Erbse Geschrieben 1. März 2007 Teilen Geschrieben 1. März 2007 Hi!Ich habe heute gehört, dass man sich ab heute, dem 01.03.07 keine Papiere mehr nachmachen lassen kann. Also man nicht mehr eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (oder wie das heißt) von der Polizei anfordern kann um dann mit nem Kaufvertrag neue Papiere machen zu lassen. (Glaube so lief das, oder? Korrigiert mich, wenn ich da falsch liege! Hab das noch nie machen müssen, aber das könnte mich wohl auch noch ereilen.) Das würde doch das Aus bedeuten für italienische Roller oder für Rahmen, wo einfach ma die Papiere verlegt wurden (Scheunenfund etc.)! Es soll noch die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung geben, die man aber sowieso nicht bekommt... ist ja nur für Ausnahmen!Wer weiß Näheres? Ich werde ma sehen, ob die in der Zulassungsstelle Auskunft geben. Ma sehen, ob die überhaupt ans Telefon gehen... ;)Gruss,erbse Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
magic_u Geschrieben 1. März 2007 Teilen Geschrieben 1. März 2007 Woher stammen Deine Informationen? Wusste nur , dass heut die FEinstaubverordnung in Kraft tritt. 2und 3 rädrige Fahrzeuge sind davon allerdings ausgenommen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Erbse Geschrieben 1. März 2007 Autor Teilen Geschrieben 1. März 2007 Woher stammen Deine Informationen? Wusste nur , dass heut die FEinstaubverordnung in Kraft tritt. 2und 3 rädrige Fahrzeuge sind davon allerdings ausgenommen.Mein bester Freund war heute Papiere machen und ihm wurde gesagt, dass das ab heute nicht mehr geht. Er hat allerdings welche bekommen, glaube wohl weil er schon seit Wochen auf den Unbedenklichkeitswisch wartet. Fragt mich nicht, auf jeden Fall kommts von ner Tuse aus der KFZ-Zulassungsstelle. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kuchenfreund Geschrieben 2. März 2007 Teilen Geschrieben 2. März 2007 Da würde ich mal ganz entspannt davon ausgehen, dass die Trine im Straßenverkehrsamt keine Ahnung hatte. Die meisten Sachbearbeiter sind doch völlig überfordert mit allem was übers anmelden, ummelden und abmelden hinausgeht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hanna2211 Geschrieben 2. März 2007 Teilen Geschrieben 2. März 2007 Naja so ganz stimmt das nicht den ab dem 01.03.2007 gelten neue Gesetzte.Zum Beispiel schrieb mein Strassenverkehrsamt :Sehr geehrter Herr Stevens,für die Zulassung eines Krades, das bisher in Italien zugelassen war,ändert sich die Rechtslage zum 01.03.07. Ab dann ist die Vorlage eineGutachtens nach § 21 StVZO nicht mehr erforderlich. Es genügt eine normaleHauptuntersuchung. Eine KBA-Anfrage muss dann auch nicht mehr gestelltwerden. Sie fällt ersatzlos weg.Zur Zulassung Ihres Fahrzeuges ist die Vorlage der italienischen Papiere,ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO, eine Versicherungsbestätigung,Personalausweis und Lastschriftermächtigung für das Finanzamt zum Einzugder Kfz-Steuer erforderlich.Mit freundlichen GrüßenIm AuftragXXXXXXX Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
panini Geschrieben 2. März 2007 Teilen Geschrieben 2. März 2007 Naja so ganz stimmt das nicht den ab dem 01.03.2007 gelten neue Gesetzte.Zum Beispiel schrieb mein Strassenverkehrsamt :Und was ist , wenn ich keine italienischen Papiere habe? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ölsau Geschrieben 2. März 2007 Teilen Geschrieben 2. März 2007 Und was ist , wenn ich keine italienischen Papiere habe?Dann hast Du Deine deutschen Papiere halt einfach verloren....... @Erbse: Du sollst nicht alles glauben was ne Frau Dir sagt. LG,Ölsau Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SushiSB Geschrieben 2. März 2007 Teilen Geschrieben 2. März 2007 Die wichtigste Änderung zum 1.März ist, dass der Brief jetzt 7 Jahre gültig bleibt und somit erst nach 7 Jahren der §21 fällig ist.Spart Geld, Nerven und sichert vorhandene Eintragungen. (Soll schon vorgekommen sein, dass der TÜV Mensch die Eintragungen aus dem alten, abgelaufenen Schein nicht mehr übernehmen wollte.) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schmied Geschrieben 2. März 2007 Teilen Geschrieben 2. März 2007 Puhh, is die Änderung jetzt gut oder schlecht??Papiere für nen uralt Scheunenfund hat doch kein Mensch - geschweige den Italienische...Bin gespannt wie das laufen soll, und ob es jetzt einfacher oder schwieriger wird. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
