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Freiwillige Zulassung (Thema 2.0)


Empfohlene Beiträge

Ich bin Rechtsanwalt. Versiert bin ich eher im Zivilrecht. Aber ich sehe hier gute Chancen und versuche mein Glück.

 

Die Entscheidung über den Widerspruch kostet 80€ und die erste Instanz vor dem Verwaltungsgericht unter 500 €.

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@David89

ok, alles klar! Ein Widerspruchsverfahren wäre für mich noch machbar, eine Klage vor dem VG wäre jedoch angesichts des Risikos und Kosten/Nutzen Verhältnis nicht mehr so sinnvoll.

Soweit ich neue Informationen zu meinem Antrag erhalte, melde ich mich !

Bearbeitet von Fridolin_dgt
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  • 2 Monate später...

Moin,

 

auch wenn man in diesen Tagen meint es sei anders: wir leben in einem Rechtsstaat.

 

Heute wurde nicht nur meinem Widerspruch abgeholfen, wie wohl auch bei einem Kollegen in Koblenz vor einiger Zeit, der hier und anderswo aber seine Daten gelöscht hat um es für sich zu behalten. Nein, ich konnte das Ministerium überzeugen.

 

Ich habe bereits eine Rückmeldung aus Mayen: Alle Zulassungsstellen in Rheinland-Pfalz haben heute ein Schreiben vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Rheinland-Pfalz bekommen, dass ab sofort freiwillige Zulassungen von Kleinkrafträdern zu ermöglichen sind. :-D

 

Sollte doch noch jemand Ärger haben füge ich anonymisiert meinen Widerspruch und die Abhilfe aus Trier bei.

 

 

SaSVTrier Widerspruch.pdf SvSVTrier Abhilfebescheid.pdf SvZS Ablehnungsbescheid.pdf

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  • 1 Jahr später...

Hallo zusammen,

 

ich hab heute den Versuch gewagt und wollte eine freiwillige Zulassung in Düsseldorf machen. 

Ich bin daran gescheitert, dass die Behörde gerne eine Bestätigung der Fahrgestellnummer vom TÜV haben möchte und dass Sie zum Entschluss gekommen ist, dass es keine Zulassung gibt, bei der das Fahrzeug nicht auch zum TÜV muss.

Zitat "Mit dem Zulassungskennzeichen müssen Sie auch alle Pflichten der Zulassung einhalten".

Daraufhin habe ich auf "§ 29 StvZO iVm § 3 I FZV bzw § 4 II, III FZV" verwiesen und auch hier kam die Teamleiterin zum Schluss, dass das Kleinkraftrad dann zur HU muss. 

 

Der Termin ist geendet mit: "In Düsseldorf wird es eine solche Zulassung nicht geben".

 

Wie habt Ihr die Zulassungsstellen überzeugt? 

 

Mit besten Grüßen

 

 

 

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Bei mir waren die Unterlagen von @Nasobem sehr hilfreich, aber auch da ging es erst nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium, da wir zwar beide im selben Bundesland, aber in unterschiedlichen Regierungsbezirken leben und sich das somit noch nicht herumgesprochen hatte.

 

Wobei da ja auch noch erschwerend der Große Graben, bzw. die Grenze zwischen Genie und Wahnsinn dazwischen liegt. :-D

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  • 9 Monate später...

So, nun hab ichs auch in der bayerischen Provinz geschafft und wollt nur kurz meine Erfahrungen teilen:

 

Zunächst habe ich alles ausführlichst mit der Sachgebietsleiterin der Zul.stelle, die sich wirklich Mühe gegeben hat,  besprochen (per Email, damit ich später was in der Hand habe). Der war das Verfahren nicht neu. Eine verbindliche Kz-Größe kleiner als das ohnehin verkleinerte 240x130mm (Standard ist ja 255x130mm) wollte sie mir vorher nicht verbindlich zusagen, ich müsste das Kz einfach bringen und man würde es dann bei der Zulassung prüfen.

Ich habe aber vorher ausgiebigst mit den Vorgaben aus der FZV-Anlage herumgerechnet, Muster ausgedruckt in 1:1 und bin auf das Mindestmaß von 190x130mm bei meiner Wunschkombi gekommen. Das Kennzeichen habe ich mir dann vorab prägen lassen. Wer nicht wagt, der nicht gewinnt!

Auf der Zul.stelle hat's zwar gedauert, es ist aber alles glatt gelaufen. Der Schaltermitarbeiterin war das Verfahren neu und sie hat sich mehrfach rückversichern müssen. Meinen Einwurf, andere Zul.stellen würden dieses Verfahren ablehnen (nach den Recherchen hier im Thread) konnte sie überhaupt nicht nachvollziehen...

