Rita Geschrieben 15. März 2013 Teilen Geschrieben 15. März 2013 (bearbeitet) oder mal mit Corsa und Autotransportanhänger ans andere Ende der Republik um nen Chevy abzuholen.....da haben auch einige blöd geguckt....Ritanatürlich stand zurückzus der Corsa aufm Hänger und net der G20 Bearbeitet 15. März 2013 von Rita Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rita Geschrieben 15. März 2013 Teilen Geschrieben 15. März 2013 ich hab auch schon mal nen Wohnwagen hinter ner PX135 gezogen......natürlich net weit.....aufm Campingplatz angehängt.... und tschüßder Platzwart hat die Gosche net mehr zugekriegt.....daß zwei Blocks weiter an den Chevy umgehängt wurde....wußte der ja nicht.... :-D :-D :wheeeha: 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sebi1111 Geschrieben 15. März 2013 Autor Teilen Geschrieben 15. März 2013 Sodala, zum dem C1E is eh schon fast alles gesagt... C1 heisst Zufgahrzeug bis 7,5 Tonnen... und E ist immer der Anhänger... speziell beim C1E ist dann ZGG des ganzen Zuges max. 12 Tonnen!!!Wenn einer beim CE was drinnen stehn hat und nicht weiß was er da hat bei dem war die FS-Stelle freundlich beim umschreiben...Die Klasse nennt sich dann CE79 und bedeutet, dass man eigentlich nur den C1E hat aber einen Bonus hat und zwar dass man über 12 Tonnen fahren darf! Hier darf der Anhänger max. ein Zwillingsachser haben...damals als die Klasse rauskam sprach man dann die ganze Zeit vom CE79 bis 18 Tonnen... können heute aber auch mehr sein... man ging damals davon aus dass beim Zwillingsachser die max. Achslast nicht mehrhergibt als dass der ganze Zug über 18 Tonnen kommt!!! Ist heut meines Wissens auch so... gibt aber ein paar Anhänger da kann ma sich des vom TüV abnehmen lassen dass sich die Achlast noch erhöht... wenn dirder TüV das bestätigt und du dann über 18 Tonnen kommst is auch kein Problem... ich hoff ihr versteht mein Geschreibsel... ist irgendwie blöd zu beschrieben!!!Grundsätzlich kann nur derjenige einen CE79 bekommen oder haben, wenn er den alten 3er gemacht hat und dann ab 99 in den Scheckkartenführerschein umgeschrieben hat! Das war oder ist sozusagen ein Bonus den man bekommen hat beim Umschreiben... normalerweise musste man das auf dem Antrag beim Umschreiben aber auch ankreuzen! Die Klasse wurde aber vom Gesetzgeber bis zum 50. Lebensjahr beschränkt... das heisst willst du den danach auch noch fahren kannst du den imme rim 5-Jahres-Rythmus verlängern.. dazu musst du dann einen Verlängerungsantag stellen und ein Hausarzt und Augenarztgutachten vorlegen!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tobi - MS Geschrieben 15. März 2013 Teilen Geschrieben 15. März 2013 Nochmal Anhänger:Also ich hab den "neuen" Führerschein.D.h. also nun bis max. 3,5 to max. Gewicht PKW und Hänger zusammen.Aber natürlich unter Berücksichtigung der möglichen Anhänge- und Stützlast also dem technisch möglichen?richtig?Das wäre fein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sebi1111 Geschrieben 15. März 2013 Autor Teilen Geschrieben 15. März 2013 Korrekt... gibt da keine Abstufung mehr... ich post hier gleich nochmal 2 Bilder... evtl kann man das lesen!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sebi1111 Geschrieben 15. März 2013 Autor Teilen Geschrieben 15. März 2013 (bearbeitet) Also, ich hoff man kanns eingermaßn lesen!!! Bearbeitet 15. März 2013 von Sebi1111 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zektor7g Geschrieben 15. März 2013 Teilen Geschrieben 15. März 2013 Was ändert sich für mich und meinen alten 2er Führerschein (1993) ab 50J?Jährl. Sehtest? Ärztl. Untersuchung?Gruß und Danke Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Marucco Geschrieben 15. März 2013 Teilen Geschrieben 15. März 2013 Wenn ich das so lese...Da bin ich ja einfach froh, dass ich Full House habe und mich nicht um diese neuen Regel kümmern muss. Das treibt ja Blüten!--> A,BE,CE,MSLT.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sebi1111 Geschrieben 15. März 2013 Autor Teilen Geschrieben 15. März 2013 Beim CE ab 50 alle 5 jahre verlängern mit Augenarztbescheinigung und Hausarzt!Und fürs FullHouse gehn dir noch die Busklassen ab...:p Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cpt.Howdy Geschrieben 15. März 2013 Teilen Geschrieben 15. März 2013 Da sagste was...das totale wirrwah...bin dummer weise ein jahr zu spät dran. