Alle Inhalte von milan
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Das Schwurbel-Topic
D‘accord, stimmt schon. Ob Ausnutzung der reinen Sozialkassen oder einer beitragsbassierten „Versicherung“ ist eigentlich Wumpe. In meinem Fall war es ja kein Impfunwilliger, sondern ein Maskenverweigerer mit Attest. Streitpunkt war zum Einen die Belastbarkeit bzw. Aussagekraft des Attest bzw. die Anforderung an dasselbige. Das ist derzeit hoch umstritten. Reicht ein Attest, das sagt, eine Maske kann nicht getragen werden (ähnlich der AU-Bescheinigung), oder muss es die Erkrankung und etwaige negativen Folgen des Tragens der Maske genau schildern, um es dem Arbeitgeber zu ermöglichen, die Legitimität des Verweigern zu prüfen. Unklar sind derzeit aber auch die Konsequenzen bei einer ausreichend attestierten Maskenunverträglichkeit. Aktuell geht man wohl davon aus, dass das dann so ähnlich wie eine Arbeitsunfähigkeit ist. Rumturnen lassen im Betrieb ohne Maske muss man ihn nicht. Und spätestens nach dem Entgeltfortzahlungszeitraum gibt es dann auch kein Gehalt mehr. Schwierig wird es für die Arbeitgeber allerdings wieder durch die zeitweilig eingeführte HOME-Office Angebotspflicht, da so ja dann gearbeitet werden könnte. Mit der hatte der Maskenverweigerer im Prozess auch argumentiert, dabei allerdings übersehen, dass die gesetzliche Regelung zeitlich befristet war und die entsprechende Verlängerung erst wieder am Tag nach Ausspruch der Kündigung erneut in Kraft trat. Das Thema ist extrem vielschichtig, und nix Genaues weiß man derzeit noch nicht... für Arbeitgeber auch nicht ganz einfach.
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Das Schwurbel-Topic
So gerne ich dir zustimmen würde. Die Arbeitslosenversicherung ist tatsächlich so was, wie eine Versicherung und keine reine staatliche (Hilfs-) Leistung. Auch der maskenverweigernde Spinner hat eingezahlt. Ob jetzt ein „Versicherungsfall“ im eigentlichen Sinne vorliegt, oder eventuell Ausschlussgründe wegen selbst herbeigeführter Arbeitslosigkeit ist eine andere Frage...
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Das Schwurbel-Topic
Er ist nicht persönlich aufgetaucht, sondern hat einen übermotivierten Hiwi zum Arbeitsgericht Offenbach geschickt. Der und der Kläger selbst natürlich beide ohne Maske und mit „ärztlichem Attest“. Inhaltlich ging es ja um eine Kündigung wegen beharrlicher Maskenverweigerung und in diesem Zusammenhang um die an ein Attest zu stellenden Anforderungen. Letzteres ist aktuell noch recht umstritten. Im Ergebnis ist der Typ im Wege des Vergleichs jetzt seinen durchaus guten Job los, von der (kleineren) Abfindung wird nach der Steuer jetzt vermutlich auch nicht gar so viel übrig bleiben. Man kann sich nur wundern, wie verbohrt diese Leute sind und wie weit sie dafür gehen...
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Corona und so
Auslegungssache. Ich halte einen konkludenten (=Erklärung durch schlüssiges Verhalten) Widerruf für am naheliegendsten.
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Corona und so
Auch, wenn es nicht dein Fragenbündel nicht beantwortet: In Hessen müssen vollständig geimpfte (nicht zwingend geboosterte) Haushaltsangehörige nicht in Quarantäne und unterliegen auch sonst keinen Einschränkungen/Auflagen. Ebenso in Bayern. Das gilt so auch ohne Tarifvertrag allgemein nach dem Gesetz gem. § 616 BGB, soweit im Arbeitsvertrag nicht explizit ausgeschlossen: Erkrankung des Kindes ist ein klassischer Fall.
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Ist hier noch jemand VR-technisch unterwegs?
