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GSFwa Auroreifen 88H statt eingetragenen 81H ?!

Featured Replies

Geschrieben

im Schein steht 81H.

Das sollte der Tragfähigkeitsindex sein.

88H müsste mir ja mehr bieten,als die 81H, die der Schein fordert.

Ist das richtig? Darf ich die entgegen der Eintragung montieren?

Geschrieben

Laut Wiki ja. klickst du

Ich persönlich hätte da jetzt als Autodepp auch keine Bedenken die mit dem höheren Index zu fahren. :cheers:

Geschrieben

ja , du darfst einen Reifen montieren der einen höheren Tragfähigkeitsindex hat.

genauso sieht es mit der Geschwindigkeitskennung aus, wenn etwas Höherwertigeres verbaut wird null Problemo.

andersrum wäre dies nicht gestattet. :-)

Geschrieben
  • Autor

Laut Wiki ja. klickst du

.

Oh ja, danke. :-)

Es kann ein Reifen mit höherem Wert anstelle eines Reifens mit niedrigerem Wert verwendet werden.

Geschrieben

Ansonsten gibts für den anderen Fall oft auch ne Freigabe vom Hersteller.

Wie in meinem Fall, wo (hier aber bei der Geschwindigkeitskennzeichnung) ein Wert angegeben ist, den mein Wagen garnicht erreichen kann.... :blink:

Geschrieben

Hatte so was neulich in Bezug auf die Groesse des Reifens. Da steht ja in den "neuen" Scheinen auch nur noch eine Größe. Der Reifenhaendler meinte, dass man durchaus andere Groessen montieren könnte, es komme auf die Freigabeliste des Herstellers an. Hätte ich das eher gewusst, hätte ich seinerzeit 125er Winterreifen statt 205er genommen :-D

Geschrieben

.... Da steht ja in den "neuen" Scheinen auch nur noch eine Größe. ...

Musste jemand von Euch schon mal deswegen mit den Bullen oder dem TÜV dumm rumdiskutieren, weil in dieser tollen Zulassungsbescheinigung Teil III eben nur noch die eine Größe drinsteht, die man natürlich nicht aufgezogen hat?

Nebenbei bemerkt, welche geistig Behinderten denken sich eine solche Vereinfachung aus? Wie soll denn ein depperter Dorfpolizist in Niederbayern aus dem bescheuerten Schein auslesen, dass meine Kiste neben den verzeichneten 165R 13 auch 185er fahren darf?

Geschrieben

Die Polizisten können das meines Wissen recht flott über die Datenbanken des KBA prüfen. Der Dorfsheriff auf seinem Tretesel muss dann halt mal kurz die Zentrale anfunken.

Außerdem steht's auch in der COC der Fahrzeuge noch mal detailliert, muss man die eigentlich mit sich führen? Zur Not kann man ja eine Kopie ins Auto legen, gleiches gilt für etwaige Freigabebescheinigungen des Herstellers.

Sehe da also nicht so die mega Probleme.

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