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Polizei und Versicherungen


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Hi, bin auch mit der Suchfunktion nicht genau an mein ziel gelangt (meherere verschiedene Aussagen). Ich hab folgendes Problem und würde gerne von einem, der von dem allem wirklich viel Ahnung hat (z.B. einer vom TÜV oder ein Versicherungsangestellter), wissen, was nach Gesetz Sache ist:

Ich hab vor in meinen noch original-Roller (PK 50 XL) einen 75ger DR reinzubauen. Mit welchen Konsequenzen muss ich a) mindestens und b) höchstens rechnen, wenn:

1) Ich von der Polizei angehalten werde und die merken, dass er frisiert ist bzw. sein könnte (durch hinterherfahren oder "motor anhören"

2) Einen Unfall baue. Was zahlt dann die Versicherung und was nicht.

Wäre doch praktisch, wenn einer, der Bescheid weiß, es mal klar und verständlich schildert, was passieren kann. Dann kann jeder da nachlesen und weiß genau, was ihn erwartet wenn er frisiert.

Michael

P.S.: Gehen wir mal davon aus, dass derjenige Führerschein Klasse M (50ccm) oder B (Auto, M inbegriffen) hat

Bearbeitet von ems
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Erstens rechne ich bei dem von dir geplanten "Tuning" nicht mit einer derart großen Leistungsteigerung, daß es dem Auge des Gesetzes durch den Knall beim Durchbrechen der Schallmauer auffallen könnte. Würde realistisch mit 65-max. 70 km/h rechnen, wenn du weiter nichts veränderst.

WENN dann doch jemand etwas merken sollte, wird er dich wohl zunächst befragen, was verändert wurde. Wenn du da nicht auskunftsfreudig bist, wird die Karre u. U. abgeschleppt und vom Gutachter untersucht (alles auf deine Kosten selbstverständlich).

Ansonsten gibts vor Ort eine Mängelkarte, wo die Sachen aufgelistet sind, die geändert werden müssen. Damit musst du dann zu KFZ-Meisterbetrieb/Polizei/TÜV, um das Fahrzeug vorzuführen, damit der Rückbau festgestellt werden kann.

Außerdem gibts eine Anzeige wegen (in dem von dir genannten Fall) Fahren ohne Führerschein, ohne Betriebserlaubnis, ohne Versicherungsschutz. Das erlischt nämlich alles bei Abweichungen von der Betriebserlaubnis durch Montage eines größeren Zylinders. Zum genauen Strafmaß würde ich in den Bußgeldkatalog schauen (glaube z. B. bei adac.de). Die Kombination liegt dann aber nicht mehr unbedingt im Bereich der Ordnungswidrigkeit, sondern der Straftat.

Gleiches gilt bei einem Unfall, selbst wenn du ihn nicht verschuldet hast, bekommst du eine Teilschuld. Kommen vielleicht dabei noch Menschen zu Schaden, wird es richtig teuer, da die Versicherung zwar erstmal zahlt, dich dann aber in Regress nehmen wird, d. h. daß du ihr die Kosten zu erstatten hast.

Klingt alles sehr böse, ist aber nach meiner Meinung nur Theorie, da ich keinen kenne, der schon mal das oben beschriebene volle Programm abbekommen hat.

Bearbeitet von sidewalksurfer
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Moin Moin

Zu Punkt 2:

Jede Fuffie, die schuldhaft in einen Unfall verwickelt worden ist, wird begutachtet!!!!!!!!!!!!!!

Keine Versicherung lässt sich das entgehen weil die Chancen, die Schadensumme vom Versicherungsnehmer zurückverlangen zu können, bei einer Tuningrate von >90%, die Kosten des Gutachtens locker aufwiegen.

Fast jede Fuffie, die als Opfer in einen Unfall verwickelt worden ist, wird begutachtet!

Da versucht die gegnerische Versicherung dem Fahrer eine Teilschuld nachzuweisen.

