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Vespa P 80 X Bj. 82 Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Eintrag Px 200 Motor


osi

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Hallo Zusammen

Folgende Frage

Ich habe eine Vespa P 80 X Bj. 1982 (Erstzulassung in Deutschland 1987) Rahmennummer V8X1T25XXX, hier möchte ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Piaggio haben, um einen VSE1M0157XXX (PX200 12 PS) Motor eintragen zu können. 

Ich habe nun mehrfach mit Piaggio in Italien telefoniert und mir wird immer wieder stur mitgeteilt das dies nicht ginge für dieses Fahrzeug?

Hat einer von Euch eine Idee woran das liegen kann?

 

 

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Ich bin mit einer der zahlreich im Netz verfügbaren UBB zum Tüv, das hat dem Prüfer trotz anderer Nummer völlig ausgereicht...bist ja such nicht der erste der das macht. Vorher mit dem Tüver drüber reden hilft immer.

gruss Larsen 

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vor 14 Stunden schrieb osi:

Hallo Zusammen

Folgende Frage

Ich habe eine Vespa P 80 X Bj. 1982 (Erstzulassung in Deutschland 1987) Rahmennummer V8X1T25XXX, hier möchte ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Piaggio haben, um einen VSE1M0157XXX (PX200 12 PS) Motor eintragen zu können. 

Ich habe nun mehrfach mit Piaggio in Italien telefoniert und mir wird immer wieder stur mitgeteilt das dies nicht ginge für dieses Fahrzeug?

Hat einer von Euch eine Idee woran das liegen kann?

 

 

 

Das liegt daran, dass die keinen Bock haben.

 

Frag mal deinen TÜV Prüfer, bei unserem TÜV Südwest haben sie einem Kollegen den 200er kürzlich ohne jegliche Papiere in eine 125er eingetragen. Die wissen auch, dass an den Kisten sonst alles identisch ist. Der TÜV sollte normalerweise  massig Dokumente über diese Geschichte im Archiv haben.

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So endgültig das Nein aus Italien bekommen. Gibt und gab es nie, was ein Quatsch, habe selbst vor 8 Monaten foein anderes Fahrzeug genau sowas dort beantragt und erhalten. 

Wass Eine Willkür. 

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Ich habe bereits zwei meiner PX80 mit T5 Motor ausgerüstet und per UBB Eintragen lassen, Meine PK50S ,  PK50XL1 und XL2 auf 125ccm umgerüstet auf 125ccm auch per UBB bei den XL auch nur mit Kopie , da stellte sich der TÜV Prüfer erst Quer dann kam sein Chef rein und meinte : Vespa kommen sie mal mit mir mit da kenne ich mich mit aus. Problemlos geklappt + Au. Da einmal 89 und 91. War auch erst 2017 und 2018. 

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vor einer Stunde schrieb HELL:

Ich habe bereits zwei meiner PX80 mit T5 Motor ausgerüstet und per UBB Eintragen lassen, Meine PK50S ,  PK50XL1 und XL2 auf 125ccm umgerüstet auf 125ccm auch per UBB bei den XL auch nur mit Kopie , da stellte sich der TÜV Prüfer erst Quer dann kam sein Chef rein und meinte : Vespa kommen sie mal mit mir mit da kenne ich mich mit aus. Problemlos geklappt + Au. Da einmal 89 und 91. War auch erst 2017 und 2018. 

 

Für die XL und die XL2 gabs eigentlich  keine Freigabe weil die „deutsche“ 125er nicht baugleich mit der 50er ist.

Weil mit den Freigaben zuviel Mißbrauch getrieben wurde wollte Piaggio die eigentlich einstellen.

Bearbeitet von matzmann
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vor einer Stunde schrieb matzmann:

 

Für die XL und die XL2 gabs eigentlich  keine Freigabe weil die „deutsche“ 125er nicht baugleich mit der 50er ist.

Weil mit den Freigaben zuviel Mißbrauch getrieben wurde wollte Piaggio die eigentlich einstellen.

Die gab es damals nicht da die PK125 aufgrund der Deutschen Riesenkennzeichen andere Blinker als die 50er hatte.  Ich hatte einen Scan einer Original UBB von 2013 wo drin stand das jede PK50 entweder mit dem VMX5M oder VMX6M aufgerüstet werden kann bei XL2 nur zu beachten ist das dort die VMX6M mit Einzug Schaltung verbaut werden dürfen. 

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vor 2 Stunden schrieb matzmann:

 

Nö, für solche Abnahmen gibts kein frei zugängliches Archiv.

Soweit ich weiß speichern die grundlegende Geschichten...ich will jetzt aber nicht Recht haben  :-).

