Zum Inhalt springen

Dirk Diggler

Members
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Dirk Diggler

  1. Dirk Diggler antwortete auf GONZO 73's Thema in Grüße
    Nicht jeder!!! Wir befinden uns im Jahre 1 v. DT. (vor Donald Trump). Ganz Gallien ist von den ü20-Brainfrogs besetzt... Ganz Gallien? Nein!!!! Ein von unbeugsamen u20-Galliern bevölkertes Dorf hört nicht auf, den ü20-Brainfrogs Widerstand zu leisten. Und das Leben ist nicht leicht für die ü20-Brainfrogs, die als Besatzung in den befestigten Lagern Boobsheim, Arschheim, Leckheim und Kleindeppendorf liegen...
  2. Vielleicht Ostblocküberbleibsel und noch immer ne große CB-Funkgemeinde in Polen? Gequatscht wird, egal mit welchem Medium, auf der ganzen Welt immer über den gleichen Schmontz. Welche Olle hätte man gerne gestern an der Bar noch mit nach Hause genommen (aber ging wieder mal alleine in die Kiste), wie heftig was der letzte Suff gestern, wo stehen wieder mal die Bullen und blitzen, wo gibts billig Wollendecken im 6er-Pack, wie war gestern im TV "PSDS" (Polen sucht den Superstar) etc.
  3. August. Das Saisonende winkt schon mit dem Zaunpfahl. Hoffnung habe ich keine mehr.
  4. Die Lösung sind Vollgummireifen. Fahre ich seit vielen Jahren auf jedem Roller und damit ist auch meine Gummizelle ausgekleidet. Luft verliert da nur mein Pfleger, wenn er versucht mich einzufangen.
  5. 1. TÜV-Prüfer sind keine Beamte, da der TÜV eine Aktiengesellschaft ist. Der TÜV erfüllt zwar hoheitliche Aufgaben, aber der Staat hat diese Aufgaben privatwirtschaftlichen Unternehmen wie dem TÜV Süd, dem TÜV Rheinland, der DEKRA u.s.w. übertragen. 2. Ermessensspielräume gibt es bei unterschiedlichen Dingen durchaus. Und selbstverständlich dürfen Ermessensspielräume eigentlich nicht willkürlich ausgelegt werden. Aber das ist gerade das Wesen von Ermessensspielräumen, dass es im ERMESSEN desjenigen liegt, der entscheidet. (Beispiel: Es liegt im Ermessen eines Polizisten [ein Beamter nebenbei], dich bei einer Verkehrskontrolle, wenn er Verdacht hegt, zu einer Alkoholkontrolle zu bewegen bzw. wenn Du diese verweigerst, eine Blutentnahme anordnen zu lassen. Aber der Polizist kann auch die Atemalkoholkontrolle unterlassen und Dich weiterfahren lassen. Das liegt im Ermessen des Polizisten wie er Dich und dein Verhalten einschätzt. Und sicherlich gibt es Polizisten, die bei einer attraktiven Frau mit übergroßen Titten in der Bluse schon mal beide Augen zugedrückt haben. Damit haben sie ihr Ermessen nach Nasenfaktor bzw. nach Tittenfaktor ausgespielt, ob nun zu Recht oder zu Unrecht, ist leider nicht entscheidend noch wird man es im Zweifelsfall nachweisen können). Ob nun in deinem Fall der TÜV-Prüfer seinen Ermessensspielraum so weit ausnutzt, dass er Zylinderherstellerangaben von 125,6ccm auf 125ccm (und damit auf LKR) herunterkürzt (falls dein Fahrzeug höchstens 11KW Leistung hat), wage ich stark zu bezweifeln. Sehr stark sogar. Aber natürlich ist auch das nicht absolut ausgeschlossen und es mag auch hier Prüfer geben, die so was machen. Auf das Datum der Erstzulassung und die Berechnung nach der alten Hubraumformel pi/4=0,78 kannst Du natürlich hoffen und ich drücke die Daumen.
