Zum Inhalt springen

Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

Typisierung in D -> Sachverständigengutachten?

Featured Replies

Geschrieben

Hi Leute,

 

ich hab mal die etwas andere Vespa-Frage.

 

Ich habe eine PX mit einer Latte an Eintragungen in den Papieren aus D erworben. Bei der Typisierungsstelle in Österreich wollte de rKollege dan n das deutsche Sachverständigengutachten zu den eintragungen sehen.

 

Wie läuft das bei euch in D?
... bekommt man außer den Papieren (Fahrzuegbrief und 2x Zulassungsbescheinigung) noch ein zusätzliches Gutachten vom TÜV? Muss man dieses aufheben und mitführen?

 

Danke schon mal für die Hilfe!

 

Ciao Mat

Bearbeitet von vespisti160

Geschrieben

Bei uns ist der Sachverständige der TÜV-Mitarbeiter.

Sein Gutachten gilt als Grundlage für die Eintragungen in die Papiere

(Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 bzw. früher Kfz-Brief und Kfz-Schein)

 

Das TÜV-Gutachten wird i.d.R. bei der Eintragung von der Zulassungsstelle einbehalten.

Bearbeitet von T5Rainer

Geschrieben

Gutachten vom TÜV kriegst du in D immer. Das musst du dann der Zulassungsstelle vorlegen und die ändern dann die Fahrzeugpapiere.

Das gutachten bekommt man normalerweise wieder zurück.

Frag mal den Vorbesitzer ob er es noch hat oder evtl. mal beim TÜV der das Gutachten gemacht hat, vieleicht haben die eine Möglichkeit, eine Kope vom Gutachten dir zu geben

Geschrieben
  • Autor

Danke für die ersten Antworten!

 

Ich versuchs mal ...

 

Ciao Mat

Geschrieben

Das Gutachten über die Eintragung habe ich vom TÜV in form so einer grünen Pappkarte mitbekommen und habe diese auch nach Änderung der zulassungsbescheinigung behalten können.

Geschrieben
  • Autor

gibts die grünen Pappkarte zusätzlich zum Fahrzeugschein, wo die Umbauten ja auch eingetragen sind?!

Geschrieben

Grüne Pappkarte - nie gesehen...

 

Bei mir läuft so - TÜVMann "begutachtet" die Vespa,

 

dann gibts ein "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis" Is bei mir so ein DINA4 Zettel (weiß mit blau :)

Hier vor ein paar Jahren für ne BSAU Nummer...

 

 

Damit dann zur Zulassungsstelle und die tippt das dann in ihren Rechner und du bekommst den "Schein" mit der Änderung...

Behalten dürfen hab ich das Gutachten NOCH NIE!!! Mach mir aber immer ne Kopie davon!

 

Greetz Green :cheers:

 

Ps.: Alles im Bayrischen Raum

 

Edith weißt noch darauf hin, dass Baujahr zu beachten für alle die dies immer als "unmöglich" propagieren :sly:

post-12495-0-12201300-1390565152_thumb.j

Bearbeitet von Mr.Green

Geschrieben

Ich würd also auch mal bei dem entsprechenden TÜV bzw. der entsprechenden Zulassungsstelle nachfragen ob die da nich noch ne Kopie oder so haben...

Wär ja auch lächerlich, wenn die Behörden da zusammenarbeiten würden :wallbash:

Geschrieben
  • Autor

Hey,

 

vielen Dank, das hilft mir dann schon mal extrem weiter! :cheers:

 

Hat das Gutachten jede Zulassungsbehörde nach der ersten Zulassung nach Typisierung oder nur die erste, die die Daten in den Schein überträgt?

 

Tja - super EU!

... aber der Kontroller der zulässigen Gurkenkrümmung arbeitens blendend zusammen! :alien:

 

LG Mat

Geschrieben
 Hat das Gutachten jede Zulassungsbehörde nach der ersten Zulassung nach Typisierung oder nur die erste, die die Daten in den Schein überträgt?

 

Ich meine, nur die (erste) Zulassungsstelle nach dem TÜV-Gutachten - also die Zulassungsstelle, die die neuen Daten aus dem Gutachten abgelesen und in die Zul.bescheinigung eingetragen hat.

 

Alle weiteren Zulassungsstellen übernehmen nur die eingetragenen Daten und benötigen daher das TÜV-Gutachten nicht.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Wer ist Online 0

  • Keine registrierten Benutzer online.

Wichtige Information

Diese Website nutzt Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben. Einige dieser Verfahren sind technisch unerlässlich, andere kommen nur mit Ihrer Zustimmung zum Einsatz, eine Anpassung ist in den die Cookie-Einstellungen möglich. Für Details siehe die Datenschutzerklärung

Account

Navigation

Suche

Suche

Configure browser push notifications

Chrome (Android)
  1. Tap the lock icon next to the address bar.
  2. Tap Permissions → Notifications.
  3. Adjust your preference.
Chrome (Desktop)
  1. Click the padlock icon in the address bar.
  2. Select Site settings.
  3. Find Notifications and adjust your preference.