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rokka

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Alle Inhalte von rokka

  1. rokka antwortete auf JOB's Thema in Blabla
    DAS habe ich ich eher selten als RSV bei meinen Mandanten, aber ich erinnere da nix negatives.
  2. rokka antwortete auf JOB's Thema in Blabla
    Ich habe relativ häufig mit RSV zu tun. Jemand der in einem nichtselbständigen Arbeitsverhältnis ist empfehle ich sehr häufig den Abschluss einer RSV Arbeitsrecht. Hintergrund ist, dass im Arbeitsrecht in der ersten Instanz jede Partei seine Kosten selbst zu tragen hat. Vielfahrern (Pendler, Außendienst, usw.) empfehle ich ebenfalls zum Abschluss einer RSV. Hier ist der Hintergrund, dass es häufig bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zu der Erstellung von Gutachten kommt, die derjenige beizubringen hat, der die Beweislast hat. Da Gutachten teuer sind, kann ein fehlendes Gutachten schnell zur Niederlage führen. Mietrecht sind die Mietervereine in der Regel super. Wenn man ein Paket abschließt, kann es billiger werden. Eine klare Empfehlung gibt es da nicht. Entscheidend für eine Deckungszusage ist ein Rechtsverstoß und das der Anspruch nicht mutwillig erfolgt. Die Erfolgsaussichten spielen nicht immer eine entscheidende Rolle. Berücksichtigen sollte man die Höhe des Selbstbehalts. 150,00 EUR sollte nicht überschritten werden. 300,00 sind in Bußgeldsachen (Verkehrsrecht) häufig zu viel, da im verwaltungsrechtlichen Verfahren der Gebührenrahmen in der Regel bei 400,00 - 500,00 EUR liegt. VHV und Rechtsschutzunion sind bei mir nicht gern gesehen. Sind extrem anstrengend, wenn es um die Anerkennung oberhalb der Mittelgebühr geht. Für den Versicherungsnehmer ist dagegen egal. ADAC, HUK, AdvoCard sind besonders flott beim begleichen der Rechnungen. Also gut für den Anwalt
  3. rokka antwortete auf tom2304's Thema in Blabla
    Sehr kompliziert. Wenn du die Versicherung des jeweiligen Schädigers in Anspruch nehmen willst, musst du mitteilen, welchen Schaden er verursacht hat (deine Beweispflicht) und ob Vorschäden bestanden. Der zweite Schädiger kann sich auf einen Vorschaden berufen. Der erste Schädiger wird sagen, dass er den Schaden nicht verursacht hat. Es wird mit hoher Wahrscheinlichkeit darauf hinauslaufen, dass dir nur Teilbeträge erstattet werden, wenn es zur "Vorschadenproblematik" kommt. Im Rahmen einer Klage ist folgendes zu beachten: Du kann selbst kompatible Schäden nicht ersetzt verlangen, wenn nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (§ 287 ZPO) auszuschließen ist, dass sie bereits im Rahmen eines Vorschadens entstanden sind. Bei unstreitigen Vorschäden und bestrittener unfallbedingter Kausalität des geltend gemachten Schadens muss du im Einzelnen ausschließen, dass Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs bereits zuvor vorhanden waren, wofür du bei unstreitigen Vorschäden im Einzelnen zu der Art der Vorschäden und deren behaupteter Reparatur vortragen muss. Bewusst falsche Angaben können den Tatbestand des (versuchten) Versicherungsbetruges erfüllen, also Obacht!
  4. rokka antwortete auf PMS's Thema in Blabla
    Danke für die Antwort. Ich werde noch einmal messen. Die Alternative schaue ich mir auch mal an.
  5. rokka antwortete auf PMS's Thema in Blabla
    Moin, ich möchte einen alten MTB Stahrahmen wieder zum Einsatz bringen. Am Hinterbau habe ich ca. 145mm Abstand gemessen. Ich würde gerne die Sram Automatix verbauen. Weiß jemand ob das passt? In der Beschreibung zu der Nabe steht was von 120mm und 130mm. Kann man da evtl. Distanzstücke verwenden? Oder gibt es eine passende Alternative zu der Sram Automatix? Besten Dank schon mal!
  6. Abmahnung wird es wegen der DSGVO nicht geben (können), allenfalls wegen UWG-Verstöße. Du solltest aber damit rechnen, dass missgünstige Mitbewerber eine Meldung bei der Datenschutzbehörde machen. Diese könnte dann ein Bußgeld verhängen. Wichtig ist, dass du ein Verarbeitungsverzeichnis vorhältst und deine Admins eine Verpflichtung zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen abgegeben haben. Deine Kunden solltest über die Datenverarbeitung informieren. Nach Durchsicht deiner Datenschutzerklärung gehe ich aber davon aus, dass du entsprechend beraten bist und bereits alles veranlasst hast.