  6. Wann welche Berechnungsmethode herangezogen wird, weiß ich leider nicht. Aber ich könnte mir aber vorstellen, dass im Zuge des stetig an Vorrang gewinnenden EU-Rechts im Vergleich zu nationalem Recht, die EU-Berechnungsmethode mehr und mehr Anwendung findet. Und dies im Speziellen dort, wo neue Zylinder u. a. auch für den (EU-)Markt entwickelt und zugelassen werden. Was die Eintragung eines Quattrini M1/M1L angeht, so wird es so sein, dass Du für diesen (sich relativ neu auf dem Markt befindlichen) Zylinder ggf. ein Datenblatt mit Herstellerangaben sowie sehr wahrscheinlich ein Leistungsgutachten vorlegen musst. Wenn in dem Hersteller-Datenblatt 125,6 ccm ausgewiesen sind, dann wirst Du keinen Erfolg bei der Zulassung als Leichtkraftrad haben, sollte Deine Kiste zusätzlich auch noch mehr als 11 KW hat. Die Regelung als Leichtkraftrad gilt für Fahrzeuge mit bis 125ccm und 11 KW. Ich will jedoch nicht ausschließen, dass es irgendwo in Deutschland doch einen TÜV-Prüfer gibt, der kein Herstellerdatenblatt sehen will und Dir eine abweichende Hubraumangabe von z.B. 124,6ccm, nach der alten Berechnungsmethode, abnimmt und dann ein entsprechendes Prüfdokument für die Zulassungsstelle mit 124,6ccm ausstellt.
  7. Rally mit Getrenntschmierung wurden vor allem für den US-amerikanischen Markt (und soweit ich weiß auch für die Schweiz) produziert. Insofern zwar seltener als Rallys ohne Getrenntschmierung, aber soooo geil ist das nun auch wieder nicht.
  8. Wer eine Vespa (auch ne LML) oder Lambretta kauft, der weiß doch, dass er sich einen Roller zulegt, der technisch 300 Jahre alt ist (ne LML nur gut 200 Jahre alt) und die Bereitschaft nötig macht, SELBER ab und zu den Hintern für ein paar Zentimeter hoch aus dem Bett raus zu bekommen. Mein Güte, dein Defekt ist eine verschissene TACHOWELLE! Gehörst Du zur Facebook-Generation mit Twitter-Account und Pokemon-Faible? Wenn ja habe ich Verständnis für deine missliche Lage, aus der ich kein Entrinnen sehe. Wenn ich einen Account hätte, würde ich Dich liken. Wenn nein, dann versuch doch mal, wie schon vorgeschlagen, herauszufinden, was denn die Ursache für dein Problemchen sein könnte. Nur mal versuchen und sich ein bisschen Mühe geben. Sauf ein Bier dazu und checke mal, ob Du nicht vielleicht doch in der Lage bist, die Ursache zu ergründen. Und wenn Du die Ursache gefunden hast, dann würde ich folgende Entscheidungsvarianten gedanklich durchspielen: 1. Händler kontaktieren und das Problem schildern, erwähnen, dass es nun zum wiederholten Mal ein Problem gibt und die Lösung besprechen => anschließend moderat saufen, weil die verbal die Sache einer Lösung zugeführt hast. 2. Bei der Frau/Freundin/Freund um 1 Std. Freizeit bitten und das Problem mit beiden Händen lösen und hinterher stolz wie Bolle sein. => anschließend saufen wie ein Stier, weil Du selber das Problem gelöst hast.
  9. Es gibt aber auch ein paar bescheidene Götter, die ihre Karre nicht zertunen und es fertig bringen, genau wie in der Kipplerhölle auch verteten, aus ihrem Roller keinen 911er machen zu müssen. Dann hält der Haufen auch und rappelt nur.
  10. Man fragt sich, wie lange Du deine Karre irgendwo stehen lässt, bis fiese Bienen Zeit haben, ihre Hütte in deinem Endrohr zu bauen, ihren Honigkot dort abzulegen und auch noch 3 Königinnen-Zeitalter hinter sich zu bringen? Komm mal wieder aus deiner Kifferhöhle und realisiere, dass wir Sommer 2016 haben und George Bush schon länger nicht mehr US-Präsi ist!
  11. Vergiss es. Ich war längst da. Das Ding wurde von mir mit der Blechschere zu ner Blumenvase umfunktioniert. Tolle Sache und gar nicht laut.