 

Vielleicht als Tipp:

Meine sämtliche vorangegangene Email-Korrespondenz mit der Sachgebietsleiterin sowie alle als "Muster" und "Beweis" gemailten Bilder aus dem Netz (andere Kennzeichen, Fzg-Scheine etc.) kommen offenbar in meinen Zulassungsakt als Anlage. Daher bleibt höflich und sachlich ;) und wenn keine groben Fehler passieren (egal von welcher Seite), dürfte der Zulassung nichts im Wege stehen.

 

Gekostet hat mich das ganze 85,- Euro inkl. Wunschkennzeichengebühr, physisches Kennzeichen kommt allerdings on top. Nicht ganz billig, das ganze. Dauert also, bis es sich über die schadenfreien Jahre bei der Versicherung amortisiert hat. Hoffentlich hält der Roller so lange.

Foto.jpeg

Bearbeitet von Paul_Holl
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Moin,

 

eine sehr ausführliche Zusammenstellung, was wie wo bei einer freiwilligen Zulassung zu beachten ist - inkl. gesetzlicher und verwaltungsinterner Vorschriften, Richtlinien und Verzeichnissen - habe ich hier erstellt:

Freiwillige Zulassung

 

Die Unterlagen habe ich im Rahmen der freiwilligen Zulassung meiner Fuffi erstellt bei der Zulassungsstelle der Stadt Köln erstellt und dieser auch zur Verfügung gestellt; dort sind die Unterlagen mittlerweile Schulungsunterlage bzw Handbuch.

Dort sind auch die Links zu den ganzen Vorschriften, Verwaltungsanweisungen etc. hinterlegt.

Damit muss überall in D eine freiwillige Zulassung möglich sein.

 

Was mir der Sachgebietsleiter damals sagte: Ja, es wurde mal gerne seitens der Behörden (bzw. Ministerien) versucht, die freiwillige Zulassung zu unterdrücken. Begründung war: Die anderen Verkehrsteilnehmer sollten anhand des Kennzeichens erkennen und gewarnt sein, daß das Kraftfahrzeug mit Versicherungs-Kennzeichen langsam unterwegs ist und die anderen Fahrer entsprechend vorsichtig fahren. 

Meine Meinung dazu: das hat sich ins Gegenteil gekehrt: Mit Versicherungs-Kennzeichen wirst du eher überholt, geschnitten etc. als jetzt mit einem normalen Kennzeichen.

 

VG

Toni

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Ergänzende Info, nachdem ich es bislang so und so durch die Zul.stelle gehandhabt recherchieren konnte:

 

Die Zul.stelle darf das zugrundeliegende Gutachten/ABE NICHT (nie) "ungültig" stempeln! Diese Info hab ich von der Zulassung Aschaffenburg auf Nachfrage bekommen. Nachdem es aber in meinem Fall zu spät war, wird mir nun von meiner hiesigen Zul.stelle in Rücksprache mit dem TÜV (war ein §21 Gutachten) ein neues erstellt, auf deren Kosten natürlich.

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Es steht eben NICHT drin, dass entwertet wird, daher kann man darauf schließen. Fundstelle dazu beim KBA (Richtlinie zur Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II Bonn, 29. November 2016 LA23/7362.2/4-2731966, Seite 12):

Auf den für die Zulassung des Fahrzeugs vorgelegten Unterlagen, die mit Ausnahme der vorgelegten ausländischen Zulassungsbescheinigung dem Antragsteller in jedem Fall wieder vollständig auszuhändigen sind, vermerkt die Zulassungsbehörde die Nummer der von ihr ausgefertigten Zulassungsbescheinigung Teil II.

Auskunft dazu aus Aschaffenburg:

 

"auf den Gutachten wird die Zuteilung einer ZB II vermerkt sowie ggf. ein Hinweis zur Betriebserlaubniserteilung für das Fahrzeug. Gutachten einer Prüfstelle dürfen von einer Zulassungsstelle grundsätzlich nicht ungültig gestempelt werden, dies wird auch bei der Zulassungsstelle der Stadt Aschaffenburg so gehandhabt."

Auskunft von meiner Zulassung, nachdem ich interveniert habe:

 

Zu 2: Die Ungültig-Stempelung hätte tatsächlich so nicht erfolgen dürfen. Dies war ein Versehen, entschuldigen Sie dies bitte. Die aufbrachten Stempel können wir amtlich streichen. Falls Sie mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden sind, bitte ich um Rückmeldung, damit wir uns um den Ersatz der Bescheinigung kümmern können.

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