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zerledigt


Trethupe

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Klingt bitter, aber er kann (laut Internetrecherche meinerseits, also nicht für 100%ig bare Münze nehmen) von dir einen eventuellen Verdienstentgang verlangen, wenn er beweisen kann dass er durch deinen Artikel profit gemacht hätte, z.B. durch Weiterverkauf. Irgendwo in den Tiefen des Internets gibts da einen Präzedenzfall mit einem Kleinflugzeug glaub' ich.

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Schick ihm halt den Hund :-D

Ansonsten:

Stichwort ist "Unmöglickkeit der Leistung". Rechtsfolge: Du musst nicht leisten, hast natürlich auch keinen Anspruch auf den Kaufpreis. Das sagt uns §275 Abs. 1 BGB für deine Leistungspflicht.

Das Problem sind weitergehende Ansprüche, wie Schadensersatz, Aufwendungsersatz, Ersatz von Versicherungsleistungen an dich usw...

Wesentlich für die Beurteilung ist, ob du den Untergang der Kaufsache zu vertreten hat. Da ich nicht davon ausgehe, dass ein Erdbeben die Tür des Tresors, in dem der Hut lag, gesprengt hat und so der Hut dem Hund vor die Beißerchen gefallen ist, hast du den Untergang zu vertreten. Also musst du Schadensersatz leisten, WENN ein Schaden kausal entstanden ist und logischerwseise der Käufer diesen auch beweisen kann, was eine Einzelfallgeschichte ist, zu der ich hier nix sagen kann.

Olli

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Das ist schlecht! (Reicht das als Aussage für den "Kleinen Zivilrechtsschein" oder willst genau wissen, warum er dich im Zweifel mit bis zu 246 Euretten zwicken kann, wenn er belegen kann, dass die Hüte wirklich für 299 weggehen und das keine Ausgangsbasis ist, um sich auf 100 Euretten zu einigen oder Ebay-Verkäufer mit gefräßigen Hundetieren auszunehmen?)

Red mit dem Käufer, biet ihm 50 Euretten aus Ausgleich für den Unbill und hoffe...

Olli

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Die Frage, die sich mir aufdrängt ist eigentlich warum du nicht Fotos vom zerstörten Hut gemacht hast, statt ihn einfach simpel direkt zu entsorgen. Damit nimmst du dir in meinen Augen die wichtigste Grundlage eine gütige Einigung mit dem Käufer zu finden, der deine Aussage so nicht glauben muss. Er kann auch - gerade aufgrund der von dir selbst ins Feld geführten Aussage, dass der Hut scheinbar zu günstig versteigert wurde - unterstellen, dass du den Hut nicht rausgeben willst, weil dir der Preis zu niedrig erscheint.

Die Auktion hättest du VOR Beendigung aufgrund der Zerstörung abbrechen sollen, da du ja selbst im Betreff schreibst "Artikel wurde kurz vor Auktionsende zerstört.". Ein paar Sekunden vorher und keine Zeit mehr dafür würde in meinen Ohren recht komisch klingen... Ebenso, dass du die Zerstörung nicht mitbekommen hast oder nicht zuhause warst und keine Zeit hattest rechtzeitig vom Rechner die Auktion zu beenden, denn dann wüsstest du nicht, ob der Hund vorher oder nachher Hunger auf das gute Stück bekommen hat... Ich unterstelle auch mal, dass du das Objekt zuhause hattest und nicht mit auf den Hundespaziergang genommen hast, wo das Unglück dann geschah und der Rückweg zu weit um rechtzeitig die Auktion abzubrechen... ;-)

Ich bin ganz ehrlich und kann dir nur sagen, dass ich das an des Käufers Stelle nicht so einfach hinnehmen/glauben würde. ABER, ich bin auch gebranntes Kind, da ich ähnliches vor Jahren erlebt habe. Dem Verkäufer ist nach Auktionsende "eingefallen", dass er die Winterreifen, die ich ersteigert habe, doch schon gar nicht mehr hat... Ging dann ein wenig hin & her und am Ende musste er dann für 7,50 € den Satz rausrücken...