Im Zukunftsmuseum Nürnberg gibt es einen Raum, in dem man mit VR-Brille, "Greifern" und anderen Mitspielern in eine virtuelle (Zukunfts-)Szenerie versetzt wird und gemeinsam Aufgaben erledigen muss. Man nimmt sich und die anderen dabei tatsächlich als Avatare wahr und kann mit den Greifern virtuelle Gegenstände greifen und umhertragen. Man bewegt sich auch nicht nur virtuell durch den Raum, sondern tatsächlich in diesem realen Raum. Das ist schon ganz lustig.
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Corona und so
Ihr seid in Österreich insoweit doch eigentlich ganz gut aufgestellt. PCR für Jedermann, auch Touristen, für umme € 20.-. Ich kenne zwei Personen, die vergangene Woche im Gebiet Salzburger Land getestet haben. In beiden Fällen lag das Ergebnis am Folgetag vor.
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Ist hier noch jemand VR-technisch unterwegs?
Danke für die ausführliche Antwort. Blöde Frage: Fernsehen wird im Regelfall doch 2-D ausgestrahlt. Wird das dann irgendwie „umgewandelt“, oder bleibt das dann so?
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Ist hier noch jemand VR-technisch unterwegs?
Was kann man da freizeitmäßig so damit anstellen? Außer Pornos gucken? Und, by the way, lohnen VR-Pornos?
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Corona und so
Genau so. Alternativ Impfzertifikat in entsprechender App des Kunden nebst zugehörigem Perso. Weiteres braucht es dazu nicht. Ganz einfach. Ob das dann alles echt ist oder nicht, ist eine andere Frage). Kein Hexenwerk, Rita. Man muss nur wollen
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Weihnachtsessen - oder "was kochen wir denn ?"....
Das Forellen-Meerrettich-Topping unbedingt mit frisch gemahlenem Meerrettich. Insgesamt seehr lecker! Das Supperl
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Weihnachtsessen - oder "was kochen wir denn ?"....
Gestern mit einer jahrzehntelangen Tradition gebrochen und KEIN Fleischfondue gegessen. 1. Apfel-Sellerie-Süppchen mit frisch geriebenem Meerrettich. 2. Welsfilet auf Gemüsebett 3. Brüllende Creme Saugut und vor allem leichter, so dass man nicht direkt ins Fresskoma fällt. Edit: Und gleich gibt‘s, wieder ganz der Familientradition entsprechend, Blaue Zipfel.
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Rückgaberecht bei privaten Autoverkauf
Auch das dürfte eine taugliche Formulierung sein, um eine Beschaffenheitsvereinbarung zu umgehen.
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Rückgaberecht bei privaten Autoverkauf
Vielleicht noch eine kleine Formulierungshilfe für eigene Verkäufe, wenn man sich nicht ganz sicher ist: „Laufleistung laut Tacho“ , oder „laut Vorbesitzer“. Damit dürfte auch eine Beschaffenheitsvereinbarung ausscheiden und ein Gewährleistungsausschluss wieder greifen.
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Rückgaberecht bei privaten Autoverkauf
Nope:
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Rückgaberecht bei privaten Autoverkauf
Rechtlich immer eine Frage des Einzelfalles und der konkreten Vertragsformulierung, also ggf. vom Anwalt prüfen lassen. Grds. geht die Rechtsprechung beim Privatverkauf ohne weitere Anhaltspunkte erstmal bei Angabe des KM-Standes davon aus, dass es sich nicht um eine Beschaffenheitsgarantie, sondern nur um eine Beschaffenheitsvereinbarung handelt. Allerdings fällt auch das Fehlen eines vereinbarten Beschaffenheitsmerkmals grds. nicht unter einen allgemeinen Gewährleistungsausschluss. Wurde ein KM-Stand insoweit also vereinbart, kann der Käufer für den Fall einer relevanten negativen Abweichung Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Unabhängig davon, ob der selbst manipuliert oder davon Kenntnis hatte. Anders wäre es nur, wenn die KM-Angabe aus der Vertragsgestaltung heraus ersichtlich noch nicht einmal eine Vereinbarung darstellen würde, z.B. weil ersichtlich war, dass der Verkäufer hierfür mangels eigener Kenntnis keine Gewähr im Rahmen einer Vereinbarung eingehen wollte. So war die BGH-Rechtsprechung jedenfalls vor einigen Jahren noch. Hab ich jetzt nicht nocheinmal überprüft. Dürfte sich eigentlich nicht geändert haben.
