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weg - danke gsf

Featured Replies

Geschrieben

Ich meine wenn du die Papiere hast brauchst du keinen §21. Füher gab es da mal ein 1,5 Jahres Klausel.

Nun kann jeder Prüfer , egal ob TÜV,Dekra oder GTÜ die Vespa abnehmen.

Geschrieben
  • Autor

Nein, die Dekra kann das nicht, da hab ich nämlich heute morgen angerufen.

Man muss hier (Bayern) definitiv zum TÜV, weil die Kiste länger als 5 Jahre abgemeldet is.

Die Papiere beschleunigen zwar den $ 21, sind aber laut der netten Dame vom TÜV Süd "verfallen".

Da wir hier nicht von ner Wald und Wiesen Prüfstellen reden, sondern da durchaus Leute mit Ahnung sitzen ( hab meine SF Umbauten alle dort TÜVen lassen) geh ich mal davon aus, dass die mir da keinen Mist erzählen.

Bearbeitet von dark_vespa

Geschrieben
  • Autor

Wie schön, dass hier jeder immer alles besser weiß !

Mag ja sein, dass das in im Bundesland-Wo-Milch-und-Honig fließen anders is, hier gehts nunmal so und NUR SO !

Is mir ehrlich gesagt aber auch scheiß egal, wie, wann, warum und ob überhaupt das woanders geht..

Geschrieben

richtig: dekra darf keine eintragungen oder ähnliches machen, sei denn es ist ein abe vorhanden

erstellte papiere verfallen nicht, dokument ist dokument. nach längerer standzeit muss ein voll abnahme gemacht werden, was nicht bedeutet das etwas neu eingetragen werden muss.

vondaher wuerde ich nochmal gaaaz genau schauen da der verkauf für dich besserverleuft wenn du richtige(bessere) angaben machen kannst.

Geschrieben
  • Autor

Ok nochmal zum Mitschreiben:

Auf Grund der langen Zeit, die der Roller nicht angemeldet war (>5 Jahre), ist eine Vollabnahme fällig(§21), diese darf in Bayern aber nur der TÜV durchführen.

Sonst hätte der nette Herr von der Dekra am Telefon mich wohl kaum an die Konkurrenz verwiesen !

Von neu eintragen war hier auch niemals die Rede ! Besser (richtig) lesen !

Die Frau vom TÜV hat gesagt, dass die ZuLa auf Grund des langen Abmeldezeitraums wohl neue Papiere ausstellen wird. Und sie hat das Wort "verfallen" benutzt !

Somit trifft alles, was ich im Eröffnungspost geschrieben habe, zu 100% zu.

Und wer kein ernsthaftes Interesse an der Mühle hat, möge seinen Senf doch für sich behalten. Der Rest darf mir gern ne PM schreiben, dann erklär ich das mit den Papieren auch gern in aller Ausführlichkeit am Telefon.

Bearbeitet von dark_vespa

Geschrieben
  • Autor
Hintergrund der umfangreicheren Abnahme nach § 21 StVZO, die nach längerer Stilllegung eines Fahrzeugs erforderlich ist, ist dass nach § 44 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) die Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister nach 7 Jahren gelöscht werden. Die FZV trat am 01.03.2007 in Kraft. Die Neuregelung mit der 7-Jahres-Frist gilt rückwirkend und umfasst auch Fahrzeuge, die bis zum 28.02.2007 nach altem Recht eigentlich schon nach 18monatiger Stillegung eine Vollabnahme gebraucht hätten.

Das gilt deutschlandweit für jedes Bundesland, weil es nur ein Zentrales Fahrzeugregister in Flensburg gibt.

Also reicht bei einer Stilllegung bis max 7 Jahre eine ganz normale HU, danach 21er Abnahme. Diese darf im goldenen Westen nur der TÜV machen, in der ehemaligen DDR nur die DEKRA.

Gut es sind 7 statt 5 Jahre, aber da die Papiere nicht mehr im System vorhanden sind, würde ich darauf tippen, dass da typisch bürokratisch Neue angelegt werden müssen.

Somit denke ich, hat mich sowohl der Mensch von der Dekra las auch die Dame beim TÜV richtig beraten.

Hoffentlich sind jetzt alle Klarheiten beseitig, dass man sich hier dämlich von der Seite anmachen lassen muss, weil man nen Roller verkauft, geht mir dennoch gewaltig auf den Keks.

