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GEZ schlägt wieder zu


Mozzer

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Ich gebe auch mal meinen Senf dazu:

Ich habe vor ca. 8 Jahren äußerst explizit darauf hingewiesen, nicht mehr belästigt und beschuldigt werden zu wollen, da ich kein Gerät bereithalte. Schriftlich, natürlich. (War eben auch so, hat sich jetzt mit dem Rechner als "neuart. Empfangsgerät" natürlich geändert.)

Ich wurde tatsächlich die ganze Zeit über nicht mehr angeschrieben... nicht einmal bei meinem Wohnortwechsel, was vorher schon der Fall war. (D.h. aber auch, daß die Meldedaten direkt der GEZ mitgeteilt werden.)

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Genau das darfst du nicht machen - empfehle da einschlägige GEZ Seiten im Netz zu studieren, über Google bekommst du alles.

Nur wenn du das aussitzen willst, dann gibts du der GEZ genau das was die gerne mögen: einen Grund dich zu verfolgen. Die werden immer mehr auf die Rechnung schreiben, immer mehr drohen und am Ende holen die sich einen Titel beim Amtsgericht und kommen mit dem Gerichtsvollzieher um das Geld einzupfänden. Das schlimme daran: die sind damit im Recht. Das Gericht prüft erst nach Beschwerde ob die Pfändung überhaupt rechtens ist, d.h. du bist dann in der misslichen Lage zu beweisen das du kein Gerät hast um die Klage/Pfändung abzuweisen. Da im Härtefall der Gerichtsvollzieher aber mit der Polizei komen kann, sehen die natürlich was du hast/nicht hast.

Das muss nicht so sein - kann aber, passiert auch.

Da habe ich mich vielleicht ungenau ausgedrückt (in meinem jugendlichen Leichtsinn :-D ). Reinschauen sollte man schon, ob nicht irgendwelche Forderungen geltend gemacht werden. Forderungen geltend machen kann die GEZ aber nur, wenn nachweislich ein Empfangsgerät vorhanden ist.

Gegen Forderungen natürlich widersprechen - Bei Post vom Amtsgericht natürlich zum Anwalt (Vollsteckungsabwehrklage oder dergleichen). Soll ich etwa - einmal unterstellt, ich habe kein Empfangsgerät - Gebühren zahlen, nur damit die mich nicht pfänden?

Grüße,

Flameboy

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Ich habe vor ca. 8 Jahren äußerst explizit darauf hingewiesen, nicht mehr belästigt und beschuldigt werden zu wollen, da ich kein Gerät bereithalte. Schriftlich, natürlich. (War eben auch so, hat sich jetzt mit dem Rechner als "neuart. Empfangsgerät" natürlich geändert.)

Ich wurde tatsächlich die ganze Zeit über nicht mehr angeschrieben... nicht einmal bei meinem Wohnortwechsel, was vorher schon der Fall war. (D.h. aber auch, daß die Meldedaten direkt der GEZ mitgeteilt werden.)

genau so hab ich das auch gemacht. brief per einschreiben zurückgeschickt und darauf hingewiesen, dass ich alle weiteren briefe ungelesen und ungeöffnet entsorgen werde und mich melden werde, sobald ich mir wieder ein empfangsgerät zulege. das ist jetzt 2-3 jahre her und ich habe seitdem nichts mehr von denen gehört. :-D

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Was die Schergen in ihren Scheißbriefen gern auch unter den Tisch fallen lassen: Man ist gesetzlich nur verpflichtet zu antworten, wenn man Rundfunkgayräte hat. Alles klar?

:-D

Und für professionelle Adresshändler würden mir spontan noch viele Bezeichnungen einfallen, die nicht ganz jugendfrei sind. Ist für mich echt das allerletzte.

Das hat Dein Nummernamensvetter doch schon beantwortet :-D

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Die nächste Stufe wird schon gezündet, irgendeine Dreckskommission aus Hessen schlägt einen "Paradigmenwechsel" bei den Gebühren vor.

Da die Lobby wohl ähnlich stark wie von Bayer oder der Deutschen Bank arbeiten dürfte, können wir uns dann auf ein tolles neues Gesetz freuen

und weitere Kohle zu den monatlichen Fixkosten ( die Kosten ohne Gegenwert, nur die Lebensberechtigung ) hinzuaddieren.

HIER

Aus dem Text:

IHK Hessen: Wahlberechtigung als Grundlage für Rundfunkgebührenpflicht

Die medienpolitische Kommission der hessischen Industrie- und Handelskammern macht sich für einen Paradigmenwechsel bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stark.

Mit dem am heutigen Donnerstag (04.10.07) in Frankfurt vorgestellten "hessischen Modell" sollen die Rundfunkgebühren von den Empfangsgeräten gelöst werden. Zahlungspflichtig würden mit dem Vorstoß alle in Deutschland lebenden Wahlberechtigten ? unabhängig davon, ob und über welche Empfangstechnik sie das Bildungs-, Informations- und Unterhaltungsangebot von ARD und ZDF abrufen. Betroffen sein sollen nicht nur Deutsche, sondern auch dauerhaft hier lebende Ausländer, die an Ausländerbeiratswahlen teilnehmen dürfen. ...

Die Rundfunkgebühren würden mit dem Vorschlag unter die bisherigen Monatsbeiträge für den Radio- und Fernsehempfang sinken, wobei die den Öffentlich-Rechtlichen zur Verfügung stehende Summe gleich hoch gehalten würde. Nach den Berechnungen des hessischen Modells wird die monatliche Gebühr für Singles 15,36 Euro betragen. Für Personen, die in Lebensgemeinschaft leben und dies der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) nachweisen, soll sich die Gebühr auf 7,68 Euro pro Monat reduzieren. ...

"In einer Zeit, in der bald jedes Küchengerät ein potenzieller Fernsehempfänger wird, muss sich die Gebührenpflicht an der eigentlichen Leistung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks festmachen", wirbt Ulrike Gehring, Vorsitzende der Medienpolitischen Kommission Hessen, für das Modell. Die Sender würden schließlich nicht Empfangsgeräte zur Verfügung stellen, sondern einen Teil des Programms. So müsse im Sinne einer technologiefreundlichen Wirtschaftspolitik die Gebühr für die eigentliche Leistung erhoben werden, nämlich die Erfüllung des Programmauftrages für das demokratische Gemeinwesen. ...

Drei mal :-D Es wird mal wieder Zeit für eine Revolution mit Toten und Verletzten

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Ey cool - Wahlberechtigung = Rundfunkgebühren... Wenns geht, geb ich dann meine Wahlberechtigung zurück und geh für das Geld in Urlaub :-D ...

Richtig an dem Ansatz ist allerdings, dass es gaga ist, eine GEZ durchzufüttern, wenn das alles durch Steuern zu finanzieren wäre. Einfach das Ganze über den Staatshaushalt abwickeln, fertig. Spart ne Menge Geld und macht das Drückerpack frei, etwas Sinnvolles zu tun.

Bearbeitet von pötpöt
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