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Mietminderung wegen Heizung


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich bin vor einem Monat umgezogen. Da es jetzt langsam etwas kälter wird, wollte ich heizen, aber meine Heizkörper werden nicht warm. Der Hausverwalter weiß bescheid. Wie lang soll ich warten um dem Kerl (seines Zeichens Arschloch) mal auf die Füße zu treten, bzw, kann ich jetzt schon die Miete kürzen, obwohl es ja nicht zwingendst nötig wäre zu heizen? Wenn ja, um wieviel kann ich die Miete kürzen?

Gruß, Ralf

Geschrieben (bearbeitet)

Jura-Forum

Da werden Sie bestimmt geholfen...

Oder google doch einfach mal nach Mietrecht...Mieterbund...Mieterforum...oder so ähnlich.

Edit sacht: Rächtschraibfehller gefindet...Wegstaben verbuchselt

Bearbeitet von Thosch
Geschrieben

Jo, pass auf:

1. Forderst Du den Vermieter auf, seiner Instandhaltungspflicht gem. § 535 Abs. 1 S. 2 BGB nachzukommen.

2. Setzt Du Ihm eine Frist von 10 Tagen (3 Tage Postweg eingerechnet) vom Tag des Schreibens an. Sollte er bis dahin nicht reagiert haben, kannst Du die Nettokaltmiete gemäß § 536 ff. BGB bzw. Rechtsprechnung (AG Köln WM 1975, 69) um 15 % mindern. Wichtig ist natürlich, dass Du die Miete nicht rückwirkend mindern kannst, sondern nur ab dem Tag des Schreibens.

3. Teilst Du ihm mit, dass wenn er nicht bis zum ... tätig geworden ist, Du Ersatz vornehmen, also eine Firma auf Kosten des Vermieters beauftragen wirst.

4. Ist es natürlich wichtig dabei, ob Dir gemäß § 536b BGB zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe der Mangel bereits bekannt war. Ist dem so, kannst Du die Miete nicht mindern.

Das LG Berlin hat entschieden, das die Wohnräume während der Heizperiode vom 01.10.-30.04. von 6.00 Uhr bis 23.00 Uhr mind. 20°C und Bad/Toilette mind. 21°C erreichen müssen. Zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr müssen mind. 18°C erreicht werden.

Ich darf Dir zwar keine offizielle Rechtsberatung geben, aber da ich gelernter KGWler/Hausverwalter bin, kannst Du dem Vermieter das so mitteilen.

Versuche aber mal vorher, ob die Heizkörper evtl. entlüftet werden müssen, vielleicht hilft das. Solltest Du eine Gasetagenheizung haben, muss evtl. Wasser auf der Therme aufgefüllt werden.

Solltest Du noch Fragen haben, PM an mich.

Gruß

André

Geschrieben
2. Setzt Du Ihm eine Frist von 10 Tagen (3 Tage Postweg eingerechnet) vom Tag des Schreibens an. Sollte er bis dahin nicht reagiert haben, kannst Du die Nettokaltmiete gemäß § 536 ff. BGB bzw. Rechtsprechnung (AG Köln WM 1975, 69) um 15 % mindern. Wichtig ist natürlich, dass Du die Miete nicht rückwirkend mindern kannst, sondern nur ab dem Tag des Schreibens.

aus interesse u. für die zukunft: muss der brief als einschreiben 'raus oder reicht der normale 55 cent-weg? :-D

Geschrieben
aus interesse u. für die zukunft: muss der brief als einschreiben 'raus oder reicht der normale 55 cent-weg? :-D

Wenn du mit "Einschreiben" Einwurfeinschreiben meinst, das ist super. Dann bestätigt der Briefträger dir damit, dass dein Brief im Briefkasten (Machtbereich des Empfängers) angekommen ist. Das reicht für den Zugang. Einschreiben mit Rückschein kostet zu viel.

Auch eine billige Alternative und Standard bei Rechtsanwälten. Schreiben per 55cent Brief und Fax. Geht natürlich nur, wenn du die Faxnummer des Empfängers hast.

Gruß Dirk

Geschrieben
aus interesse u. für die zukunft: muss der brief als einschreiben 'raus oder reicht der normale 55 cent-weg? :-D

Kommt auf die Hausverwaltung an... Ich habe meinen Mietern (ich war bei einer großen Berliner Hausverwaltung angestellt...) immer geraten, dass sie doch bitte nach dem Anruf das ganze noch mal auf normalem Postweg schriftlich melden, aus Nachweisgründen, sollte der Verwalter mal wechseln... Solltest Du das Gefühl haben, Deine Hausverwaltung sei nicht seriös, melde es vorab telefonisch sowie per Einschreiben/Rückschein und in Kopie auf normalem Postweg. Ist zwar teurer, aber Du hast den Nachweis, dass Du den Mangel gemeldet hast.

Außer dem Postweg kannst Du das ganze natürlich mailen, es sei denn, die Mitarbeiter der Verwaltung sind alle jenseits der sechzig ;-) ....

Eine seriöse Hausverwaltung bzw. Genossenschaft ist in der Regel daran interssiert, dass die Mieter zufrieden sind und wird umgehend eine Firma beauftragen...