  12. Das mag schon so sein. Aber ich fahre einen wenig bearbeiteten SRS 225-Zylinder (Auslass minimal bearbeitet), Membran und Vergaser mit Schaumstofffilter. Trotzdem ist der Big box V1 abartig laut. Wenn ich "abartig" schreibe, meine ich abartig. Zum einen ist da das Ansauggeräusch ursächlich, keine Frage. Zum anderen ist es aber der Auspuff selber. Der ist katastrophal laut und ich will gar nicht daran denken wie laut der noch wäre, wenn der Auslass richtig aufgerissen worden wäre. Ich glaube so langsam kaum noch, dass der Gori wirklich klar leiser ist.
  13. Hier bin ich! Ich schlage jeden tot der mich betrügen will!! Zu den Jockey-Tachos: Ich habe nur einmal eine persönliche Erfahrung mit einem gebrauchten, original italienischen und vom Jockey überholten Tacho gemacht. Das Ding kostete ca. 130,- Euro und die Tachonadel schlug stärker aus als die Olle von M210, nachdem er durch ihre Blumenrabatten gefahren war. Der alte Mocker! Tachowelle war italienisch und tipp topp geschmiert und wurde auf Verdacht gewechselt, genauso wie der Tachoantrieb. Brachte nix. Auch der Vierkant griff hervorragend und daran lag es auch nicht. Danach kaufte ich ein billiges indisches Reproteil, wechselte von ital. auf indische Tachowelle und das Reproteil funktioniert bis heute klaglos. Ich hoffe, das war ein Einzelfall und ansonsten war alles prima, was ich bisher vom Jockey kaufte.
  14. Klar, alles ist ursächlich: - Übermüdung, aufgrund langer (oder überschrittener) Fahrzeiten - nicht angepasste Geschwindigkeit in Verbindung mit zu spätem Bremsen - Unaufmerksam weil während der Fahrt am Wichsen, am Fußnägel schneiden, am Kaffee kochen, am Porno glotzen, am Telefonieren, am Whatsappen, am Internetzen, am Ficken, am Saufen, am Mampfen etc. Kam alles schon immer vor und kam auch häufig vor und ist halt mit einer weiteren Sache wie dem Smartphone noch häufiger der Fall.
  15. Egal wer was baut, aus Gold oder in superleise oder mit Performance wie blöd. Mehr als 250 Euro (das ist die absolute Obergrenze!!!!!!!!) gebe ich für so einen Blecheimer nicht aus. Niemals nie! Und für 250 Euro für ne Brotdose erwarte ich alles! Alles! Und dann muss das Ding auch Brot backen, Wäsche bügeln und für mich zur Arbeit gehen können.
  16. Wenn ein irgendein Gori hinsichtlich Lautstärke mehr als meine BGM big box V1 kann, dann muss das ein Hulk Hogan der Brotdosen sein. Ich behaupte, selbst eine startende Boing 747, in einer Entfernung von 2 Metern, ist nicht lauter als meine BGM V1. Sie ist die stärkste und lauteste Brotdose unter allen Brotdosen dieser Welt!
  17. Exakt, genau so wird es werden. Den Plastikeimer in Storchenoptik mit Automatikgaytriebe interessiert doch nur ein paar Leute die glauben, damit eine moderne Lambretta zu erwerben. Der Rest latscht doch an dem Stand vorbei, schaut sich kurz müde lächelnd die Tupperware an und wackelt dann weiter zum Bierstand.
  18. Zumindest bei mir hat der Versuch schon mal gewirkt. Ich habe ne Freisprecheinrichtung für kleines Geld gekauft und benutze diese auch. Was den Ansatz angeht, gebe ich Dir durchaus recht. Und ich würde glaube, dass das ggf. schon von guten Fahrschulen angesprochen wird und sich ggf. auch in evtl. überarbeiteten Fragebögen niederschlägt. Viel mehr wird man in Fahrschulen auch nicht machen können.
  19. Ich habe ausführlich in meinen Beiträgen dargelegt, warum gerade das Handy ohne Freisprech am Steuer verboten ist und anderes nicht explizit verboten ist. Auch wenn anderes deshalb nicht gleichzeitig automatisch erlaubt ist, wenn es den Fahrer vom Straßenverkehr gefährlich ablenkt.