Hier verkaufen zig Leute Roller OHNE Papiere, da hab ich nie auch nur ansatzweise irgendwo gelesen, dass sich der Verkäufer darum bemüht hätte, wie und wo neue Papiere zu besorgen sind..

Geschrieben

soweit ich weiß, gibt's keine "VOLLABNAHME" mehr, nur noch ein voller Abnehmer, aber der ist im Spirituosen Geschäft zu Gast

Meine Renn SKR war 2005 das letzte Mal angemeldet und hatte bis dahin TÜV, nun eine normale HU gemacht mit AU und fertig ist..

Bearbeitet von Trethupe

Geschrieben
  • Autor

"Ohne TÜV" klingt für mich aber wie: einfach TÜV machen (40,20€) und fertig - dem is aber nicht so !

Wenn einem das negativ ausgelegt wird .... sei's drum !

Und ich sehe nicht, wie dein Link nicht "BÖS" gemeint sein kann, als Kompliment is der wohl kaum verstehen !

Von TÜV gegen Aufpreis war nie die Rede.

Geschrieben
OT on
@ Trethupe... ja Du kannst wenn das alte Kennzeichen noch besteht, und Du der Besitzer bist auch die Kiste mit altem Kennzeichen hinschieben.
Die nehmen sie dann ab. ABER: Wenn Besitzer Wechsel und kein Kennzeichen, keine Roten Nummern.... Kein §21
Irgendwas wollen die auf dem Prüfbericht, in der Ecke wo Kennzeichen steht, reinschreiben.
Es ist leider wirklich so das beim TüV Bayern langfristig abgemeldete Fzg. ohne Kennzeichen nicht geprüft werden.
In Bayern gehen die Uhren manchmal anders...
Wenn ich "grenzwertige" Abnahmen brauche dann verlasse ich auch den Freistaat... Man tut sich leichter!
Geschrieben

OT:

Ohne HU anmelden -> Kennzeichen drauf (ohne Stempel) -> zum TÜV fahren -> abnehmen lassen -> fertig :wacko:

Geschrieben

Ohne TÜV kann man bei uns gar kein Fzg anmelden!

Geschrieben

So kenn ich das auch. Ohne gültige HU gibts auf der Zulassungsstelle nicht mal n Lächeln :wacko:

Geschrieben
  • Autor

Mein Vorschlag wäre, irgendwer kauft die Kiste jetzt einfach mal, dann hat sich das hier mit den Diskussionen auch erledigt und ich bekomm meine TSR Scheibenbremse für die SF :wacko:

Geschrieben
Jetzt auch für Bildersammler

Ich hab schon eine ganze Zewa Rolle leer....das geile blaue Bückstück....die macht mich fertig, sag ich Dir....geil...

Mal im Ernst: Die Bilder taugen eher für "Reusen.com" statt für Show & Shine...setz mal bei 700 Tacken an und Du hast Luft in der Garage...

Bearbeitet von Trethupe

Geschrieben
  • Autor

Ich hab schon eine ganze Zewa Rolle leer....das geile blaue Bückstück....die macht mich fertig, sag ich Dir....geil...

Mal im Ernst: Die Bilder taugen eher für "Reusen.com" statt für Show & Shine...setz mal bei 700 Tacken an und Du hast Luft in der Garage...

Schön, dass die Möhre dir gefällt :wacko:

Wenn du die Olle nimmst, legt noch 5 Packungen Zewa und zwei Kisten Bier drauf - könnt ihr zwei euch ein paar schöne Abende machen :wacko:

Geschrieben

da muss aber preislich was "kommen", damit ich die Zewas auch gebrauchen kann....oder sind das Rollen aus öffentlichen Gebäuden, dann könnte ich den Gammel damit abschmirgeln :wacko::wacko:

Geschrieben

hallo dark vespa.

kannst einem leid tun.

ich hab ne p 200 zu verkaufen, aber

wenn ich das hier lese,

setze ich sie lieber in die zeitung.

Geschrieben

Leichlinger Express....die Jungs werden die Zeitung direkt aus dem Briefkasten reissen und Deine P200 in Gold aufwiegen...100 Pro... :wacko: Aber hier regelt die Nachfrage den Preis, nicht der "Hype" :wacko:

Bearbeitet von Trethupe

Geschrieben

Geht ohne HU, hab ich erst mit einem Motorrad gemacht!

Geschrieben

Geht ohne HU, hab ich erst mit einem Motorrad gemacht!

Schwachsinn...

Geschrieben

KINDERS :wacko:

§ 23 Abs. 4 StVZO

(...) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen ausgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind (....)

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