Zum Inhalt springen

ElBarto666

Members
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von ElBarto666

  1. Schau mal hier. Bin zufrieden mit dem Set
  2. ET3, da unter 125 ccm. Auf die Zulassungsstelle, sagen dass das Ding immer im Familienbesitz war und du die Betriebserlaubnis verbummelt hast und sehr lange abgemeldet. Gibt ne Unbedenktlichkeitsbescheinigung. Dann TÜV, §21, neue BE. Zulassungsstelle, anmelden, fertig. Vom Rest würde ich nix sagen, sonst geht der Stress los mit viel Rennerei, Dokumenten, Erklärungen etc.... Klappt in 90% aller Fälle.
  3. Das Gutachten ist doch Fahrgestellnummer bezogen. Wenn die FIN vom PX 80 Rahmen drin steht läuft das. Da Teilegutachten kann jede Prüforganisation das eintragen.
  4. Wo in der Republik biste zuhause? Gibt diverse Shops und Dienstleisters übers Bundesgebiet verstreut.
  5. Briefkopien und Kopie vom Leistungsgutachten werden nicht mehr akzeptiert. Der Prüfer muss alle Dokumente und Unterlagen an eine zentrale Stelle schicken. Diese prüft dann die Eintragung nochmals. Ggf. kann die dennoch die Zulassung verweigert werden wenn die der Eintragung nicht stattgeben.
  6. Würde ich so machen: - VSE1M Nummer einschlagen, Malossi mit altem Gutachten eintragen lassen. Zulassungsstelle neue Papiere - Bisschen später den 26er Vergaser mit Leistungsgutachten eintragen. Sind ja dann auch eher erst 1-2 PS mehr und bisschen Geschwindigkeit. Box Auspuff trägt mein TÜV nicht ein weils eh keiner merkt. Mein TÜV zickt wegen Bremsen und Geschwindigkeit. Wenn z.B. die leistungssstärkste Vespa mit der selben Bremse (z.B. SS180) nur 95 km/h fährt, dann trägt er keinen Motor ein der nach Gutachten 105 fahren könnte. Anmerkung dazu, der TÜV kann in der KBA Datenbank die genauen Daten zur Bremse der deutschen Sprint abfragen. Ebenso für weitere deutsche Modelle welche die gleiche Bremse nutzen.
  7. Kroatien hat mitlerweile auch deutsche Preise. Hab da noch nix günstiges gefunden. Nordarfika sind die Kisten qualitativ genauso schlimm wie aus Pakistan.
  8. mir gings prinzipiell drum ob der BGM ständer nciht auf die MV GT passt, aber alles gut. Ich fahr eh nen standard PX puff
  9. Hast du den Ständer versetzen müssen?
  10. Du kannst dem TÜV noch helfen indem du sagst, das Fahrzeug ist Vergleichbar mit der deutschen SS180: Herstellerschlüssel: 4013 Typschlüssel: 180 KBA: 5083 vom 01.08.1968 Dann sollte er auch alle Daten im System haben.
  11. so ist der einfachste Weg. Ausnahmegenehmigung nach §70 ist kaum ncoh zu bekommen, da geht das oben genannte einfacher. Und die Zulassungsstelle entscheidet über die Höhe der Auflagen.
  12. Der TÜV erstellt dir in jeden Fall das Gutachten nach §21, so ist das nunmal geregelt. Manch ein Prüfer sieht drüber hinweg das keine Blinker dran sind obwohl welche dran sein müssten. Er schreibt halt einfach nix rein das Blinker fehlen oder Blinker dran sein müssen, oder welche nachgerüstet wurden. Die Zulassungsstelle interessiert das erst wenn sie ne Ausnahmegenehmigung bearbeiten müssen. Du musst das Fahrzeug ja auch nciht bei der Zulassungsstelle vorzeigen... Und wenn du dann bei der Zulassung rumtönst: "oh, jetzt hab ich die Zulassung bekommen obwohl keine Blinker dran sind" dann biste selbst doof Mit dem Gutachten nach §21 und den finnischen Papieren kannst du problemlos in D zulassen.
  13. Der TÜV erstellt ein Gutachten nach "Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach §21 StVZO" um die Fahrzeugdaten festzustellen. Soweit richtig. Des weiteren muss er ein "Gutachten zur Erstellung einer Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO" erstellen. Hieran scheitert es meistens schon. Das wird kaum noch ein Prüfer machen. Die wissen selbst das du für wenige 100€ aus dem Zubehör was bekommst das blinkt. Daher ist ein Umbau also zumutbar. Aber mal angenommen du findest einen Prüfer der das macht. Dann kann er als "Empfehlung für Auflagen" rein schreiben z.B. "Spiegel rechts und links". Die Zulassungsstelle entscheidet aber über die Auflagen. Ich hatte mal eine Sprint in der Werkstatt, da hat die Zulassungsstelle als Auflagen rein geschrieben "zwei Spiegel rechts und links, Anzeigen der Fahrtrichtung per Handzeichen, Fahrten nicht zulässig bei Dämmerung, Nachts und Regen". Und dann stehste auch da.... "Dämmerung" ist auch ein dehnbarer Begriff, dann gerätst an den falschen Cop und muss den Rest des Weges laufen. Ich würde mir nen Prüfer suchen, der dir die §21 macht ohne auf die Blinker wert zu legen. Die sind dann zwar nicht offiziell ausgetragen, aber Plakette haste trotzdem. Auf der Zulassungsstelle interessiert das dann auch keinen. Ich fahr seit Jahren zwei Lamys ohne Blinker auch wenn welche dran sein müssen. Beim TÜV zur HU dann entweder "brauch bei dem Baujahr doch noch keine Blinker (obwohl ich sehr wohl welche brauche)" oder "Original sind da keine dran, ist ein Italienisches Modell". Hab in beiden Fällen immer die Plakette bekommen.
  14. Der Anwalt kann da leider auch nix ausrichten. Die Gesetze und Vorschriften sind wie sie sind. ansonsten, da unter 125 ccm (aber auch nur für den Fall das die Kollegin den Fall noch nicht im Rechner abgespeichert hat. Ansonsten wird das ITALIEN immer aufpoppen): Der netten Kollegin mitteilen, das es schon immer dein Fahrzeug ist, länger abgemeldet, du die Papiere und Abmeldebescheinigung verbummelt hast. Klappt bei uns mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung. Anderenfalls: Der Verkäufer muss die per Eidesstatt vom Notar bestätigen, das er keine Papiere zu dem Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs hatte. Das Thema "aus Italien" sollte man aber in beiden Fällen vermeiden. ASCI Bescheinigung zählt hier in D absolut nix und die Kollegin hat schon recht, das die Italiener alles Stempeln. Deswegen italienische Fahrzeuge nur angemeldet, bei Anmeldung hier geht eh ne Mitteilung zur Abmeldung nach IT.
  15. Hol dir auf jeden Fall ne Pizza beim Slim Jims, Ecke Grüner Jäger-Stresemannstraße (Schanze/St. Pauli), danach ums Eck nen Kaffee im Deathpresso
  16. PX und T5 sind in der Regel kein Problem. Gibt ein ein deutsches Vergleichsfahrzeug. Daten die sich unterscheiden nimmer der Herr Ing. aus den spanischen Papieren. Das Gutachten vom "Datenblattservice" hat er bisher nicht gebraucht. In den KBA unterlagen stehen ja auch Details zum Luftfilter, Vergaserwanne, Auspuff, Bremse. Der hat nach 2x gemerkt das die MV Teile denen in den KBA Unterlagen entsprechen. Deswegen ist er nicht mehr so pingelig. Geht aber auch nur weil ich schon oft dort war und er mittlerweile weiß wo er hin schauen muss. Die erste IRIS war etwas aufwändiger.
  17. TÜV Süd 145€ ohne HU, 180€ mit HU. Typenschild 12€ extra. Zulassung klar geht immer extra.
