Andreas Bergzwerg Geschrieben 8. August 2017 Teilen Geschrieben 8. August 2017 Hallo zusammen! Ich mir einen Wunsch erfüllt. Eine wunderschöne Vespa 125 Baujahr 1964. Ich werde sie wieder zum laufen bringen und schöne Touren unternehmen. So ist der Plan. Leider habe ich keine Papiere. Einzig einen Kaufvertrag und einen Ausdruck aus dem Internet von der italienischen Polizei. Hieraus geht hervor das sie nicht als gestohlen gemeldet ist. Sie war laut Aussage des Vorbesitzers in Turin zugelassen. Wie muss ich vorgehen. Danke vorab und Euch allen noch einen schönen Tag. Servus Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sidewalksurfer Geschrieben 8. August 2017 Teilen Geschrieben 8. August 2017 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dirk Diggler Geschrieben 10. August 2017 Teilen Geschrieben 10. August 2017 Am 08.08.2017 um 13:46 schrieb Andreas Bergzwerg: Hallo zusammen! Ich mir einen Wunsch erfüllt. Eine wunderschöne Vespa 125 Baujahr 1964. Ich werde sie wieder zum laufen bringen und schöne Touren unternehmen. So ist der Plan. Leider habe ich keine Papiere. Einzig einen Kaufvertrag und einen Ausdruck aus dem Internet von der italienischen Polizei. Hieraus geht hervor das sie nicht als gestohlen gemeldet ist. Sie war laut Aussage des Vorbesitzers in Turin zugelassen. Wie muss ich vorgehen. Danke vorab und Euch allen noch einen schönen Tag. Servus Zum TÜV fahren und vor ab mal besprechen, was Du vor hast. Es ist hilfreich, wenn Du ein Datenblatt mit den wichtigsten Angaben (KW, Hubraum, welche Ident-Nr. zu welchem Baujahr etc.) zu Deiner Vespa dabei hast. Du wirst dann beim TÜV ein Gutachten nach Paragraph 21 (Vollabnahme) machen lassen müssen. Mit diesem Gutachten musst du dann zur Zulassungsstelle und eine Erklärung an Eides statt abgeben, dass die Papiere verloren gegangen sind. Hilfreich ist, wenn Du zusätzlich eine schriftliche Bestätigung des Verkäufers hättest, womit dieser bestätigt, dass die Papiere verloren gegangen sind. Ggf. ist noch eine Abfrage bei Kraftfahrtbundesamt nötig, die bestätigt, dass das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist (ich weiß nicht, ob den deutschen Behörden der Ausdruck aus dem Internet der ital. Polizei ausreicht, glaube es aber nicht). Wenn alles o.k., dann werden neue Papiere ausgestellt. Ggf. ist es sinnvoll, auch hier im Vorfeld bei deiner Zulassungsstelle anzurufen und dich zu erkundigen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Piloti Speciali Geschrieben 10. August 2017 Teilen Geschrieben 10. August 2017 er muss keine eidestattliche Versicherung abgeben. er würde da ja auch lügen mit der Behauptung die Papiere verloren zu haben... er hatte die ja nie. Das sind sehr Empfindliche Strafen und ich würde das NIE abgeben! Hier reicht immer der KV wo der Vorbesitzer den Verlust bestätigt oder dokumentiert ist, das die Maschine ohne Papiere übergeben wurde... wird aber mittlerweile immer schwieriger ohne Papiere die Hürde zunehmen... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dirk Diggler Geschrieben 10. August 2017 Teilen Geschrieben 10. August 2017 (bearbeitet) vor einer Stunde schrieb Piloti Speciali: er muss keine eidestattliche Versicherung abgeben. er würde da ja auch lügen mit der Behauptung die Papiere verloren zu haben... er hatte die ja nie. Das sind sehr Empfindliche Strafen und ich würde das NIE abgeben! Hier reicht immer der KV wo der Vorbesitzer den Verlust bestätigt oder dokumentiert ist, das die Maschine ohne Papiere übergeben wurde... wird aber mittlerweile immer schwieriger ohne Papiere die Hürde zunehmen... Ich hatte diese Vorgehen bereits bei zwei Rollern bei zwei verschiedenen Zulassungsstellen in unterschiedlichen Kreisen mit ein paar Jahren Abstand in beiden Fällen. Es war jedes Mal die schriftliche