Guckst du.
Ausnahmen
Es existieren auch noch ein paar Ausnahmen in der Führerscheinklasse AM. So gibt es, neben den großen Sparten oberhalb, etliche Fahrzeugtypen, die unter eine Ausnahmeregelung fallen. So geht es dabei beispielsweise um
Krafträder, deren erste Zulassung schon vor dem 01.12. 2001 stattgefunden hat. Sie dürfen einen Hubraum von 50 ccm haben, ihre Höchstgeschwindigkeit darf 50 km/h ausmachen.
Sogenannte Kleinkrafträder, welche ihre Zulassung vor dem 28.02.1992 hatten. Kleinkrafträder dürfen, bei einem Hubraum von höchstens 50 ccm eine Höchstgeschwindigkeit von 60 Stundenkilometern haben.
Alle Fahrräder mit Hilfsmotor, die vor dem 28.02. 1992 zur Zulassung kamen.
Kraftfahrzeuge, deren Zulassung vor dem 01.01.1957 stattfand. Dabei darf die Höchstgeschwindigkeit 40 Stundenkilometer nicht überschreiten, das Gewicht darf mitsamt dem Hilfsmotor, jedoch ohne Kraftstoff, Werkzeug oder Gepäckträger, nicht mehr als 33 Kilogramm ausmachen. Weist das Fahrzeug zwei Sitze oder drei Räder auf, ist die Gewichtsgrenze nicht mehr entscheidend.
Fahrzeuge, welche vor dem ersten September 1952 das erste Mal der Zulassung vorgeführt wurden, am Straßenverkehr teilnahmen, auch wenn sie mehr als 50 ccm aufweisen und die Leistung des Motors aber auf 1 PS begrenzt ist.