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Braucht man nun einen Hauptständer

Featured Replies

Geschrieben

Ja fanz einfach Frage nach euren Erfahrungen, seit ihr mit nem Buzetti ohne Hauptständer einfach so durch den TÜV gekommen? Oder musstet ihr ummontieren? Wie war es mit dem Atikrüli? Habt ihr deswegen Probleme bekommen?

???

Geschrieben

solange der seitenständer sebsteinklappend ist braucht man keinen hauptständer. das antik rücklicht hat keine e nummer darum wirst du dabei probleme bekommen. nur wenige alte kleine antik rücklichter haben auf dem rückstrahler eine nummer. das lassen die tüvler manchmal durchgehen.

Geschrieben

Stimmt so nicht. Die Selbsteinklappfunktion ist Voraussetzung für die Montage. Ohne Eintragung darfst Du ihn aber trotzdem nur fahren, wenn zusätzlich ein Hauptständer montiert ist.

Gruß,

Flameboy

Geschrieben

... das Seitenständerklappen hat aber nichts mit dem Hauptständer zu tun. SICHERHEITSASPEKT! Entweder Selbstklapper oder Zündunterbrecher...

Geschrieben

Das stimmt, aber ohne Selbsteinklappfunktion oder Zündunterbrecher darfst Du ihn auch mit Hauptständer nicht montieren (außer Du findest einen TÜV-Prüfer, der Dir das einträgt).

Geschrieben

also ich bis heut noch keinen hauptständer an meinem roller. hab aber schon mehrfach so tüv bekommen. :-D

Geschrieben

Du brauchst KEINEN Hauptständer, wenn der Seitenständer die Bedingungen erfüllt die schon genannt wurden und eingetragen ist. Ist bei vielen Moppeds mitlerweile auch so das die erst gar keinen haben.

Greetz,

Armin

Geschrieben

soweit ich weiss, ist es eigentlich so, dass ein seitenständer, egal ob mit oder ohne hauptständer, nur okay ist, wenn er auch eingetragen ist. prinzipiell braucht der roller, wenn der seitenständer eingetragen ist, auch keinen hauptständer mehr. das ist den prüfern (zumindest bei der dekra) aber wohl latten. ich bin mit meiner px mit buzetti selbsteinklappend ohne hauptständer zur dekra gefahren. ausserdem mit ancilotti sitzbank (offiziell ist das ne monositzbank) und zündung ging nur weg, wenn man auf lenkradschloss gestellt hat. hat nicht interessiert.

cheers!

julian

Geschrieben

:-D( seitenständer.......eins sag ich euch, nie wieder fahr ich mit nem seitenständer zum tüv. Beim letzten mal hat er auch überprüft ob der von selbst einklappt...tat er auch wie er soll, aber dann sagte er das das ding noch nen belasungstest brauch laut tüv regel....heißt soviel wie das er den ganzen roller über den ständer anhob, so dass bei räder in der luft schwebten....mir is fast schlecht geworden aLS ICH DIE TRITTBRETTER SICH BIEGEN SAH :puke: ....nene. nächstes mal nur noch mit hauptständer hin und dann später den seitenständer wieder montiert..... :-D

Geschrieben

Also ich bin jetzt schon zweimal beim Tüv gewesen mit Seitenständer (selbteinklappend) und ohne Hauptständer und hatte noch nie Probleme. Kommt ganz auf den Prüfer an.

Geschrieben

und der selbseinklappende Seitenständer muss 2 unabhänige Federn haben,- normal

Bearbeitet von da Huber is

Geschrieben

Also, habe jetzt ein bisschen rumgegoogelt und bin überrascht; da hat mir der TÜV-Mann meines Vertrauens wohl Blödsinn erzählt. Anscheinend reicht wohl doch schon das selbständige Zurückklappen (oder Zündunterbrechen) in Verbindung mit zwei unabhängigen Federn.

Ein Hauptständer scheint nicht zwingend nötig...

Hat hier jemand eine Norm oder ähnliches (StVZO), um ein für allemal Klarheit zu schaffen?

Flameboy

Edith hätte dem TÜV-Prüfer von Sceleton trotzdem eine gelangt :-D Frechheit!

Bearbeitet von Flameboy

Geschrieben
  • Autor

Ja hmmmm, habe nämlich von RollerRita hier in Frankfurt gehört, das eine Seitenständer mit zwei Federn nicht EINTRAGUNGSPFLICHTIG ist... Was stimmt denn nun? Ja wegen dem Antikrüli hoff ich einfach das der TÜV Mensch das nicht merkt... Man sieht ja schliesslich ständig Roller so rumfahren, ist ja nix extrem auffälliges. Aber Klarheit wegen dem Seitenständer wäre nicht verkehrt.

Geschrieben

Der Seitenständer MUSS 2 Federn haben und dabei selbsteinklappend sein oder eine Feder und einen Zündunterbrecher. Ein Hauptständer ist dann NICHT notwendig. Der Seitenständer ist EINTRAGUNGSPFLICHTIG.

Greetz,

Armin

Geschrieben

2 federn? klrass! welcher hat das schon...

macht euch am besten nicht son kopp deswegen. die dekra ist bekannt dafür, dass die leute da sehr gutmütig sind. wenn also nur um ne hu geht, ab zur dekra. und im zweifelsfall: einfach mal eben den seitenständer ab und nen hauptständer drunter. ist besser als zweimal hinzufahren.

Geschrieben

Im Zweifelsfall kannst Du auch den Motor wieder umbaun und den Membraneinlass wieder zuschweissen und den Drehschieber wieder draufbaun. Auch besser als womöglich 2 mal hinzufahren.