magic_u Geschrieben 2. März 2007 Teilen Geschrieben 2. März 2007 Die wichtigste Änderung zum 1.März ist, dass der Brief jetzt 7 Jahre gültig bleibt und somit erst nach 7 Jahren der §21 fällig ist.Spart Geld, Nerven und sichert vorhandene Eintragungen. (Soll schon vorgekommen sein, dass der TÜV Mensch die Eintragungen aus dem alten, abgelaufenen Schein nicht mehr übernehmen wollte.)Das stimmt !! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
skrotum Geschrieben 2. März 2007 Teilen Geschrieben 2. März 2007 Wird sicherlich nicht schwer sein, eine original italienisch aussehende Bescheinigung irgendwie aufzutreiben - 3x Wie sagt schon der Geleerte: wo ein Wille ist ist auch ein Brief Die Affenmenschen von den StVÄmtern wissen doch bei Ihrer Überforderung ( 10x ) sowieso nicht, wie so was aussehen mag.Bei meinen Importen in den 90ern hatte ich immer andere Zettel von den Itackern bekommen, manche sahen aus wie ausgekotzt, wurden trotzdem ohne irgendwelche Nachfragen akzeptiert. Wie es heute geht, ist mir nicht bekannt; nur: welches "Verkehrsamt" in Ginosa Marina wird schon einen EU-konformen Wisch, maschinenlesbar, ausstellen können ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der_Spanier Geschrieben 2. März 2007 Teilen Geschrieben 2. März 2007 Mir hat die tussie von der Zulassungsstelle auch was gesagt von wegen KBA-Anfrage ab 1.3 nicht mehr nötig...Bin die Tage wegen der TX da gewesen. Die erste schichte mich zu der 2ten Mitarbeiterin, die wollte dann eine notariell Beglaubigte Eidesstattliche Erklärung vom Vorbesitzer das er die Papiere verloren hat...Ich wollte doch nur den Auftrag für den TÜFF...Bin dann wieder zu der ersten gegangen... die sah mich fragend an und ich sagte das sie mir nicht weiterhelfen konte...Darauf bekam ich den Wisch.Morgen bekomme ich hofentlich dann Papiere und Kuchenblech.Die KBA-Anfrage war bis gestern gültig. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
föfftiger Geschrieben 3. März 2007 Teilen Geschrieben 3. März 2007 Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem AuslandErforderliche Unterlagen: * gültiger Personalausweis oder Reisepass * Versicherungsbestätigung * ausländische Kfz.-Papiere und/oder wenn vorhanden zusätzlich EU-Übereinstimmungsbescheinigung * ausländische Kennzeichen (falls Fahrzeug noch zugelassen) * Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei Fahrzeugen aus EU-Mitgliedsstaaten, dann Umsatzsteuererklärung) * Bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung: EU-Übereinstimmungsbescheinigung und, wenn die Erstzulassung länger als 3 Jahre zurückliegt, ein Nachweis der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. War das Fahrzeug außerhalb der EU zugelassen, ist in diesem Fall ein Nachweis über Haupt- und Abgasuntersuchung vorzulegen. * Bei Fahrzeugen ohne EU-Typgenehmigung: Gutachten nach § 21 StVZO * Bescheinigung über Abgasuntersuchung (nicht bei EU-Fahrzeugen innerhalb der ersten 3 Jahre nach Erstzulassung) * Vollmacht für Beauftragte und Ausweispapiere * bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung * Kaufvertrag ab dem eingetragenen Halter in den ausländischen Papieren (Verfügungsnachweis), je nach Land, evtl. mit notarieller Beglaubigung z. B. aus Italien, USA, Marokko * Einzugsermächtigung für die Kraftfahrtzeugsteuer zu Gunsten des Finanzamtes Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
panini Geschrieben 3. März 2007 Teilen Geschrieben 3. März 2007 @föfftiger: Gib mal bitte die Quelle deiner Daten an Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
föfftiger Geschrieben 3. März 2007 Teilen Geschrieben 3. März 2007 @paninigibst du:"Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland"im internetz einfroide! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schmied Geschrieben 3. März 2007 Teilen Geschrieben 3. März 2007 Die Regelungen lassen aber Ausnhamen und "Regionale Handhabungen" zu - Strassenverkehrsämter sind Kreis/Stadt, nicht Land Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
föfftiger Geschrieben 3. März 2007 Teilen Geschrieben 3. März 2007 tja, froide! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden