pv133 Geschrieben 24. März 2010 Teilen Geschrieben 24. März 2010 Hallo zusammen,habe ich eine Möglichkeit eine Rally 180 ohne Blinker Baujahr 1970 in D zu tüven und zuzulassen?Hat da jemand Erfahung?Der Roller kommt aus Österreich und hat österreichische Papiere.Danke Marco Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ferenki Geschrieben 24. März 2010 Teilen Geschrieben 24. März 2010 Ab Erstzulassung 1.7.1961 benötigt jedes Zweirad über 125ccm eine Einrichtung zur Fahrtrichtungsanzeige (Blinker). Bei ausländischen Modellen muß diese ggf. nachgerüstet werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RATTENMOPPET Geschrieben 24. März 2010 Teilen Geschrieben 24. März 2010 wer braucht blinker wenn am schaltrohr ein lichthupentaster vorhanden ist? das die original keine blinker hat ist doch in den papieren ersichtlich.und sag dem tüvonkel das du den originalzustand erhalten willst.(bei uns in ö hatten die sprint und rally´s nie blinker-sogar die ersten P200E hatten keine) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RATTENMOPPET Geschrieben 24. März 2010 Teilen Geschrieben 24. März 2010 Ab Erstzulassung 1.7.1961 benötigt jedes Zweirad über 125ccm eine Einrichtung zur Fahrtrichtungsanzeige (Blinker). Bei ausländischen Modellen muß diese ggf. nachgerüstet werden. ab 61 schon??das ist aber Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Heliobaktus Geschrieben 24. März 2010 Teilen Geschrieben 24. März 2010 (bearbeitet) Es gibt ne alte Ausnahmegenehmigung bei briefkopien.de.vu die als Grundlage hat, dass das Fahrzeug in Italien seinerzeit ohne Blinker auf den Markt kam und die Umrüstung wirtschaftlich gesehen einen hohen Kostenaufwand darstellt.Wie weit sowas vom TÜV heute noch akzeptiert wird, weiß ich aber nicht.Hab Dir den Link mal gesucht:http://auf-der-wei.de/briefkopiengsf/briefkopien/Ausnahmegenehmigung_Spiegel.jpgEdith: Hier noch was neueres "Änderungen der Fahrtrichtung sind durch Handzeichen anzuzeigen"http://www.vespaonline.de/index.php?page=Attachment&attachmentID=4865&h=4a2a4a4386608912babdaf3e9927fd7a37abf8b579bf8589 Bearbeitet 24. März 2010 von Heliobaktus Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RATTENMOPPET Geschrieben 24. März 2010 Teilen Geschrieben 24. März 2010 Es gibt ne alte Ausnahmegenehmigung bei briefkopien.de.vu die als Grundlage hat, dass das Fahrzeug in Italien seinerzeit ohne Blinker auf den Markt kam und die Umrüstung wirtschaftlich gesehen einen hohen Kostenaufwand darstellt.in den papieren ist sicher die firma faber als generalimporteur eingetragen.http://www.faber.at/frag mal nach ob die dir eine bestätigung ausstellen können das die rally in österreich immer blinkerlos ausgeliefert wurde. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
vrally Geschrieben 24. März 2010 Teilen Geschrieben 24. März 2010 hallo, ich hatte noch nie ein Problem, Zulassung als auch TüV ohne Blinker für die Rally 180 bekommen, das Problem ist, dass man (irgendwann) von der Polizei angehalten wird und die geben einem dann die Mängelanzeige über fehlende Blinker und die Aufmunterung zu Nachrüstung. Gruß Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
primavera76 Geschrieben 24. März 2010 Teilen Geschrieben 24. März 2010 hallo, ich hatte noch nie ein Problem, Zulassung als auch TüV ohne Blinker für die Rally 180 bekommen, das Problem ist, dass man (irgendwann) von der Polizei angehalten wird und die geben einem dann die Mängelanzeige über fehlende Blinker und die Aufmunterung zu Nachrüstung. Grußdas blicken die pappnasen doch am allerwenigsten... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
150sprint Geschrieben 24. März 2010 Teilen Geschrieben 24. März 2010 Doch , die PAPPNASEN haben da noch ganz andere Möglichkeiten. So z.B.:> Kelle, Fahrzeugpapiere bitte, nach Bj. 61 und nix Blinka NaNaNa> Mängelkarte,> dann zum TÜV und abstempeln lassen, > noch alles Paletti > wieder zu den PAPPNASEN vorzeigen,> bis dahin alles OK aber wenn die PNs Zweifel haben> mit Dir, der Maschine ab zum netten TÜV-Mann > plötzlich der TÜV-Mann : Nee so geht das ja auch nicht! OHNE BESCHEINIGUNG VOM HERSTELLER in dem Fall Piaggio Italien, oder wenn aus Augsburg, Vespa Augsburg. (Wer will sich denn schon mit Grün/Weiß anlegen wenn nicht alles 100%ig ist)Und siehe da, Blinker zwangsweise wieder dran mit ganz schön Ärger, Punkten , Anzeige und