Bestätigung des Verkäufers nötig, dass die Papiere verloren gegangen sind sowie zusätzlich MEINE Erklärung an Eides statt. Die Erklärung an Eides statt dient nicht nur der Bestätigung, dass ich keine Papiere habe, sondern auch (vor allem) dem Fall, dass wenn die alten Papiere auftauchen sollten, dass ich dies dann unverzüglich melde bzw. bei der Zulassungsstelle in der Sache vorstellig werde. Es geht nebenbei nicht darum, in der Erklärung an Eides statt zu bestätigen, dass ER (Andreas Bergzwerg) die Papiere verloren hat, sondern dass die Papiere im Laufe der Jahre verloren gegangen sind, weil es sich bei dem Roller z.B. um einen sog. "Scheunenfund" handelt. Das wurde in der Erklärung an Eides jedes Mal so schriftlich festgehalten. Ohne die Erklärung an Eides statt wäre keine Ausstellung von neuen Papieren und die Zulassung der Roller möglich gewesen. Ich war in beiden Fällen mehr als froh, dass ich so Papiere bekam und die Roller zulassen konnte. Lange mit den Zulassungsstellen zu diskutieren, habe ich nicht mal im Ansatz in Betracht gezogen. Kann aber natürlich jeder halten wie er will. Unnötig zu sagen, dass die Erklärung an Eides statt noch mal zusätzliche Gebühren kostet. Es mag sein, dass es andere Zulassungsstellen in Deutschland gibt, die diese Erklärung an Eides statt nicht fordern. Es freut mich für jeden, der so eine Zulassungsstelle findet. Bearbeitet 10. August 2017 von Dirk Diggler Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Piloti Speciali Geschrieben 10. August 2017 Teilen Geschrieben 10. August 2017 ja ist interessanterweise nicht so hier.... bin sogar der Meinung in der Verordnung steht drin in welchem Fall eine eid. Vers. fällig ist. Nämlich wenn man selbst etwas nicht mehr findet oder gestolen zwurde etc... warum soll man also etwas beeiden was man nie hatte. Die Dokumentation darüber ist im KV nachgewiesen indem der Verkäufer den Eigentumsübertrag durch Unterschrift bestätigt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dirk Diggler Geschrieben 10. August 2017 Teilen Geschrieben 10. August 2017 (bearbeitet) vor einer Stunde schrieb Piloti Speciali: ja ist interessanterweise nicht so hier.... bin sogar der Meinung in der Verordnung steht drin in welchem Fall eine eid. Vers. fällig ist. Nämlich wenn man selbst etwas nicht mehr findet oder gestolen zwurde etc... warum soll man also etwas beeiden was man nie hatte. Die Dokumentation darüber ist im KV nachgewiesen indem der Verkäufer den Eigentumsübertrag durch Unterschrift bestätigt Wenn Du meinen Beitrag oben noch mal liest, dann steht da, was der Hauptgrund für die Erklärung an Eides statt ist. Und nebenbei, etwas beeiden muss in diesem Fall der (zukünftige) Halter des Fahrzeuges, der dieses auf sich zulassen will. Ist doch schön, wenn die Erklärung in Deinem Kreis bei der Zulassungsstelle nicht nötig ist. P.S. Ich habe eben mal bei einigen Zulassungsstellen im Internet recherchiert, was unabdingbar nötig ist, wenn die Fahrzeugpapiere nicht mehr vorhanden sind (verloren gegangen oder gestohlen wurden). Jede der Zulassungsstellen (beispielhaft Hamburg, Stuttgart, Nürnberg, Böblingen, Frankfurt a.M., Dortmund) fordert vom Halter (Eigentümer) u. a. eine Erklärung an Eides statt. Bearbeitet 10. August 2017 von Dirk Diggler Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Howill99 Geschrieben 10. August 2017 Teilen Geschrieben 10. August 2017 Ich habe heute meine SS180 auch zugelassen ohne Papiere, habe die Erklärung aber auch benötigt, ist Pflicht wenn keine Papiere dabei sind und nur ein Kaufvertrag vorhanden ist. Der Kaufvertrag war auch Deutsch und nicht aus Italien. Aber die Erklärung benötigt man und die kostet 30-40€. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Andreas Bergzwerg Geschrieben 11. Oktober 2017 Autor Teilen Geschrieben 11. Oktober 2017 Danke vorab an Euch. Habe heute in München bei der Werkstatt die TÜV Unterlagen §21 abgeholt. Werde mal bei der Zulassungsstelle in Garmisch anrufen. Gebe dann umgehend Bescheid. Nochmals Danke. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
