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Not in the condition to fuck anymore


skrotum

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<...> und fette Beute. Ihm darf man das ja so sagen... :whistling:

 

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Auch wenn das ein Filmzitat sein mag fällt das von mir herauseditierte Wort unter den Straftatbestand des §86 StGB und wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe geahndet. Einzig weil Du es hoffentlich ausschließlich im Zusammenhang mit einem Film verwendet hast, kassierst Du keine Sperre.

 

thisnotes4u

 

p.s.: und für diejenigen, die sonst auch erst nachgugeln müssten: der Schauspieler Otto Sander ist gestorben, ein ganz großer...

Bearbeitet von thisnotes4u
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<...> und fette Beute. Ihm darf man das ja so sagen... :whistling:

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Auch wenn das ein Filmzitat sein mag fällt das von mir herauseditierte Wort unter den Straftatbestand des §86 StGB und wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe geahndet. Einzig weil Du es hoffentlich ausschließlich im Zusammenhang mit einem Film verwendet hast, kassierst Du keine Sperre.

thisnotes4u

p.s.: und für diejenigen, die sonst auch erst nachgugeln müssten: der Schauspieler Otto Sander ist gestorben, ein ganz großer...

Aha, Ok, sorry, war dem Film entliehen. Und danke für die nachsichtige Korrektur.

Bearbeitet von Revolverheld
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Ich glaube der Kollege thisnotesforyou hat mit dem Verweis auf den einschlägigen Gesetzestext adäquat erläutert warum er das ausgeblendet hat. Mir ist jetzt nicht direkt nachvollziehbar warum sich da manch einer zu semantischen Fingerübungen hinreißen lässt. Wenn man begründet der Meinung ist, dass der genannte Paragraph hier nicht relevant ist, dann ist das eine Einschätzung die man haben darf. Ob man allerdings dem Andenken des hier betrauerten Verstorbenen gerecht wird indem man ihn auf diesen einen Satz einer Rolle reduziert und sich über "Gutmenschenzensur" echauffiert weiß ich nicht. Ich finde nicht.

 

 

Mir hat er als Hörbuchleser sehr gut gefallen. Tolle Stimme. So betrachtet hat er der Welt mit seinem Werk was einigermaßen Bleibendes hinterlassen. Bestimmt irgendwie tröstlich wenn's mal soweit ist.

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 Ob man allerdings dem Andenken des hier betrauerten Verstorbenen gerecht wird indem man ihn auf diesen einen Satz einer Rolle reduziert und sich über "Gutmenschenzensur" echauffiert weiß ich nicht. Ich finde nicht.

 

 

Andenken bewahren ist sicherlich sehr individuell...insofern finde ich es eher schwierig zu beurteilen was jemandem gerecht wird und was nicht.

 

Und das hier der eine oder andere Moderator bei einem Filmzitat gleich mit einem dreifach donnernden " Er hat Yehowa gesagt, steinigt ihn !!" reagiert (was übrigens auch ein Filmzitat ist aus einem so herrlich politisch inkorrekten Film) kann man sicherlich auch sehr individuell werten.

 

Meine rein individuelle Wertung und rein subjektive persönliche Meinung dazu ist , das man es auch übertreiben kann.

 

gruss

Can

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Bitte den erläuternden Beitrag von thisnotes4you nebst dem Link zu dem betreffenden Gesetzetext lesen. Im Nachgang dann die Kritik die Sensiblität entsprechende Formulierungen und Inhalt betreffend an geeigneter Stelle vortragen. Nach aktuellem Stand wäre das, auch nach dem Wochenende, Frau Merkel. Bis zur Klärung würde ich darum bitten dem Moderatorenteam bei der Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben, mit dem Hintergrund anstrengende Diskussionen mit Frau Merkel, respektive ihren diesbezüglichen Handlangern, zu vermeiden etwas mehr Verständnis entgegen zu bringen.

 

Was die Trauerarbeit hier im Speziellen, oder auch im ganz Allgemeinen anbelangt, bleibt von meiner Seite aus jedem auch fürderhin eine individuelle Lösung unbenommen. Inhaltlich steht das nicht, wie von dir unterstellt, im Wiederspruch zu meiner ersten Erläuterung.

 

 

Mal jetzt ganz ehrlich: Es iss viel weniger Arbeit Kram NICHT zu moderieren, oder überhaupt zu lesen. Im Allgemeinen wäre mein Eindruck, dass im GSF wenig rigide bis gar nicht gemaßregelt wird. Von daher ist mir die Kritik hier, vor allem, nachdem unmittelbar klar gestellt wurde, dass der Grund nicht ein quer steckender Furz ist, null nachvollziehbar.

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