Hier liegen die echten Gefahren weil eventuelle Schadenssummen bei Personenschäden nicht abzuschätzen sind und den Fahrer locker auf Jahre ruinieren können.

Wen interessieren da ein paar Punkte oder irgendwelche Sperrungen oder Zusatzschulungen. Das ist in ein paar Jahren vergessen.

Grüße aus HH

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Hallo,

ich bin im Augenblick bei der Jugendgerichtshilfe beschäftigt und es gingen schon etwa 100 Fälle wegen des Frisierens von Mofas, Fünfzigern und 125er durch meine Hände.

Zu Punkt Eins kann ich sagen das Dir der Staatsanwalt - falls Du keine kriminelle Vorgeschichte hast - per "Diversion" zwischen 20 und 100 Stunden soziale Arbeit auf das Auge drückt.

Dazu eine Geldstrafe die i.d.R. 20 % von deinem Brutto-Einkommen beträgt. Selbstverständlich geht auch der Transport des Objekts durch einen Abnepp-Abschleppunternehmer zu Deinen Lasten,

der TÜV (der in der Regel nur einen insgesamt 5 Minuten dauernden Höchstgeschwindigkeitstest auf dem Prüfstand macht) will auch noch etwa 50 Euro.

Bei frisierten 125er und/oder scheinbar unbelehrbaren Wiederholungstätern gibt es auch schon mal ein Jahr Führerscheinsperre.

Die Härte der Strafe ist nicht zuletzt vom Alter und der Reife des Täters abhängig.

Im Gegensatz zur weitverbreiteten Annahme wird die Versicherung nicht von der Polizei informiert (bei Unfall schon !).

ALLES OHNE GEWÄHR UND REIN SUBJEKTIV BEOBACHTET !

Übrigens, wenn Du mit dem frisierten Roller verunfallst sieht die Sache sehr viel schlimmer aus.

Falls andere Personen (z.B. Sozia/us) verletzt werden wird von der Polizei eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletztung gegen Dich erstatten.

Da kann dann auch der oder die Verletzte nichts daran ändern.

Die Versicherung wird überhaupt nicht oder erst oberhalb eines gewissen Betrages haften (bei Trunkenheit am Steuer bei 1 Promill z.B. 10.000 Euro Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers).

Gruß

Alexander

Bearbeitet von Alexander_NRW
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  • 1 Monat später...

Gerade fiel mir noch ein Bericht bezüglich BESCHLAGNAHME in die Griffel, der Vollständigkeit halber poste ich den mal hier:

Beschlagnahmung von Motorrädern - Wann erlaubt ?

Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Fall zuläßt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.

Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt ein Fahrzeug sicherzustellen , wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind. Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen ,abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu ,den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.

Bei allen anderen vermeintlichen Mängel ? dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen ? kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach§17 StVZO ausstellen, der in einer angemessenen Zeit (1 ? 2 Wochen) zu überprüfen ist.

Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeihandbuch sagt hierzu:

Besteht Anlaß zu der Annahme , das ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht §49 StVZO, so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet , den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ , so besteht die Verpflichtung nur , wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt...

Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim Motorradfahrer!! Ein Umweg von maximal 6 Kilometern zur nächsten Meßstelle wird die Ausnahme sein. Ein von einem amtlichen anerkannten Sachverständigen (aaS) nach §21 StVZO oder §19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug , welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat (man besitzt gültige Fahrzeugpappiere), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt und eingezogen werden.