Teuer. (volles Kinoprogramm )Hab ich alles hinter mir. Einmal mit ner 76er Sprint und meiner Harley Gruß MarkusPS zum Thema wirtschaftliches Nachrüsten bei meiner HD waren da 500 Öre mehr als im grünen Bereich für den TÜV, StraßenVerkehrsamt und Gericht+ 100 Öre , denn Adtvokard ist Anwalts Liebling Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mantamanta Geschrieben 24. März 2010 Teilen Geschrieben 24. März 2010 (bearbeitet) Ich bin mit meiner Rally jahrelang ohne Blinker gefahren und es wurde nie bemängelt.Der TÜV beim ATU war bis jetzt am kulantesten - keine Probleme wegen der fehlenden Blinker, sondern immer ach, schöner Oldie, kurz Runde auf dem Hof, Lenkkopflager, Fahrgestellnummer und neue Plakette. Auch immer für volle 2 Jahre.Ansonsten musst Du halt zu mehreren TÜVs fahren bis es klappt, könnte teurer werden, als sich im Forum ein paar Innenrohre und die Lenkerendenblinker zu besorgen. Habe ich jetzt auch gemacht. Oder ist es Dir nicht original genug? Der Umbau ist simpel und die Elektrik (Edit fügt noch an: bei Batteriemodellen) packt das auch. Bearbeitet 24. März 2010 von mantamanta Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lenki Geschrieben 24. März 2010 Teilen Geschrieben 24. März 2010 ab 61 schon??das ist aber Ne, ab Erstzulassung 01.01.1962Es gibt ne alte Ausnahmegenehmigung bei briefkopien.de.vu die als Grundlage hat, dass das Fahrzeug in Italien seinerzeit ohne Blinker auf den Markt kam und die Umrüstung wirtschaftlich gesehen einen hohen Kostenaufwand darstellt.Wie weit sowas vom TÜV heute noch akzeptiert wird, weiß ich aber nicht.Hab Dir den Link mal gesucht:http://auf-der-wei.de/briefkopiengsf/briefkopien/Ausnahmegenehmigung_Spiegel.jpgEdith: Hier noch was neueres "Änderungen der Fahrtrichtung sind durch Handzeichen anzuzeigen"http://www.vespaonline.de/index.php?page=Attachment&attachmentID=4865&h=4a2a4a4386608912babdaf3e9927fd7a37abf8b579bf8589Eine Ausnahmegenehmigung schreibt der TÜV! Ob das ganze dann so zugelassen wird entscheidet die Zulassungsstelle und nicht der TÜV. Der TÜV bestätigt nur den technischen Hintergrund warum denn keine Blinker nachgerüstet werden können. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RATTENMOPPET Geschrieben 25. März 2010 Teilen Geschrieben 25. März 2010 oder wenn aus Augsburg, Vespa Augsburg. (Wer will sich denn schon mit Grün/Weiß anlegen wenn nicht alles 100%ig ist)nix augsburg sondern österreichischer roller.deswegen mein hinweis auf die fa.faber. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kriegy Geschrieben 25. März 2010 Teilen Geschrieben 25. März 2010 Also am besten isses wie der Lenki sagt - Ausnahmegenehmigung vom Tüv (Fahrzeug ohne Fahrtrichtungsanzeiger) und wenns der erste nicht macht, dann evtl. mehrere Prüfstellen abklappern! Und dann zur Zulassung! Wenn die sich Quer stellen würd ich die Kiste für einen Tag nem Kumpel aus nem anderen Zulassungsbezirk "verkaufen" und wenn die Zulassung dann erfolgreich war die Kiste wieder "zurückkaufen" und anschliessend Ummelden! Wenn die Ausnahmegenehmigung einmal durch die Zulassung ist kommen die Beamten nicht mehr drumrum! Ich fahr meine Veloce in München auch ohne Blinker und zwar offiziell! Und in München lässt die Zulassungsstelle einen bei ner Neuanmeldung im Normalfall abblitzen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ThorstenT5 Geschrieben 26. März 2010 Teilen Geschrieben 26. März 2010 Das berühmte Blinkerproblem.Ich hatte mir damals ne 180 SS gekauft, die hatte bauartbedingt natürlich keine Blinker ab Werk. Sie musste ne §21 Abnahme haben, da sie aus Holland kam.Besorgt habe ich mir von einem Kumpel eine Ausnahmegenehmigung vom Rhein Kreis Neuss, also genau in dem Bereich in dem ich auch wohne (der hat nämlich den Passus in den Papieren stehen, dass er ohne Blinker fahren darf). Ich selber hatte noch Papiere von einer 150 Super wo die Blinker ausgetragen waren. Damit habe ich dann in NRW mindestens 6 TÜV-Abnahmestellen abgeklappert. Keiner dieser TÜV Stellen hat mir die Blinker austragen wollen. Begründung war immer der § nach Bj. 61 bla, bla, bla.Auch mit den Papieren bei denen die Blinker ausgetragen waren interessierte die Prüfer alle nicht. Auch mit der Begründung, dass die Lichmaschine dafür nicht ausgelegt ist und was es für einen Aufwand bedarf an den Roller Blinker zu verbauen interessierte auch keinen.Also habe ich mir ein Blinkerrelais, zwei Ochsenaugen, nen paar LED`s, Kabel und nen 9 V Block besorgt und mein Daddy hat mir das zusammengelötet, etc. Dann hab ich das kurz eingebaut und siehe da, ich bekam meine Vollabnahme.Kaum vom TÜV wieder an der Halle abngekommen die Ochsenaugen wieder abgebaut und fertig. Seit zwei Jahren keine Probleme mit der Polizei und wenn das mal passieren sollte, dann werde ich die Ochsenaugen zwecks Vorführung bei der Polizei wieder kurz anbringen.GrußThorsten Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sora Geschrieben 26. März 2010 Teilen Geschrieben 26. März 2010 Hey hallo,das Problem hatte ich mit meiner PV auch, als wir Sie auf Motorrad zugelassen haben.Aber wir hatten da so einen tollen Tüv. Hat die netten Blinker mit Doppelklebeband zur Abnhame hin geklebt, Abnahme schön und wunderbar, das ganze nachher wieder weg gemacht.Die Blinker hat er dann auf eine eigenes Gutachten geschrieben. Als es dann zum Papiere machen ging hab ich einfach das Gutachten mit den Blinkern nicht zur Zulassungsstelle mit genommen und jetzt sehts auch nicht drin. Fahr jetzt auch schon seit zwei Jahren so und bisher hat uns kein Bulle angehalten.Grüße Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mantamanta Geschrieben 26. März 2010 Teilen Geschrieben 26. März 2010 Hey hallo,das Problem hatte ich mit meiner PV auch, als wir Sie auf Motorrad zugelassen haben.Aber wir hatten da so einen tollen Tüv. Hat die netten Blinker mit Doppelklebeband zur Abnhame hin geklebt, Abnahme schön und wunderbar, das ganze nachher wieder weg gemacht.Der TÜV hat die Blinker angeklebt? Die Blinker hat er dann auf eine eigenes Gutachten geschrieben. Als es dann zum Papiere machen ging hab ich einfach das Gutachten mit den Blinkern nicht zur Zulassungsstelle mit genommen und jetzt sehts auch nicht drin. Fahr jetzt auch schon seit zwei Jahren so und bisher hat uns kein Bulle angehalten.Nur weil die nicht eingetragen sind, heißt das nicht, dass es damit legal ist, ohne zu fahren. Die grünen juckt das auch nicht, aber beim TÜV wirst Du ggf. nächstes mal Probleme bekommen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
subway Geschrieben 26. März 2010 Teilen Geschrieben 26. März 2010 Die Blinker hat er dann auf eine eigenes Gutachten geschrieben. Als es dann zum Papiere machen ging hab ich einfach das Gutachten mit den Blinkern nicht zur Zulassungsstelle mit genommen und jetzt sehts auch nicht drin. Fahr jetzt auch schon seit zwei Jahren so und bisher hat uns kein Bulle angehalten.In den Papieren muss stehen, dass keine Blinker verbaut sind und nicht nichts. Nichts heißt, dass Blinker vorhanden sind. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TomDoe Geschrieben 29. April 2010 Teilen Geschrieben 29. April 2010 > plötzlich der TÜV-Mann : Nee so geht das ja auch nicht! OHNE BESCHEINIGUNG VOM HERSTELLER in dem Fall Piaggio Italien, oder wenn aus Augsburg, Vespa Augsburg.Ich häng mich hier auch mal dran.Bekommt man vom Hersteller (Piaggio) denn überheupt eine Bestätigung das diese Vespa OHNE BLINKER ausgeliefert wurde?Ich hab da jetzt mal son onlineformular ausgefüllt und abgeschickt. Mal schaun was da zurückkommt...Ich stehe jetzt nämlich auch auf ein mal von Heute auf Morgen vor dem Problem weil mir der TÜV die Blinker nicht explizit austragen will ohne Beweis das diese Vespa OHNE BLINKER ausgeliefert wurde.Mit der Begründung des TÜV manns: "Wenn wir ihnen jetzt eine Ausnahmegenemigung erteilen, müssen wir sichergehen können das sie nicht einfach die Blinker abgeschraubt haben. Das brauchen sie schriftlich"So eine schriftliche Bestätigung müsste mir Piaggio doch zuschicken können weil die ja anhand der FIN sehen können was es für ein Modell ist.Oder? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mantamanta Geschrieben 29. April 2010 Teilen Geschrieben 29. April 2010 Es geht leider nicht darum, ob Deine Kiste ohne Blinker ausgeliefert wurde, sondern es geht allein um das Datum der Erstzulassung.Wenn der TÜV Mann das nicht machen will, fahr halt zu einem anderen TÜV - vielleicht macht der nächste es. Ich habe den Affentanz mit denen aufgegeben und an meiner Rally die Blinker nachgerüstet (siehe Link in der Signatur). Ich finde es gar nicht so übel.Gruß,Martin Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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