  20. Ich kann nicht erkennen, warum das blödsinnig sein soll und habe versucht ausführlich darzulegen, warum gerade das verboten ist und unter Strafe steht. Aber ist ja auch o.k., wenn Du das anders siehst. In Ergänzung: Man kann sicherlich in vielen Fällen des Lebens fragen, warum ist gerade das verboten und etwas anderes, was vielleicht so ähnlich ist oder ähnliche Auswirkungen haben könnte, gerade nicht ausdrücklich verboten. Für diese Fälle und die sind durchaus zahlreich, gibt es sicherlich viele Beispiele und man kann immer in Einzelfällen sehr spitzfindig sein und Beispiele konstruieren und finden, die ggf. die ein oder andere mit einem Verbot bewehrte Handlung (vermeintlich) konterkarieren. Und natürlich gibt es sicherlich auch Beispiele, da macht ein Verbot keinen Sinn oder keinen Sinn mehr und muss die Gesetzgebung geändert oder angepasst werden. Ich denke, im Falle der Handynutzung hat der Gesetzgeber versucht, auf die sehr häufig in seinen Folgen gefährliche Verwendung des Handys während der Fahrt zu reagieren. Ob das nun optimal gelungen ist bzw. ob man dann nicht auch xyz verbieten müsste, darüber kann man diskutieren. Und würde sich herausstellen, dass die Verwendung von xy während der Fahrt die Unfallzahlen erheblich in die Höhe schnellen ließe, dann würde sicher irgendwann der Gesetzgeber wieder reagieren und ggf. diese Handlung unter ausdrückliche Strafe stellen. Zum Glück stellt der Gesetzgeber nicht immer alles und jedes unter Strafe und wir haben schon weiß Gott einen großen Strafen- und Bußgeldkatalog. Im Grundsatz finde ich die Reaktion des Gesetzgebers in Sachen Handy durchaus richtig und wird ggf. dann etwas klarer, wenn man sich mal die Verkehrstoten vor Augen führt, die es in erhöhter Anzahl gibt, weil während der Fahrt ein Handy benutzt wurde und aufgrund der Unaufmerksamkeit ein tödlicher Unfall verursacht worden ist. Noch klarer wird die Überlegung, dass gerade das unter Strafe steht, wenn man den Gedanken durchspielt, dass bei den vielen tödlichen Unfällen aufgrund von Handynutzung am Steuer die eigene Freundin, die eigene Frau, die eigene Mutter, der eigene Vater, das eigene Kind das Unfallopfer gewesen sein könnte.
  21. Natürlich gibt es das von Dir beschriebene Beispiel auch. Und wenn es scheppert und man deinem Kollegen ggf. nachweisen kann, dass der Unfall u.U. zu verhindern gewesen wäre, wenn dein Kollege sich nicht mit einem Kaffeebecher in der Hand ne Kippe angezündet hätte, dann bekommt dein Kollege unter Umständen auch eine Teilschuld (oder mehr) am Unfall. Es ist doch klar, dass ein Gesetzgeber erst dann Verbote erlässt, wenn die Fälle die zu einem Unfall führen dramatisch zugenommen haben und wenn ggf. in diversen Fällen auch nachweisbar ist, dass Unfälle ggf. hätten verhindert werden können, wenn der Gegenstand nicht benutzt worden wäre. Im Falle der Benutzung eines Handys während der Fahrt, geht das mit der Nachweisbarkeit bei einem Unfall ziemlich gut. Da gibt es immer wieder Fälle, wo wunderbar feststellbar ist, dass zum Zeitpunkt des Unfalls gerade Whatsapps/SMS verschickt oder Telefonate ohne Freisprecheinrichtung geführt worden sind. Die Ablenkung durch ein Handy im Straßenverkehr, während man ein Kfz steuert, ist m. E. eben nun mal sehr hoch, bindet viele verschiedene Sinne (die für die Beherrschung eines Kfzs im