Quelle: Interessengemeinschaft Harley-Fahrer in München

Dieser Artikel wurde von einem Polizisten (!) im FIGHTERS-Forum veröffentlicht:

"Ein offener Auspuff erfüllt nicht den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, da sich durch einen offenen Auspuff ja nicht der Fahrzeugtyp ändert ! Offenes Moped bleibt ja offenes Moped. Ausserdem ist es keine Straftat sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit, die allerdings mit 150 DM und 3 Punkte recht teuer ist. Jetzt werdet ihr wahrscheinlich sagen, Mann was für ein Klugscheisser! Nun ich bin (vielleicht zu eurem Leidwesen) ein fightender sehr toleranter Polizist, da staunt ihr was ???!!! Ich muss dazu sagen, daß die meisten bzw. so gut wie alle Polizisten im Ruhrgebiet sehr sehr kulant und tolerant sind, was einen offenen Auspuff betrifft. Ich vertrete die Meinung, wer sich vernünftig verhält und nicht mit 200 Sachen an einem Altenheim und mit Mörderkrach vorbeissemmelt, der darf auch weiterfahren ! Ausserdem erkennt ja nicht jeder Polizist (guckverlegenzurDecke) gleich einen offenen Auspuff, zumindest wenn er es nicht will. Nur ist es leider sehr bedauerlich das einige Polizisten, speziell in der Eifel, na ich sage mal, überkorrekt sind. Ich und viele meiner Kollegen ärgern uns über diese Leute, da wir ja eigentlich auch vorhaben, erstmal mit den "Sündern" ins Gespräch zu kommen. Aber nein, die ziehen sofort das volle Programm durch. Das heisst Geräuschmessung (Standgeräusch +5 db Toleranz; rechtlich natürlich zulässig), dann Mängelkarte als Folge des zu lauten Auspuffes und in den meisten Fällen dann eine Sicherstellung (bei freiwilliger Herausgabe des Topfes, ist vor Ort zu empfehlen, weil dann bekommt ihr den Topf auch schneller wieder) oder Beschlagnahme bei Widerspruch gegen die Sicherstellung...Nachteil davon....der Topf ist so oder so erstmal weg und es muss innerhalb von 3 Tagen von den Polizisten eine richterliche Bestätigung eingeholt werden über die Rechtmässigkeit der Beschlagnahme, welche auch kein Problem ist, da Richter meistens besseres zu tun haben.

Allerdings, und nun kommt der springende Punkt, gäbe es bei einem sich auskennenden Anwalt, eine Möglichkeit zumindest die Sicherstellung und Beschlagnahmekosten (sehr hoch glaubt es mir) wieder zu kriegen. Es gibt bei allen Massnahmen die wir (Polizei) treffen, einen Grundsatz der zu beachten ist. Und zwar den Grundsatz der Verhältnismässigkeit! Beispiel: Ein Mopedfahrer mit einer viel zu lauten Flöte unterm Bock kommt aus Schleswig-Holstein in die Eifel. Fahrzeugkontrolle, Geräuschmessung, Fazit, Auspuff vor Ort abschrauben und Sicherstellung. Nun kann er natürlich nicht nach Hause fahren weil er ja keinen Topf oder kein Moped mehr hat. Es entstehen nun Kosten, die in keinem Verhältnis zur beweisenden Sache (OWI durch Geräuschveränderung) stehen. Kosten für Taxi, Bahn, Freunde die einen abholen müssen oder einen neuen Topf. Diese Meinung vertreten die meisten Kollegen mit denen ich hier (Raum Dortmund) darüber gesprochen habe. Der Topf wird zur Beweissicherung sichergestellt und einem TÜV-Prüfer vorgestellt. Der kann aber nicht mehr machen als sich den anzugucken und zu sagen "Jau der is offen". Die Geräuschmessung erfolgte ja schon vor Ort. Im Prinzip reichen zur Beweissicherung ein Foto, die Geräuschmessung und die Zeugenaussage des Polizisten.Also wenn ein Anwalt vorhanden sein sollte, der sich ein bisschen damit auskennt, dürfte es eigentlich kein Problem sein die Verhältnismässigkeit anzuzweifeln und zumindest einen Teil der Kosten zurückzukriegen. Ich schreibe das, weil ich und viele andere Kollegen verärgert über das Verhalten der Beamten in der Eifel sind !!!

