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Herr Gawasi

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Alle Inhalte von Herr Gawasi

  1. Scuderia Wieviel Bier gibts du mir dass ich die nehme und in den Schraubstock spanne?
  2. Ich habe durchaus schon die ein oder andere Band "live" gesehen, die mit VST und Windows gearbeitet haben. Aber der MAC ist da sicherlich erste Wahl, wenn mans Geld übrig hat.
  3. Luder, warst du gestern auch da?
  4. Herr Gawasi antwortete auf jokerbs's Thema in Blabla
    MensSana Wünsche allen Eltern und werdenden Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch. Zum Thema Impfungen: Ihr müsst selber entscheiden was Ihr für das Beste haltet. Da hat der Lambrokee schon recht: Durchlesen, und durchatmen und dann den Verstand entscheiden lassen.
  5. Normal ist das sicher nicht. Umtauschen falls noch gayt.
  6. Oida, respektabel. Bist ja echt überall dabei ausser beim Old Bowmore
  7. Hab nicht gewusst dass das hier so illustre zarte Kreise sind, die nur Eingayweihten vorbehalten sind.
  8. Da kann ich nur noch mitm Kopf schütteln. 1km mitm Auto, lachhaft.
  9. Fährt der Steve seine Jünger persönlich spazieren? Dan kauf ich mir auch son Teil..
  10. Wo issen des und ab wann kann ich meine Teile vergöttern?
  11. Herr Gawasi antwortete auf heizer's Thema in Blabla
  12. Ich finds im Suff ganz ok den Shit zu essen. Vom Döner muss ich meistens kotzen.
  13. Wieso macht da überhaupt jemand mit? Die grossen Gewinne sind so kalkuliert dass sie höchstwahrscheinlich nicht eintreffen werden. Werden ja wohl kaum alle Sticker verteilt werden und die beliebte Bahnhofstrasse ist vermutlich auf dem letzten Becher drauf. Von den kostenlosen Burgern und Cokes wird man eh nur fett edit: Oha, vorher alles lesen dann posten
  14. Herr Gawasi antwortete auf heizer's Thema in Blabla
    Letzter Arbeitstag dann Urlaub
  15. Wenn du dich genug erniedrigen kannst, hilft evtl. Flennerei vor den Profs. So haben es 2 männliche Kommilitonen geschafft ein Semester nicht wiederholen oder abdanken zu müssen. Allerdings spricht mit denen auch keiner mehr und die sitzen an den Alumnitreffen meist alleine rum Eine andere hatte ein Kind und war alleinerziehend, da kann mans schon nachvollziehen. Härtefallregelungen gibts schon, nur gegen Faul- oder Dummheit wird die nicht helfen. Ein Bdekannter hat seine Diplomarbeit verlängern lassen, das ging relativ einfach obwohl er eher faul war. Ausserdem hast ja noch einen Versuch. Da würde ich jetzt mal ranklotzen, hast deine Zweit- und Drittversuche wohl schon aufgebraucht.
  16. Traitionsgemäss Wiener, Kartoffelsalat und Bier.
  17. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Bier, insbesondere Weissbier mehr aufschwemmt als z.B. Wein. Habe ich gesoffen, nehme ich ruckzuck 1 Kilo zu, und nach 2-3 Tagen ist das alles wieder weggepisst. Alkohol und fettiges oder kohlehydratreiches Essen sind ne sehr schlechte Kombination.
  18. Ist das Dingen wirklich so gut? Ich würde sagen, dass ich ein mittleres Wohnzimmer (Größe) habe. Reicht der Klang/Wumms dafür aus? Hab das glaub ich hier schon mal gefragt, aber da wurde ich gleich mit 1000€ Anlagen zugeschissen
  19. Is eh des beste, gell Effendi
  20. Children of God Der ganze 21Gramm Babel Dingen Requiem for a Dream Dänische Delikatessen in China essen Sie Hunde Old Men in new cars Bube, Dame, König, Gras Snatch U-Turn Thursday Friday Gattaca Alle 3 Bourne Teile Für die harten Gemüter Irreversible Mann beisst Hund High Tension
  21. Herr Gawasi antwortete auf Skadi's Thema in Blabla
    Offtopic: Deswegen wird sich hier auch nie was ändern (politisch gesehen) und ich meine das jetzt nicht in Bezug auf den Lynchmob.
  22. Und was soll der Abmahnanwalt machen? Mehr Geld verlangen? Würde mich wundern wenn der vor Gericht zieht... Btw. gibts da mittlerweil nicht sogar das Gesetz, dass die 1. Abmahnung kostenlos sein muss, oder einen bestimmten Betrag nicht überschreiten darf? Wikipedia: Neue Obergrenze im Urheberrecht: 100 Euro pro Abmahnung bei „einfach gelagert Urheberrechtsverletzungen“ [bearbeiten] Die hohen Geldforderungen im Zusammenhang mit Abmahnungen rufen immer wieder Kritiker auf den Plan, die im Bestreben, Urheberrechtsverletzungen einzudämmen, eher die Suche vieler Anwälte nach schnellem Geld sahen. Um dieser Gefahr vorzubauen, bestimmt der am 1. September 2008 in Kraft getretene § 97a Abs. 2 UrhG, dass der (zu Recht) Abgemahnte "in einfach gelagerten Fällen" und "außerhalb des geschäftlichen Verkehrs" Anwaltskosten nur bis zu einer Höhe von 100 Euro tragen muss[2]. Dieser Betrag umfasst auch die Mehrwertsteuer und etwaige Auslagen des Anwaltes, sind aber unabhängig von eventuellen weiteren Schadensersatzansprüchen des Verletzten. Die neue Regelung beschränkt sich auf das Urheberrecht und trifft keine Aussage dazu, in welcher Höhe der Anwalt einen Anspruch gegenüber dem ihn mandatierenden Verletzten hat. Wann Fälle "einfach gelagert" sind, wird durch die Rechtsprechung geklärt werden müssen. Diese Regelung gilt nicht für Altfälle, also nur für Rechtsverletzungen ab dem 1. September 2008.
  23. Herr Gawasi antwortete auf Skadi's Thema in Blabla
    Muahaha. In dieser repräsentativen Demokratie ist die Politik dem Bürger mittlerweile soweit enteilt, dass man sich über die Wahlergebnisse nun wirklich nicht wundern darf.
  24. Hehe königlich wie aufeinander losgegangen wird. Liegt wohl an Weihnachten Da bleibt nur zu wiederholen: Erst mal tot stellen und warten ob dann überhaupt noch was kommt. Und dann lieber dem eigenen Anwalt 500€ in den Rachen schmeissen als dem Abmahnmongo die 350€, die eh keinen Bestand haben. Kan mir gut vorstellen, dass es vor gericht dann plötzlich nur 50e werden plus Gerichtskosten. Dem Jungsporn einfach mal die kalte Schulter zeigen und warten was kommt.

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