Oder aber: Warum denn nicht eintragen wenns geht und von Stress und Komplikationen befreit ?? und die 2 Federn haben die Buzettis.....wo is das Problem ??

Greetz,

Armin

Geschrieben
Im Zweifelsfall kannst Du auch den Motor wieder umbaun und den Membraneinlass wieder zuschweissen und den Drehschieber wieder draufbaun. Auch besser als womöglich 2 mal hinzufahren.

Oder aber: Warum denn nicht eintragen wenns geht und von Stress und Komplikationen befreit ??  und die 2 Federn haben die Buzettis.....wo is das Problem ??

Greetz,

Armin

:-D das eintragen immer ne gute sache ist, ist klar. bei änderungen am motor sowieso.ob das allerdings auch bei nen seitenständer nötig ist, muss jeder selbst entscheiden. ich wette, dem dekra onkel ist bei der hu gar nicht aufgefallen, dass der seitenständer vielleicht nicht original sein könnte. zumindest wars ihm egal. die buzettis haben zwei federn? wow, dann guck ich mir meinen nochmal genau an. muss ehrlich sagen, dass ich bei kauf und montage des seitenständers nicht drüber nechgedacht habe, wieviele federn da wohl dran sind. sah immer aus wie eine große...

naja, eigentlich is dat auch latten.

Geschrieben

selbsteinklappende seitenständer müssen natürlich nicht eingetragen werden!

eintweder klappender seitenständer (oder mit motoraus-schalter) und/ oder hauptständer und gut is, nix tüv, nix eintragen. so ein quatsch!

lichter brauchen ein eingeprägtes e oder eine welle. nimmt der tüv in der regel nicht so streng. :wasntme:

Geschrieben
selbsteinklappende seitenständer müssen natürlich nicht eingetragen werden!

eintweder klappender seitenständer (oder mit motoraus-schalter) und/ oder hauptständer und gut is, nix tüv, nix eintragen. so ein quatsch!

Das siehst Du falsch.

Greetz,

Armin

Geschrieben

@ StahlFix: Kannst Du bitte eine Quelle oder ähnliches für Deine Informationen anführen (vielleicht einen nützlichen Link)? "Das ist so" bzw. "Das ist nicht so" ist da nicht sehr hilfreich.

Gruß,

Flameboy

Bearbeitet von Flameboy

Geschrieben
:-D( seitenständer.......eins sag ich euch, nie wieder fahr ich mit nem seitenständer zum tüv. Beim letzten mal hat er auch überprüft ob der von selbst einklappt...tat er auch wie er soll, aber dann sagte er das das ding noch nen belasungstest brauch laut tüv regel....heißt soviel wie  das er den ganzen roller über den ständer anhob, so dass bei räder in der luft schwebten....mir is fast schlecht geworden aLS ICH DIE TRITTBRETTER SICH BIEGEN SAH :puke: ....nene. nächstes mal nur noch mit hauptständer hin und dann später den seitenständer wieder montiert..... :-D

magga! So ein ekelhaftes Ding kommt doch wohl nicht an deinen Roller, mal von der proletoiden Optik abgesehen biegt dir das im Laufe der Zeit das Trittbett krumm, - auch ohne Prüfer

Geschrieben

Thomas Brömmer, Tüv Aachen, Krefelderstrasse.

Kannste anrufen. Gibt n paar Leute hier im Forum die den ein bissl kennen.

Greetz,

Armin

Geschrieben

habe diesbezüglich auch bei verschiedenen tüv prüfern hier in der gegend gefragt.

meinte alle gleichlautent, dass bei zwei federn und selbstrückklappend keine eintragung erforderlich ist. habe das aber immer eintragen lassen, damit ich keine probs mit den cops habe. machten sie auch immer und sogar kostenlos zu anderen einragungen dazu.

Bearbeitet von gravedigger

Geschrieben

Normalerweise kann man sich auf die Stahlfick´chen aussagen verlassen. Denke mal so viele Roller mit Eintragungen bringt sonst wohl kaum einer durch den Tüv...

Meine beiden z.b. auch... :love:

Allerdings, alles legal, also keine Phantasiewerte, keine Drop´s und Geld kostet es auch :-D

Geschrieben

das hat nichts mit verlassen zu tun.

denke, das ist auslegungssache des tüv menschen.

im süden haben sie da halte eine andere answeisung dazu.

Geschrieben

Natürlich, jeder Prüfer/TÜV ist anders. Da gibt es keine ultimative "Wahrheit", leider, sonst wäre es ja zu einfach :-D

Geschrieben

Ich wollte jetzt auch nicht Stahlfix's Aussage anzweifeln. Nur habe ich eben von meinem TÜV-Menschen gehört: Selbsteinklappend (2 Federn) und Hauptständer: Keine Eintragung nötig. Ich werde wohl wirklich mal den Herrn Brömmer anrufen und mal fragen worauf er sich da bezieht.

@ Stahlfix: Danke für die Antowort,

Flameboy

Geschrieben

War ebenfalls beim Tüv und wollte den eintragen lassen, aber der gute Mann meinte nur dass der nicht eingetragen werden braucht bei 2 Federn und selbsteinklappend. Hauptständer habe ich auch keinen. Beim Schnellgasgriff kam ein ähnliches Kommentar.... War seiner Zeit der leitende Ingenieur der Prüfstelle und selbst Motorradfahrer, der Mann wird also wissen was er sagt. :-D

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