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Kraftfahrzeugsteuer für DR 135


Rollerrolf

Empfohlene Beiträge

Moin,

ich habe meine P 80 X von 1981 jetzt auf den DR 135 umgerüstet und nach Absegnung durch den TÜV auch alles

beim Straßenverkehrsamt umgemeldet.

Jetzt bekomme ich vom Hauptzollamt einen Steuerbescheid über 50,- EUR pro Jahr, während mir der Kfz-Steuer-Rechner

vom Bundesfinanzministerium für ein Kraftrad mit 134 ccm nur 11,- EUR ausrechnet.

 

Was zahlt Ihr für Eure PX mit DR 135? Kennt sich jemand aus mit dem Mist?

 

In der Suchfunktion habe ich leider nichts gefunden.

 

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Ja das Hauptzollamt....total überfordert, viele Steuerbescheide FALSCH und absolut untauglich das bestehende System (was jahrelang gut lief) umzusetzen.

 

Hatte Auto zurückgegeben (abgemeldet dann), Steuerbescheid kam dann auch mal 4 Wochen später.....mit dem Vermerk ich solle für den "Einen" Euro doch bitte meine Kontodaten denen mitteilen....früher wurde einfach zurückgebucht auf das Konto wo abgebucht wurde....Damals gabs ja noch Verrechnungsschecks....da hab ich noch einen mit einer Mark aufgehoben!

 

Also einfach mal Einspruch erheben und abwarten! 

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ich sollte auch für ein Moped mit 107cm³ und 8kW 9 € Steuer zahlen... die haben da sowas von keine Ahnung, und sind auch noch stolz drauf.

 

Im Steuerbescheid müsste stehen, von wieviel cm³ die ausgegangen sind und welcher Steuersatz zugrunde gelegt wurde. Da müsste der Fehler zu finden sein.

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So,

erst einmal Vielen Dank für Eure Ratschläge.

Ich habe heute mit dem Hauptzollamt telefoniert, die haben meine kleine Vespa versehentlich doch glatt

als Auto eingestuft, wie Ihr es bereits vermutet hattet.

Nach § 9 Abs. 1 KraftStG zahle ich jetzt nur noch 1,84 EUR je angefangene 25 ccm Hubraum und damit ca. 11,-- EUR pro Jahr.

 

 

 

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Ich hab mir mal da etwas vor einiger Zeit zusammen geschrieben:

 

http://www.radulfson.square7.ch/radulfson/die-jaehrliche-steuer-fuer-kraftraeder/

 

Erst mal gucken, ob man auch wirklich Kraftfahrzeugsteuern bezahlen muss:

 

Nach § 3 (2) FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) sind von der Besteuerung befreit:

 

Zitat

- Leichtkrafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und im Falle von Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³, aber nicht mehr als 125 ccm

 

- Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und Verbrennungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 cm³ beträgt

 

- Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und Elektromotor, dessen maximale Nenndauerleistung nicht mehr als 4 kW beträgt

 

135er DR ist über 125 ccm. Ergo muss Kraftfahrzeugsteuer bezahlt werden.

 

Die jährliche Steuer für Krafträder – und somit auch für die Vespa PX Reihe – wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch das SteuerKraftStG   § 9 Steuersatz* festgelegt. Dieser Steuersatz gilt seit 1955 unverändert, was mit dazu beiträgt, warum Motorradfahren kein teures Hobby sein muss. Es findet keine Unterscheidung nach Abgasverhalten statt. Das Gesetz besagt:

 

Zitat

Die Jahressteuer beträgt für Krafträder, die durch Hubkolbenmotoren angetrieben werden, für je 25 Kubikzentimeter Hubraum oder einen Teil davon 1,84 €.

 

135/25=5,4

 

Ergebnis aufrunden auf 6 und multiplizieren mit 1,84.

 

Ergibt 11,04 Euro.

 

 

Bearbeitet von Radulf
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