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Passt ein XL2 Kuludeckel pnp auf ne V50?


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Passt ein XL2 Kuludeckel plug'n'play auf ne V50?

Oder muss man dann auch ne Bremsgrundplatte einer PK montieren?

 

Und wenn man ne Bremsgrundplatte von ner PK montieren muss, muss man dann auch ne PK Bremstrommel fahren?

:blink:

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Falls du dich für Dremeln entscheiden solltest, das ist ein ganz ordentliches Stück was da weg muss. Ich teste meist nochmal mit einem Blatt Papier bei mit Drehmoment angezogenem Deckel und Bremsgrundplatte wenn es vom hinhalten her passt.

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Also man kann die v50 Bremsgrundplatte behalten, aber die XL2 Kupplung funktioniert nur mit allen dazugehörigen Teilen, wie gelagerter

Andruckplatte und passendem Kupplungsdeckel.

Die Bremsankerplatte steht beim Wiedereinbau aber ein bisschen ab und dichtet nicht ganz ab - deshalb habe ich mit einer Fächerscheibe viel Material abgenommen und immer wieder probiert, obs noch irgendwo ansteht.

Das meiste muss von den Nocken oben  abgenommen werden.

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Das kann gut möglich sein, ich wollte hier auch kein XL2 Kupplungsgesetz-Thread aufmachen - aber als ich meine damals eingebaut habe,

hatte ich andere Infos.

Aber gut zu wissen, dass es auch so funzen würde.

Aber ums Dremeln oder Flexen kommt man trotzdem nicht herum.

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    • Die Federstahlplatte ist scheinbar durchgebrochen, und gehört normalerweise aussen,zwischen Rahmen und den Ständerhaltern,damit einerseits die Karosserie nicht vom Ständer durchgescheuert wird,und etwas mehr Halt hat,bzw. während der Fahrt nicht klappern kann.     Der kleine "Zuhaltebügel" gehört vermutlich an eine Poppnietzange,Blech-,oder Rosenschere,oder ähnlichem.     Das kapiere ich nicht so ganz...     Der Link zeigt das einzelne Pedal als Ersatzteil. Grundplatte,Bolzen,etc.,gibt's doch alles einzeln. Dein Pedal ist doch komplett.Da fehlt doch nix. Darum versteh' ich nicht,was Du meinst...  
    • Sorry bin nicht so aktiv hier und hab über die Suche nichts gefunden.  Darum hab ich mal gefragt. Hätte ja sein können das jemand eine schnelle Antwort hat oder weiß wo ich suchen kann. 
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    • Den Prüfer bitten, in der ABE Nr. 2212 (vom 02.03.1959) des Fahrzeugs nachzusehen. Dann auf § 72 Übergangsbestimmungen der StVZO verweisen. Demzufolge sind die Angaben in der ABE und §59 aus der Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vom 06.12.1960 gültig. „…. gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder auf einem angenieteten Schild oder in anderer Weise dauerhaft angebracht sein ….“
    • Gibt es eine Möglichkeit diese unterirdische OEM Qualität  Vom SC durch was halbwegs qualitativ passendes zu ersetzen?   Bin mittlerweile echt fucked off !   OEM steht hier scheinbar mittlerweile für Oller Eimer Mist (dafür aber zu teuer und vor allem ärgerlich )  
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