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Geschrieben

Hallo,

nervige Frage, ich weiß! Muss aber schnell was wissen wegen Rollerkauf!

Karre ist zum letzten mal 2004 bein TÜV gewesen, also 2006 abgelaufen.

Ist momentan noch angemeldet. Will die Karre jetzt kaufen und Verkäufer möchte gerne abmelden.

Sofort ummelden klappt aber nicht, weil erst was am Motor gemacht werden muss (Kleinigkeit denke ich).

Wie waren nochmal genau die Zeiträume vom letzten TÜV und Abmeldung sodass man zur Vollabnehme muss?

Wenn man dann nähmlich zur Vollabnehme muss, würde ich versuchen den Verkäufer zu überreden, dass er noch nen Monat wartet mit der abmeldung. In der Zeit könnte ich es dann reparieren, TÜVen und dann ummelden!?

Würde mich über schnelle und ausführliche Antworten sehr freuen!

Danke!

Geschrieben
die sache mit der vollabnahme wurde doch abgeschafft! einfach neuen tüv selbst wenn der karren 10 jahre abgemeldet war!

dazu kann ich so nun garnichts sagen.

ich weiss nur, das meiner mal 23 monate ohne tüv war und der prüfer mir geraten hat noch einen monat zu warten, weil dann 2 jahre rum waren und ich komplette 2 jahre bekomme und nicht einen stempel der noch einen monat gültig ist.

mit dem roller der seit 92 abgemeldet war, waren wir bei der dekra, die dürfen keine vollabnahme machen. also sind wir weiter zum tüv. in braunschweig wollten die uns einen termin in 2 wochen geben, also sind wir weiter nach gifhorn. da konnten wir grad noch eine rauchen. der prüfer elektrik gepfüft, ne runde gefahren und die bremsen getestet. fertig war die vollabnahme. der hat nichtmal irgendwelche nummern oder ähnliches geprüft....... :-D

dann gabs die papiere und fertig.

Geschrieben

Das Thema Vollabnahme ist durch....solang der Roller keine 7 Jahre abgemeldet ist. Ich meine sogar das selbst dann nur ne Vollabnahme nötig ist

wenn die Papiere nicht mehr vorhanden sind...

Also...Roller kaufen....basteln...Dekra, GTÜ oder TÜV....anmelden....fertig ist der Klops...

Hab ich bei meiner PX auch so gemacht....und die war über 2 Jahre abgemeldet....

Geschrieben

Kann ich nur nochmal bestätigen... Die Aussage mit den 7 Jahren is' korrekt!!

Bei der DEKRA wurde sogar die Aussage gemacht, dass sie im Zweifelsfall sogar in Erwägung ziehen zu klagen, wenn die 7 Jahre überschritten sind, weil dieser Zeitraum ja nun wirklich reine Willkür ist.

Geschrieben

Kann ich dann einfach zur Dekra wenn die Karre (sagen wir nen Jahr) abgemeldet war und bekomme 2 Jahre HU für den ganz normalen Preis den die HU sonst auch kostet?

Danke jedenfalls für die Antworten!

Geschrieben

Nein. Bis auf wenige Ausnahmen (Saarland oder so) bleibt es bei "Monat, wo die Kiste hinmußte" und dann Zweijahresrythmus. TÜV 07/2004 fällig gewesen würde also z. B. bedeuten, daß du wenn du jetzt hinfährst 07/2008 bekommen müßtest. Dies gilt aber nur, wenn die Kiste angemeldet zum TÜV gefahren wird. Mit einem vorübergehend stillgelegtem Fz. bekommst du 2 Jahre ab Prüfung. Vollabnahme nach xx Monaten Stillegungszeitraum (war AFAIK: 12 Monate mit der Option 1x 6 Monate zu verlängern) gibt's seit 03/2007 nicht mehr, statt dessen werden die Fz. erst nach 7 Jahren automatisch endgültig stillgelegt. Erst dann wäre demnach eine Vollabnahme fällig.

stillegung2.jpg

Geschrieben (bearbeitet)
Nein. Bis auf wenige Ausnahmen (Saarland oder so) bleibt es bei "Monat, wo die Kiste hinmußte" und dann Zweijahresrythmus. TÜV 07/2004 fällig gewesen würde also z. B. bedeuten, daß du wenn du jetzt hinfährst 07/2008 bekommen müßtest. Dies gilt aber nur, wenn die Kiste angemeldet zum TÜV gefahren wird. Mit einem vorübergehend stillgelegtem Fz. bekommst du 2 Jahre ab Prüfung. Vollabnahme nach xx Monaten Stillegungszeitraum (war AFAIK: 12 Monate mit der Option 1x 6 Monate zu verlängern) gibt's seit 03/2007 nicht mehr, statt dessen werden die Fz. erst nach 7 Jahren automatisch endgültig stillgelegt. Erst dann wäre demnach eine Vollabnahme fällig.

stillegung2.jpg

War am 16.08.2007 noch nicht wirksam sondern erst am 01.03.2007 :-D

Schon seltsam, was Zeitungen in Hannover schreiben :-D

Bearbeitet von Katzev12

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