Grüsse von einem fightenden Polizisten (natürlich nur im Rahmen des Erlaubten -guckverlegenzurDecke) mit einer natürlich unheimlich leisen V-Max (Supertrapp)."

Quelle:Fighters-Magazin.de

Gruß

Alexander

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Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt ein Fahrzeug sicherzustellen , wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind.

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Bei allen anderen vermeintlichen Mängel ? dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen ? kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach§17 StVZO ausstellen, der in einer angemessenen Zeit (1 ? 2 Wochen) zu überprüfen ist.

und dann:

Das heisst Geräuschmessung (Standgeräusch +5 db Toleranz; rechtlich natürlich zulässig), dann Mängelkarte als Folge des zu lauten Auspuffes und in den meisten Fällen dann eine Sicherstellung (bei freiwilliger Herausgabe des Topfes, ist vor Ort zu empfehlen, weil dann bekommt ihr den Topf auch schneller wieder) oder Beschlagnahme bei Widerspruch gegen die Sicherstellung...Nachteil davon....der Topf ist so oder so erstmal weg und es muss innerhalb von 3 Tagen von den Polizisten eine richterliche Bestätigung eingeholt werden über die Rechtmässigkeit der Beschlagnahme, welche auch kein Problem ist, da Richter meistens besseres zu tun haben.

also da wiederspricht sich so einiges. dürfen die gruenen also roller direkt mitnehmen oder nicht? denke ja. diese allseits beliebten rollen, wo die Vmax gemessen wird, sindsowieso ein skandal; da fahren die polizisten einfach mal deinen roller voll aus. wenn das kein eingriff in die privatsphaere ist. wenn du dagegen jedoch was sagst kommt von denen wieder, dass ein verdacht auf sonstwas besteht und schwupps duerfen die das teil einsacken.

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Mach Dir da mal nicht so einen Kopf drüber.

Der 75'er DR bringt maximal 60-62 km/h. Da sagt kein Bulle was zu. Und wenn doch, sagst Du was von alt und läuft halt gut. Bei den paar km/h juckt das keinen, zumindest hier oben bei uns nicht. Außerdem kenne ich keinen Streifenpolizist, der sich noch mit alten Schaltvespas auskennt. De zwei, die ich aus meiner Zeit noch kenne, sitzen auch nur noch im Büro. Die Jungbullen werden alle auf Automatiks geschult.

Ich hab noch nie eine Originale Fuffi gefahren. (Zumindest meine eigenen nicht).

Wenn Du allerdings in die Vollen greifst, und dann mit nem 133'er mit Vollgas durch die Stadt vor den Zivilbullen langknallst, mußt Du dich natürlich über die Folgen nicht wundern.

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Die Frage ob die Rennleitung den Stuhl bemisst sich danach was Trumpf ist.

Entweder fahren ohne ABE was in den Ordnungswidrikeiten bereich gehört oder aber

"fahren ohne Führerschein bei" bei einem frisierten fuffie ohne "großen Lappen"

was denn wiederrum eine Straftat ist und der Stuhl dann als Bewweismittel eingezogen werden darf.

Dr. Oktan

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Ahhhh geil Alexander das Ding aus dem Fighterforum geht ja runter wie ÖL

Endlich mal Butter bei die Fische.Der sog. ERMESSENSSPIELRAUM.

Natürlich ist jeder der sich angeprallt hinter den Lenker klemmt und :-D oder getuntes Gerät im öffentlichen bewegt letztendlich voll und ganz selbst verantwortlich.

