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Ebay Problem .....


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Servas,

folgendes Problem, habe bei Ebay ein Fahrzeug für nicht wenig Geld verkauft..

Der Höchstbietende (Käufer mit Null Bewertungen) hat mir vor 2 Tagen eine Email geschrieben das er sich bei

seinem persönlichen Höchstgebot vertippt hat. Er hatte 35000Euro geboten

und wollte aber weit weniger dafür bieten. Hat sich quasi vertippt.

Ich hatte im voraus Kontakt mit einem Herren der das Fahrzeug unbedingt haben will,

die Kohle liegt bei ihm auf dem Schreibtisch und er möchte die Übergabe so schnell wie möglich

hinter sich bringen.... er ist jetzt der zweite in der Reihe der Bieter. Und es ist

verlockend dem die Karre morgen vorbeizubringen und die Kohle einzustecken.

Kann ich, ohne mit dem Käufer drüber gesprochen zu haben, ein "Angebot an den Unterliegenden"

aussprechen?

Gruß, Phil.

Bearbeitet von ratte
Geschrieben (bearbeitet)

Würd ich nicht machen, kann zu Problemen führen.

Hast Du die Tel-Nr von dem Gewinner? Dann ruf ihn eben an, und sag, dass Du den Kauf/Verkauf rückgängig machen willst.

Dazu kann man auch über ebay eine Mail an ihn schreiben, in welcher er bestätigen muss, dass der Verkauf nicht zustande kam (im gegenseitigen Einverständnis). Wenn er das schnell beantwortet, kann das evt mit dem Zweiten ja am WE schon klappen. Die ebay-Provision bekommst auch gutgeschrieben.

Kannst es ihm gegenüber ja auch so darlegen, dass er ansich die Karre kaufen muß, da es ein Kaufvertrag mit allen konsequenzen ist....und Du ihm quasi die einmalige Chance darlegst, vom Kauf komplett zurückzutreten.

Aber so ohne mit ihm das schfriftlich besprochen zu haben kann das ins Auge gehen...., dann stehst Du in der Bringeschuld.

ebay

Bearbeitet von gattinator
Geschrieben

Ja, Kontak ist schon aufgenommen, aber leider nur über Ebay, da keine Telefonnummer angegeben ist.

Dann ist wohl warten angesagt.

SCHEISSE :thumbsdown:

Geschrieben

Also, wenn er dir geschrieben hat, dass er sich vertippt habe und deswegen den Vertrag nicht gelten lassen will (so oder so ähnlich wird ja sein Vorbringen sein, es kommt da aber evtl. auf Details an) dann hat er den Vertrag angefochten (§§ 119 Abs. 1 und 142 BGB). Dann besteht der über Ebay geschlossene Kaufvertrag nicht mehr und du kannst unproblematisch an wen anders verkaufen.

Gruß

  • Like 1
Geschrieben

Wenn du das machst und der Käufer besteht danach auf Erfüllung des Vertrags, hast du die Pappnase auf. Erst mit dem Gewinner der Auktion schriftlich vereinbaren, dass er den Wagen nicht will.

Geht auch über Ebay.

Kann aber (glaube ich) nur der Käufer machen. Über "Probleme klären" beim Artikel die entsprechende Option auswählen. Du als Verkäufer erhältst dann eine Nachricht, dass der Käufer vom Vertrag zurücktreten will, bestätigst dass du einverstanden bist, und ihr seit beide raus aus der Nummer.

Geschrieben (bearbeitet)

Bis jetzt noch keine Meldung von ihm.... Wenn ich was für soviel Geld kaufe,

interessiert es mich doch ob ich Höchstbietender geworden bin?

Achja, hier mal die email die er mir geschrieben hat, in der er Erläutert das er

sich bei der Gebotsabgabe vertippt hat..... Reicht das aus um an den Unterlegenen

Bieter weiterzugehen? (Er hat mir das vor Angebotsende geschickt.)

Hallo ********,

sorry hatte mich vertipp wollte min preis 3,500 schreiben und habe 35000 geschrieben

- tanger*****

Bearbeitet von ratte
Geschrieben

eigentlich sollte er dann ja an seinem rücktritt vom kaufvertrag interessiert sein. aber irgendwie komisch das man 3,50 euro auf ein auto bietet. und noch viel merkwürdiger das wir hier 3 nachkommastellen haben

Geschrieben

macht aber nur sinn, sofern das Höchstgebot zu dem zeitpunkt noch unter 3500 war. wenn der preis schon z.b. bei 15000 stand und er eigentlich 3500 hätte bieten wollen, paßt die geschichte nicht.

wie lange vor schluß hat er das angebot denn abgegeben?

Geschrieben

Wenn du das machst und der Käufer besteht danach auf Erfüllung des Vertrags, hast du die Pappnase auf. Erst mit dem Gewinner der Auktion schriftlich vereinbaren, dass er den Wagen nicht will.

Wie kann man denn nach Erklärung der Anfechtung noch Erfüllung verlangen?

Törner hat dazu schon alles geschrieben.

Gruß Dirk

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