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zektor7g Geschrieben 15. März 2013 Teilen Geschrieben 15. März 2013 (bearbeitet) Vielen Dank erstmal... Kannst du "Hausarzt" näher definieren?...und ich war immer der Meinung, ich dürfte mit meinem alten 2er (CE) auch einen Reisebus (allerdings ohne Fahrgäste) fahren?Bea: Bis 8 Fahrgäste dürfte ich wohl? Ich glaube nicht. Aber den leeren Bus darf ich fahren.Oder wie? Bearbeitet 15. März 2013 von zektor7g Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Marucco Geschrieben 15. März 2013 Teilen Geschrieben 15. März 2013 Und fürs FullHouse gehn dir noch die Busklassen ab...:pWo er Recht hat, hat er Recht!Aber ich seh Bus eher so als "nice to have" Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rita Geschrieben 15. März 2013 Teilen Geschrieben 15. März 2013 Vielen Dank erstmal... Kannst du "Hausarzt" näher definieren?...und ich war immer der Meinung, ich dürfte mit meinem alten 2er (CE) auch einen Reisebus (allerdings ohne Fahrgäste) fahren?Bea: Bis 8 Fahrgäste dürfte ich wohl? Ich glaube nicht. Aber den leeren Bus darf ich fahren.Oder wie?8 mitfahrer (nicht kommerziell) sollte OK sein...also Bus überführen + Kumpels mitnehmen....Rita Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hansen Geschrieben 19. März 2013 Teilen Geschrieben 19. März 2013 Moin zusammen,meine Freundin überlegt einen Motorradlappen zu machen, um zukünftig nicht nur Fuffies fahren zu dürfen.Die Ursprungsidee von mir war: "A beschränkt" zu machen und dann (automatisch) nach zwei Jahren "aufrüsten zu lassen. Dahinter steckte die Idee:- evtl. kleinere/leichte Maschine- ausreichend um unsere Fahrzeuge zu bewegen- (vielleicht billiger als "A offen")???Wenn ich das richtig verstanden habe, ist es ja jetzt wohl so, dass A2 (ehemals "A beschränkt") nur noch mit dem ablegen einer zusätzlichen praktischen Prüfung auf A geöffnet wird.Wäre schon irgendwie gut, wenn meine Mieze auf einer leichteren Maschine üben und geprüft werden könnte.Was nun, Krafttraining und direkt A offen machen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sebi1111 Geschrieben 19. März 2013 Autor Teilen Geschrieben 19. März 2013 Seas,ist tatsächlich so dass das Automatisch "Upgrade" wegfällt!!!Vor 19.01. wars ja noch so, dass man den beschränkten A gemacht hat und nach 2 Jahren durfte man automatisch offen fahren - geht jetzt nicht mehr!Wenn dei Fräulein jetzt den A2 macht, muss Sie nach 2 Jahren die praktische Prüfung für den offenen A machen... ist jetzt leider so!Würd mich bei der Fahrschule informieren was billiger kommt... aber ich denk mal eher gleich den A machen... dann is Ruhe!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wavler Geschrieben 25. März 2013 Teilen Geschrieben 25. März 2013 Brauch ich beim Umstieg von ehemals 1b auf A2 auch wieder Sehtest und muss ich meine Erste Hilfe Bescheinigungen in den Tiefen meines Gerümpels suchen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sebi1111 Geschrieben 25. März 2013 Autor Teilen Geschrieben 25. März 2013 Moang,Sehtest ist immer nur 2 Jahre gültig, wenn deine letzte Beantragung länger als 2 Jahre her ist wirst um den Sehtest nicht drum rum kommen!Reicht aber der billige vom Optiker, den teuren vom Augenarzt brauchst du nicht!Wenn du den Umstieg bei der Behörde beantragst wo du schon mal was mit Führerschein zu tun gehabt hast, bzw. deinen Erste Hilfe Kurs dortschonmal vorgelegt hast, müsste das dort gespeichert sein! Der gilt ja für immer und ewig.. der muss nicht verlängert werden!!!Scheiss Montag!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wavler Geschrieben 25. März 2013 Teilen Geschrieben 25. März 2013 Danke.. ich muss sicher zum Augenarzt. Der Optiker hat schon bei meiner Frau gezickt...Meine Führerscheine hab ich nur mit den Sofortmassnahmen gemacht. Aber eine Bescheinigung meiner 3 bis 5 erste Hilfe Kurse (Ersatzdienst) müsste ich sicher irgendwo in der sortierten Ablage (Stapel- und Wühlsystem) noch finden.Scheiss Montag!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sebi1111 Geschrieben 25. März 2013 Autor Teilen Geschrieben 25. März 2013 Der Lebensrettende Sofortmaßnahmen würde dir auf alle Fälle reichen für dein Vorhaben... genauso wie der Optiker!Es sei denn du hast geschliffene Aschenbecher auf und der will das wirklich nochmal abklären ob du trotz Brille mind. bis auf den Boden schaun kannst! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wavler Geschrieben 25. März 2013 Teilen Geschrieben 25. März 2013 Dann probier ich doch ersma den Optiker. Flaschenböden hab ich keine... dafür auf einem Auge eine dezente unheilbare Erbkrankheit. Wobei ich laut Augenarzt sogar mit dieser Sehleistung des schlechten Auges fahren dürfte (erschreckend was da auf die Strasse darf!) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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