Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich am 14.09. einen Strafzettel wegen Parken

im Halteverbot erhalten, den ich natürlich

ordnungsgemäß ignoriert habe. Jetzt trudelte

am Samstag ein Schreiben von der Zentralen

Bußgeldstelle ein. Ich muß zu den 15,00 Euro

Geldbuße weitere 23,50 Euro zahlen, da der erlassene

Bescheid als unzustellbar zurück kam. :thumbsdown:

Nur weil der Horst von der Post beim ersten Anlauf

meinen Briefkasten nicht gefunden hat, soll ich

auf einmal 38,50 Euro zahlen?

Was tun? Einspruch einlegen? Bezahlen? :crybaby:

Geschrieben

Bezahlen!

Aus der OwiG kommst du kaum raus und das mit der Zustellung wäre deine Beweispflicht, wobei mir die 23 Ocken eher so vorkommen, dass die unabhängig von der Zustellbefremdung angefallen wären, weil du nicht gleich gelöhnt hast. Die Jungs und Mädels von der Bußgeldstelle haben meist den längeren Atem, denn die werden für solcherlei Atmung bezahlt.

Olli

Geschrieben

Hatte mal den Fall, dass ich tatsächlich die ersten beiden Schrieben nicht bekommen hatte und dann eine Mahnung über einen Recht hoheln Betrag, keine Ahnung mehr wie hoch genau. Geholfen hat ein Anruf bei der Stadt, hab dann nur die 5€ bezahlen müssen....

Gruß, Ralf

Geschrieben

Theoretisch könntest du auch Akteneinsicht bei der Stadt/Kreis/Landratsamt verlangen.

Geht aus deren Unterlagen hervor, dass die Knolle abgeschickt wurde, hast du ein Problem.

Gruß Dirk

Geschrieben

da du nachweisen kannst, daß du zum zeitpunkt der zustellung die adresse hattest, trifft dich keine schuld an der unfähigkeit des Postlers.....

genauso, wie wenn du nachweislich verreist warst.....

Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist das Stichwort...

Rita

Geschrieben

Wiedereinsetzung ist nicht einschlägig, da ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung einer Sachrüge jedenfalls unbegründet ist, da der Betroffene nicht verhindert war, eine Frist einzuhalten.

Gute Nacht!

Dirk

Geschrieben

klar war er verhindert, die Frist einzuhalten, wenn ihm das schreiben nicht zugestellt wurde....was ja dadurch bewiesen ist, daß es an die bußgeldstelle zurückging...

anders sähe es aus, wenns verlorengegangen wäre...(z.B. im falschen briefkasten gelandet bei einem nachbarn, ders dann weggeworfen hat)

Rita

Geschrieben

Geholfen hat ein Anruf bei der Stadt, hab dann nur die 5€ bezahlen müssen....

Ich würde auch bei der Stadt anrufen und sagen, Du hättest den ersten Brief nicht bekommen. Du hast schließlich nen Fehler gemacht, und wärst na klar bereit den auch zu bezahlen, 15€. Klappt immer in Hannover!

Nicht zahlen würde ich lassen, die haben doch den längeren Atem, und hier gehts ja nicht um deinen Führerschein!

Geschrieben

klar war er verhindert, die Frist einzuhalten, wenn ihm das schreiben nicht zugestellt wurde....was ja dadurch bewiesen ist, daß es an die bußgeldstelle zurückging...

eben nicht. Die Frist ist die auf dem Ticket und nicht die auf dem angeblich unzustellbaren Schreiben.

Die genannten 5 Euretten kommen mir recht gynstig vor; hier kostet das Verstreichen der ersten Frist (Ticket) mehr.

Olli

Geschrieben

Hatte den gleichen Fall. Knöllchen entsorgt, Mahnung nie erhalten.

Anruf bei der Stadt, laut Unterlagen verschickt. Also zahlen oder

Anwalt. Bei der Summe eines Knöllchen+Mahnung ist wohl klar,

was ich gemacht habe...

D.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


  • Beiträge

    • Bagno Tahiti 👍 in Cesenatico. Den Bauch am Buffet vollgehauen und Dosenbier am Strand. Genau mein Niveau. Superbike WM war am Wochenende auch in Misano am Start.
    • das 1x1 muss man auswendig lernen, führt kein Weg dran vorbei. Alles andere wäre Abzählen an den Fingern, und da ist bei 10 Schluss. Das Addieren/Subtrahieren geht meist schief, wenn es über eine 10er Grenze hinweg passiert (z.B. 16+9, oft kommt da dann 6+9=15 raus, der 10er wird vergessen). Daher das Addieren über 10er-Grenzen auch auswendig lernen, da gibt es nicht so viele Sonderfälle (45 um genau zu sein: +1 kann nur bei #9 den Zehnerüberschlag machen (9+1=10, 19+1=20), 2 bei #8 und #9, 3 bei #7, #8, #9 usw also 1+2+3+4+5+6+7+8+9=45). Mach ein Excelblatt mit Zufallszahlen Spalte A Zahl von 1-99, Spalte B "+", Spalte C Zahl von 1-9 (später dann 11-19 oder 11-29 - da ist das Prinzip dann schon klar). Brute Force. Nach dem ersten Blatt geht es schon besser, nach dem 2. Blatt flutscht es, das dritte Blatt ist breits langweilig, weil man es da schon kann. 1x1 genauso. Lernen tut man hier durch Wiederholung. Blatt mit Zufallszahlen und drauf los. Oder irgendein Videospiel für Kinder, wo Zahlen runterfallen und Rechenaufgaben gelöst werden müssen, was immer schneller wird.   Ist keine Theorie: Ich hatte vor 37 Jahren einen Hauptschüler in der Nachhilfe, in Mathe stand der bei 5 bis 6. Es ging bei dem GAR nichts, totale Dunkelheit. Der musste durch die Matheprüfung in der Lehre. Ich merkte schnell, der kann kein 1x1 und nicht Addieren und Subtrahieren. Da braucht man mit Formeln gar nicht anfangen. Der bekam die o.g. Übungsblätter, nach 14 Tagen konnte der Kopfrechnen wie ein Weltmeister. Danach gingen dann auch die Formeln einigermaßen. Matheprüfung (knapp) und Lehre (gut) bestanden.
    • Schön für Dich  Dein Vergaser ist übrigens ein Produktionsfehler .
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Diese Website nutzt Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben. Einige dieser Verfahren sind technisch unerlässlich, andere kommen nur mit Ihrer Zustimmung zum Einsatz, eine Anpassung ist in den die Cookie-Einstellungen möglich. Für Details siehe die Datenschutzerklärung