entgegen der Befürchtung ist der Grundsteuerwert sogar niedriger (unser Dorf gehört erstaunlicherweise zu den mit dem höchsten m² Wert in der Gemeinde), mal sehen was der Hebesatz daraus macht.

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Ich habe dazu mal eine allgemeine Frage. Wenn ich das richtig im Kopf habe besagt doch das ursprüngliche Urteil des Verwaltungsgerichts das zwar die Grundlagen für die Wertermittlung aktualisiert werden müssen bzw. angeglichen werden sollen die dann aber daraus resultierende Steuer für den Steuerpflichtigen im Verhältnis zum alten Steuerbetrag kostenneutral bleiben soll. Was ja dann bedeuten würde wenn sich der neu ermittelte Wert verdoppeln würde müsste die Gemeinde den Hebesatz entsprechend halbieren. Oder liege ich da komplett falsch?

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Am 13.7.2022 um 22:19 hat JungSiegfried folgendes von sich gegeben:

zwei immobilien, schleswig-holstein. 

Ah, wo bekommt man in SH die Grundstücksrelevanten Daten her? Habe über Tim Boris etc. nichts gefunden. Hier in NRW geht das auch über das Geoportal wo jeder drauf kann. In SH habe ich noch nichts öffentlich zugängliches gefunden. Meine Mutter hat da oben noch eine sumpfige Wiese. 

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