  7. rokka antwortete auf Stefan_73's Thema in Blabla
    Hier im Forum gibt es den amazombie, den würde ich mal fragen. Warum? Siehe hier: http://mawis-bikes.com
  8. rokka antwortete auf PMS's Thema in Blabla
    Wenn du ein wenig Zeit hast, lies mal den Thread im untenstehenden Link. Da wird der Antrieb besprochen. Achtung Spoiler: Der Antrieb taugt nichts und die Behauptungen von Möve sind wissenschaftlich nicht belegt, viele Behauptungen wurden sogar widerlegt. http://forum.tour-magazin.de/showthread.php?321440-Der-M%F6ve-quot-Cyfly-quot-Thread-50-effektiver-Radfahren
  9. Noch lacht ihr alle und macht euch nen Jux aus der Sache. Aber ich sage euch, wenn ihr das Wort RENTNER rückwärts lest, wisst ihr wo das Böse sich versteckt! Sagt nicht, ich hätte euch nicht gewarnt!
  10. rokka antwortete auf Kebra's Thema in Blabla
    Rolling Stones Hamburg 2017 Grand Depart Düsseldorf 2017 Ronda, Spanien 2015
  11. Wenn ihr das macht, wird die Haftung für Schäden während des Transports wegen mangelhafter Verpackung bei euch liegen. Sollte man sich genau überlegen. Außerdem solltet ihr abschätzen wie wertvoll euer Hausrat ist. Es gibt den § 451e HGB (lesen!). Wenn euer Hausrat wertvoller ist, sollte man eine zusätzliche Transportversicherung abschließen.
  12. rokka antwortete auf Stefan_73's Thema in Blabla
    Hercules! Vong Schmerz-Performance bestimmt perfekt !!11!
  13. rokka antwortete auf Stefan_73's Thema in Blabla
    Solange es keine Schutzbleche sind, ist alles in Ordnung
  14. rokka antwortete auf Stefan_73's Thema in Blabla
    Eine Empfehlung hängt davon ab, was du auf der Rolle machen willst. Willst du den runden Tritt und die Koordination verbessern oder willst du hohe Watt-Zahlen drücken können. Für ersteres schau dir mal den Elite Quick-Motion an. Für letzteres ist dann ehr sowas wie von butze empfohlen geeignet.
  15. rokka antwortete auf PMS's Thema in Blabla
    Wow, vielen Dank für die hilfreichen Antworten!
  16. rokka antwortete auf Stefan_73's Thema in Blabla
    MOin, da ich mir nicht sicher war ob ich meine Frage in diesem Thread oder aber im "Fahrradtechnik" Thread stellen soll, hier mal der Link zu meinem Anliegen Vielleicht kann ja der ein oder andere etwas dazu sagen, danke!
  17. rokka antwortete auf PMS's Thema in Blabla
    Moin, keine Annung, ob ich hier oder im Rennrad-Topic fragen soll. Ich habe es jetzt erstmal hier reingestellt: Also, ich fahre schon ein bisschen länger Rennrad aber die Material-Technik ist mir nicht so geläufig. Ich beabsichtige einen neuen Rahmen (Carbon) für ein Rennrad zu kaufen. Mich interessiert momentan besonders das Thema Tretlager. Da gibt den Standard BB30 und BB86. Kann mir jemand sagen, welcher Standard welche Vor-/Nachteile hat? Ach ja, ich werde als Gruppe auf jeden Fall etwas von Campa fahren. Bitte keine Diskussion bezüglich Campa - Shimano- SRAM. Danke
  18. rokka antwortete auf Skawoogie's Thema in Blabla
    Besten Dank!
  19. rokka antwortete auf Skawoogie's Thema in Blabla
    Ok, jetzt werde ich auch mal anfangen. Bei dem Modell ein absolutes MUSS! Welche Papierstärke empfehlt ihr?
  20. rokka antwortete auf Stefan_73's Thema in Blabla
    So, den Sommer gut überstanden und ganz ordentlich gefahren. Das Rennrad ist am Wochenende geputzt und winterfest auf dem Dachboden verbracht worden. Jetzt gehts auf dem Cyclocrosser weiter. Habe momentan die Continental Speed King aufgezogen, weil jetzt erstmal noch eine Mischung aus Asphalt, Forst- und Wirtschaftswege gefahren wird. Für reine Geländefahrten suche ich noch passende Bereifung. Wenn jemand eine Empfehlung aufgrund ErFAHRung hat.....immer her damit!
  21. weil man sich, bis auf ganz wenige Ausnahmen, niemals zu etwas äußern sollte, von dem man nicht alle Ermittlungsergebnisse kennt. Und die gewünschten Auskünfte sind Aktenbestandteil. Akteneinsicht bekommt nur ein Rechtsanwalt.