Wenn sich jetzt aber um beim Thema zu bleiben mit einem Fingerschnipp Alle getunden Fuffis in Luft auflösen würden wären Deutschland Strassen leer.Fuffimäßig gesehn. :grins: :grins:

Das wissen all diese Aufpasser auch.Dementsprechend sollten sie an die Sache rangehen.Meistens vergessen die Jungs und Mädels aber sobald sie ihre Clubjacken anhaben.Das sie gestern Abend auf dem Heimweg von der Weihnachtsfeier auch schon 2 Bier zuviel getrunken hatten.Oder das Chiptuning,die Sportfelgen und spitzen Nocken in ihrem privat Astra nicht den Segen des Tüvs .Damit hab ich eher ein Problem nicht mit dumm gelaufen sondern mit Scheiße draufangelegt :puke: Is halt ihre Art von Imagepflege von nichts kommt nichts.Deshalb Hut ab vor diesem selbstkritischen Gay sitz Hüter :-(

Bearbeitet von Fettkimme
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    • Achso, hab ich falsch verstanden. Ich dachte die Fußdichtung sei auch mit Dirko bestrichen worden.   Bzgl. Zündkabel: hab ich das richtig verstanden, dass die Isolierung vom Zündkabel ( das zum Zündkerzenstecker führt) durchschlägt? Eigentlich soll die Isolierung genau das verhindern. Ist die rissig, angeschmolzen oder sowas? Wenn Du da eine gepfeffert bekommst, kann es ja auch sein, dass die im verbauten Zustand (Zündkerze an richtiger Position und Kabel angeschlossen) auch an falscher Stelle durchschlägt. Achte mal darauf, dass sich das betreffende Kabel nicht in der Nähe anderer Kabel oder Metallteile befindet. ggf. Lappen dazwischen o.ä.   Ich bringe gerne nochmal den Kulu-Siri ins Spiel. Im Vergleich zur Kompression spürt man den wahrscheinlich gar nicht, wenn er defekt ist. Man sagt ja, das Getriebeöl rieche dann nach Benzin, war bei mir aber auch nicht der Fall.     
    • Kommt drauf an, wo die die Beläge sitzen. Vorn oder Hinten? Hinten sind sie schnell eingeschliffen. Ein paar mal bremsen und die Sache ist erledigt. Vorne sieht das anders aus. Ich bin noch nicht dazu gekoimmen. Aber ich wollte schon immer mal eingeschliffene Beläge von hinten ausbauen und vorne einbauen, in der Hoffnung auf bessere Bremswirkung vorne mit diesen schon angepaßten Belägen. Hat das das schon mal jemand ausprobiert? Das Problem der schlechten Bremsleistung hat man ja bei der Vorderradbremse der alten PX. 
    • Ich habe die Risse (nach hinten und vorne vom Backenverschluss aus) letzte Woche bei einem Oldi Blech Fachmann schweißen lassen. Er hat WIG und MAG verwendet.   Hingefahren. Tank und Backenverschluss rechts raus, Motor dringelassen, abgedeckt mit Glasfasermatte, Batterie abgeklemmt.  Reingekommen ist innen wie in der Anleitung ein rundes Blech mit abgepasster Biegung. Die Löcher ins Chassis bohren hat gut geklappt, bis auf ganz hinten, da kam man am Zylinder nicht vorbei bzw. der Bohrer ist weggelaufen aufgrund des Winkels. Erst Risse geschweißt, dann Blech von außen verschweißt über die Löcher im Chassis. Am Schluß innen im Tankraum das Blech an den Stirnseiten gepunktet, wo man im oberen Bereich rangekommen ist.  Außen verschliffen. Fertig. 
    • Kann ich dich beruhigen, sind sie nicht. 
    • Trommel innen mit Kreide bestreichen, Beläge rein (markiert, auf/ablaufend) ohne Feder. Mit leicht gezogener Bremse die Bremstrommeln ein paarmal drehen.   Die Stellen an den Belägen abfeilen wo die Kreide haften bleibt. Und das so lange bis du siehst dass die Beläge vollflächig auf der Trommel greifen.   Geht schneller als man denkt und man hat die volle Belagfläche zum Bremsen.
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