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Das Schwurbel-Topic
au weiha! Eigentlich wollte ich ihn, taktisch gleich verunsichernd, ja im Gerichtssaal mit „Ach, die Presse ist auch da...?!“ begrüßen. Ob ich mich das jetzt noch traue?
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Das Schwurbel-Topic
So wie es aussieht, werde ich jetzt in den Genuss kommen, einen Aktivposten der Schwurbler, Herrn Rechtsanwalt H...tz, persönlich kennen zu lernen. Er vertritt einen Arbeitnehmer in einem Kündigungsrechtsstreit, dem wegen Verweigerung des Tragens einer Maske gekündigt wurde. So zumindest die mir gerade übermittelte Klageschrift, Näheres werde ich erst in den nächsten Tagen erfahren. Das sind die eingeschränkten Freuden des Berufs...
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Design Klassiker
Ha! Ähnliche Stimmung mit Wagenfeld WG 24 und anderem Getränk. Das Telefon daneben ist des Fotografierens leider nicht wert...
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[GSFWA] Emailleschild gekauft - Verkäufer weigert sich zu liefern
Das war (und ist) bei eBay tatsächlich immer wieder Thema und die AGBs regeln das mittlerweile auch etwas ausführlicher. Es kommt da immer auf die Begründung an, warum man die Versteigerung abbricht. ich habe seinerzeit mal gegen einen "ungeschickten" Verkäufer für einen Bekannten ein paar Tausend EUR Schadenersatz bei einer abgebrochenen Versteigerung eines Moppeds rausgeschlagen, auf Basis des damals letzten (höchsten) Gebots meines Bekannten und der Differenz zum Marktwert. Bei den Kleinanzeigen kenne ich die AGBs nicht. Ich vermute aber mal, dass hier der Kaufvertrag stumpf durch Angebot und Annahme zustande kommt. Klage auf Lieferung möglich. Und potentiell auch Schadenersatz nach allgemeinen zivilrechtlichen Normen, wenn der Marktwert höher als der vereinbarte Kaufpreis liegt bzw. Erstattung von Kosten für eine Ersatzbeschaffung. Btw., sind bei dem Preis die schicken Töpfe mit dabei?
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Corona und so
Ist vielleicht eine Henne-Ei- Diskussion. Aber auffällig ist es schon, dass Impfgegner und Querdenker wohl eine starke Basis in der „Esoterik“-Szene haben (so auch mehrfach in meinem Umfeld selbst wahrgenommen). Es scheint zumindest ein guter Nähr- und/oder Resonanzboden zu sein. Edit: in das Interview hab ich noch nicht reingehört.
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Das Große GARTEN Topic
Hat ein wenig gedauert, in der aktuellen Jahreszeit geht man ja im Dunklen aus dem Haus und kommt bei Dunkelheit wieder zurück... Ich vermute also im Wesentlichen einkürzen. Recht tief? Februar?
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Molto bene Quarantäne...
Ich bin ja auch insoweit bei dir, deshalb schrieb ich ja: Vermutlich sogar schon vor einer gerichtlichen Entscheidung, bei der aktuellen Entwicklung. Ich habe aber tatsächlich auch das Vertrauen in unser Bundessverfassungsgericht, dass die Ethik im Rahmen der Grundrechtsabwägungen ausreichend Gewicht bekommt.
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Molto bene Quarantäne...
Und deshalb soll ich nicht mehr selbst entscheiden dürfen? Im Übrigen: ich habe mir mit Freude die Impfungen inkl. Booster bereits einverleibt.
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Corona und so
Jaja, jetzt geht doch erst mal ein Bier trinken und dann seht ihr zwei Süßen weiter, ja?