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Blechroller im Bergischen Land


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Moin zusammen,

Kränk! bakterieller Katarr sagt der Doc. Ätzend, weil nur mit Antibiotikum zu behandeln, sonst hält das locker vier bis fünf Wochen. Angeblich momentan eine Infektionswelle, die Urlauber aus der Türkei eingeschleppt haben und die sich durch die Klimaanlagen der Urlaubsflieger gerade lustig verteilt. Na toll sag ich da nur. Was, wenn mal wirklich was dramatisches ausbricht?

Wasser und Rayanair sind schuld, wenn sich die Menschheit binnen Tagen selbst ausrottet. Was für ein Witz der Evolution.

@Onkel,

Nö PDF geht gut, nur die Exeldatei von Bernd wollte es nicht. Mit der passenden App. Geht jetzt aber auch das.

Cheers

Holger

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Moin,

Was soll'n das heißen? Es wird sooo lange Gefahren, bis Du mit der Lötlampe vom Roller defrostet werden musst. Wäre ja noch schöner jetzt alles aufs Wetter zu schieben. Du weißt doch wie ich das meine, ich muss ja auch nur noch ein paar Züge anschließen, oder?

Bis später bei Bernd.

@ den Rest der Bande.

Das ist ein Insiderwitz, den ich bei Gelegenheit mal erkläre.

Einen schönen Samstag wünsche ich und den Bremernfahrern eine trockene Veranstaltung.

Cheers

Holger

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Soll ich jenes mitbringen?

Jep!

Schumi: denke das wir auch so um zehn da sind, vielleicht verkaufen wir auch und Rollern dahin. Erklär ich noch...

Platz für deine Einkäufe hab ich aber!

Peeevie: passt! Telefonieren noch mal wegen Plan B :sly:

Bearbeitet von John Wayne
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    • Sorry bin nicht so aktiv hier und hab über die Suche nichts gefunden.  Darum hab ich mal gefragt. Hätte ja sein können das jemand eine schnelle Antwort hat oder weiß wo ich suchen kann. 
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    • Den Prüfer bitten, in der ABE Nr. 2212 (vom 02.03.1959) des Fahrzeugs nachzusehen. Dann auf § 72 Übergangsbestimmungen der StVZO verweisen. Demzufolge sind die Angaben in der ABE und §59 aus der Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vom 06.12.1960 gültig. „…. gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder auf einem angenieteten Schild oder in anderer Weise dauerhaft angebracht sein ….“
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    • Ich hab mir halt für meine Abnahmen in den letzten Jahren für diese Fahrzeuge jeweils ein entsprechendes Datenblatt erstellt, d.h. zig Fahrzeuge vermessen, verwogen, gefahren (Fahrgeräusch) ... und von Kollegen aus I und F entsprechende Blätter bekommen (schon vor mehr als 25 Jahren). Die Meßmethoden können auch in I und F in den entsprechenden Rechtsständen nachgelesen werden ... genau so wie bei uns (OK, unser SachVip ist da schon sehr komfortabel...)! ... Nur wissen wir hier halt nicht, wo wir dort nachlesen sollen   Vorschriften gab es , schon hinsichtlich wegen der EWG/EWU und später EG. Die Kollegen in I und F sollten eigentlich schon wissen wo die Rechtsstände dort hinterlegt sind. Ich werd voraussichtlich Ende August in Modena sein und mich dort mit einem ital. Kollegen treffen, der die "Show" auch schon seeeehhhr lange macht. Den werd ich mal bei einer guten Flasche mit dem Thema löchern.
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