Gruß

André

^wie entlüfte ich denn nen heizkörper? :-D

Tja, ich bin Hausverwalter, kein Heizungsbauer, sorry. :-D Meines Wissens gibt es an der Seite oben am Heizkörper so einen kleinen Schraubnippel, oder so, den must Du öffnen, bis da Blasen und Wasser rauskommen. Ist dem so, wäre es z. B. kein Wunder, dass Heizkörper nicht richtig funktionieren, denn das warme Wasser muss ja zirkulieren können... Das mit dem Entlüften muss meines Wissens nach auch sein, wenn der Heizkörper bollert...

Gruß

André

Geschrieben

Ist inzwischen immer noch nichts gemacht worde, aber gestern Abend kam ein Rudnschreiben an alle Mieter im Haus, in dem die Räumung der angeblich mit Sperrmüll vollgestopften Allgemeinräume imKeller angekündigt wird. Desweiteren soll unsere Satschüssel, die schon ein Jahr an der rückseitigen Hauswand hängt bis zum 9.abgenommen werden, mit der Begründung, dass die ohne Einverständnis der Hausverwaltung da hängen würde, aber der Hausverwalter weiß, dass die da hängt, gibts da nich sowas wie eine Duldung? D.h. er hat sei ja ein Jahr tolleriert, kann er dann jetzt noch verlangen, dass wir sie abhängen?

Gruß, Ralf

Geschrieben
Ist inzwischen immer noch nichts gemacht worde, aber gestern Abend kam ein Rudnschreiben an alle Mieter im Haus, in dem die Räumung der angeblich mit Sperrmüll vollgestopften Allgemeinräume imKeller angekündigt wird. Desweiteren soll unsere Satschüssel, die schon ein Jahr an der rückseitigen Hauswand hängt bis zum 9.abgenommen werden, mit der Begründung, dass die ohne Einverständnis der Hausverwaltung da hängen würde, aber der Hausverwalter weiß, dass die da hängt, gibts da nich sowas wie eine Duldung? D.h. er hat sei ja ein Jahr tolleriert, kann er dann jetzt noch verlangen, dass wir sie abhängen?

Gruß, Ralf

zu deinem ersten Punkt: Betrifft dich denn die Räumung des Allgemeinkellerraums? Häufig kann man froh sein, dass das ganze Gerümpel da raus kommt. Sind noch Sachen von dir da, trag sie doch so lange in deine Wohnung, was noch von Wert sein sollte. Man muss sich ja nicht wegen jedem Scheiß mit seinem Vermieter anlegen.

zu deinem zweiten Punkt: Ist das deine Sat Schüssel? Ich gehe aber mal davon aus, dass du da zumindest über die Schüsselempfang hast, sonst würde dich der ganze Kram nicht interessieren und ich würde mich daraus halten.

Wenn du da mitbeteiligt sein solltest. Ohne Absprache mit dem Vermieter darfst du keine Satschüssel installieren. Jetzt ist sie aber installiert. Duldung müsste ich nachschauen, aber dann müsstest du dem Vermieter immer noch nachweisen, dass er von der Schüssel Kenntnis erlangt hat. Und wenn dein Vermieter nicht selbst da in der Nähe wohnt, kann es doch sein, dass er ein Jahr nicht an seinem Mietobjekt war...

Gruß Dirk

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    • Also wenn ich die zwei Beiträge über dir lese sehe ich das die 165 zu kurz sind und die eher 180 bis 190 sein sollte
    • Erstmal, sei froh, daß das so glimpflich ausgegangen ist.   Ich sehe da auch definitiv ein Plaste-Schlitzrohr. Alu bricht nicht so schnell.   Bei Rot ist es eher schwierig Ersatz zu bekommen, der vom "Ausbleichungsgrad" paßt, also: Verbuch das unter Patina. Der Blopper geht recht easy raus. Decke auf den Boden, Backe mit Außenseite nach unten darauf legen. Schuhe mit weicher Sohle anziehen und mittig auf die Innenseite/Beule stehen und die Backe zu dir vorsichtig hochziehen. Meißt plöppt dann die Beule nach außen zurück. Zig mal gemacht...   Oxyblock an sichtbarer Stelle solltest du gerade NICHT machen !   Und beim nächsten mal auf Nässe u. evtl. Pollen keine Schräglagentests machen. Schon garnicht mit solchen Reifen.   Viel Erfolg. 
    • Was will er für das Fahrwerk?
    • Es gibt keine AC Hupen. Schnarren werden mit AC betrieben, Hupen mit DC. Hupen die an AC funktionieren sind Schnarren und Schnarren die an DC funktionieren sind Hupen.    Wenn man an einer sehr alten Vespa eine Hupe betreiben will, damit sie sich anhört wie eine GTS, braucht man eine DC Stromquelle. Normalerweise reicht eine moderne Zündung und der übliche Gleichrichter von BGM/Koso, der eigentlich immer beiliegt.   Wenn es hingegen darum geht von 6V auf 12V AC zu kommen und eine Schnarre zu betreiben, kann man normalerweise die 6V weiter an 12V betreiben. Es sei denn man hat jedes Wochenende eine zweitägige Hochzeit zu bestreiten bei der regional durchgehupt, bzw. durchgeschnarrt wird. Dann droht ein Defekt.
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