Straßenverkehr essentiell sind), erfordert für die Benutzung erhebliche Aufmerksamkeit (die dann beim Führen eines Kfzs fehlt) u.s.w. Dass das Hantieren mit einem Kaffeebecher und das gleichzeitige Anzünden einer Kippe beim Fahren auch gefährlich ist, schließt das zuvor Geschriebene nicht aus. Es ist eben "noch nicht" mit einem expliziten Verbot belegt, was nicht heißt, dass es nicht gefährlich sein kann/ist. P.S. Ich habe während der Fahrt hinter dem Lenkrad schon zig Mal mein Handy (auch ohne Freisprech) benutzt, tausende von WAs/SMS verschickt, Pornofilme angesehen, im Telefonbuch geblättert, mich beim Wixxxxen während der Fahrt gefilmt u.s.w. Es ist völlig richtig, dass die Benutzung eines Handys ohne Freisprecheinrichtung während des Steuerns eines Kfzs verboten ist und zwar weil es Millionen solcher Vollidioten wie mich gibt. Und es ist nicht deshalb automatisch blödsinnig, nur weil andere Hirnverbranntheiten hinter dem Steuer nicht auch explizit verboten sind, auch wenn diese im Falle eines Unfalls ebenfalls böse Konsequenzen nach sich ziehen können.
  22. Schon mal überlegt, die Karre natürlich nicht auf den Ständer zu stellen? Dann muss man halt den Horsten zu den jeweiligen Aufnahmen die Vespa, ohne dass diese auf dem Hauptständer steht, in die Hand drücken. Da würde ich an deiner Stelle allerdings daneben stehen und das Ganze überwachen. Ansonsten ist auch ne tolle Lösung, der Freundin zu sagen, dass es von Dir für sie alles gibt, aber keine Vespa zum Ausleihen für 80 Gangbang-Foto-Affen!
  23. Du darfst beim Autofahren nicht einfach alles tun und in die Hand nehmen, sondern Du darfst nur das tun und in die Hand nehmen, was dich nicht gefährlich vom Verkehr ablenkt. Genauer und expliziter bestimmt wurde das im Fall eines Handys und es war wahrscheinlich einfach nötig, das bei einem Handy so ausdrücklich einzuschränken, da dies mittlerweile - da jeder eines hat und unzählige Menschen es während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung verwenden - durchaus (sehr) gefährlich geworden ist und nicht so wenige Unfälle mittlerweile auch auf den Handygebrauch und das Abgelenktsein während der Fahrt zurückgeführt werden können. Geige spielende Menschen hinter dem Lenkrad gefährden auch extrem den Verkehr, selbst wenn sie gut spielen. Aber sie kommen sehr viel seltener vor, als Menschen die während der Fahrt Whatsapps, SMS versenden, Filme auf dem Smartfon ansehen etc.
  24. Vielleicht war es so, dass diese Leute schlicht nicht wussten/nicht getestet haben, dass kein Sprit ankommt bzw. dass kein Funke da ist und daher auf Verdacht einfach mal getauscht haben, was defekt sein könnte. Nicht, dass das ein logisches Vorgehen ist, aber in der schieren Verzweiflung wird man schon mal blind für das Wesentliche.

Wichtige Information

Diese Website nutzt Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben. Einige dieser Verfahren sind technisch unerlässlich, andere kommen nur mit Ihrer Zustimmung zum Einsatz, eine Anpassung ist in den die Cookie-Einstellungen möglich. Für Details siehe die Datenschutzerklärung

Account

Navigation

Suche

Suche

Configure browser push notifications

Chrome (Android)
  1. Tap the lock icon next to the address bar.
  2. Tap Permissions → Notifications.
  3. Adjust your preference.
Chrome (Desktop)
  1. Click the padlock icon in the address bar.
  2. Select Site settings.
  3. Find Notifications and adjust your preference.