Fakt ist jedoch dass bei uns ein 200er in eine 125er problemlos eingetragen wurde. Und das war sogar ein spanischer 200er.

Wenn der Prüfer sich halbwegs informiert, sollte er wissen was da als technischer Hintergrund Fakt ist.

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vor 2 Stunden schrieb matzmann:

 

Nö, für solche Abnahmen gibts kein frei zugängliches Archiv.

Soweit ich weiß speichern die grundlegende Geschichten...ich will jetzt aber nicht Recht haben  :-).

Fakt ist jedoch dass bei uns ein 200er in eine 125er problemlos eingetragen wurde. Und das war sogar ein spanischer 200er.

Wenn der Prüfer sich halbwegs informiert, sollte er wissen was da als technischer Hintergrund Fakt ist.

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Sollte auch problemlos klappen, bei meinen PK war eher der Kanckpunkt ob Piaggio für diesen Motor ein Abgas Nachweis erbracht hatte. Den hat der TÜV Prüfer aber in der TÜV Datenbank gefunden und somit war alles schon mal Eintragungsfähig. Das der Roller sonst natürlich vernünftig und Verkehrssicher da stehen sollte ist klar. 

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    • Sollte schon eingetragen sein fürs Gewissen 😀  Mit nem 125 er Motor habe ich mir auch schon gedacht . Hätte da auch einen gesehen mit dem Präfix VNX1M , sollte von ner px 125 sein . Wegen Eintragung mit unbedenklichkeitsbescheinigung wahrscheinlich die einfachere Alternative , hast du recht .  Muss ich mal beim TÜV nachfragen was er von dieser Idee hält 
    • Blöde Frage, wie weit steht der Kupplungstrennpilz bei gedrehten Kupplungsarm aus dem Bgm Kupplungsdeckel, bzw wie weit lässt sich der Kupplungsarm drehen.   Zweite Frage, gibt es einen Trick die verfickte Feder in die Druckplatte zu fummeln?
    • Freund und Feind auf einem Bild 
    • Das wäre eine riesen Story und zuviel, um es hier darzustellen. Ich versuche es aber. Ein alter Ortskern am Land. FAST (!) angrenzend ein nahgelegenes 90er-Jahre Neubaugebiet. Das Nachbargrundstück geht in den Verkauf. Gelegen an einer historischen Straße am Ort/Dorf, historisch bedingt sind die Häuser mit 18xxer Baujahren bis ortsausgängig etwas moderner als Ein- oder gar Mehrfamilienhäuser ausgeführt.   Besagtes Nachbargrundstück weist ein Baufenster aus. Hier stand bis vor kurzem ein altes Fachwerkhaus mit Schleppanbau = Backstube o.ä. Das Grundstück stand zum Verkauf und seit 2 Wochen steht hier ein Fertighaus mit Kantenlängen von 13 x 15 Metern, einem UG mit Doppelgarage, ein EG, ein OG, ein 2. OG und der Spitz. Hinten angeflanscht über das Baufenster hinausragend zentimetergenau ein Treppenhaus.   Das Haus bietet Platz für 6 Familien. Jede  Etage weist knapp 200qm aus. Passig in die Pläne des nahegelegnenen o.g. Neubaugebietes. Alles ordnungsgemäß.   Aber die 2 Familien merken nicht um ihre anstößige Bauweise. Das Amt für Bauen hat ihre Pläne durchgewunken. Die Nachbarn wie der Gemeinderat wurden überfahren.  All das fällt m.E. unter rücksichtsloses Bauen ohne Anstand, ohne Moral.   Das neue Haus ruft JETZT die Menschen auf den Plan, die sich an den Gemeinderat wenden. Aber keiner hörte mich, als ich die Pläne visualisierte und zur Ansicht stellte.   Punktum: das Ding ist ein "Hochhaus" inmitten einer 4000-Seelengemeinde und grenzt direkt an meinen Grund. Direkt. Die Wärmepumpe steht keinen halben Meter von der Grenze.    Und all dieser Skandal ist abgesegnet. Es gibt keine Handhabe. Vollkommen geisteskrank. Bin in der Versuchung, die Damen und Herren vom zuständigen Amt herzuladen, um sie vor möglichst großem Publikum abzuwatschen für diese Minderleistung aus Desinteresse, Gleichgültigkeit und Jobschläfrigkeit.   Wir stehen rechts davon mit Kantenlängen von 8 x10m und einem Vollgeschoss. Die nachbarliche Wärmepumpe ist gut zu sehen.   Es besteht kein Neid. Ich hätte den Platz theoretisch nur zu kaufen brauchen.  Es geht um das sogenannte rücksichtslose Bauen. Was zum Henker soll ich zukünftig von solch egomanen Menschen erwarten? Außer Stress halt?      
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