  22. Nicht zur Nachahmung empfohlen.
  23. rokka antwortete auf BaziLuder's Thema in Blabla
    Ich persönlich halte davon gar nichts. Aus vielerlei Gründen. Aber ich beschränke mich mal auf den mit dem juristischen Hintergrund. Als Strafverteidiger empfiehlt man jedem Mandanten mindestens solange die Klappe zu halten, bis man weiß was in den Akten steht. Bezogen auf deinen Fall heißt das, wenn du nicht 100% sicher bist, wie dein Sohn in die BtM-Geschichte verwickelt ist, besteht eine Hohe Gefahr des Eigentors, weil man wohl nicht definitiv ausschließen kann, dass er ausschließlich Konsument ist. Wie du sagtest wisst ihr selber nicht, wo er das Geld für das BtM herbekommt. Stichwort ist dann Handel treiben.
  24. rokka antwortete auf BaziLuder's Thema in Blabla
    Moin, als Vater kann ich zu dem Thema bislang nichts sagen, da meine Kids erst 9 und 12 Jahre sind. Aber ich kann mal aus meiner beruflichen Praxis schildern. Bei den meisten meiner Mandanten (Jugendliche und Heranwachsende) führte ein regelmäßiger Canabis-Konsum zur Begehung von Straftaten. Bei manchen dauerte der Konsum im Vorfeld länger, bei anderen wiederum ging es relativ schnell. Da ging es dann um Beschaffungskriminalität, Verkauf von BtM, zwischenmenschliche Konflikte (meist Körperverletzung) in und/oder außerhalb der Bezugsgruppe. Ab einem gewissen Grad helfen da auch jugendgerichtliche Sanktionen nichts mehr. Die Kids sind dann in einer Spirale gefangen, aus der kaum ein entrinnen ist. Eine frühzeitige Hilfe bzw. Sanktionierung im pädagogisch angemessenen Rahmen hat die größten Erfolgsaussichten. Dazu gehört aber auch eine gewisse Konsequenz der Eltern. Natürlich darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass euer Sohn möglicherweise Probleme hat, von denen ihr nichts wisst und vor denen er durch sein aktuelles "flüchtet". Hier wurden aus meiner Sicht bereits von anderen sehr wertvolle Tipps gegeben: Jugendpsychologe, Sanktionen und reduzieren der materiellen Annehmlichkeiten. Natürlich kann ein erfahrener Verteidiger in Jugendstrafsachen viel abwenden und Einträge in den entsprechenden Registern verhindern. Mache ich als Verteidiger tagtäglich, weil ich keine moralische Instanz bin. Aber gerade bei jugendlichen besteht auch noch ein großes Maß an "Erziehungspflicht", die häufig von den Eltern nicht geleistet werden kann oder aus welchen Gründen auch immer falsch verstanden wird. In diesen Fällen kann ein besonnener Verteidiger mal beim "auf die Schnauze fallen" behilflich sein. Das nur zu dem Kontext "Aktuell versuchen wir grad was abzuwenden".
  25. Eine Einzelfallberatung ist das nicht. Grundsätzlich sollte man aber nachstehendes berücksichtigen. Die Standortangabe bei einer Anhörung ist essentiell und muss auch korrekt sein, um den Vorwurf einordnen zu können (Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen am 3.9.12 (A.Z.: 2 OWi 593 Js 7128/12). Angaben ohne Akteneinsicht sind in der Regel ein sehr großes Risiko. Also nicht zu empfehlen. Man ist nicht verpflichtet auf den Anhörungsbogen zu reagieren. Der Anhörungsbogen hat nur Auswirkungen auf die 3-monatige Verjährungsfrist, wenn ein persönlicher Vorwurf formuliert wurde (...wird Ihnen, Herr/ Frau XY vorgeworfen, am....in....eine Geschwindigkeitsübertretung....). Wenn kein Anwalt zu Rate gezogen werden soll, abwarten wann der Bußgeldbescheid kommt und wie der inhaltlich aussieht. Dann kann man immer noch entscheiden wie es weitergehen soll. Vielleicht hat man Glück und es ist Verjährung eingetreten. Kosten RA im Verwaltungsverfahren (Mittelgebühren): 1. Grundgebühr 100,00 EUR 2. Verfahrensgebühr 160,00 EUR 3. Postpauschale 20,00 EUR 4. Kopierkosten nach Aktenumfang ca. 10,00 -20,00 EUR 5.Akteneinsicht 12,00 EUR 6. Evtl. kommt eine Gebühr von 160,00 EUR hinzu, wenn man an der EInstellung des Verfahrens mitgewirkt hat, also ein Gerichtsverfahren entbehrlich wird. Rechtsschutz für Verkehrssachen lohnt sich in vielen Fällen, wenn der Selbstbehalt bei 100,00 - 150,00 EUR liegt. Fahrt alle vorsichtig!

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