So oder so viel Glück für eine gütliche Einigung mit dem Käufer.

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Das der Käufer sich ärgert kann ich ja schon nachvollziehen. Versteh mich nicht falsch, ich glaub dir, trotzdem klingt die Geschichte halt arg nach "Mein Hund hat die Hausaufgaben gefressen". Da würde ich als Käufer durchaus misstrauisch werden.

Vermutlich wird er ein bisschen mit dem Säbel rasseln, ein paar Paragraphen zitieren und nach ner Weile nichts mehr von sich hören lassen. Viele drohen schnell mit nem Rechtsstreit, aber die Leute, die einen wegen sowas wirklich verklagen, sind gar nicht mal so zahlreich. Und welcher Gewerbetreibende ist schon rechtsschutzversichert?

Von daher: Abwarten und Bier trinken.

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Ich lasse ihn erstmal "auflaufen", er hat direkt eine Stornierung der Auktion verneint und macht auf trotzig. Erstmal schön in den Urlaub fahren, Briefkasten vorher demontieren und dann entspannen.. :cheers:

Damit meinst du also eine gütliche Einigung erreichen zu können? Basierend auf deinen Kommentaren hier und den Tipps/Anregungen, die du bekommen hast sieht das - offen gesagt - alles sehr sehr unglaubwürdig aus. Wenn du an den Richtigen geraten bist, tust du dir damit garantiert keinen Gefallen... :withstupid:

P.S.: Auf trotzig scheinst eher du zu machen, weil man dir dein Förmchen geklaut und dein Spielzeug nicht direkt gegeben hat... (Im ersten Schritt ablehnen der Stornierung, was die meisten gemacht hätten...)

Bearbeitet von Lightfeet
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Die Auktion hättest du VOR Beendigung aufgrund der Zerstörung abbrechen sollen, da du ja selbst im Betreff schreibst "Artikel wurde kurz vor Auktionsende zerstört.". Ein paar Sekunden vorher und keine Zeit mehr dafür würde in meinen Ohren recht komisch klingen...

Auszug aus den Ebay Richtlinien:

Wenn das Angebot in weniger als 12 Stunden endet, können Sie nur die Option "Artikel an den Höchstbietenden verkaufen" wählen.

Damit soll ja verhindert werden, das laufend Auktionen vorzeitig beendet werden, wenn dem Verkäufer der erzielte Preis nicht schmeckt...

Ich würde wie meine Vorredner versuchen mich mit dem Käufer auf eine Summe X als Schadenersatz zu einigen und es unter Lehrgeld abzuhaken.

Hast du ne Hundehaftpflicht? Vielleicht hast du den Hut ja für nen Bekannten eingestellt :whistling:

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Das ist die Vogel Strauss Taktik. Kopf in den Sand und hoffen, dass es sich von alleine erledigt... :rotwerd: Du vergisst nur, dass dabei der Arsch noch ungeschützt bleibt... :devil:

Zum Abschluss nur mal zur Info, warum es so ungünstig ist, dass der Hut entsorgt wurde...

/qte

2. Unverschuldete Beschädigung oder Verlust des Artikels während der Angebotsdauer

Gemäß den eBay-Grundsätzen dürfen Sie ein Angebot auch dann vorzeitig beenden, wenn der Artikel während der Angebotsdauer ohne Ihr Verschulden beschädigt wird oder verlorengeht (z.B. Verlust, Diebstahl). Bitte beachten Sie, dass Sie im Streitfall beweisen müssen, dass der Artikel während der Angebotsdauer ohne Ihr Verschulden beschädigt wurde oder verlorengegangen ist (siehe dazu auch BGH, Urt. v. 08.06.2011, Az.: VIII ZR 305/10)

/uqte

Viel Glück! Ich habe fertig! :-D

Bearbeitet von Lightfeet
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Gast
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