  18. Hab zu Spitzenzeiten 4 Vespas aus Spanien im Monat bekommen. Bremsen sind immer durch. Bremsbeläge runter, Bremszüge eher russisch hin gespaxxt. Tachowelle oft hinüber. Birnen halt irgendwas drin was leuchtet. Selten die richtige Watt Zahl. Großzügige Gebrauchsspuren, Ständer oft verbogen, Gläser defekt. Wenn was kaputt geht wird halt irgendwas hingespaxxt was irgendwie funktioniert, aber nicht unbedingt gut, original oder verkehrssicher ist. In Summe mit 200€ ein einen TÜV fähigen Zustand zu bekommen. TÜV fähig, aber auch nicht mehr. Motoren sind meist unverbastelt. Hier reicht meist Service, Vergaser reinigen. Elektrik meist auch gut. Spanische Papiere sollte immer das "Tarjeta" (Fahrzeugbrief) und die "Permisio" (Fahrzeugschein) dabei sein. Nur eine "Trafic" Auskunft reicht hier für Papiere und Zulassung. Abmeldung kannst du hier übers spanische Konsulat machen. Ist aber aufwändig. TÜV und Papiere ist in der Regel kein Problem (150-200€). Mein Prüfer schreibt immer in die Bemerkung "vergleichbar mit deutscher Vespa PX 200, KBA D732". Technischer Zustand sollte halt gut sein, wie bei ner normalen HU. Zulassungsstelle bei uns will das Tarjeta und Permisio sehen und einen KV in dem steht das der Roller nur die spanischen Papiere hat, und eben die §21. Die Frage ist halt obs sich lohnt. Zwischen 2000-2500 bekommst ne spanische PX 200 mit Papieren die schon hier ist. Technik und Papiere bist locker bei 400€. Hinzu kommt der Transport.
  19. seh ich auch so. Warum war ne Luftblase im Ölschlauch? Denke das hier eher das Problem zu suchen ist. Die Vergaserwanne wird ja vom Vergaser festgehalten.
  20. 9 Jahre später: Lamy LIS 172, komplett restauriert, SKR Motor PX 135 Lusso, Alltagsschlampe Lamy LI3, komplett restauriert, Mugello, JL etc. VBB 150, O-Lack, PX 135 8" Motor PX 80 alt, azzurro, tutto completto originali Motovespa T5, im Aufbau
  21. Jo und woran lags? Hilft vielleciht dem einen oder anderen der das Topic mal ausgräbt....
  22. Bei mir kann ich die Eidesstattliche beim Leiter der Zulassungsbehörde abgeben oder zum Notar gehen. Beides gleichwertig und vergleichbar mit den Kosten ~25€. Der Notar schreibt mir im prinzip alles rein weils ihm egal ist, ist ja meine Aussage. Dafür brauch ich halt nen Termin der 1-2 Wochen dauern kann. Der Leiter hier ist recht pingelig und will vorab den Sachverhalt haarklein erklärt bekommen.....
  23. selbst unter 125ccm wo frühe eine einfache Unbedenklichkeitsbescheinigung für ne neue BE gereicht hat gehts nur noch mit Eidesstattlicher. Zumindest spart man sich die Aufbietung.... Typenschild klar Pflicht, bekommst aber auch beim TÜV Süd im Rahmen der §21 ausgestellt.

Wichtige Information

Diese Website nutzt Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben. Einige dieser Verfahren sind technisch unerlässlich, andere kommen nur mit Ihrer Zustimmung zum Einsatz, eine Anpassung ist in den die Cookie-Einstellungen möglich. Für Details siehe die Datenschutzerklärung

Account

Navigation

Suche

Suche

Configure browser push notifications

Chrome (Android)
  1. Tap the lock icon next to the address bar.
  2. Tap Permissions → Notifications.
  3. Adjust your preference.
Chrome (Desktop)
  1. Click the padlock icon in the address bar.
  2. Select Site settings.
  3. Find Notifications and adjust your preference.