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P200E Papiere mit Eintragungen

Featured Replies

Geschrieben

Ohne Eigentum kein Verkauf.

Bearbeitet von pfupfu
Entspricht nicht den Regeln des GSF

Geschrieben

Hallo,

 

Du darfst Papiere nicht ohne Fahrzeug verkaufen - Ausland hin oder her. Stell Dir vor, ich kaufe die papiere und melde das Fahrzeug als gestohlen - da ist volkommen egal, ob das Teil im Ausland ist.

Geschrieben
  • Autor

Das musst schon mich entscheiden lassen was ich darf, du kannst machen was du willst....

Geschrieben

sowas kann man zu sammelzwecken verkaufen...

Bearbeitet von Mediakreck

Geschrieben
  • Autor

Ja was sonst, wenn jemand damit illegale Sachen anstellen will ist das seine sache, damit will ich nichts zu tun wenns nachdem ginge dürfte mann auch kein messer verkaufen, da könnte auch jemand wenn umbringen, das wäre immer so

Aber ich will hier nichts diskutieren, nur verkaufen

Geschrieben

Sehe ich das also richtig dass du (als Österreicher) deutsche Papiere von einem Roller verkaufen willst den du mal besessen hast aber ins "Ausland" verkauft hast?

 

Dazu sehe ich keinerlei Entwertung (ecke abgeschnitten, Stempel) des Fahrzeugscheins was mir ja irgendwie suggeriert dass der Roller noch in D angemeldet ist?

 

 

 

Ein gesunder Menschenverstand sagt, dass das nicht in Ordnung sehn kann. Auch nicht für "Sammlerzwecke".

 

 

Du hast bis heute 14Uhr Zeit das ganze vernünftig zu plausibilisieren sonst ist der Thread weg.

 

Dein freundlicher Moderator von Nebenan.

Geschrieben

Ist sicherlich nicht erlaubt. Die Papiere sind - dem Bauchgefühl nach - nicht dein Eigentum, sondern eine Urkunde und gehören der Zulassungsstelle (bzw. BRD), die sie dir nur so lange "erteilt", wie dein Roller angemeldet ist.

Schau mal in § 11 VII FZV: "(7) Wird nach Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I für eine in Verlust geratene Bescheinigung diese wieder aufgefunden, hat der Halter oder Eigentümer sie unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde abzuliefern.". Da kann man das schon irgendwie erahnen, dass das, was man "abliefern" muss, nicht dein Eigentum ist.

Bearbeitet von Scissorsweep

Geschrieben

Rahmennummer (Rahmen :-D ) + Brief gehört zusammen alles andere ist Bedenklich egal in welcher Kombination....

Geschrieben

ohhhohhh- unglaublich :blink:

Geschrieben

Manchmal wundere ich mich echt :wacko: Vor ein paar Jahren gingen solche Topics noch klar, ohne das jemand rumgenölt hat. Und der Einwand, dass man die zu den Papieren gehörende Karre ja als gestohlen melden könnte, ist echt albern. Klar, könnte man. Und dann? Damit reservierst du dir direkt ein Ticket auf der Anklagebank.

 

Was allerdings nicht ganz irrelevant ist: Wohin wurde die Karre denn verkauft? Wenn sie irgendwo in Ganzweitwegistan rumgurkt, okay. Wenn sie nach Österreich verkauft wurde, könnte das mittelfristig Ärger geben.

Geschrieben

Ich verweise hierbei auf Topics wie das hier: http://www.germanscooterforum.de/topic/315978-gekaufte-vespa-in-italien-gestohlen-was-tun/
 
In der Regel werden hier Papiere zu Sammlerzwecken, um Missbrauch zu vermeiden, mit Rahmenausschnitt und (soweit vorhanden) Plakette verkauft.
 
 

Die Vespa wurde ins Ausland verkauft, darum werden sie nicht mehr benötigt

 

Es ist offensichtlich, dass der Roller zu den Papieren wohl noch irgendwo auf der Welt rumfährt (wo ist dabei egal).

 

Ich mach das ganze jetzt mit Hinweis auf § 11 VII FZV und somit ohne Eigentum kein Verkauf zu.

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