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PX 200 Bremszug vorne wechseln


Kniebi

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Hallo zusammen, meine PX 200 GS/E Lusso will es wissen: Zuerst bricht beim TÜV-Termin der Bremszugsnippel ein Stück vom Bremshebel raus (zum Glück hatte der Prüfer Humor...), und jetzt kriege ich den Zug nicht gewechselt: Oben klemmt der Nippel, also nach oben rausziehen. Geht aber auch nicht, da unten das fest verbundene Gewindegedöns nicht durchs Loch passt. Habe dazu auch nichts verwertbares im Netz gefunden... kann mir bitte jemand mitteilen, wie das geht? ist die Durchführung an der Federbeinhalterung verschweißt? Danke!

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Das Endstück auf dem Photo gehört zum Zug und ist mit einem Oring in die Bremsankerplatte gesteckt. Mit Rostlöser behandeln und rausziehen oder leicht Hebeln mit Schraubendreher. Dann den Zug nach unten rausziehen. Vorher oben eine Schnur oder Draht befestigen. Draht an neuen Zug befestigen, der noch im Lenkrohr verbleiben sollte. Dann Zug von unten durchschieben und mit dem Draht in die richte Richtung dirigieren.

lg

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Der Zug geht ohne ihn zu zerstören wirklich nur komplett raus (und wieder rein).

Rostlöser und an dem "Sockel" greifen - oder Innenzug abschneiden und von der anderen Seite mit nem Durchschlag rausklopfen. Bei einem neuen Lusso-Zug ist das alles dabei.

 

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der Zug hats eh hinter sich...

innenzug  durchzwicken.... dann kannste nen Körner in die festgegammelte Hülse da unten stecken und raustreiben..

dann knapp unterhalb der Stelle, wo der Zug iin die Gabel verschwindet durchzwicken.... Rest nach oben rausziehen

neuen Komplettzug (kann ich Dir schicken) von unten nach oben in die Gabel schieben .... neuen Überwurnippel verwenden...

nur den Gummi unten mußt Du retten... gibts schon länger keine neuen

 

Rita

 

PS wo biste daheim?? 

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Am 25.3.2021 um 20:54 hat lucky folgendes von sich gegeben:

mit einem Oring in die Bremsankerplatte gesteckt

 

 

Geil, nach so vielen Jahren wieder was dazu gelernt... Dachte mir auch, weshalb der Anschlag unten die Ringnut aufwies...

 

Wie aber @Rita bereits erwähnte gibts den O-Ring nicht mehr... 

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    • Kleine "Gepäckträgerkunde". Wer weiß, wofür es mal gut ist...       Gepäckträger mit Einlochbefestigung gab es für z.B. Sprint/V50/PV. Das Modell mit der kleinen Bügelbefestigung, für jeweils spätere Fahrzeuge mit dem länglichen,schwarzen Typenschild, passt tatsächlich an alle 3! Dein Träger ist vermutlich für die frühe Ur-PK,noch mit Zapfenverschluss. PK S/XL 1,2,und Cosa haben 2 Löcher wegen dem Schliessblechverschluss. Sind untereinander aber alle nicht kompatibel! XL 1,und 2,unterscheiden sich z.B. in der Stufe im Blech, wegen der Sitzbank,und der Plastikverkleidung am Heck. Cosa,und XL 2 sehen sich deshalb auch zum Verwechseln ähnlich, allerdings ist der Cosa ca. 2cm länger, sodaß z.B. die vorderen Löcher nicht passen.       Edith ist sich gerade nicht sicher,ob er vielleicht auch zur T5 passen könnte?!?   Edith war gerade nochmal im Hochregal,und ist sich Recht sicher, daß es sich um einen T5 Träger handeln müsste,da die PK ca. 10 cm höher sind,dafür aber tiefer montiert werden. Unterer Lochabstand ist auch schmaler.  
    • Die Federstahlplatte ist scheinbar durchgebrochen, und gehört normalerweise aussen,zwischen Rahmen und den Ständerhaltern,damit einerseits die Karosserie nicht vom Ständer durchgescheuert wird,und etwas mehr Halt hat,bzw. während der Fahrt nicht klappern kann.     Der kleine "Zuhaltebügel" gehört vermutlich an eine Poppnietzange,Blech-,oder Rosenschere,oder ähnlichem.     Das kapiere ich nicht so ganz...     Der Link zeigt das einzelne Pedal als Ersatzteil. Grundplatte,Bolzen,etc.,gibt's doch alles einzeln. Dein Pedal ist doch komplett.Da fehlt doch nix. Darum versteh' ich nicht,was Du meinst...  
    • Sorry bin nicht so aktiv hier und hab über die Suche nichts gefunden.  Darum hab ich mal gefragt. Hätte ja sein können das jemand eine schnelle Antwort hat oder weiß wo ich suchen kann. 
    • Link oben anklicken, da kannst Du Dir die bei Aliexpress recht gut anschauen.
    • Den Prüfer bitten, in der ABE Nr. 2212 (vom 02.03.1959) des Fahrzeugs nachzusehen. Dann auf § 72 Übergangsbestimmungen der StVZO verweisen. Demzufolge sind die Angaben in der ABE und §59 aus der Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vom 06.12.1960 gültig. „…. gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder auf einem angenieteten Schild oder in anderer Weise dauerhaft angebracht sein ….“
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