Du bekommst von der Versicherung einen "Fragebogen für Anspruchsteller", den füllst Du aus...Unfallhergang,Personalien,Höhe des Schadens und legst am besten gleich nen Kostenvoranschlag der Werkstatt bei. wenn der z.B.: 400.- + Steuer beträgt (464.-) stehen Dir die 400.- zu falls Du nicht reparierst sowie eine sogenannte "Kostenpauschale" (30.-??) (für Porto und Telefonate) wenn der Schaden unter 500.-? bleibt verzichten die meisten Versicherungen auf ein Sachverständigengutachten. sollte die Versicherung aber sagen, sie wollen Dir einen Sachverständigen schicken.....lehnste das ab!!!! Du als Geschädigter hast das Recht Dir den Sachverständigen auszusuchen!!! ein Sachverständiger, den Dir die Versicherung schickt wird oft versuchen den Schaden zu drücken!!!! wie schon gesagt, laß die Werkstatt den Sachverständigen bestellen oder Dir einen empfehlen!! Rita PS und sieh zu, daß Du korrekte Papiere für den Roller bekommst!!