oehli Geschrieben 13. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2017 Also hast du bereits die Untersuchung nach 21 durchgeführt ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Andreas Bergzwerg Geschrieben 13. Oktober 2017 Autor Teilen Geschrieben 13. Oktober 2017 Ja. Hab die Unterlagen. Baujahr wurde auf 1965 korrigiert. Mmhh. Egal. Dame von der Zulassungsstelle meinte am Telefon nur lapidar sie würde sich das Ganze mal anschauen und dann weiter sehen. Bin mal gespannt...... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
runner66 Geschrieben 14. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2017 Ich vermute mal stark, dass in deinen Unterlagen die Erstzulassung auf 1965 gelegt wurde. Das Baujahr wird in den Papieren nicht vermerkt, da nicht relevant. Eine Möglickeit wäre, dass die Zulassungsstelle Zugriff auf alte Datensätze aus Italien hat. Bin da mal gespannt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T5Rainer Geschrieben 14. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2017 "Normal" geht es so: Im §21-Gutachten des TÜV wird auf ein Baujahr (gemäß FIN) hingewiesen. Erst die Zulassungsstelle setzt dann einen Tag der ersten Zulassung fest. Wenn kein Tag bekannt o. belegt ist, wird dazu üblicherweise der 1.Juli des vom TÜV bestätigten Baujahres verwendet. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
runner66 Geschrieben 14. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2017 Unnormal ist es bei mir gelaufen. TÜV-Nord hat hier im Gutachten §21 StVZO gleich eine Erstzulassung 01.07.1963 festgehalten. Also Ja (01.07.ist klar, wusste dass das kommt) und Nein (nicht Baujahr, sondern Erstzulassung) Warum/wieso? War mir nicht wichtig genug um nachzufragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T5Rainer Geschrieben 14. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2017 vor 5 Minuten schrieb runner66: War mir nicht wichtig genug um nachzufragen. Nicht legal sondern iIllegal aber scheißegal. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
runner66 Geschrieben 14. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2017 Egal, konnte ich mit leben. §21er und Zulassung liefen tiefentspannt. Da weckt man keine schlafenden H... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Roymia Geschrieben 16. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2017 bei mir war das so nur war es keine Vespa sondern ein DKW Hobby Roller aus der Niederlande. 1. §21 StVZO hab dem Tüv die Daten von einem anderen Roller zu Verfügung gestellt. 2. Zulassungsstelle mit §21 StVZO Bescheinigung, Kaufvertrag aus der Niederlande, auf der Zulassungsstelle eine Erklärung an Eides statt abgelegt fertig die Hoby würde angemeldet. Gruß Dieter Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Andreas Bergzwerg Geschrieben 22. Januar 2018 Autor Teilen Geschrieben 22. Januar 2018 Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Vergangene Woche bei der hiesigen Zulassung angerufen. Dort hieß es ich müsste bei einem Notar eine eidesstattliche Erklärung wegen der fehlenden Papiere ablegen...... Auf meine Frage ob dies nicht ein wenig übertrieben sei bekam ich den Chef ans Telefon. Ich schilderte nochmals mein Anliegen. Heute Vormittag zur Zulassung. Direkt zu ihm an den Schalter. Halbe Stunde später mit dem Kennzeichen und einem Lächeln wieder raus bei der Tür. Fazit: Ja - ich hatte wahrscheinlich Glück. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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