vesberRD Geschrieben 21. Januar 2006 Teilen Geschrieben 21. Januar 2006 Moin moin, habe eine Piaggio ZIP 25 geschenkt bekommen, nagelneu wollte gerne die Drosselung raus nehmen damit ich das Ding mit meinem normalen Führerschein fahren kann. Macht da der TÜV mit, hat da jemand Erfahrungen von euch?Und macht sonst das gesamte Gefährt da mit, is ja eigentlichauch nen normaler Roller....Bitte keine Vorträge über "Elektroroller" fahre selber ne PK mit Handschaltung, will die ZIP aber nicht her geben...Vielen Dank Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ScooterMisfit Geschrieben 21. Januar 2006 Teilen Geschrieben 21. Januar 2006 Hab zwar keine Ahnung von so Bröselhockern, aber ich denke das daß gayt.Meinst als 50er dann fahren?oder. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
vesberRD Geschrieben 21. Januar 2006 Autor Teilen Geschrieben 21. Januar 2006 ja genau, als 50er zu mehr ist das ding glaub ich auch nicht im stande Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ScooterMisfit Geschrieben 21. Januar 2006 Teilen Geschrieben 21. Januar 2006 Das wird gayn,du rüstest das Ding ja eigentlich nur zurück, würd ich sagen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kon Kalle Geschrieben 21. Januar 2006 Teilen Geschrieben 21. Januar 2006 (bearbeitet) ...Jane, n Zip 25 ist ein Mofa, also nix mit entdrosseln Wenn es ein Zip 50 ist, (lange sitzbank) dann ist das kein Problem, Drosseln raus, ab zum Tüv und austragen lassen. Bearbeitet 21. Januar 2006 von Kon Kalle Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Basti_MRP Geschrieben 21. Januar 2006 Teilen Geschrieben 21. Januar 2006 zip 25 hat ne andere übersetzung als zip50.ich glaub das der kandidat über mir denkt das zip 25 auch 25ccm hätte. ZONK !du kannst die drosseln schon raushauen, mordsmäßig schnell wird das ding aber nicht werden.ach ja: nein ich fahre nicht automatik und bin auch nie gefahren und bin auch keinswegs in dieser szene unterwegs. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
t4. Geschrieben 21. Januar 2006 Teilen Geschrieben 21. Januar 2006 Hier is' eher schlechter mit Auskünften über Mofa-Automatiks; da gibt's per Google andere Stellen ...Wenn du darlegen kannst, was geändert wurde, wird der TÜV da sicherlich nix gegen haben und das durchaus eintragen. Kommt aber - wie immer - auf die Prüfstelle an; 'ne einheitliche Aussage wird man da bei ABE- oder gutachtenlosen Teilen nie treffen können. Umrüstkits gibt's m. W. nach nur in die andere Richtung (also Drosselsatz). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fm*! Geschrieben 21. Januar 2006 Teilen Geschrieben 21. Januar 2006 Ich weis noch das bei der ersten Serie andere Zyl. verwendet wurden und man durch unterlegen des Org. Zyl. mit Fußdichtungen und das entfernen der Scheibe das ding etwas flotter bekommen konnte.Aber ob das jetzt immer noch so ist keine Ahnung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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